Vorbemerkung
Der Angeklagte hat Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 103 GG). Dies gilt auch dann, wenn dem Vorsitzenden die Ausführungen des Angeklagten unwesentlich oder als nicht zur Sache gehörig erscheinen.
Ich trage also diese Erklärung vor und gebe sie zu Protokoll.
Ich bestehe (seit dem ersten Verfahren 2020) darauf, dass das, was ich tatsächlich getan habe, verhandelt wird, und nicht irgendein Pappkamerad. Hitlers Mein Kampf ist nur vorgeschoben, um etwas anderes zu bestrafen, nämlich das »Unternehmen Corona«. Ich konnte, aufgrund eines Fehlers von mir, keine Berufung einlegen, daher habe ich diesen Prozess provoziert.
Die Frage ist nicht, ob meine Meinungen staatsfeindlich oder verfassungswidrig sind, sondern ob ihre Äußerung strafbar ist.
Der sogenannte »öffentliche Friede« ist nicht gestört, egal wie man es definiert, es sei denn, die Friedensstörung besteht in der Meinungsäußerung an sich.
1. Entstehung des Konflikts
Ich betreibe seit ungefähr 1999 eine Homepage unter der ursprünglichen Adresse www.bklevenz.de zu historischen und politischen Fragen. Ich schreibe in erster Linie eigene Texte, die ich je nach meinen Kenntnissen und Einsichten überarbeite.
In diesem Rahmen veröffentlichte ich Übersetzungen aus dem Französischen und Russischen (die nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind) sowie historische Dokumente, die ich einscanne, mit einer Software bearbeite und eventuell Namens‐ und Sachregister hinzufüge, um das Dokument durchsuchbar zu machen. Hierzu gehörte ab 2015 auch das Buch Mein Kampf von Adolf Hitler. Meine Absicht dabei war, zu zeigen, wie in Krisenzeiten »charismatische Führer« (»young leaders«) aufgebaut werden. Daher gab ich der Datei auch den Namen »Popanz.pdf«. Das Projekt ruhte allerdings. Achtzig Jahre alte Massaker verblassen vor den realen Massakern unserer Gegenwart und erst recht vor den drohenden (und bereits geplanten) zukünftigen Massakern.
Im September 2020 wurde Strafanzeige gegen mich wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB erstattet. Allerdings nicht nur wegen der Veröffentlichung von Hitlers Mein Kampf als »Popanz.pdf«, sondern wegen eines anderen Aufsatzes.1 Eine Staatsanwältin namens Rüling fand in diesem Aufsatz nichts Strafbares, schlug aber vor, sich immerhin mit Popanz.pdf zu befassen. (Ermittlungsakten As. 9)
Und so geschah es.
Weder ich noch meine Freunde und Bekannten nahmen die Sache zunächst sonderlich ernst. Wir vermuteten dahinter (zu Recht) einen Einschüchterungsversuch gegen einen Gegner der Corona – Maßnahmen: Ich war wegen Unmaskiertheit aus dem Supermarkt geflogen, hatte mich an mehreren Demonstrationen von Maßnahmengegnern beteiligt, Flugblätter in der Bahn verteilt, war in Stuttgart am 17. April in eine »polizeiliche Umschließung« geraten und hatte den Aufsatz »Unternehmen Corona: Die Demokratie entfaltet sich zur Kenntlichkeit. Sozialabbau und Kriegsvorbereitungen unter dem Vorwand der Seuchenbekämpfung« veröffentlicht. (Broschüre Dark Winter, Freie Linke.)
Die »Zur‐Verfügung‐Stellung« von Mein Kampf ist nur ein Vorwand.
Mir wurde zunächst ein Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro (50 Tagessätze) wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) zuteil, wogegen ich Einspruch einlegte.
Ich erhielt, Corona sei Dank, auf Antrag nahezu die vollständigen Ermittlungsakten zugeschickt (normalerweise darf man diese als Nichtjurist nur einsehen) (As 137) und veröffentlichte sie.
