Mas­kens­cha­ra­de

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Bereits zu Zei­ten der Influ­en­za wur­de in medi­zi­ni­schen Krei­sen dis­ku­tiert, ob die Influ­en­za­vi­ren über die Luft über­trag­bar sind, wofür sich aber kei­ne wis­sen­schaft­li­che Bestä­ti­gung fand. Tat­säch­lich hat man in Kran­ken­häu­sern nie Maß­nah­men ergrif­fen, wel­che auf der Über­tra­gung der Viren via Luft basie­ren. Noch zu Beginn des Jah­res 2020 beein­spruch­te der Direk­tor des Kli­ni­kums der Cha­ri­te Dros­ten in einem Inter­view die For­de­rung nach dem Ein­satz von Mas­ken zur Pan­de­mie­be­kämp­fung, da er die dafür spre­chen­de Evi­denz als sehr schwach ansah, und auch in Öster­reich nahm zur glei­chen Zeit die Infek­ti­ons­epi­de­mio­lo­gin Pame­la Ren­di-Wag­ner, Vor­sit­zen­de der SPÖ, zur glei­chen Fra­ge ein­deu­tig Stel­lung, indem sie das Tra­gen von Mas­ken in der Öffent­lich­keit bekannt lächelnd zurückwies.

Nach­dem die WHO am 11.März die Pan­de­mie erklärt hat­te, griff Öster­reich zu rasch schär­fer wer­den­den Maß­nah­men zur Beschrän­kung des öffent­li­chen Lebens. Seit­dem änder­te sich bei uns – und auch anders­wo – die Per­spek­ti­ve auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen in Poli­tik und Medi­en in dra­ma­ti­sie­ren­der Wei­se. Wenn wir nicht sofort etwas gegen das Virus unter­neh­men wür­den, hät­ten wir mit 100.000en Toten oder mehr zu rech­nen, war uns in einem zeit­gleich erschei­nen­dem Arti­kel des Daten­ana­lys­ten Tho­mas Puey­ro, eines Bera­ters aus dem Sili­con Val­ley [1], pro­phe­zeit worden.

Der ers­te Lock­down wur­de von der öster­rei­chi­schen Regie­rung per Dekret zum 16. März 2020 verfügt.

Die Tra­ge­pflicht der Mund-Nasen-Schutz­mas­ken, die von der österr. Taskforce ab 30.März vor­erst nur für den Ein­kauf in geöff­ne­ten Geschäf­ten vor­ge­se­hen, und ab 14.April auf öffent­li­che Ver­kehrs­be­trie­be und geöff­ne­te Han­dels­be­trie­be aus­ge­dehnt wur­de, war Ergeb­nis der »Tisch­vor­la­ge« des von vier genia­len Mathe­ma­ti­kern der Uni­ver­si­tät Wien und einem Popu­la­ti­ons­ge­ne­ti­ker der Aka­de­mie der Wis­sen­schaf­ten gebil­de­ten Exper­ten­kon­sor­ti­ums, wel­ches eben­falls »bis zu 100.000 zusätz­li­che Tote« für Öster­reich vor­her­sag­te, sobald der R‑Wert [2] län­ger­fris­tig über 0 läge. Was er frei­lich nicht tat!

Hin­ter Öster­reich her­hin­kend kam es auch in Deutsch­land im Früh­jahr 2020 zu einer Neu­be­wer­tung des RKI, Epid. Bul­le­tin 2020, 19, 3 – 5, wonach der Fremd­schutz in den Mit­tel­punkt gerückt wur­de. Hier­bei ste­hen nicht Per­so­nen mit Sym­pto­men im Visier, son­dern kli­nisch gesun­de, aber mög­li­cher­wei­se Infi­zier­te, die dar­an gehin­dert wer­den sol­len, Erre­ger durch ihr Sekret beim Spre­chen, usw. wei­ter­zu­ge­ben. Tröpf­chen sol­len durch die Mas­ke zu einem wesent­li­chen Teil zurück­ge­hal­ten wer­den, um ande­re zu schüt­zen. Vor allem wies man dabei auf alte und vor­er­krank­te Men­schen hin, für die Sars-Cov‑2 ein beson­de­res Risi­ko darstellt.

