Ärger für Poli­ti­ker: Juris­ti­scher Erfolg in Luxem­burg gegen Mas­ken­zwang und Covid-Gesetze

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Ankla­gen gegen zwei Akti­vis­ten der Luxem­bur­ger Frei­heits­be­we­gung wer­den zum Boo­me­rang für die Poli­tik. Der Rich­ter gab den Ange­klag­ten recht, wes­halb nun der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof von Luxem­burg ein­ge­schal­ten wird. Die­ser wird nun meh­re­re Covid-Geset­ze auf sei­ne Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit prü­fen. Etwa die Mas­ken­pflicht bei Ver­an­stal­tun­gen oder die nächt­li­che Ausgangssperre. 

Mit­te Febru­ar stan­den zwei Gesich­ter der Luxem­bur­ger Frei­heits­be­we­gung vor Gericht. Jean-Marie Jaco­by und Peter Frei­tag hat­ten gegen die Coro­na-Gesetz­ge­bung ver­sto­ßen. Fünf Delik­te auf­grund feh­len­der Mas­ke, Abstand und ande­ren »hygie­ni­schen Maß­nah­men« wur­den ihnen vor­ge­wor­fen. Im Raum stan­den Geld­stra­fen. Die bei­den Orga­ni­sa­to­ren der Luxem­bur­ger Demos bestrei­ten ihre Ver­stö­ße auch nicht.

Luxem­burg schal­tet Ver­fas­sungs­ge­richt ein

Doch sie bean­trag­ten, dass der Fall zum Ver­fas­sungs­ge­richts­hof müs­se. War­um? Sie ver­wei­gern die Mas­ke auf den Demos, da sich die Demos eben unter ande­rem auch gegen die Mas­ke rich­ten. Eben­so betrifft das Distanz­vor­schrif­ten, nächt­li­che Aus­gangs­sper­ren und Alko­hol­kon­sum im öffent­li­chen Raum. All die­se Covid-Geset­ze wur­den nicht ein­ge­hal­ten, die Akti­vis­ten bezwei­feln aber ihre Rechtmäßigkeit.

Jean-Mary Jaco­by, ein Kom­mu­nist, der vor län­ge­rer Zeit auch Mit­glied bei der KPÖ war, bezieht sich im Gespräch mit TKP auf die all­ge­mei­nen Menschenrechte:

Laut Arti­kel 19 der Men­schen­rechts­char­ta hat jeder Mensch das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung. Wenn wir gegen die Mas­ken­pflicht demons­trie­ren, uns aber vor­ge­schrie­ben wird, die­se zu tra­gen, dann wird Arti­kel 19 untergraben.

Des­halb kön­ne der Fall nicht vor dem Straf­ge­richt behan­delt wer­den, wenn nicht zuvor der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof die Geset­ze prü­fe. Am Diens­tag kam die Ent­schei­dung: Der Rich­ter hat das Ver­fas­sungs­ge­richt beauf­tragt eine soge­nann­te »ques­ti­on pré­ju­di­ciel­le« durch­zu­füh­ren. Jetzt muss sich der obers­te Gerichts­hof damit befas­sen, ob die Covid-Geset­ze, auf des­sen Basis Jaco­by und Frei­tag ange­klagt sind, über­haupt ver­fas­sungs­kon­form sind.

Schlech­ter Schlaf für Politiker?

Es wird also geprüft, ob die Covid-Geset­ze mit der Ver­fas­sung und den dar­in ver­an­ker­ten Grund­rech­ten über­haupt ver­ein­bar sind. Ist dem nicht so, darf man für die Nicht-Ein­hal­tung nicht bestraft wer­den. Mit all jenen Geset­zen nach denen Jaco­by und Frei­tag ange­klagt wur­den, muss sich das Ver­fas­sungs­ge­richt jetzt befassen.

Die­se sind: die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re, das Alko­hol­ver­bot in der Öffent­lich­keit, Mas­ken- und Abstands­ge­bo­te bei Ver­samm­lun­gen von 11 bis 100 Teil­neh­mern, sowie die Fra­ge nach den Regeln bei mehr als 100 Teilnehmern.

