Die Sprache der Herrschaft – und der Ohnmacht Lektion 11: Altkanzler, Altbundespräsident, Alteigentümer & Diktatur

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MagMa legt hiermit die seit 2012 als Video vorliegenden und basierend auf Überlegungen von Anfang der 90er Jahre entstanden Lektionen zur »Sprache der Herrschaft und der Ohnmacht« von malcom.z vor. Nicht alle ursprünglich als Videopodcast verfassten Lektionen eignen sich zur schriftlichen Veröffentlichung. Daher die Lücken in der Nummerierung. Viele Lektionen verweisen auf andere und zum besseren Verständnis der Thesen empfiehlt es sich die Lektionen nicht isoliert zu betrachten.

Lektion 18: Einfahrt frei! Der tagtägliche Arisierungs- Ghetto-Terror

Lektion 19: Indirekte Behauptungen und Beweise

Lektion 20: Die Weiber werden gefickt, die Kerle kriegen die Eier abgeschnitten

Lektion 21: RECHT: DAS Recht, (DIE) Rechte /​EIN Recht /​MEINE Rechte /​MEIN Recht, recht – rechts

Lektion 22: »Rassentheorie« und »Totalitarismustheorie«

Lektion 23: Natürlicher Tod – Freitod – Selbstmord – Schuldeingeständnis

Lektion 24 – 1: Der Stählerne – als Antichrist

Lektion 24 – 2: Der Stählerne – von Trotzki über Goebbels und Wlassow zu Chruschtschow

Lektion 24 – 3: Der Stählerne – Katyn

Lektion 25: Der sogenannte Stalinismus

Lektion 26: Der sogenannte Populismus und/​oder Rechtspopulismus

Lektion 28: AusländerhaSS

Lektion 29: Verschwörungstheorie

Lektion 30: Lügenpresse halt die Fresse

Lektion 31: Politischer Analphabetismus

Lektion 32: Ostdeutschland (Ostwörter I)

Lektion 33: Die Ostdeutschen (Ostwörter II)

Lektion 35: Ostalgie (Ostwörter IV)

Lektion 36: Ostmusik und Ostrock (Ostwörter V)

Lektion 11: Altkanzler, Altbundespräsident, Alteigentümer & Diktatur

1. Zu den sehr häufig verwendeten Falschbenennungen gehören die Wörter »Altkanzler« und »Altbundespräsident«. In den 1990ern im Zuge der Enteignung der DDR-​Bürger, also der Arisierung ihres Eigentums, war noch weit stärker die Falschbezeichnung »Alteigentümer« im Umlauf.

So ähnlich diese Falsch-​Benennungen klingen, da die Ähnlichkeit durch den selben Präfix »Alt-« hergestellt wird, so unterschiedlich ist die Qualität des Falschsprech. Jedenfalls für all diejenigen, die die wissenschaftlichen Termini Wesen – Erscheinung kennen und als wesentlich erkennen.

Was der Volksgenosse einmal mehr nicht mitbekommen soll, will, darf und kann, ist die Falsch- und Verlogenheit schon der Termini »Altkanzler« und »Altbundespräsident«. Die jeweils eben keine alten Kanzler und auch keine alte Präsidenten sind, sondern: ehemalige. Die Qualifizierung ehemalig ist allerdings weitestgehend exklusiv der DDR vorbehalten innerhalb des Brd-​Falschsprech, siehe dazu Lektion 2 dieses Kurses! Wir nehmen hier an, daß es bei dieser Falsch-​Bezeichnung und der Verwendung dieses Euphemismus vor allem und fast nur um den Klang geht. Über einen tieferen Grund sind wir jedenfalls bislang noch nicht gestolpert. Eigentlich müßte es ja in derselben Sprech-​Kürze »Ex-​Kanzler« heißen, da klingt »Alt-​Kanzler« einfach vergleichsweise freundlich mit einem Hauch von Vornehmheit. In Gebrauch gekommen sein mag dieser Euphemismus in Anlehnung an den »elder statesman« aus dem Englischen. So etwas wollten die Brd-​Herrschafts-​Heinis auch haben. Die egalitäre DDR-​Gesellschaft brauchte dergleichen selbstverständlich nicht. Es gab in der DDR nicht den Alt-​Staatsratsvorsitzenden Ulbricht, wie es in der Brd auch nicht den Alt-​Arbeiter oder Alt-​Gewerkschaftsvorsitzenden gibt. Dafür aber – nicht so häufig wie Alt-​Kanzler- und ‑Präsidenten – den Alt-​Bischof. Wir sehen also: Dieser Euphemismus ist ausgedienten Herrschafts-​Kleppern vorbehalten.

2. So ähnlich nun der »Alt-​Eigentümer« dem »Alt-​Kanzler« klingt, so anders ist hier die Qualität des Falschsprech. Der sogenannte Alteigentümer spielte ab 1990 bei der Enteignung der DDR-​Bürger eine immense Rolle, nämlich per sogenanntem Einigungsvertrag(swerk), und zwar hinsichtllich der Einfamilienhäuser, Datschen und ähnlichem sowie gemäß dem späteren 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz nämlich von 1992 in Bezug auf das Bodenreformland.

