Ärger für Politiker: Juristischer Erfolg in Luxemburg gegen Maskenzwang und Covid‐Gesetze

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Anklagen gegen zwei Aktivisten der Luxemburger Freiheitsbewegung werden zum Boomerang für die Politik. Der Richter gab den Angeklagten recht, weshalb nun der Verfassungsgerichtshof von Luxemburg eingeschalten wird. Dieser wird nun mehrere Covid‐​Gesetze auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen. Etwa die Maskenpflicht bei Veranstaltungen oder die nächtliche Ausgangssperre. 

Mitte Februar standen zwei Gesichter der Luxemburger Freiheitsbewegung vor Gericht. Jean‐​Marie Jacoby und Peter Freitag hatten gegen die Corona‐​Gesetzgebung verstoßen. Fünf Delikte aufgrund fehlender Maske, Abstand und anderen »hygienischen Maßnahmen« wurden ihnen vorgeworfen. Im Raum standen Geldstrafen. Die beiden Organisatoren der Luxemburger Demos bestreiten ihre Verstöße auch nicht.

Luxemburg schaltet Verfassungsgericht ein

Doch sie beantragten, dass der Fall zum Verfassungsgerichtshof müsse. Warum? Sie verweigern die Maske auf den Demos, da sich die Demos eben unter anderem auch gegen die Maske richten. Ebenso betrifft das Distanzvorschriften, nächtliche Ausgangssperren und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. All diese Covid‐​Gesetze wurden nicht eingehalten, die Aktivisten bezweifeln aber ihre Rechtmäßigkeit.

Jean‐​Mary Jacoby, ein Kommunist, der vor längerer Zeit auch Mitglied bei der KPÖ war, bezieht sich im Gespräch mit TKP auf die allgemeinen Menschenrechte:

Laut Artikel 19 der Menschenrechtscharta hat jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wenn wir gegen die Maskenpflicht demonstrieren, uns aber vorgeschrieben wird, diese zu tragen, dann wird Artikel 19 untergraben.

Deshalb könne der Fall nicht vor dem Strafgericht behandelt werden, wenn nicht zuvor der Verfassungsgerichtshof die Gesetze prüfe. Am Dienstag kam die Entscheidung: Der Richter hat das Verfassungsgericht beauftragt eine sogenannte »question préjudicielle« durchzuführen. Jetzt muss sich der oberste Gerichtshof damit befassen, ob die Covid‐​Gesetze, auf dessen Basis Jacoby und Freitag angeklagt sind, überhaupt verfassungskonform sind.

Schlechter Schlaf für Politiker?

Es wird also geprüft, ob die Covid‐​Gesetze mit der Verfassung und den darin verankerten Grundrechten überhaupt vereinbar sind. Ist dem nicht so, darf man für die Nicht‐​Einhaltung nicht bestraft werden. Mit all jenen Gesetzen nach denen Jacoby und Freitag angeklagt wurden, muss sich das Verfassungsgericht jetzt befassen.

Diese sind: die nächtliche Ausgangssperre, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, Masken‐ und Abstandsgebote bei Versammlungen von 11 bis 100 Teilnehmern, sowie die Frage nach den Regeln bei mehr als 100 Teilnehmern.

In einer weiteren Anklage wurden Jacoby und Freitag freigesprochen. Sie wurden beschuldigt eine Lautsprecheranlage bei fünf Demonstrationen verwendet zu haben, obwohl dies von der Stadtverwaltung untersagt worden war. Für den Richter war dies ein unverhältnismäßiger Eingriff in die freie Meinungsäußerung.

Das nun aber der Verfassungsgerichtshof eingeschalten wurde, ist ein noch größerer Erfolg als der Freispruch. Die Anwaltskosten für die beiden Aktivisten übernimmt die Luxemburger »FAIR Bewegung« . Jean‐​Marie Jacoby abschließend zu TKP: »Ich denke, es gibt jetzt einige in Parlament und Regierung, die schlecht schlafen.«

Der Artikel erschien zuerst bei TKP.

2 thoughts on “Ärger für Politiker: Juristischer Erfolg in Luxemburg gegen Maskenzwang und Covid‐Gesetze

  1. LETZEBUERGER BIERGER KOLLEKTIV
    SATURDAY FOR LIBERTY – POLONAISE SOLIDAIRE
    44, bd de la Fraternité
    L‑1541 Luxemburg
    Tel. 691 94 57 12

    An die
    Österreichische Botschaft Luxemburg
    z.Hd. Magistra Melitta SCHUBERT
    3, rue des Bains
    L‑1212 Luxembourg

    Luxemburg, am 5. März 2022

    Sehr geehrte Frau Botschafterin,

    wir sind heute im Demonstrationszug zur Botschaft Österreichs in Luxemburg gezogen um unsere Solidarität mit den Menschen zu bekunden, die in der Republik Österreich unter der aktuellen Regierung und der von ihr angeordneten diktatorischen Corona‐​Maßnahmen zu leiden haben, ganz besonders aber unter dem was sie als „Impfpflicht“ bezeichnet, das neben der Sauerstoffreduktion im Körper durch Masken, die auch fortgesetzt wird, obwohl der Gesundheitsminister, der letzte Woche noch amtierte, die Mücke gemacht hat.