In einer wei­te­ren Ankla­ge wur­den Jaco­by und Frei­tag frei­ge­spro­chen. Sie wur­den beschul­digt eine Laut­spre­cher­an­la­ge bei fünf Demons­tra­tio­nen ver­wen­det zu haben, obwohl dies von der Stadt­ver­wal­tung unter­sagt wor­den war. Für den Rich­ter war dies ein unver­hält­nis­mä­ßi­ger Ein­griff in die freie Meinungsäußerung.

Das nun aber der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ein­ge­schal­ten wur­de, ist ein noch grö­ße­rer Erfolg als der Frei­spruch. Die Anwalts­kos­ten für die bei­den Akti­vis­ten über­nimmt die Luxem­bur­ger »FAIR Bewe­gung« . Jean-Marie Jaco­by abschlie­ßend zu TKP: »Ich den­ke, es gibt jetzt eini­ge in Par­la­ment und Regie­rung, die schlecht schlafen.«

Der Arti­kel erschien zuerst bei TKP.

2 thoughts on “Ärger für Poli­ti­ker: Juris­ti­scher Erfolg in Luxem­burg gegen Mas­ken­zwang und Covid-Gesetze

  1. LET­ZE­BUER­GER BIER­GER KOLLEKTIV
    SATUR­DAY FOR LIBER­TY – POLO­NAI­SE SOLIDAIRE
    44, bd de la Fraternité
    L‑1541 Luxemburg
    Tel. 691 94 57 12

    An die
    Öster­rei­chi­sche Bot­schaft Luxemburg
    z.Hd. Magis­tra Melit­ta SCHUBERT
    3, rue des Bains
    L‑1212 Luxembourg

    Luxem­burg, am 5. März 2022

    Sehr geehr­te Frau Botschafterin,

    wir sind heu­te im Demons­tra­ti­ons­zug zur Bot­schaft Öster­reichs in Luxem­burg gezo­gen um unse­re Soli­da­ri­tät mit den Men­schen zu bekun­den, die in der Repu­blik Öster­reich unter der aktu­el­len Regie­rung und der von ihr ange­ord­ne­ten dik­ta­to­ri­schen Coro­na-Maß­nah­men zu lei­den haben, ganz beson­ders aber unter dem was sie als „Impf­pflicht“ bezeich­net, das neben der Sau­er­stoff­re­duk­ti­on im Kör­per durch Mas­ken, die auch fort­ge­setzt wird, obwohl der Gesund­heits­mi­nis­ter, der letz­te Woche noch amtier­te, die Mücke gemacht hat.

    Ange­sichts der Tat­sa­che, daß es kei­nen Impf­stoff gegen Sars-Cov2 gibt, son­dern nur expe­ri­men­tel­le Gen­tech­nik-Stof­fe, ist und bleibt das ein Ver­stoß gegen den Inter­na­tio­na­len Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te, ver­ab­schie­det von der UNO-Voll­ver­samm­lung am 19.12.1966. Die­ser Pakt wur­de von Öster­reich unter­zeich­net am 10.12.1973 und rati­fi­ziert am 10.9.1978. Seit­her hat er Geset­zes­kraft und steht als Teil des inter­na­tio­na­len Rechts über natio­na­lem! Wenn ein natio­na­les Gesetz im Wider­spruch dazu gerät, gilt nicht das natio­na­le Recht, son­dern die inter­na­tio­na­le Konvention.

    Im Inter­na­tio­na­len Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te heißt es im Arti­kel 7: „Nie­mand darf der Fol­ter oder grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe unter­wor­fen wer­den. Ins­be­son­de­re darf nie­mand ohne sei­ne frei­wil­li­ge Zustim­mung medi­zi­ni­schen oder wis­sen­schaft­li­chen Ver­su­chen unter­wor­fen werden.“

    Die „Impf­pflicht“ ver­stößt ein­deu­tig gegen die­se Bestim­mung genau wie die Mas­ken­pflicht. Wenn in Ihrer Regie­rung und bei deren Bera­tern und Bera­te­rin­nen nie­mand ist, der sich an die Rati­fi­zie­rung die­ses Pakts erin­nert, ersu­chen wir Sie, gnä­di­ge Frau Bot­schaf­te­rin, die­se Auf­ga­be zu über­neh­men, damit die Repu­blik Öster­reich zum Respekt des inter­na­tio­na­len Rechts zurück­kehrt und so wie­der zum Rechts­staat wird – aktu­ell ist sie lei­der nur ein rech­ter Staat und die Regie­ren­den sind als Rechts­bre­cher anzu­spre­chen, die vor ein Straf­ge­richt gehö­ren. Es reicht nicht, 3G am Arbeits­platz aufzuheben!