Ent­spre­chend publi­zier­te das RKI vor­ab eine Neu­ein­schät­zung, womit für die Regie­rung eine Stel­lung­nah­me recht­zei­tig zur Ver­fü­gung stand, um ihren Lock­down ab 14.4. zu rechtfertigen.

Die Effek­ti­vi­tät von nicht-phar­ma­zeu­ti­schen Maß­nah­men wur­de gene­rell zumeist aus mathe­ma­ti­schen Modell­rech­nun­gen abge­lei­tet. Die­se besit­zen aller­dings nur eine gerin­ge Aus­sa­ge­kraft, da sie auf Annah­men beru­hen, und nicht das wirk­li­che Leben nach­zeich­nen. Die Maß­nah­men, ins­be­son­de­re die Mas­ken­pflicht, die auf sol­cher­art Berech­nun­gen beru­hen, haben kei­ne empi­risch nach­ge­wie­se­ne Grund­la­ge, die sie recht­fer­ti­gen könn­ten. Gleich­wohl ver­fü­gen sie über eine popu­lä­re Durchschlagkraft:

Für vie­le nicht beruf­lich mit Mas­ken täti­ge Men­schen erscheint der Selbst­schutz­ge­dan­ke plau­si­bel, da sie die Grö­ßen­ord­nung der allen­falls maß­geb­li­chen Tröpf­chen bezie­hungs­wei­se Aero­so­le bei wei­tem über­schät­zen und sich aus Angst zur Abhil­fe der Gefahr auch an das vor­der­hand Greif­ba­re und Sicht­ba­re klam­mern. (Hier haben wir also ein mas­sen­psy­cho­lo­gi­sches Phä­no­men, wel­ches die Men­schen aus ihrer Angst konstruieren.)

Ein ein­fa­cher Wir­kungs­zu­sam­men­hang ver­spricht aber auch dem mit der Bewäl­ti­gung der Kri­se betrau­ten per­so­na­li­sier­ten Macht­ap­pa­rat eine ein­fa­che­re Handhabung.

Die­ser Maß­nah­men­me­cha­nis­mus ver­fügt nun, ein­mal in Gang gesetzt, über genü­gend Über­re­dungs- oder Schub­kraft, um einen Wech­sel des wis­sen­schaft­li­chen Para­dig­mas in der Bewer­tung der Daten­ba­sis zu bewirken.

Zwar sprach der Prä­si­dent des RKI am 28.4. (Tag der Mas­ken­pflicht­ein­füh­rung in D) von einem gerin­gen Mehr­wert der Mas­ken, auch, wenn sie kor­rekt getra­gen wür­den. Doch kor­ri­gier­te sich das RKI am 13. Mai bei FAQs bereits «Eine Schutz­wir­kung ist bis­her nicht wis­sen­schaft­lich belegt, sie erscheint aber plau­si­bel.» Irgend­wie doch viel­leicht wissenschaftlich?

Poli­ti­scher Hand­lungs­druck und die leicht ein­gän­gi­ge Schutz­vor­stel­lung führ­ten so zur Ver­la­ge­rung des Gewichts evi­denz­ba­sier­ten Vor­ge­hens zu Maß­nah­men mit eher ges­ten­haf­tem Cha­rak­ter, die aber den Ein­druck machen, pro­tek­tiv zu sein, vor allem, da die Emp­feh­lun­gen dafür aus dem renom­mier­ten Robert-Koch-Insti­tut kom­men. Nach­träg­lich, ver­steht sich.

Bit­te, nicht unter­schät­zen: Das RKI ist die obers­te deut­sche Behör­de für Infek­ti­ons­krank­hei­ten. Sei­ne For­schungs­ak­ti­vi­tä­ten ver­lei­hen ihm euro­pa­weit wis­sen­schaft­li­che Strahl­kraft und die Aus­sa­gen des Insti­tuts bür­gen für höchs­ten Stan­dard auf dem Gebiet der Infektionsforschung.