Im Juni 2021 fand die Verhandlung statt. Im Alter neigt man zu Friedfertigkeit und Kompromissbereitschaft; deshalb, und aufgrund der besonderen Umstände (Maskenpflicht2, meiner Schwerhörigkeit, und natürlich mangelnder Prozesserfahrung) widersprach ich, entgegen meinem ursprünglichen Antrag, der Absicht des Gerichts nicht, den Einspruch auf die Höhe der Strafe zu beschränken. Ich verzichtete damit auf die grundsätzliche Frage, um die es mir gegangen war. Das Gericht war damit natürlich einverstanden.
Die Strafe wurde auf 750 € herabgesetzt, und ich sollte den Volltext von Mein Kampf von meiner Homepage löschen, mindestens Kapitel 11 herausnehmen. Genau das tat ich nicht.3 Berufung konnte ich aufgrund meines obigen Fehlers nicht einlegen. Nachdem meine Homepage auf Betreiben des Gerichts von der Telekom gelöscht worden war, lud ich sie bei drei andern Hostern hoch und zeigte mich selbst an. Es geht halt hier nicht um eine beliebige Ordnungswidrigkeit, wo man mit einer milden Strafe zufrieden sein kann.
Der Pseudo‐Antifaschismus der BRD dient der Legitimierung eines modernisierten Faschismus.
Es kam also zu einem zweiten Verfahren. Wieder war das Gericht maskiert. Ich hatte eine Prozesserklärung verfasst. Die Richterin Nowak ließ mich, entgegen Artikel 103 GG, nur die Einleitung und den Schluss vortragen. Ich war irritiert. Danach wurde ich von der Richterin aufgefordert, zum weiteren Verlauf der Verhandlung eine Maske aufzusetzen. Ich weigerte mich und wurde aus der Verhandlung ausgeschlossen. Ich erhielt in Abwesenheit ein halbes Jahr Gefängnis auf Bewährung.
Unmittelbar nach dem Ende der Corona‐Maßnahmen begann der Krieg gegen Russland. Der Krieg gegen die lohnabhängige Bevölkerung der BRD wurde verschärft. Im Mai 2025 zeigte ich mich ein zweites Mal an. Die Behauptungen meines Aufsatzes gegen die Corona‐Maßnahmen waren wahr geworden. »Die Demokratie entfaltet sich zur Kenntlichkeit: Kriegsvorbereitung und Sozialkürzungen unter dem Vorwand der Seuchenbekämpfung.« Jeder kann es sehen. Das soll mit diesem Prozess zu Protokoll gegeben werden.
2. Der vorgeschobene Vorwurf der Propagierung oder Förderung des Nationalsozialismus
Ich wiederhole, was ich 2021 nicht sagen durfte:
Die Volksverhetzung soll im »Zur‐Verfügung‐Stellen« des Textes bestehen, obwohl der Text bereits seit Jahren vom Institut für Zeitgeschichte in aller Ausführlichkeit zur Verfügung gestellt wird, und im Buchhandel oder über Amazon für 59 Euro erstanden werden kann. (Signatur der Badischen Landesbibliothek: Ki 3622,1 bzw. 2 (Lesesaal) sowie 116 B 248,1 bzw. 2) Im Internet ist er kostenlos auf Wikisource und natürlich (mehrfach) auf archive.net (USA) erhältlich.
Der wahre Grund des Verfahrens wird wohl sein, dass sich mein Kommentar zu Mein Kampf (Popanz.pdf) und natürlich meine Homepage von allerhand staatstragendem (»demokratischem« oder nationalistischem) Unsinn wesentlich unterscheiden.
1. Das Gericht hängt der Vorstellung an (beziehungsweise gibt vor, dieser Vorstellung anzuhängen), dass die Veröffentlichung von Mein Kampf per se schon geeignet ist, den »öffentlichen Frieden« zu stören.