    In der Hoff­nung, kei­ne Fehl­bit­te getan zu haben, ver­blei­ben wir mit demo­kra­ti­schen Grüßen

    (im Auf­trag: Jean-Marie Jacoby)

  2. LET­ZE­BUER­GER BIER­GER KOLLEKTIV
    SATUR­DAY FOR LIBER­TY – POLO­NAI­SE SOLIDAIRE
    44, bd de la Fraternité
    L‑1541 Luxemburg
    Tel. 691 94 57 12

    An die
    Bot­schaft der Bun­des­re­pu­blik Deutschland
    z. Hd. Herrn Ull­rich Wil­helm Klöckner
    20 – 22, ave­nue Emi­le Reuter
    L‑2420 Luxemburg

    Luxem­burg, am 5. März 2022

    Sehr geehr­ter außer­or­dent­li­cher und bevoll­mäch­tig­ter Botschafter,

    wir sind heu­te im Demons­tra­ti­ons­zug zur Bot­schaft der BRD in Luxem­burg gezo­gen um unse­re Soli­da­ri­tät mit den Men­schen zu bekun­den, die in der Bun­des­re­pu­blik unter der aktu­el­len Regie­rung und der von ihr ange­ord­ne­ten dik­ta­to­ri­schen Coro­na-Maß­nah­men zu lei­den haben mit der Sau­er­stoff­re­duk­ti­on im Kör­per durch Mas­ken aber auch durch die Andro­hung von dem was Ihr Gesund­heits­mi­nis­ter als „Impf­pflicht“ bezeich­net. Gefragt sind nicht Erleich­te­run­gen, son­dern Abschaf­fung aller Maßnahmen!

    Ange­sichts der Tat­sa­che, daß es kei­nen Impf­stoff gegen Sars-Cov2 gibt, son­dern nur expe­ri­men­tel­le Gen­tech­nik-Stof­fe, ist das ein Ver­stoß gegen den Inter­na­tio­na­len Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te, ver­ab­schie­det von der UNO-Voll­ver­samm­lung am 19.12.1966. Die­ser Pakt wur­de von der BRD unter­zeich­net am 9.10.1968, rati­fi­ziert am 17.12.1973. Seit­her hat er Geset­zes­kraft und steht als Teil des inter­na­tio­na­len Rechts über natio­na­lem! Wenn ein natio­na­les Gesetz im Wider­spruch dazu gerät, gilt nicht das natio­na­le Recht, son­dern die inter­na­tio­na­le Kon­ven­ti­on – auch in einem Land in Hysterie.

    Im Inter­na­tio­na­len Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te heißt es im Arti­kel 7: „Nie­mand darf der Fol­ter oder grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe unter­wor­fen wer­den. Ins­be­son­de­re darf nie­mand ohne sei­ne frei­wil­li­ge Zustim­mung medi­zi­ni­schen oder wis­sen­schaft­li­chen Ver­su­chen unter­wor­fen werden.“ 

    Die „Impf­pflicht“ ver­stößt ein­deu­tig gegen die­se Bestim­mung, eine Mas­ken­pflicht eben­falls. Wenn in Ihrer Regie­rung und bei deren Bera­tern und Bera­te­rin­nen nie­mand ist, der sich an die Rati­fi­zie­rung die­ses Pakts erin­nert, ersu­chen wir Sie, Herr Bot­schaf­ter, die­se Auf­ga­be nun doch zu über­neh­men (sonst müs­sen wir Sie Woche für Woche dar­an erin­nern), damit die BRD zum Respekt des inter­na­tio­na­len Rechts zurück­kehrt und so wie­der zum Rechts­staat wird – aktu­ell ist sie lei­der nur ein rech­ter Staat und die Regie­ren­den sind als Rechts­bre­cher anzu­spre­chen, die vor ein Straf­ge­richt gehören.

    In der Hoff­nung, kei­ne Fehl­bit­te getan zu haben, ver­blei­ben wir 

    mit demo­kra­ti­schen Grüßen

    (im Auf­trag: Jean-Marie Jacoby)

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