Evi­denz nach Bedarf

Die­ses Rufes ein­ge­denk begnüg­te sich die Hygie­ni­ke­rin Prof. Ines Kappstein, Fach­ärz­tin für Mikro­bio­lo­gie, Viro­lo­gie und Infek­ti­ons­epi­de­mio­lo­gie, nicht ein­fach mit Emp­feh­lun­gen und Hin­wei­sen und for­der­te die wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen an. Sie erhielt vom RKI eine Lis­te von Publi­ka­tio­nen, die sie in ihrer Stel­lung­nah­me diskutiert:

Das RKI behaup­tet, daß es eine hohe Anzahl von unbe­merk­ten Über­tra­gun­gen des Virus gibt und erwähnt eine mathe­ma­ti­sche Stu­die. Die in der RKI-Lite­ra­tur erwähn­te Quel­le war aber von drit­ter Sei­te mitt­ler­wei­le empi­risch kor­ri­giert wor­den, dahin­ge­hend, daß sich die­se Aus­sa­ge so nicht mehr hal­ten lässt. Fazit: Das RKI hat­te die­se wis­sen­schaft­li­che Kor­rek­tur ein­fach miß­ach­tet. Kappstein:

Es ist nach den schon seit Jahr­zehn­ten eta­blier­ten Regeln der (in Deutsch­land sog.) Evi­denz-basier­ten Medi­zin nicht nach­voll­zieh­bar, dass das RKI die kri­ti­sche Stel­lung­nah­me und die dar­in zitier­ten, aber schon Mona­te zuvor publi­zier­ten Arti­kel aus Chi­na und Sin­ga­pur nicht erwähnt und damit auch nicht dis­ku­tiert hat.

In einem ande­ren vom RKI zitier­ten Arti­kel, der zur The­ma­tik der prä­sym­pto­ma­ti­schen Anste­ckung ver­faßt wur­de, ist gleich ganz auf wis­sen­schaft­li­che Lite­ra­tur­an­ga­ben ver­zich­tet wor­den. Hin­wei­se auf Kon­takt-Unter­su­chun­gen fie­len daher eben­falls unter den Tisch. Die­se Unter­su­chungs­auf­ga­be ist jedoch sehr kom­plex und dif­fi­zil, denn es macht einen wesent­li­chen Unter­schied, ob eine Erre­ger­über­tra­gung in der Fami­lie, mit inten­si­vem Zusam­men­sein den gan­zen Tag und mit Spei­chel­kon­takt, oder im öffent­li­chen Raum bei even­tu­ell flüch­ti­ger Begeg­nung statt­fin­det. Die jewei­li­gen Set­tings sind getrennt auszuwerten.

Ziem­lich ober­fäch­lich fiel auch die Beant­wor­tung einer Anfra­ge aus der Bevöl­ke­rung gemäß Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz aus:

Es stell­te sich näm­lich her­aus, daß das RKI 6 Zita­te zur Effek­ti­vi­tät von Mas­ken offen­sicht­lich vom BfArM aus des­sen Stel­lung­nah­me zum Umgang mit Mas­ken her­aus­ko­piert hat. (es sind die­sel­ben Zitier­feh­ler vor­han­den, und auch die Rei­hen­fol­ge der Zita­te ent­spricht den Anga­ben des BfArM).

Schein­bar mein­te das RKI, die gewis­sen­haf­te Vali­die­rung sei­ner Stel­lung­nah­men durch das Gewicht sei­ner Auto­ri­tät erset­zen zu dürfen.

Daß infi­zier­te Per­so­nen Erre­ger über­tra­gen kön­nen, noch bevor Sym­pto­me aus­bre­chen, war in der Fach­welt ja kei­ne Über­ra­schung. Im Juni 2020 erschien eine chi­ne­si­sche Stu­die mit fast 10 Mil­lio­nen Men­schen, die zeigt, daß sich unter 300 asym­pto­ma­ti­schen Fäl­len trotz enger Haut­kon­tak­te nicht eine ein­zi­ge Anste­ckung fand. Die vor­han­de­nen Unter­su­chun­gen zei­gen, so Kappstein, daß die unbe­merk­te Erre­ger­über­tra­gung nur einen gerin­gen Teil der Über­tra­gun­gen aus­macht, die meis­ten Über­tra­gun­gen also von Men­schen mit Sym­pto­men ausgehen.