»(Dem Angeklagten) war zudem bewusst, dass es durch die Veröffentlichung auf seiner Homepage zu einer unkontrollierbaren Verbreitung kommen kann.« (Urteil 3CS 520 Js 38593/20 )
Überhaupt nicht beachtet wurden die Äußerungen des Direktors der Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg, Axel Schildt, zum tatsächlichen Einfluss von Mein Kampf auf den aktuellen Rechtsradikalismus (Ermittlungsakten As 59 – 69). 4
Die Vorstellung, jemand könnte Mein Kampf lesen, und dann, von den Worten Adolf Hitlers beseelt, die NSDAP wiederbeleben, wie das Gericht glaubt (oder zu glauben vorgibt), reizt zum Lachen. Nicht, weil die Sprache des Buches schwierig und »verkorkst« (Schölermann, NDR‐Info, As 66) ist – das ist sie nicht –, oder weil Neonazis Schwierigkeiten mit zusammenhängenden Texten haben, sondern einfach, weil es historisch erledigt ist.
Mein Kampf ist weder besonders »ekelerregend zu lesen« (Axel Schildt, As 67) noch ein »Drecksbuch« (so die Richterin Hintermayer), sondern schlicht eine historische Quelle.5
Gerade die moralische Entrüstung kann ich nicht nachvollziehen.
2. Meine Kommentierung im Umfang von 59 Kb, etwa 20 Druckseiten ohne Formatierung, hält das Gericht für unerheblich, obwohl sie sich keineswegs »größtenteils nur mit biographischen Hinweisen« (Urteil 3CS 520 Js 38593/20) beschäftigt und auch die zahlreichen biographischen Hinweise meinem Ansatz geschuldet sind.
»Die Sozialadäquanzklausel des § 130, 2, 7, §86 Abs. 3 StGB greift vorliegend nicht. Diese würde nur bei einer ernsthaft kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten des Buches eingreifen können. Daran fehlt es jedoch gänzlich.
Eine Kommentierung des Buches ›Mein Kampf‹ ohne kritisch inhaltliche Auseinandersetzung mit der darin beschriebenen Rassenideologie kann nicht als ernsthaft kritische Kommentierung angesehen werden.« (Ermittlungsakten, Verfügung Staatsanwaltschaft Karlsruhe, As 113)
Die Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB sollte die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bei Aufrechterhaltung des grundsätzlichen Verbots seiner Symbole ermöglichen. Sie ist der Ausgangspunkt eines wahren Rattenkönigs richterlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen, mit denen ich mich nicht befassen will.6 Ich bestreite aber, dass Staatsanwälte und Richter der vorliegenden Sorte überhaupt kompetent sind, zu beurteilen, was eine ernsthaft kritische Auseinandersetzung ist, oder ab wann eine Auseinandersetzung »ernsthaft kritisch« ist.
3. Das »Porträt Adolf Hitlers in heroisierender Form« sollte im Original‐Cover des Buches Mein Kampf (1926) bestehen. Ich hatte es aus Wikipedia, es steht aber zum Beispiel auch auf der Homepage des Instituts für Zeitgeschichte, und überall, wo es halt um dieses Buch geht. (Ich habe es inzwischen ersetzt durch eine Fotografie aus der Reihe »Das historische Bild« von t‑online.de. Die wird aber inzwischen auch als »heroisierend« empfunden.)
Bei der Fahne der BRD mit Hakenkreuz (Anklageschrift vom 13. 10. 2025) handelt es sich nicht um eine eigene Kreation, sondern um ein Titelbild der Zeitschrift SPIEGEL.
4. Es gibt keine Organisation, deren Kennzeichen das Bild von Adolf Hitler ist. Das Bildnis von Adolf Hitler war nicht einmal Kennzeichen der historischen NSDAP.
5. Das Gericht ignoriert auch wohlweislich den tatsächlichen Inhalt meiner Homepage.7 Ganz offenkundig geht es auf meiner Homepage nicht um die Propagierung des Nationalsozialismus, wie auch die vernehmenden Polizisten im Oktober 2020 feststellten. (Ermittlungsakten As. 13, As. 29, As. 53)
6. »Die Beeinflussung des gesellschaftlichen Klimas« (Anklageschrift und Urteil) ist mir unbestritten ebenso ein Anliegen wie jedem andern, der sich mit politischen Themen befasst.