    Angesichts der Tatsache, daß es keinen Impfstoff gegen Sars‐​Cov2 gibt, sondern nur experimentelle Gentechnik‐​Stoffe, ist und bleibt das ein Verstoß gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, verabschiedet von der UNO‐​Vollversammlung am 19.12.1966. Dieser Pakt wurde von Österreich unterzeichnet am 10.12.1973 und ratifiziert am 10.9.1978. Seither hat er Gesetzeskraft und steht als Teil des internationalen Rechts über nationalem! Wenn ein nationales Gesetz im Widerspruch dazu gerät, gilt nicht das nationale Recht, sondern die internationale Konvention.

    Im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte heißt es im Artikel 7: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“

    Die „Impfpflicht“ verstößt eindeutig gegen diese Bestimmung genau wie die Maskenpflicht. Wenn in Ihrer Regierung und bei deren Beratern und Beraterinnen niemand ist, der sich an die Ratifizierung dieses Pakts erinnert, ersuchen wir Sie, gnädige Frau Botschafterin, diese Aufgabe zu übernehmen, damit die Republik Österreich zum Respekt des internationalen Rechts zurückkehrt und so wieder zum Rechtsstaat wird – aktuell ist sie leider nur ein rechter Staat und die Regierenden sind als Rechtsbrecher anzusprechen, die vor ein Strafgericht gehören. Es reicht nicht, 3G am Arbeitsplatz aufzuheben!

    In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben, verbleiben wir mit demokratischen Grüßen

    (im Auftrag: Jean‐​Marie Jacoby)

  2. LETZEBUERGER BIERGER KOLLEKTIV
    SATURDAY FOR LIBERTY – POLONAISE SOLIDAIRE
    44, bd de la Fraternité
    L‑1541 Luxemburg
    Tel. 691 94 57 12

    An die
    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    z. Hd. Herrn Ullrich Wilhelm Klöckner
    20 – 22, avenue Emile Reuter
    L‑2420 Luxemburg

    Luxemburg, am 5. März 2022

    Sehr geehrter außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter,

    wir sind heute im Demonstrationszug zur Botschaft der BRD in Luxemburg gezogen um unsere Solidarität mit den Menschen zu bekunden, die in der Bundesrepublik unter der aktuellen Regierung und der von ihr angeordneten diktatorischen Corona‐​Maßnahmen zu leiden haben mit der Sauerstoffreduktion im Körper durch Masken aber auch durch die Androhung von dem was Ihr Gesundheitsminister als „Impfpflicht“ bezeichnet. Gefragt sind nicht Erleichterungen, sondern Abschaffung aller Maßnahmen!

    Angesichts der Tatsache, daß es keinen Impfstoff gegen Sars‐​Cov2 gibt, sondern nur experimentelle Gentechnik‐​Stoffe, ist das ein Verstoß gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, verabschiedet von der UNO‐​Vollversammlung am 19.12.1966. Dieser Pakt wurde von der BRD unterzeichnet am 9.10.1968, ratifiziert am 17.12.1973. Seither hat er Gesetzeskraft und steht als Teil des internationalen Rechts über nationalem! Wenn ein nationales Gesetz im Widerspruch dazu gerät, gilt nicht das nationale Recht, sondern die internationale Konvention – auch in einem Land in Hysterie.

    Im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte heißt es im Artikel 7: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ 

    Die „Impfpflicht“ verstößt eindeutig gegen diese Bestimmung, eine Maskenpflicht ebenfalls. Wenn in Ihrer Regierung und bei deren Beratern und Beraterinnen niemand ist, der sich an die Ratifizierung dieses Pakts erinnert, ersuchen wir Sie, Herr Botschafter, diese Aufgabe nun doch zu übernehmen (sonst müssen wir Sie Woche für Woche daran erinnern), damit die BRD zum Respekt des internationalen Rechts zurückkehrt und so wieder zum Rechtsstaat wird – aktuell ist sie leider nur ein rechter Staat und die Regierenden sind als Rechtsbrecher anzusprechen, die vor ein Strafgericht gehören.

    In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben, verbleiben wir 

    mit demokratischen Grüßen

    (im Auftrag: Jean‐​Marie Jacoby)

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