Der Fak­tor »direk­te Über­tra­gung« ist nach Ein­schät­zung Kappsteins, ohne­hin im öffent­li­chen Bereich wenig wahr­schein­lich, da dies engen Haut­kon­takt, wie etwa im Fami­li­en­le­ben oder bei Pfle­ge­ak­ti­vi­tä­ten vor­aus­setzt. Eine gro­ße Bedeu­tung bei der Über­tra­gung misst Kappstein aber der Virus­last im Sekret zu.

Kri­tik der wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen des RKI

Das RKI hat Ergeb­nis­se aus zuvor (also vor Erschei­nen des RKI-Bei­trags) publi­zier­ten Kon­takt-Tra­cing-Unter­su­chun­gen, aus denen rea­lis­ti­sche­re Anga­ben ermit­telt wur­den, weg­ge­las­sen. Das ist mit den Grund­sät­zen wis­sen­schaft­li­chen Arbei­tens nicht ver­ein­bar, und damit berück­sich­tig das RKI nicht den für alle Behör­den etc. in § 1 (2) IFSG for­mu­lier­ten Auf­trag, … ›ent­spre­chend dem jewei­li­gen Stand der medi­zi­ni­schen und epi­de­mio­lo­gi­schen Wis­sen­schaft …‹ zu arbeiten.

Im epi­de­mio­lo­gi­schen Zusam­men­hang ist im öffent­li­chen Raum von kur­zen, wenn auch nahen Kon­tak­ten aus­zu­ge­hen, die eine Anste­ckung mit respi­ra­to­ri­schen Erre­gern unwahr­schein­lich machen. Die dafür not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung eines Abstands von einem Meter und einer Zeit­dau­er des Kon­takts von über 15 Minu­ten ist aus epi­de­mio­lo­gi­schen Stu­di­en abge­lei­tet. Eine Über­tra­gung en pas­sant ist nicht belegt, auch nicht, daß soge­nann­te Aero­so­le dabei eine Rol­le spie­len. (Zum Ver­ständ­nis: ein Aero­sol ist ein nur weni­ge Mil­li­ons­tel Meter gro­ßes Gemisch von fes­ten oder flüs­si­gen Schwe­be­teil­chen in einem Gas, wie es typi­scher­wei­se auch beim Aus­at­men ent­steht. Bei den in Aero­so­len ent­hal­te­nen Teil­chen kann es sich bei Erkrank­ten auch um Viren oder Teil­chen von ihnen han­deln.) Es han­delt sich bei der »Aero­sol­über­tra­gung« ledig­lich um eine Hypo­the­se mit wenig belast­ba­rer Substanz .

Z. B. wird ger­ne eine Stu­die aus Hong­kong erwähnt. Die­se Stu­die war zwi­schen 2013 und 2016 ent­stan­den und dar­um nicht aktu­ell, wie das RKI behaup­te­te, son­dern nur aktu­ell wie­der publi­ziert. Hier wur­den 246 Pati­en­ten, die mit Influ­en­za­vi­ren, Rhi­no­vi­ren und sai­so­na­len Coro­na-viren behaf­tet waren, in 3 ver­schie­de­ne Grup­pen unter­teilt und unter­sucht. Vom RKI ignoriert:

Sogar ohne Mas­ke brach­ten also trotz aku­ter Virus­in­fek­ti­on der obe­ren Atem­we­ge (mit hohen Virus­kon­zen­tra­tio­nen im Atem­wegs­se­kret) nur weni­ge Pro­ben über­haupt einen Virus-RNA-Nach­weis. Die­ses Ergeb­nis zeigt, dass Infi­zier­te nicht unbe­dingt erheb­li­che Viren­kon­zen­tra­tio­nen ausscheiden.