Oder was sollte mit dieser Formel gemeint sein? »Politischer Klimaschutz« wäre vielleicht ein neues schickes Wording für staatliche Zensur.
Meine Ansichten stehen auf meiner Homepage. Ich äußere sie aber auch so und strebe danach, sie zu verbreiten, und man kann mich jederzeit danach fragen. Aber darum geht es dem Gericht auch gar nicht. Im Gegenteil.
3. Der moderne Faschismus braucht kein Hakenkreuz: Die Demokratie entfaltet sich zur Kenntlichkeit
Bürgerliche Demokratie und Faschismus sind kein Gegensatz, sondern zwei Seiten derselben Medaille, Formen bürgerlicher Herrschaft.8 Als Faschismus bezeichnet man den Übergang von der bürgerlichen Demokratie zu einer offen terroristischen Herrschaft über die Lohnabhängigen zum Schutz der Ausbeuterordnung. Faschismus ist das Gesicht des bürgerlichen Staats in der Krise.
Wir haben, wie am Ende der zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, eine unlösbare Wirtschaftskrise mit Massenarbeitslosigkeit, aus der wir nur durch einen Krieg herauskommen können9, Verelendung und dem Zerfall von Sozialstrukturen10. Da brauchen »wir« (das heißt die oberste Mafia der Kapitalverwertung zwischen Flensburg und Berchtesgaden) »Führung«.
Es liegt daher nahe, sich damit zu befassen, wie und von welchen Kreisen ein zukünftiger charismatischer Führer aufgebaut wird, und welche persönlichen Qualifikationen der zukünftige Held der Freien Welt mitbringen sollte. Adolf Hitler ist ein produktives Beispiel. In dieser Hinsicht ist mein Kommentar keineswegs überflüssig, und ich bin auch garantiert nicht der einzige, der sich solche Gedanken macht.
Es ist notwendig, etwas zur Geschichte der BRD zu bemerken. Nach dem II. Weltkrieg wurde lediglich die erste Garnitur der Nazis hingerichtet. Es waren die Nazis aus der zweiten Reihe, die die Bundesrepublik Deutschland aufbauten.
Ob »Demokratie« oder »Faschismus«, die Kontinuität der Eliten blieb immer gewahrt. Einer Verfolgung fielen eigentlich nur diejenigen Nazis zum Opfer, die versuchten zu fliehen, schreibt der französische Historiker Johann Chapoutot. (Gehorsam macht frei. Eine kurze Geschichte des Managements – von Hitler bis heute. Propyläen, 2021)
»Tatsächlich war es eine Gemeinschaft der Lebensläufe, der Anschauungen und der Kultur, die nach 1949 die Grundlagen von Wirtschaft, Staat und Armee ›wiederaufgebaut‹ (Hervorhebung im Original. B.K.) hatte. Die Führungskräfte der Nachkriegszeit hatten sich alle im Dritten Reich ihre ersten Sporen verdient, und viele von ihnen waren aus dem Sicherheitsdienst der SS hervor‐gegangen.«11 (Chapoutot, Gehorsam macht frei, S. 128)
Nach 1990 übernahm die BRD in zunehmendem Maße »Verantwortung für die Welt«, wie das Wording (die Sprachregelung) lautete. »Im Bündnis« mit den »europäischen Partnern« und den USA führte die BRD in den neunziger Jahren die Aufteilung Jugoslawiens durch mit Tausenden von Toten, »im Bündnis« hetzte sie die Ukraine zum Krieg gegen Russland, »im Bündnis« führte sie Kriege um die Aufteilung der Welt in Afghanistan, Mali, Syrien und an vielen andern Orten. Die EU ist die Verwirklichung der bereits von den Nazis geplanten »Europäischen Großraumwirtschaft.«
Als Nachfolgestaat des Dritten Reiches muss die BRD, je gewalttätiger sie nach außen und innen auftritt, stets nachweisen, dass sie mit dem Naziregime nichts zu tun hat. Das führt regelmäßig zu Komödien, über die ich lachen würde, wenn ich nicht deswegen vor Gericht stünde.