Die Bodenreform sollte ja gem. sogenanntem 2+4- und dem sogenannten Einigungsvertrag Bestand haben. Später wurde dann aber nichtsdestrotz vielfach von der sogenannten Abwicklung der Bodenreform geschrieben und gesendet. Wenn man mit Ariern Verträge schließt, das ist eine Binsenweisheit, haben die keinen Wert, wenn man keine Waffen hat. Das war in Nordamerika vor 150 oder 300 Jahren nicht anders als 1941 in Europa und ab 1990 für die DDR-Bürger.

3. Mit dem sogenannten 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14. Juli 1992 wurde dann das Eigentumsrecht der DDR-​Bürger völlig negiert, indem dieses Gesetz bestimmte, daß DDR-​Bodenreformland-​Erben, die bis zu dem in diesem Gesetz willkürlich von Westlern festgelegten Stichtag, das war der 15. März 1990, geerbt haben, ihr Eigentum verlieren sollten, also rückwirkend enterbt werden sollten, und zwar entschädigungslos und also menschenrechtswidrig, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht in der Landwirtschaft arbeiteten. Wie sich dann am Ende der 2000er Jahre herausstellte, genügten den Ariseuren die Enteignungen gem. Gesetz nicht – das waren etwa 70.000 Fälle, egal, ob 10 oder 30 Hektar, sondern man enteignete allein in Brandenburg, also den DDR-​Bezirken Cottbus, Potsdam und Frankfurt weitere Zehntausende, obwohl diese gar nicht unter das Gesetz fielen. Auch das wie unter Adolf, nur schlimmer: Damals machten die Nazis antijüdische Gesetze, aber die Nazi-​Büttel wetteiferten dann, diese an Gemeinheit, Niedertracht und Effekt praktisch noch zu übertreffen.

4. Die Ariseure aller Kolonial-​Abteilungen, also Politniks, Journaille, Schwarzkutten und so weiter, versicherten einander und ihren Volksgenossen in den 1990ern ständig, auch das wie vormals in den 1930ern, daß das in Ordnung ginge, und die Propaganda-​Politniks vertickerten den Untertanen und der Welt auch, daß dies gerecht und rechtens sei, weil dies ja einer DDR-​Bestimmung entspräche.

Ein Gesetz über die RÜCKWIRKNDE Enterbung von Menschen, die formal als Bürger anerkannt sind, also formaljuristisch die vollen Bürger- und angeblich auch Menschenrechte genießen, mit der Begründung, nicht den richtigen Beruf ausgeübt zu haben, um Erben sein zu können, dürfte einzigartig in der arischen Unrechtsgeschichte sein. Die Nazis, die weißen Herrenmenschen in Australien, in Nordamerika usw. haben diejenigen, die nicht Eigentümer, die nicht Erben sein durften, also die Aborigines, die nordamerikanischen Ureinwohner und die Negersklaven wenigstens vorher noch zu Untermenschen, zu Vieh erklärt. Die Verlogenheit der Brd-​Arier übertrifft alles bisher Dagewesene: Die DDR-​Bürger sind gemäß Propaganda 1990 endlich dem SED-​Unrechts-​Regime entronnen und in der arischen Freiheit angekommen, dürfen aber seit dem 3.10.1990 nicht einmal stinknormal bis 15.3.1990 geerbt haben, wenn die Bumstags-​Arier 1992 mal eben so gelaunt sind. Menschenrechte? Fehlanzeige! Rechtsstaat? Opposition? Ebenfalls Fehlanzeige!

5. Der Verweis auf angebliche DDR-​Bestimmungen erging analog zu den Propaganda-​Routinen, mit denen die Brd-​Spätnazi-​Propaganda schon 1990/​91 »bewies«, daß die DDR eine DIKTATUR gewesen sei, weil das ja sogar in der DDR selbst so behauptet und gelehrt wurde. Und wie diejenigen, die das gelehrt haben, ab 1990 prinzipiell nicht zu Wort kommen dürfen, es sei denn, sie sind für Geld und Vorteile bereit zu lügen oder haben sich irgendwie hereinlegen lassen. So durften auch die von der Arisierung des Bodenreform-​Landes negativ Betroffenen selbst oder von ihnen bestimmte arische Vertreter, wie Rechtsanwältin Dr. Grün aus Fürth, nicht zu Wort kommen, nicht in der richtigen Öffentlichkeit. Das ist der Vorteil einer sogenannt repräsentativen Demokratie: Man entmündigt, schaltet ab, verarscht, verblödet das Volk total, egal ob es um das Regieren oder um die Unrechtssprechung geht oder um sonstige Abzocke. Das gilt als der höchste Beweis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: Wenn bornierte, korrupte, verschlagene, verlogene, betrügerische, elitäre, menschenverachtende Typen dem Volk mitteilen, welche Verbrechen und Gemeinheiten sie sich gerade wieder zu ihren eigenen Gunsten und denen der Reichen und Mächtigen ausgedacht haben. Das Original der heutigen sogenannten repräsentativen Demokratie waren die Adolf-​Hitler-​Demokratie und also der Adolf-​Hitler-​Rechtsstaat und die Adolf-​Hitler-​Zivilgesellschaft. Denn dort haben Adolf & Co. ja wie nie zuvor das deutsche Volk repräsentiert bei gleichzeitiger Entmündigung und Verblödung desselben. Eben wie heute. Nur heute viel effektiver mittels Euro, Farb-​TV und EDV.