Die Kon­zen­tra­ti­on in Tröpf­chen und Aero­so­len erwies sich als durch­aus nied­rig, nur ver­ein­zelt gab es höhe­re Wer­te. Es stellt sich die Fra­ge, wel­chen Sinn die Mas­ken haben, wenn der Groß­teil der Infi­zier­ten auch ohne Mas­ke kei­ne RNA frei­setzt und selbst bei Per­so­nen mit hoher RNA-Kon­zen­tra­ti­on im Nasen-Rachen­se­kret die Aus­schei­dung gering ist. Die Aus­sa­ge des RKI, daß die­se Stu­die zei­ge, daß Mas­ken eine rele­van­te Reduk­ti­on der Virus­frei­set­zung bewir­ke, basiert in der Coro­na-Grup­pe letzt­lich auf 11 (!)Pro­ban­den, bei denen noch dazu das kor­rek­te Tra­gen der Mas­ken kon­trol­liert wur­de, was bei Anwen­dung in der brei­ten Bevöl­ke­rung sicher nicht der Fall ist.« Obwohl eine sta­tis­ti­sche Signi­fi­kan­zer­rech­nung bei einer Pro­ban­den­zahl von 11 nicht mög­lich ist und zu kei­nem belast­ba­ren Ergeb­nis führt, avan­cier­te die Hong-Kong-Stu­die zur Beweis­schrift für die Mas­ken­pflicht in Österreich.

Die durch blo­ße Atmung frei­ge­setz­ten Aero­so­le kön­nen also nicht als Gefahr ange­se­hen wer­den, der durch umge­bun­de­ne Mas­ken zu begeg­nen wäre.

Das Coch­ra­ne Review

Die­se Stu­die besteht aus einer aktu­el­len Samm­lung sys­te­ma­ti­scher Über­sichts­ar­bei­ten (Meta-Stu­di­en). Aller­dings wur­den die Unter­su­chun­gen für in medi­zi­ni­schen Set­tings arbei­ten­de Per­so­nen aus­ge­wer­tet. Die Fra­ge, ob Mas­ken in der Öffent­lich­keit getra­gen wer­den sol­len, spie­len dar­in kei­ne Rolle.

Die Hin­wei­se des RKI auf Auto­ri­sie­rung durch die WHO stüt­zen sich auf Emp­feh­lun­gen, die die­se ver­schie­dent­lich äußert, nicht ohne fest­zu­stel­len, daß es kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Bele­ge dafür gäbe. Die Emp­feh­lun­gen beru­hen daher allein auf Plau­si­bi­li­tät. Eine obli­ga­to­ri­sche Mas­ken­pflicht emp­fiehlt die WHO nie.

Zusam­men­fas­sen­de Beur­tei­lung der vom RKI her­an­ge­zo­ge­nen Grund­la­gen durch Kappstein:

Es gibt aus der im Bei­trag des RKI zitier­ten Fach­li­te­ra­tur kei­ne wis­sen­schaft­li­che Bele­ge dafür, dass Mas­ken .. die von der nor­ma­len Bevöl­ke­rung im öffent­li­chen Raum … getra­gen wer­den, die Erre­ger­über­tra­gung bei respi­ra­to­ri­schen Infek­tio­nen redu­zie­ren können.

Sozia­le Set­tings sind aus­schlag­ge­bend und Model­lie­rungs­stu­di­en kön­nen die Wirk­lich­keit nicht abbilden.

Wei­te­re Mas­ken-Stu­di­en im Kreuz­feu­er der Diskussion

In Juni 2020 erschien in der medi­zi­ni­schen Zeit­schrift Lan­cet ein Review mit Meta­stu­die, die kei­ne Hin­wei­se auf eine Wirk­sam­keit der Mas­ken im öffent­li­chen Raum lie­fert, aber immer wie­der her­an­ge­zo­gen wur­de. Unter­sucht wur­den in den 44 Stu­di­en SARS und MERS, und 7 Fäl­le COVID 19. Der Über­blick zeigt, daß fast alle Stu­di­en aus dem Bereich medi­zi­ni­scher Ein­rich­tun­gen kom­men, wo Kon­tak­te über 15 Minu­ten häu­fig sind, nicht aber aus dem All­tag, ins­be­son­de­re dort, wo es kei­nen face to face-Kon­takt gibt.