- Die Bundeswehr muss so tun, als sei sie etwas ganz anderes als Hitlers Wehrmacht, obwohl sie genau das gleiche macht, und als gebe es sie erst seit 1956, oder, besser noch, seit 1990. Das macht die ‘‘Traditionspflege«, auf die alle Kommissköpfe unter ihrem Stahlhelm so großen Wert legen, schwieriger als bei den Verbündeten.
- Der »Kampf gegen den Rechtsextremismus« wird intensiviert, obwohl und gerade weil die letzten echten Nazis schon lange tot sind. Dem »Kampf gegen Rechts« fallen alle möglichen kuriosen Gestalten zum Opfer12 , nur nicht die wirklichen Rechten und Faschisten: die Machthaber in Staat und Gesellschaft der BRD.
Der imperialistischen Politik nach außen entspricht die Politik der Sozialkürzungen und der Kriegsvorbereitung nach innen. Das war der reale Zweck der Corona‐Krise. Unmittelbar nach dem Ende der »Corona‐Krise« begann der Ukraine‐Krieg.
Unter dem Vorwand der Bekämpfung einer Pandemie wurde die medizinische Versorgung der Bevölkerung direkt (Einstellung von Vorsorgeuntersuchungen, Verschieben von Operationen) und indirekt eingeschränkt. Wenn der Arztbesuch vierzehn Tage Quarantäne für die ganze Familie und anschließend den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge haben kann, lässt man sich nicht so schnell krankschreiben.
Als äußeres Zeichen der »Neuen Normalität« dienten nachempfundene medizinische Gesichtsmasken. Die Machthaber der BRD drohten offen mit Lagern, zunächst für Maskenverweigerer, dann für Impfgegner. Dabei wurde die Volksgesundheit immer offensichtlicher zum reinen Vorwand. Man testete den Ausschluss eines Teils der Bevölkerung aus dem gesellschaftlichen Leben und dem Gesundheitswesen, »um das Gesundheitssystem finanzierbar zu halten.« Welchen Teil und wie viele unterliegt selbstverständlich noch der »demokratischen Debatte«.
Es ging den Machthabern der BRD natürlich nie um den Schutz vor einer Krankheit. Die Corona‐Krise war auch keine Überreaktion überforderter Politiker, sondern politisch gewollt als Resilienztest zur Vorbereitung der Bevölkerung auf den kommenden Krieg. Der soziale Ausschluss im Dritten Reich, dem die Enteignung und Ermordung der Juden wie die der Polen und Russen, die Tötung nicht verwertbarer Menschen (T4) und die Zwangsarbeit der Völker Europas in einer sich immer steigernden Spirale folgte, war kein »Ausbruch von Irrationalität«. Diese Maßnahmen hatten im Dritten Reich den Zweck, Einnahmen zu generieren und Ausgaben zu minimieren, ohne die Steuern für die Mehrheitsbevölkerung zu erhöhen. Die Versorgung und damit die Loyalität der Bevölkerungsmehrheit wurde dadurch sichergestellt. (Götz Aly, Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. Fischer Verlag 2005) Die Irrationalität der Massenvernichtung entsprang der Rationalität des Imperialismus.
Jene Maßnahmengegner, die in der Corona‐Krise mit einem Judenstern und der Aufschrift »Ungeimpft« demonstrierten, verharmlosten keineswegs den Nationalsozialismus, sondern kennzeichneten vielmehr korrekt den wirklichen Sinn der Corona‐Maßnahmen und den faschistoiden Charakter der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein Fehler, wenn sich manche demokratische »Querdenker« von denen distanzieren.