6. Der DDR-​offizielle Diktaturbegriff besagte tatsächlich, daß es sich bei der DDR um eine Diktatur handelte, nämlich um eine der Arbeiter und Bauern und – dialektisch betrachtet – damit um die höchste bisher bekannte, praktizierte Form der Demokratie. Da alle bisherigen und also auch aktuellen Gesellschaften seit der Urgesellschaft, also seit es Patriarchat und Herrschaftshierarchie gibt, Klassengesellschaften und also Diktaturen waren, aber Diktaturen von Minderheiten über die jeweilige Mehrheit. Wie der Kapitalismus zu Zeiten Marxens und Engels’, zu Zeiten Hitlers wie auch heute. Und die Diktatur der Arbeiter und Bauern war die der Mehrheit über eine verschwindend kleine Minderheit. Wir sehen also mit dem Propaganda-​Argument gegen die DDR und ihre Bürger zum Zweck ihrer Entrechtung und der Arisierung ihres Eigentums einmal mehr einen arischen Pseudobeweis: Man beruft sich auf die offizielle Lehr-​Meinung der DDR, gibt sie aber falsch oder fast nicht wieder. Gemäß dieser DDR-​Lehrmeinung war und ist also auch die Brd eine Diktatur, die der Kapitalisten-​Klasse gegen das Volk, und ein imperialistischer Staat dazu, wie man ja heute mehr denn je seit 1945 besichtigen kann. Das soll der Volksgenosse aber über die DDR-​Lehrmeinung gar nicht wissen, also erspart ihm die Propaganda dergleichen. Selbstverständlich. Und also wird der Volksgenosse über den Marxismus »aufgeklärt«, wie es schon das Goebbels-​Ministerium praktiziert hat. Mit Aufklärung über Bolschewisten und Juden. Wie man in der LTI nachlesen kann.

7. Analog die DDR-​Regelung in Sachen Bodenreform: Tatsächlich hatte es, insbesondere zu Beginn der Landverteilung an die Landarbeiter und Arbeiter aus den Städten, die sie zu Kleinbauern machte, die Regelung gegeben, daß wenn diejenigen, die durch die Bodenreform Landeigentümer geworden waren, die Landwirtschaft wieder verließen, das Land zurückgeben mußten in den Bodenfonds der DDR, daß dieses Land dann neu vergeben würde. An Landarbeiter oder andere, die Bauern sein wollten. Denn es galt der Grundsatz:

Wer den Boden bearbeitet, dem soll er auch gehören. 

Wem der Boden gehört, der soll ihn bearbeiten. 

Ein Grundsatz, der in all den Propaganda-​Kampagnen zur Plausibelmachung des Bruchs der Menschenrechte der DDR-​Bodenreform-​Erben höchst selten zitiert wurde, falls überhaupt je. Er klingt einfach zu vernünftig, zu menschlich, als daß die brd-​arische Propaganda die Volksgenossen mit dergleichen belästigen wollte. Die könnten ja auf Ideen kommen …

8. Das in der DDR praktizierte Ideal war eben nicht der Sklave, nicht der Leibeigene, nicht der erpreßbare und leicht auszubeutende Dorfarme, der bis 1945 millionenfach der Willkür des Landadels und der Großbauern ausgesetzt war, wie es bis in die 1960er und 70er noch millionenfach erinnert wurde, sondern der freie Bauer auf freier Scholle. Nicht umsonst und nicht demagogisch waren die frühbürgerliche Revolution des frühen 16. Jahrhunderts und mit ihr der frühbürgerliche Revolutionär Müntzer in die Staats-​Ideologie der DDR integriert, wie 100 Jahre erst sozialistische, dann kommunistische Arbeiterbildung gelehrt hatte. Deren Führung hatte tatsächlich ernstgemacht mit der Erfüllung der Versprechungen von 100 Jahren Arbeiterbewegung. Ein Kulturbruch, der von der arischen Herrschaft, egal, ob diese gerade von Hitler, Kohl, Schröder oder Merkel repräsentatiert wird, immer aufs gemeinste geahndet wird.

9. Insbesondere in der Kriegs- und Nachkriegszeit hatten die Menschen auf dem Land, auch in der sowjetischen Besatzungszone, aber auch die Hungernden aus den Städten erlebt, wie die Großbauern, die zumeist auch die Nsdap-​Dorfgewaltigen gewesen waren, ihre Macht den Armen und Hungernden gegenüber mißbrauchten. Der Sprecher dieses Textes erinnert vor allem Erzählungen der Großmutter, daß sie für eine Schürze voll Kartoffeln für die hungernden Kinder 12 Stunden lang beim Großbauern arbeiten durfte. Nach 1945 fehlten in der sowjetischen Zone allerdings etliche der Unterdrücker und Ausbeuter, der Blutsauger, da die brutalsten unter ihnen ihnen auch in Polen, in der Sowjetunion und anderswo die brutalsten gewesen waren, die Junker und Großbauern in SS und Wehrmacht hohe Ränge eingenommen hatten und es vorzogen, NICHT in sowjetische Gefangenschaft zu gehen beziehungsweise NICHT im Wirkungsradius des NKWD zu verbleiben. Ein Millionenheer von Naziverbrechern mit Familien und sonstigem Anhang zog gen Westen, wo finanzielle und andere Belohnung der Amis und Adenauer-​Administration für ihre Verbrechen lockte, und wurde der DDR und ihren Funktionären von Anfang an und insbesondere dann noch verstärkt ab 1990 als »Opfer des Stalinismus« und Maueropfer angerechnet.