Die Jena-Stu­die

Die Autoren der Stu­die sind sämt­lich Makro­öko­no­men. Sie erstell­ten ein mathe­ma­ti­sches Modell der Aus­wir­kun­gen poli­ti­scher Ent­schei­dun­gen. Es wur­de die Stadt Jena unter Mas­ken­pflicht mit einer mathe­ma­tisch model­lier­ten fik­ti­ven Stadt Jena ohne Mas­ken­pflicht, die unter Her­an­zie­hung aller reprä­sen­ta­ti­ven demo­gra­phi­schen Para­me­ter der Stadt kon­zi­piert wur­de, ver­gli­chen. Ergeb­nis war eine 40 Pro­zent Reduk­ti­on der täg­li­chen Zuwachs­ra­te durch die Mas­ke. Unbe­rück­sich­tigt in der Stu­die blieb aber die Tat­sa­che, daß im rea­len Jena bereits ab 1. März, 5 Wochen vor Ein­füh­rung der Mas­ken­pflicht die Aus­brei­tungs­ra­te zurück­ging und vom RKI bereits am 10. März ein R‑Faktor unter 1 gemel­det wur­de. Die­se Über­la­ge­rung wur­de in der Stu­die nicht berücksichtigt.

Auch für Öster­reich konn­te gezeigt wer­den, daß die ers­te Infek­ti­ons­wel­le lan­ge vor Ein­füh­rung der öffent­li­chen Mas­ken­pflicht, ja bereits vor dem 1. Lock­down ihren Gip­fel über­schrit­ten hat­te. Ent­spre­chend resü­miert der Lei­ter der Agen­tur für Gesund­heit und Ernäh­rungs­si­cher­heit (AGES) Pro­fes­sor Franz Aller­ber­ger- dafür viel­ge­h­aßt – die Ein­füh­rung der Mas­ken­pflicht habe kei­ne Aus­wir­kung auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen gehabt. Das Geld für die Mas­ken wäre mit einer Scha­le Melan­ge bes­ser ange­legt gewesen.

Resul­tat ist, so Kappstein, »dass es kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Bele­ge für die Effek­ti­vi­tät von Mas­ken für gesun­de Men­schen in der Öffent­lich­keit zum Fremd­schutz gibt sowie dass eben­so kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Bele­ge dafür vor­han­den sind, dass Erre­ger­über­tra­gun­gen aus­ge­hend von asym­pto­ma­ti­schen Per­so­nen einen rele­van­ten Anteil an der Ver­brei­tung von SARS-CoV‑2 haben.«

Trotz feh­len­der wis­sen­schaft­li­cher Evi­denz haben WHO, ECD, CDC, RKI und auch die Deut­sche Gesell­schaft für Pneu­mo­lo­gie das Tra­gen von Mas­ken im öffent­li­chen Raum emp­foh­len. Nahe­zu alle inter­na­tio­na­len Gesund­heits­be­hör­den haben wis­sen­schaft­li­cher Evi­denz zum Trotz eine Ein­schät­zung aus Plau­si­bi­li­täts­grün­den gege­ben, mit weit­rei­chen­den Folgen.

Schä­di­gungs­ge­fahr durch Masken

Über­haupt nicht nach­voll­zieh­bar sei daher auch die Aus­deh­nung der Mas­ken-Tra­ge­pflicht, z. B. für Schü­ler, sogar stun­den­lang wäh­rend des Unter­richts, auf dem Schul­hof in der Pau­se, im Sport­un­ter­richt. Auch gibt es kei­ne Unter­su­chun­gen über die nega­ti­ven Fol­gen, selbst die meis­ten Kin­der­ärz­te haben die­se bis­her nicht ein­ge­for­dert. Hier­zu das Reprint der Uni Wit­ten-Her­de­cke, wo Eltern die Beschwer­den ihrer Kin­der ein­tra­gen konn­te und nach 1 Woche bereits 18000 Ein­trä­ge zu fin­den waren. Bei einer durch­schnitt­li­chen Tra­ge­zeit von 4,5 Stun­den täg­lich zeig­ten sich fol­gen­de Beschwer­den: Reiz­bar­keit (60 Pro­zent), Kopf­schmer­zen (53 Pro­zent), Kon­zen­tra­ti­ons­schwie­rig­kei­ten (50 Pro­zent), Nie­der­ge­schla­gen­heit (49 Pro­zent), Abnei­gung gegen Schu­le bezie­hungs­wei­se Kin­der­gar­ten (44 Pro­zent), Unwohl­sein (42 Pro­zent), Lern­schwie­rig­kei­ten (38 Pro­zent), Schläf­rig­keit (37 Prozent).