Das belegen auch die Äußerungen des Mitverfassers des sogenannten Panikpapiers von 2020 (Szenenpapier des Bundesinnenministeriums, »Wie wir CoViD‐19 unter Kontrolle bekommen«), des Soziologieprofessors Heinz Bude:
»Ich würde es jetzt jedem politisch empfehlen: Klare Kante, klare Richtung. Impfgegner müssen fühlbar Nachteile haben. Und im Grunde, in gewisser Weise, kann man sich nicht länger mit denen beschäftigen. Das ist so. Die kann man nicht nach Madagaskar verfrachten. Was soll man machen?« (Prof. Heinz Bude, im News Podcast von Gabor Steingart, 7.12.2021)
Der Mann weiß, was er sagt, wenn er auf »Madagaskar« anspielt und in welche Tradition er die »Corona‐Maßnahmen« stellt.13 Und den erwähnten Maßnahmengegnern mit dem Judenstern warf man »Verharmlosung des Nationalsozialismus« vor!
Das Verbot der Symbole eines historisch längst erledigten Nationalsozialismus dient heute dazu, die moderne Form des Faschismus zu rechtfertigen. Die Geschichte wiederholt sich auch hier als Komödie: Die willfährigen Richter von heute stecken sich nicht mehr das Abzeichen des NS‐Rechtswahrerbunds an den Kittel, sondern binden sich zum Zeichen ihrer Loyalität einen Lappen vors Maul. Es ist daher richtig, dieses Verbot zu missachten.
Die Träger des modernen, tatsächlich drohenden Faschismus sind nicht irgendwelche Hitlerverehrer, »Reichsbürger«, Militärstiefelfetischisten und proletarische Freizeitrambos, die man uns in den Medien als Neonazis oder »Rechte« serviert. Der Faschismus kommt von oben.14 Väter und Mütter des modernen Faschismus, das sind – in der verschwurbelten Sprache der Politikmafia – die »Verantwortungsträger/innen in Staat und Gesellschaft« und ihre demokratischen Parteien (wie sie sich selbst nennen), die den Bundestag beherrschen, in ihrer Gesamtheit.
Bernhard Klevenz
Asperger Straße 60
70439 Stuttgart
(Adresse des bekannten staatlichen Pflegeheims Stuttgart‐Stammheim. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft – Ermittlungsakten Blatt 91 – bald auch die meine.)
4. Resultat
Kurz das Wichtigste: Zehn Monate ohne Bewährung.
Richterin war wieder die Frau Nowak. Ich stellte Antrag wegen Befangenheit, doch die Richterin beschloss, nicht befangen zu sein.
Auf meine Rüge wegen Art. 103 GG ging das Gericht nicht ein.
Meine Erklärung durfte ich verlesen, aber nur den Teil, der sich mit dem Vorwurf der Volksverhetzung durch Zurverfügungstellung befasst. Den Teil, der sich mit den Corona‐Maßnahmen und der Kriegspolitik der BRD befasst (auf den es mir eigentlich ankam), empfahl die Richterin zum »Selbstleseverfahren«, was bedeutet, dass das Gericht ein paar Minuten Pause macht, in der die Prozessbeteiligten die Erklärung lesen sollen. Das gilt dann immerhin rechtlich als verlesen.
Ich war wieder mal überrascht; ich wusste gar nicht, dass es so was gibt.
Öffentlichkeit war auch da: ein älterer Herr (wenn auch nicht ganz so alt wie ich), der – so mein Pflichtverteidiger – jedenfalls nicht zur Bruchsaler Justiz gehörte.
Mein Pflichtverteidiger will Berufung einlegen. Sein Rat an mich: »Sie sollten auch ein wenig mit den Wölfen heulen.«
Der Staatsanwalt will auch Berufung einlegen. (Das ist so eine Art Schattenboxen.)
Es gab auch kein Panzerglas und keine Durchsuchungen. (Im Vergleich zu dem Verfahren gegen Meinrad Spitz.) Richterin und Staatsanwalt sprachen schnell und an der Grenze der Verständlichkeit: Klar, sie haben ja immer den selben Text.