10. Was die Erfinder des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes von 1992 zur Entrechtung und Enteignung der DDR-​Bauern »vergessen« haben und was die Kaufjuristen in allen Instanzen bis Strasbourg auch nicht wissen wollten – ganz objektiv und freiheitlich-​pluralistisch, versteht sich, und was sämtliche Journaille und sogenannte Volksvertreter ebenfalls nie öffentlich erwähnten, schon gar nicht sogenannten demokratische Sozialisten – was wäre daran demokratisch? Was sozialistisch:

11. Die DDR-​Bürger, die als Bewohner der sowjetischen Besatzungszone innerhalb der demokratischen Bodenreform – die in den Herrschaftsmedien nicht demokratisch genannt werden darf und wenn überhaupt sogenannte demokratische geheißen werden muß – Acker zugewiesen bekommen hatten, bekamen den nicht geschenkt. Vielmehr mußten und durften die neuen Bauern das Land abbezahlen über 10, 15, 20 Jahre hinweg, in Naturalien. Und wenn also der DDR-​Bauer oder sein Erbe die Landwirtschaft zu Zeiten des Rechtsstaats DDR verließ und deshalb den Acker gem. Recht und Gesetz in den Bodenfonds zurückgeben mußte, gemäß dem oben genannten Grundsatz, bekam er den eingezahlten Wert des Ackers ausgezahlt. Wie es in einem Rechtsstaat nicht anders sein konnte.

12. Das, wie gesagt, »vergaßen« die Gesetze bastelnden, verkündenden und vertickernden Politniks, Enteigner und Journaille und stellten damit die DDR-​Bodenreformland-​Eigentümer ab 1992 schlechter als den Geltungs-​Juden unter Adolf ab 1933. Denn es ist bekannt, daß die Eigentümer-​Juden im Reich in den 1930ern, deren Firmen, Villen, Landwirtschaften usw. nach dem analogen politischen Willen der Hitleristen und per verfassungs- und menschenrechtswidrigen Gesetzen und darüber hinausreichenden Willkürmaßnahmen in den 1930ern arisiert wurden, um die 30 Prozent dessen ausgezahlt bekamen, was ihr Eigentum 1933 wert gewesen war. Die DDR-​Eigentümer bekamen nichts außer Kosten, Kosten, Kosten und Ärger und Streß und Krankheit und Erniedrigung und obendrein noch Hohn. Von der Journaille Zensur und Verarsche für umsonst, von den Schwarzkutten kostenpflichtige Verarsche, von den Politniks aller Parteien Verarschungs-​Sprüche. Mit dem Unterschied, daß die Sprüche von Gysi & Co. darauf an- und ausgelegt waren, daß die Entrechteten sie auch noch wählen sollten. Für den Verrat an ihnen. Sie suggerierten also die Interessenvertretung, die auch dieses mal ganz und gar NICHT stattfand. Dafür werden die ja in der arischen Big Brother-​Dikatur auch NICHT mit Diäten gefüttern, sondern eben für das So-Tun-Als-Ob.

13. Zurück zum sogenannten Alteigentümer. In Sachen der Einfamilienhäuser, Datschen usw. der DDR-​Bürger ging es zudem noch um den sogenannten redlichen Erwerb. Auch hier ging es zu wie unter Adolf, wo es einerseits die Kategorie der »alten Kämpfer« gab und andererseits die der Geltungs-​Juden. Erstere waren die Großmäuler und Mitläufer der Nazis VOR der sogenannten Machtergreifung. Wie zum Beispiel Mama Gauck, die sich ja schon 1932 per Eintritt in die Nsdap zur heutigen Politik ihres Sohnes bekannte. Und dieser durch sein Politik ab 1990 zum Beitritt seiner Nazi-​Mama 1932. Die sogenannten alten Kämpfer hatten im Prinzip immer recht, ab 1933 wie ab 1990, und durften und dürfen öffentlich nicht infrage gestellt werden. Es sei denn, ein höherrangiger »alter Kämpfer« suspendierte sie vom Immer-​Recht-​Haben wie z. B. als die SA-​Führer Röhm und Konsorten 1934 liquidiert wurden. Biermann hätte immer den Krawczyk öffentlich lächerlich machen dürfen und können für dessen »Opfer«-Singsang.

14. Bei angeblich hochwohlgeborenen, angeblich Blaublütigen, bei Wehrmachts-​Befehlsgebern und Kapitalisten spielte allerdings das Beitritts-​Datum eher keine Rolle, jedenfalls bis Juli 1944, wie heute bei z. B. Gauck und Merkel das Fehlen tatsächlicher oder auch nur angeblicher Widerstandstaten gegen das böse, böse SED-​Regime. Bei Proleten und insbesondere Überläufern aus linken Parteien dagegen sehr. Bei DDR-​Bürgern die wesentlich vor dem Ende der DDR in den Westen übergelaufen waren, wurde per sogenanntem Einigungsvertrag, per Gesetz, Propaganda und Unrechtssprechung prinzipiell Redlichkeit jeglicher Forderung gegen DDR-​Bürger angenommen, die zum Ende der DDR noch in ihr wohnten. Dem entgegen wurde bei DDR-​Bürgern, die nicht übergelaufen waren, prinzipiell Unredlichkeit angenommen. Und wird bei Bedarf der Ausschaltung eines solchen auch heute noch, z. B. wenn er oder sie gewählt wurde, aber sich nicht an die Kolonialspielregeln hält.