Im Juli 2020 kam eine Stu­die der Uni Leip­zig zu kar­dio­pul­mo­n­a­len (Herz-Lun­ge) Neben­wir­kun­gen beim Tra­gen Erwach­se­ner her­aus. Die kar­dio­pul­mo­n­a­le Leis­tungs­fä­hig­keit und das Wohl­be­fin­den waren redu­ziert, ins­be­son­de­re bei FFP2-Masken.

Beim Men­schen beträgt die Sau­er­stoff­sät­ti­gung der aus­ge­at­me­ten Luft cir­ca 17 Pro­zent, die der ein­ge­at­me­ten Luft cir­ca 21 Pro­zent. Der CO2-Gehalt beim Aus­at­men beträgt aber das 50 – 100-fache der Umge­bungs­luft. Beim Tra­gen einer Mas­ke rei­chert sich im Tot­raum (Respi­ra­to­ri­scher Trakt plus Raum zwi­schen Gesicht und Mas­ke) CO2 an. Da Kin­der nur ein Drit­tel des Atem­vo­lu­mens von Erwach­se­nen und dabei mehr Tot­raum als die­se haben, bekom­men sie beim Atmen weni­ger Sau­er­stoff bei mehr CO2- Belas­tung als Erwach­se­ne. CO2 im Blut führt auch zu Gefäß­er­wei­te­rung, was durch ver­mehr­te Aus­schüt­tung von Streß­hor­mo­nen kom­pen­siert wird.

Beim mehr­stün­di­gen Tra­gen von Mas­ken wäh­rend eines gan­zen Schul­ta­ges müs­sen Kin­der einer gesund­heit­li­chen Maxi­mal­be­las­tung unter Dau­er­stress standhalten!

Es geht bei der Mas­ken­pflicht weni­ger um den behaup­te­ten Nut­zen im Sin­ne des Infek­ti­ons­schut­zes, son­dern um ihre (psycho)soziale Funk­ti­on, wie es sehr klar in einer Publi­ka­ti­on aus der Zeit der sog. Spa­ni­schen Grip­pe aus­ge­drückt wurde:

If doubt ari­ses as to the pro­ba­ble effi­ca­cy of mea­su­res which seem so lack­ing in spe­ci­fi­ci­ty it must be remem­be­red that it is bet­ter for the public mora­le to be doing some­thing than not­hing and the gene­ral health will not suf­fer for the addi­tio­nal care which is given it.

Der ehe­ma­li­ge Bun­des­kanz­ler Kurz hat­te längst zuge­ge­ben, daß die Mas­ken­pflicht der sym­bo­li­schen Bedeu­tung wegen wich­tig ist. Der Ein­druck dabei ist durch­aus der, dass die Bevöl­ke­rung auf Linie gehal­ten wer­den soll, damit sie die Bedro­hungs­la­ge nicht ver­gißt, auch und beson­ders, wenn sie sie selbst nicht mehr erkennt.

Die frag­li­che Rol­le der Aerosolübertragung

Nahe­zu alle Hygie­ne­maß­nah­men haben die Annah­me einer Aero­sol-Über­tra­gung zur Grund­la­ge. Abstand, Mas­ke, Distanz­re­gel, Lüf­ten à beru­hen alle auf die­ser Aero­sol-Über­tra­gung. Dass es Aero­so­le gibt und die­se auch Viren(teilchen) tra­gen kön­nen, ist phy­si­ka­lisch bewie­sen. Aero­so­le haben eine Grö­ße >5µm. Unklar aber war die Annah­me der Über­tra­gung via Aero­so­len. Selbst wenn infek­ti­ons­tüch­ti­ge Viren über Aero­so­le über­tra­gen wer­den kön­nen, heißt dies nicht, das sie auch eine Infek­ti­on aus­lö­sen, denn die­se ist abhän­gig von:

  1. der Immu­ni­tät der Kon­takt­per­son und even­tu­el­len Vorerkrankungen
  2. Art und Dau­er des Kontaktes
  3. Sta­bi­li­tät des Erre­gers in der Luft
  4. der Virus­last
  5. der Zahl der erreich­ba­ren ACE-2-Rezeptoren.