Mit Maske waren sie eindeutig besser zu verstehen.
Verweise
1 »Zuwanderung als Projekt des Kapitals.« Dies sei ein rassistischer Text.
2 In der ersten Verhandlung unter dem Vorsitz der Richterin Hintermayer wurde beantragt, die Maskenpflicht in der Sitzung nach § 176 GVG aufzuheben. Die Vorsitzende lehnte diesen Antrag unter Berufung auf ihre Sitzungspolizei ab.
Ich stelle fest:
1. Die Richterin Hintermayer berief sich auf die ihr vom GVG verliehene Sitzungspolizei, um eine andere Vorschrift des GVG außer Kraft zu setzen. Eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Prozessbeteiligten, die eine solche Maßnahme rechtfertigen könnte, hat nie existiert, und existiert bis heute nicht. Wenn das nicht Rechtsbeugung ist, was ist es dann?
2. Die Richterin glaubte natürlich selbst nicht an eine solche Gefahr: Der Angeklagte trug, für alle Prozessbeteiligten erkennbar, eine FFP2‐Maske mit eingestanzten Löchern, die den angeblichen Zweck der Maßnahme ad absurdum führte. Hätte die Richterin tatsächlich an eine Gesundheitsgefahr geglaubt, hätte sie doch den Angeklagten ausgeschlossen oder das Verfahren vertagt.
3 Warum »Kapitel 11« schlimmer sein sollte als irgendein anderes, weiß ich nicht.
4 Normalerweise muss ein Richter alle Beweise würdigen. Davon konnte hier nicht die Rede sein.
5 Ich hatte als Gedächtnisstütze und zur Illustration die historisch‐kritische Ausgabe von Mein Kampf des Instituts für Zeitgeschichte mitgebracht. (5000 Seiten, 5 kg Gewicht) (Signatur der Badischen Landesbibliothek: Ki 3622,1 bzw. 2 (Lesesaal) sowie 116 B 248,1 bzw. 2) Die Vorsitzende fragte, offenbar um in dem Übeltäter Einsicht in die Verwerflichkeit seines Tuns zu erwecken: »Wie viele Seiten hat diese Ausgabe und wie viele Seiten hat Ihr Werk (621 S.)? Sehen Sie, die distanzieren sich auch auf jeder Seite, und Sie nicht!«
Eine historisch‐kritische Ausgabe verzeichnet, ausgehend vom ursprünglichen Text der Erstausgabe, neben Quellen und Vorarbeiten sämtliche Änderungen in späteren Auflagen. Und gerade Mein Kampf wurde zwischen 1926 und 1943 immer wieder je nach politischer Opportunität überarbeitet. Deshalb waren damit auch vier Professoren befasst, Studenten und Assistenten nicht mitgerechnet.
Daraus resultieren die 5000 Seiten, und nicht aus dem, was die Richterin unter »kritischer Auseinandersetzung« verstehen mag.
6 Als Rattenkönig bezeichnet man nach Wikipedia eine Rattenkolonie, deren Mitglieder, in Schmutz und Enge lebend, an den Schwänzen miteinander unauflöslich verknotet und verklebt sind. Rattenkönige sind unbeweglich und nicht lebensfähig; sie werden aber von anderen Ratten gefüttert. Ungefähr so wie der Justizapparat der BRD.
7 Übersicht über meine politischen Aufsätze:
- »Der Fleiß der andern. Eine Definition von Arbeit und Produktivität«.
- »Auf unsere Kosten? Lohnfortzahlung bei Arbeitslosigkeit oder Abschaffung des Sozialstaats« (Kommentar zur Problematik des bedingungslosen Grundeinkommens.)