15. Gemäß sogenanntem Einigungsvertrag mußte also nicht der Westler auf sogenannte Rückübertragung des Hauses klagen, wie es nach den üblichen rechtlichen Gepflogenheiten für Arier angenommen werden müßte und wie Juden in den 1950ern in Westdeutschland, sondern dessen Behauptung, das Haus, das ihm oder seinen Eltern oder sonstigen Verwandten, auch angeheirateten, früher einmal gehört hatte, oder auch keinem von denen, gehöre jetzt ihm beziehungsweise stünde ihm zu und die jetzigen Bewohner müßten das Feld räumen, begründete angeblich seine Eigentümerrechte. Der DDR-​Bürger hatte das angebliche Recht, gegen seine Enteignung und also Exmittierung zu klagen. Womit das angeblich geltende bürgerliche Recht und die angeblichen Menschenrechte einmal mehr auf den Kopf gestellt waren. Während umgekehrt der DDR-​Schriftsteller Walter Kaufmann, der nach dem Anschluß analog zu diesem angeblichen Recht sein Elternhaus in Düsseldorf zurückforderte, das in den 1930ern arisiert worden war, selbstverständlich nicht einmal rechtliches Gehör gewährt wurde. Es gibt für die Arier eben Juden und Juden: Berühmt der Göring zugeordnete Satz: »Wer Jude ist, bestimme ich!«

Zu den Stichwörtern »redlicher Erwerb« und dem dazugehörigen »Rückgabe vor Entschädigung« kann im online-​Lexikon Weiterführendes gelesen werden.

16. Eigentumsrechte sind gemäß UN-​Menschenrechtsdeklaration und EU-​Menschenrechtskonventionen Grund- und auch Individualrechte. Diese »einigungs«-vertragliche Regel an den Individual- und Menschenrechten der DDR-​Bürger wirkte, wie wenn der Autor dieses Textes mit dem Staat einen Vertrag darüber abschließen würde, daß den Arisierungs-​Millionären Jauch und Joop die dem Volk der DDR geraubten Villen in Potsdam ab morgen nicht mehr gehören und sie gegen ihre Enteignung mal eben erfolglos wie kostenpflichtig Widerspruch einlegen dürfen. Mit dem Unterschied, daß Jauch und Joop die Villen nie rechtmäßig erworben haben, die DDR-​Bürger 1990 tatsächlich die rechtmäßigen Eigentümer gewesen sind. Ob man den Vertrag zur Entrechtung und Enteignung der DDR-​Bürger nun Einigungsvertrag nennt oder Pillepalle, ändert nicht die Menschenrechte der DDR-​Bürger und auch nicht die Verbrechen gegen sie.

17. Selbstverständlich hatte der DDR-​Bürger keinerlei Chance auf Recht, nicht seit die Kolonial-​Terroristen 1989/​90 die Macht ergriffen haben. Was sich per Induktion wie auch Deduktion zeigen läßt. Ersteres sind Millionen von Enteignungs-​Verfahren. Letzteres ist die Tatsache, daß die DDR-​Bürger seit 1990 zu mindestens 97 Prozent enteignet wurden. Kollektiv wie individuell. Das ist ein Zigfaches mehr und es sind Millionen mehr Menschen von diesem Unrecht betroffen als deutsche Geltungs-​Juden unter Hitler. Seit 1990 dürfen die Anschluß-​Verbrechen nirgends öffentlich angeklagt, nirgends öffentlich diskutiert werden. Und bis in das vorletzte Café und den drittletzten Verein bis hin zur Kleingartensparte hat die Besatzung ihre Blockwarte positioniert: meist abgehalfterte Beamte, die dafür sorgen, daß die DDR-​Bürger nicht ihre Probleme diskutieren können. In Hitlers Judenhäusern waren die Juden wenigstens noch unter sich.

18. Sowohl in Sachen Einfamilienhäuser, insbesondere in Berlin und Umgebung, wo zahllose sogenannte Rückübertragungs-​Anträge gestellt waren, insbesondere aber in Sachen Bodenreform waren die »Alteigentümer« genannten keine alten Eigentümer, sondern i. d. R. die Erben ehemaliger Eigentümer – also die Erben von NICHTS. Wurden aber staatsoffiziell, bis in die Gerichtssäle hinein, ALTEIGENTÜMER genannt. Das sollte und soll nach älteren Rechten klingen und hat auch prima funktioniert. Komplementär wurden die tatsächlichen Eigentümer, die DDR-​Bürger, nicht Eigentümer genannt, sondern BEGÜNSTIGTE. Dieses Wort klingt schon schmierig nach Betrug, nämlich nach Gunst und Günstling. Nicht nach Recht. Wie das Wort Abtreibung nicht nach Recht darauf haben klingt. Wie wie die DDR-​Grenzsoldaten per massenmedialer Umdichtung in angebliche Mauerschützen schon abgeurteilt waren, bevor der erste »Mauerschützen«-Prozeß überhaupt angefangen hatte.