Die Aero­so­le und damit die Par­ti­kel mit Kern akku­mu­lie­ren in der Raum­luft geschlos­se­ner Räu­me, ver­tei­len sich mit dem Luft­strom­mus­ter und kön­nen eini­ge Stun­den lang schwe­ben. Coro­na-Viren haben eine Lipidhül­le, dar­um sind sie gegen UV-Licht sehr emp­find­lich und zer­fal­len. Sie sind dann nicht mehr aktiv. Eine Mas­ken­pflicht im Frei­en, Fuß­gän­ger­zo­ne oder Bau­ern­markt ist schon aus die­sem Grund eine voll­kom­men irra­tio­na­le Maß­nah­me. In der Hong-Kong-Stu­die wur­den auch unmas­kier­te Kran­ke durch blo­ßes Aus­at­men nicht zur Virenschleuder!

SARS Cov 2 benö­tigt ACE-2-Rezep­to­ren. Die­se fin­den sich in den Flim­mer­zel­len der Nasen­schleim­haut. Abstei­gend im respi­ra­to­ri­schen Appa­rat wer­den die ACE-2-Rezep­to­ren immer weniger.

Da Aero­sol-Par­ti­kel in weit über­wie­gen­den Maße sofort in die tie­fen Atem­we­ge vor­drin­gen, eine Infek­ti­on dort aber , wenn sie über­haupt zustan­de käme, nicht zu den Sym­pto­men einer obe­ren Atem­wegs­funk­ti­on füh­ren kann, son­dern an Ort und Stel­le zu einer Pneu­mo­nie füh­ren wür­de, falls Zel­len mit ACE-2-Rezep­to­ren erreicht wer­den (die­ser Ablauf der Infek­ti­on mit pri­mä­rer Pneu­mo­nie aber nicht vor­kommt), kann die Aero­sol-Über­tra­gung von SARS-CoV‑2 aus medi­zi­ni­scher Sicht de fac­to kei­ne Rol­le spie­len. (Kappstein)

Seit 2020 gibt es vie­le Unter­su­chun­gen, die den Nach­weis aus­ge­rech­net einer Aero­sol-Über­tra­gung bele­gen wol­len. Berühmt wur­de das Bei­spiel der Fleisch­fa­brik Tön­nies. Die Luft wur­de auf RNA unter­sucht, ein quan­ti­ta­ti­ver Nach­weis erfolg­te aber nicht, da die Macher der Stu­die kei­ne Epi­de­mio­lo­gen waren, son­dern nur Viro­lo­gen und Gene­ti­ker. Nicht beach­tet als Über­tra­gungs­fak­to­ren wur­den die gemein­sa­me Ein­pferch­ung der Arbei­te­rIn­nen in ihren Unter­künf­ten, der Trans­port in engen LKWs und die viel­fäl­ti­gen kör­per­li­chen Kontaktmöglichkeit.

FFP-Mas­ken wer­den im medi­zi­ni­schen Bereich nie zum Schutz ande­rer Per­so­nen vor der Aus­at­mung von Aero­sol-Par­ti­kel getra­gen, son­dern zu ande­ren Zwe­cken und die Emp­feh­lung bei­der ent­behrt jeg­li­cher medi­zi­ni­schen Grund­la­ge. Schließ­lich, so Kappstein:

Wie­so aber bei SARS-CoV‑2 die Aero­sol-Über­tra­gung wich­tig sein soll, bei den and­ren Coro­na­vi­ren oder respi­ra­to­ri­schen Viren aber nicht, ist bio­lo­gisch und medi­zi­nisch nicht nachvollbar.

Plau­si­bi­li­tät, mathe­ma­ti­sche Schät­zun­gen und sub­jek­ti­ve Ein­schät­zun­gen in Mei­nungs­bei­trä­gen kön­nen bevöl­ke­rungs­be­zo­ge­ne kli­nisch-epi­de­mio­lo­gi­sche Unter­su­chun­gen nicht ersetzten.

Ver­wei­se

[1] https://​tomaspueyo​.medi​um​.com/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​a​c​t​-​t​o​d​a​y​-​o​r​-​p​e​o​p​l​e​-​w​i​l​l​-​d​i​e​-​f​4​d​3​d​9​c​d​9​9ca

[2] Die Repro­duk­ti­ons­zahl beschreibt, wie­vie­le Men­schen eine Per­son im Mit­tel ansteckt

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