- » ›Aus dem Funken wird die Flamme schlagen‹. Zur Erinnerung an den niederländischen Revolutionär Marinus van der Lubbe …«
Hierzu habe ich als Material eingestellt:
- »Braunbuch Reichstagsbrand und Faschismus« (1933) von der KPD
- »Rotbuch Marinus van der Lubbe«, herausgegeben von dem »Internationalen Van‐der‐Lubbe‐Komitee« (1933)
- »Wie oft wird Hitler noch besiegt?« (2012)
- »Zuwanderung als Projekt des Kapitals« (2015)
- Bei »Popanz.pdf« handelt es sich um eine kommentierte Ausgabe von Mein Kampf von Adolf Hitler, Ausgabe 1943. (Die genaue Angabe ist notwendig, weil Mein Kampf zwischen 1926 und 1943 ständig bearbeitet wurde. Die Ausgabe von 1943 habe ich verwendet, weil sie mir am leichtesten zugänglich war; es ist die im Internet häufigste Version.) Dem vollständigen Text von Mein Kampf werden die Aussagen von Zeitgenossen über die Person Hitlers und seinen Aufbau zum »charismatischen Führer« gegenübergestellt.
- »Maskenball. Die Demokratie entfaltet sich zur Kenntlichkeit: Sozialabbau und Kriegsvorbereitungen unter dem Vorwand der Seuchenbekämpfung.« (2020)
8 Reinhard Kühnl, Formen bürgerlicher Herrschaft, Liberalismus – Faschismus, rororo aktuell 1971. Das ist ein Grundlagenwerk des Antifaschismus. Doch trotz des vielversprechenden Buchtitels will Kühnl die bürgerliche Gesellschaft gegen »Faschisten« und »Neonazis« verteidigen, statt sie als Ursprung des Faschismus zu entlarven. Dies machte Teile der »Antifa« schon lange vor Corona zu Hilfstruppen der Staatsgewalt.
9 »Der Krieg ist die kapitalistische Lösung der Wirtschaftskrise: durch die massive Zerstörung von Anlagen, Produktionsmitteln und Produktivkräften kann die Produktion danach wieder hochschnellen; zugleich hilft die massive Menschenvernichtung der periodischen »Überbevölkerung« ab, die durch die Überproduktion bewirkt wird.« (Amadeo Bordiga, Auschwitz – das große Alibi)
10 Im Vergleich zum Vorabend des II. Weltkriegs ist allerdings der gesellschaftliche Verfall weiter fortgeschritten; siehe »Zuwanderung als Projekt des Kapitals« und »Der Fleiß der andern«
11 Mit vollem Namen »Sicherheitsdienst (SD) des Reichsführers SS«: Geheimdienst der SS, neben der und in Konkurrenz zur »Abwehr« der Wehrmacht.
Chapoutot zeigt am Beispiel des SS‐Oberführers (Oberführer: Höchster Stabsoffiziersrang der SS) Prof. Dr. Reinhard Höhn, des späteren Leiters der »Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft, Bad Harzburg« auch die ideologische Kontinuität auf. An diesem Institut wurden bis in die siebziger Jahre sowohl das Management von Aldi wie die Offiziere der Bundeswehr ausgebildet. Der jüngst durch seine abstrusen Äußerungen bekannt gewordene Generalmajor Freuding könnte das Produkt einer solchen Ausbildung sein.
12 Heinrich XIII., Marla Svenja Liebig, der König von Deutschland oder Björn Höcke, das aktuelle Hitler‐Surrogat der »Antifa« usw. Sogar Staatsstreiche (siehe der »Sturm auf den Reichstag« oder der sogenannte Rollator‐Putsch) werden für diesen komödiantischen Pseudo‐Antifaschismus frei erfunden.
13 Die Nazis hatten eine Zeit lang den Plan, die Juden nach Madagaskar zu deportieren.
14 Die Rolle der modernen SA könnten jene schwarzgekleideten staatstreuen »Antifaschisten« übernehmen, die in Berlin der Demonstration gegen die Corona‐Maßnahmen »Maske auf!« zuriefen und ihr mit Zwangsimpfung drohten. (»Wir impfen euch alle!«)
Bild: Collage »ohne Worte« von Rudolph Bauer