19. So werden hier einmal mehr die tatsächlichen Verhältnisse sprachlich in ihr Gegenteil verkehrt. Der Eigentümer heißt nicht Eigentümer, der Nichteigentümer heißt Eigentümer, man vergleiche mit Lektion 9 Arbeitgeber – Arbeitnehmer! Und aus der sprachlichen Verdrehung folgt einmal mehr die verdrehtere Realitiät.

Diese Umbenennung nämlich ist rechtlich höchst relevant. Wie bis in die Gerichtssäle hinein die TV-​Sprechzeige-​Dramaturgie gilt: »Wer keift hat recht, wer heult ist Opfer«, so bekommt – völlig plausibel – derjenige Recht zugesprochen, der so heißt. Der andere die Kosten. Das sind die tatsächlichen Regeln hinter den offiziellen: Wer öffentlich nicht verteidigt werden darf wie zum Beispiel der DDR-​Nationalpreisträger DEMMLER, siehe Lektion 4 (!),wird auch nicht freigesprochen. Wer massenmedial-​öffentlich »Mauerschütze« genannt wird anstatt Angeklagter und DDR-​Grenzsoldat, wird verurteilt und hat ebenfalls keine Chance auf ein faires Verfahren. Denn was Grenzsoldaten müssen, sollen, dürfen, ist nach internationalem Recht geregelt. Wenn aber Grenzsoldaten per Falschbenennung gar keine waren, sondern eben Mauerschützen, werden diese internationalen Regeln nicht auf sie angewendet, ganz einfach!

20. Wessen Rechtstitel per Gesetz nach Günstling klingt und wer auch nicht dagegen protestiert – was in keinem Fall bekannt geworden ist –, der muß sich nicht wundern, daß er bis nach Strasbourg und Genf nur verarscht wird. Und zwar kostenpflichtig. Wie ja auch Hitlers Geltungs-​Juden das Nazi-​Unrecht gegen sie immer selbst bezahlen und nicht gegen die Denunziationen protestieren durften. Nicht im Völkischen Beobachter, nicht im Gerichtssaal. Als Hitler kanzlerte, immerhin im Ausland. Auch das ist seit 1990 schlimmer als damals. Wer als DDR-​Bürger in Genf zum Beispiel vor dem UNO-​Gebäude gegen das Unrecht protestiert, wird von den UNO-​Mitarbeitern doof angeglotzt und sofort denunziert und innerhalb von 3 – 5 Minuten weggeräumt.

21. Als die höchsten europäischen Kaufjuristen der EU in Strasbourg, Ende Juni 2005 die Menschenrechtsbeschwerde der DDR-​Bodenreform-​Erben menschenverachtend und vollverarschend abwiesen, nannten sie als einen der angeblichen Gründe (tatsächlich war es eine Begründung, die Gründe waren andere) z. B., die Eigentümerrechte der DDR-​Bürger seien ein Zufallsgewinn gewesen, sie seien Begünstigte der Bodenreform gewesen.

Daß das ganze Kapitalismus-​Casino eine einzige Zufalls-​Gewinn-​Mafia-​Show ist, und daß der ECHR mit dem Spruch gegen die DDR-​Bodenreform-​Erben, ihre rückwirkende Enterbung gutheißend, die Enteignung aller Kapitalisten, also den Kommunismus, für rechtens erklärt hat, wenn es sich beim Eigentum an Kapital um Zufallsgewinn handelt, sei es der Zufall der Spekulation, der Geburt, einer Erfindung etc., man muß es nur aussprechen, darf – nebbich – nicht in der selben Öffentlichkeit gesagt werden. Und dies wohl für die nächste Zukunft auch nicht. Auch hier ist bezeichnend, daß die deutschen Parteiniks des angeblichen demokratischen Sozialismus und auch die Kommunisten dies nicht ihren Anhängern mitteilten. Nie mitteilten, es auch nie vorhatten.

22. Abschließend können – und wollen – wir das Gesagte belegen anhand eines Aufsatzes der schon erwähnten Dr. Dr. Grün in der Zeitschrift für Immobilienrecht Nr. 12 vom 16. Dezember 2002. Die juristischen Argumente sollen hier nicht so sehr interessieren. Wir hoffen, das in einer späteren Lektion nachholen zu können, in der nicht die Sprache des Unrechts im Vordergrund steht, sondern das Unrechtssystem selbst.

Hier sollen vor allem die sprachlichen Entrechtungs-​Techniken interessieren. Die sprachlichen Probleme beziehungsweise Regelungen allerdings zeigen uns, daß die juristischen beziehungsweise quasi- und pseudojuristischen Diskurse nur noch Volkstheater sind, da die Urteile schon mit den falschen Wörter und der falschen Grammatik längst gefällt sind beziehungsweise zwangsläufig herbeigeführt werden.

Wir zeigen zunächst, daß die DDR-​Bäuerlein gemäß den offiziellen Regeln, aber zum Teil auch die inoffiziellen einhaltend, alles richtig gemacht haben. Tatsächlich – das soll der Brd-​Volksgenosse eher nicht wissen – haben die – sozusagen – »Reichs-»Bürger das Recht, selber und ohne vormundschaftliche Hilfe Beschwerden in Karlsruhe wie in Strasbourg einzureichen. Gern und desöfteren werden den Volksgenossen diese Rechte suggeriert, indem im TV irgendwelche, zumeist spektakulären, zumeist von Privilegierten, die aber nicht als solche erscheinen, eingereichten Beschwerden dargestellt werden und die Entscheidungen der hohen Herrschaften verkündet und durchgekaut werden.

Tatsächlich werden Individual-​Beschwerden an beiden sogenannten Gerichten nicht einmal angenommen, wenn sie nicht von bestimmten Anwaltskanzleien eingereicht werden. Staatsoffiziell hat jeder das Recht, dies von einem Anwalt tun zu lassen und ist es völlig wurscht, ob das der Winkeladvokat von um die Ecke ist, und es darf auch ein DDR-​Jurist sein. Tatsächlich ist der DDR-​Jurist dem Fürther so gleich wie der Bratwurschteinzelbuden-​Unternehmer mit BASF oder BMW oder Siemens oder oder oder. Das wird selbstverständlich nirgends öffentlich verlautbart. Das ist vielmehr ein veritables Staatsgeheimnis.

23. Wir sehen, die DDR-​Bäuerlein haben ihr in ihren beiden Vereinen zusammengesammeltes gutes Geld nicht zu einem DDRler getragen, sondern nach Fürth. So soll es seit 1990 auch sein. Und Frau Dr. Dr. Grün hat sich dann auch tatsächlich ins Zeug gelegt. Mindestens wie die sogenannten Volksvertreter sich ins Zeug legen, ihren Wählern vorzugaukeln, sie würden die Wähler-​Interessen vertreten. Ihr Text ist der eines Vortrags, Vortrag und Abdruck erfolgten 2002. Die erste Entscheidung in Strasbourg erging im Januar 2004, die zweite eineinhalb Jahre später Ende Juni 2005.

Wir wiederholen unsere theoretische Aussage: Wer mit falschen Wörtern angeklagt beziehungsweise verteidigt wird, da die Verteidigung der Falschbenennungen nicht widerspricht und diese gelten läßt, der bekommt auch nicht Recht. Ob es nun der angebliche Mauerschütze, der angebliche Währungsumstellungs- oder Subventionsbetrüger ist, das angebliche Sexmonster Demmler oder aber der angebliche Bodenreform-Begünstigte.

24. Und genau das sehen wir an diesem Text aus dem Jahr 2002, da die DDR-​Bodenreform-​Landeigentümer in einer maximalen Verarschungsshow der Strasbourger Kaufjustiz abgefertigt wurden. Und kein Volksvertreter und keine Partei, schon keine angeblich oppositionelle, kein Publikumsmedium, keine parteinahe Stiftung hat dies in irgend einer Weise adäquat gewürdigt. Es war ja NUR eine menschenrechtswidrige Massenenteignung in über 70.000 Fällen nach dem selben Schema! Mit einem Volumen, das alle Arisierungen im Deutschen Reich übertraf und in der Zahl der betroffenen Personen sowieso. Ein schönes Beispiel dafür, daß es offensichtlich mehrere Sorten von Nachrichten und Pressefreiheit, von Volksvertretung und Opposition gibt.

25. Zumal hinsichtlich der Rolle der Gysi-​Gang, da das Thema Bodenreform auf Grund seiner Struktur einen Ansatz zur Organisation von Widerstand bot, wie kein anderes Thema seit 1990, und sowieso zu dieser Zeit. Daß nämlich so viele DDR-​Bürger, von denen viele einander kannten nach dem selben Schema enteignet wurden und kein Gysi, kein Bisky, kein Brie, keine Luxemburg-​Stiftung, kein Neues Deutschland auch nur ansatzweise verbalisiert haben, wie man sich gegen dergleichen organisieren könne. Stattdessen das Gewäsch von der unabhängigen Justiz. Auf Befehl der Herrschaft jede Menge Entschuldigungen für eine angebliche Zwangsvereinigung und das Gysi-​Geschwätz, die DDR-​Bürger hätten das Volkseigentum nicht verteidigt. Also war es ihnen und war es angeblich nichts wert. Folglich sei die Arisierung des Volkseigentums in Ordnung gewesen, denn schuld daran sei letztlich die Eigentumsform gewesen. Und selbstverständlich durfte ihm nie irgendwer öffentlich widersprechen und sei es nur mit der Frage, wie die Juden unter Adolf ihr Eigentum verteidigt haben und was daran Volkseigentum gewesen sei und worin der große Unterschied läge zwischen der einen und der anderen Nicht-Verteidigung.

26. Und wieder haben wir Grund und Anlaß darauf zu verweisen, daß die Lüge i. d. R. schon lange vor der Aussagesatz-​Lüge beginnt. Und zuweilen schon vor dem falschen Wort, hier auch mit den regelmäßig falsch gesetzten Anführungsstrichen. Siehe dazu auch im Lexikon unter Anführungsstriche!

Anführungsstriche haben die Aufgabe, zu zitieren, also einen Wortlaut als den eines anderen auszuweisen. Seit einigen Jahren wissen wir, daß sich die Arier damit schwer tun, insbesondere Angehörige der angeblichen Elite, wenn sie per Promotion mehr scheinen wollen als sie sind. Was in Promotionen an Zitat-​Kennzeichnung unterschlagen wird, erscheint dann gehäuft und falsch anderswo. Oft haben Anführungsstriche die Aufgabe der Distanzierung. Das heißt daß in Anführungsstriche gesetzte Wörter durch den Verfasser auch als aus seiner Sicht falsch gekennzeichnet werden können. Wenn im vorliegenden Fall die rechtliche Vertretung der um ihr Recht ringenden und für die Vertretung ihrer Rechte viel Geld zahlenden DDR-​Bodenreformland-​Erben die demokratische Bodenreform in Anführungsstriche setzt, dann ist das wie wenn ein Eigentümer von Nichts »Alteigentümer« genannt wird. Dann distanziert sich die Anwaltskanzlei von der demokratischen Rechtsgrundlage der DDR und des Rechtsverlangens ihrer Bürger, nicht trotz, sondern wegen der Volksabstimmungen und dem Mehrheitswillens der Deutschen 1945 und in den nachfolgenden Jahren, dann ist in dieser Schreibweise schon die Weichenstellung zur Anerkennung des gegnerischen Rechtsstandpunktes und also zum Urteil gegen die DDR-​Eigentümer gestellt. Und die DDR-​Bürger sind hier schon vollverarscht, ohne daß sie das überhaupt mitbekommen müssen.

27. Dieser Aufsatz zeigt auch, daß der DDR-​Bürger, wenn er viel Geld dafür aufbringen kann und will, sich sogar von den richtigen Kanzleien vertreten lassen darf – für die Stunden- und sonstigen Sätze einer Rechtschutzversicherungen heben die Anwälte, um die es hier geht, ihre vergoldeten Ärsche nicht einmal aus ihren Sesseln. Das ist aber nichts anderes als legalisierter Raub. Oder auch die anschlußbedingte Zwangsteilnahme des DDR-​Bürgers an einer Lotterie, die für ihn nur Nieten enthält. Wie ab Ende Januar 1933 im Deutschen Reich für den Geltungsjuden. Denn Klagen oder sich kostenpflichtig beschweren zu dürfen ohne jegliche Aussicht auf Erfolg, erfüllt den Straftatbestand des Raubes, hier schwerer Raub; der Streitwert in Strasbourg wurde seinerzeit auf circa 7 Mrd. Euro geschätzt. Das ist mindestens das Doppelte allen jüdischen Eigentums im Deutschen Reich 1933. Die Zahl der betroffenen Personen übersteigt ebenfalls die der Betroffenen Geltungsjuden unter Hitler. Allein die Bodenreform-Arisierungen!

27a. Und nicht nur die Politniks, die um die Stimmen der DDR-​Bürger buhlen, verarschen sie. Ob Spiegel oder FAZ, Springer oder super-​illu, kein Medium, kein angeblicher Qualitäts‑, kein Gossen-​Journalismus, nicht speziell fürs Ghetto, nicht für die Brd-​Arier, interessierte und interessiert sich für die Rechte der und das Unrecht gegen die DDR-​Bürger, für Verzweiflung, Ruin, Krankheit, Tod aus dieser Quelle. Die DDR-​Bürger dürfen zwar Zwangs-​GEZ zahlen, aber kein Brisant, Monitor, Escher, riverboat usw. hat je die Staats-​Verbrechen gegen die DDR-​Bürger auch nur zur Sprache gebracht. Als hätten die sogenannten Öffentlich-​Rechtlichen keine Satzungen! Und keine Journalisten-​Schule, keine germanistische Fakultät klärt über den Unrechts- und Rechtfertigungs-​Falschsprech auf. Preisfrage: Warum dürfen authentische und ehrliche DDR-​Bürger weder Rektoren, noch Intendanten noch Moderatoren von Live-​Sendungen sein? Wie unter Adolf Juden dergleichen nicht durften.

28. Übrigens: Den zweiten Doktortitel soll Frau Dr. Dr. ihrem heldenhaften und sehr einträglichen Einsatz für die Bodenreform verdanken, sogenannter Streitwert, wie gesagt, 7 Mrd., wonach sich der pekuniäre Ertrag für die angebliche rechtliche Vertretung ja richtet! Womit wir hier auch angezeigt haben, wozu angebliche Rechte gut sind, die für die Entrechteten nichts taugen. Jedenfalls nicht dazu, in ihre Rechte wieder eingesetzt zu werden. Auch das wie unter Adolf: Der arische Anwalt, der den Juden, der es nach den Nürnberger Gesetzen ab spätestens 1935 nicht mehr selbst durfte, vor Gericht vertreten hat, hat dies – nebbich – nur getan, solange der Jude noch Geld hatte, den arischen Anwalt zu bezahlen. Die Pseudowahrnehmung der Rechte des Juden, der ab 1933 die selbe Chance auf Recht hatte wie der DDR-​Bürger seit 1990, war nur eine Verlängerung der Arisierung seines Eigentums in völliger Entrechtung. Und zuweilen schaut dann sogar noch ein Doktortitel bei raus.

Auch das heute nicht anders als damals. Q.e.d. – was zu beweisen war.

Lektion 11 als Video:

Bild: Am 11. September 1945 erlebten die Gemeinden Rockau, Cunnersdorf und Helfenberg bei Dresden die Aufteilung des ehemaligen »Königlichen Rittergutes« Helfenberg bei Dresden. Demonstrationszug durch Tor mit Überschrift »Herrenzeit aus«, Plakat mit Text »Freie Bauern auf freier Scholle« (Bundesarchiv, Bild 183 – 32584-​0002 /​CC-​BY-​SA 3.0)

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