Vor­schlag für Epi­de­mie­ge­setz: Ent­wurf für deut­sche Gesundheitsdiktatur

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Ein »Experten«-Vorschlag für ein neu­es Epi­de­mie­ge­setz in Deutsch­land lässt erschau­dern. Damit könn­te die Gesund­heits­dik­ta­tur in recht­li­che (ver­fas­sungs­wid­ri­ge) Form gegos­sen wer­den und schon eine »dro­hen­de« Epi­de­mie wür­de rei­chen, um die Grund­rech­te auszuheben.

Wäh­rend die Öffent­lich­keit mit einer angeb­li­chen »Coro­na-Auf­ar­bei­tung« beschäf­tigt ist, arbei­tet auch die Poli­tik. In Öster­reich und in Deutsch­land sol­len neue Epi­de­mie­ge­set­ze kom­men. Denn die »Erfah­rung aus der Pan­de­mie« müs­sen ein­ge­ar­bei­tet wer­den. In Deutsch­land liegt jetzt ein ers­ter Ent­wurf für das neue Epi­de­mie­ge­setz vor. Der Ent­wurf kommt aber nicht etwa aus einem Res­sort eines Minis­te­ri­ums, son­dern von drei exter­nen Juris­ten. Aus­for­mu­liert wäre der Text aber bereits. Eine der Autoren ist Andrea Kiessling, die eine bekann­te NoCo­vid-Ideo­lo­gin ist. Soll­te so das neue Epi­de­mie­ge­setz in Deutsch­land aus­se­hen, dann kann die nächs­te Pan­de­mie kom­men, denn der end­gül­ti­gen Gesund­heits­dik­ta­tur stün­de nichts mehr im Weg.

Grund­rech­te ausgehoben

Was bei Covid erst­mals ein­ge­setzt wur­de – der pro­phy­lak­ti­sche Ein­griff des Staa­tes bis tief in die Grund­rech­te hin­ein – damals »um die Über­las­tung der Inten­siv­sta­tio­nen zu ver­hin­dern«, soll offen­bar jetzt in Geset­zes­form gegos­sen wer­den. Wie bei der WHO-Reform als auch beim öster­rei­chi­schen Kri­sen­si­cher­heits­ge­setz genügt eine »dro­hen­de Gefahr«, um die Ermäch­ti­gun­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes aus­zu­wei­ten. Der Vor­schlag zum Epi­de­mie­ge­setz wäre das drit­te Bei­spiel dafür.

Wenn die­ses Gesetz kom­men soll­te und Deutsch­land die nächs­te Epi­de­mie droht, bräuch­te man über Grund­rech­te nicht mehr wirk­lich reden, denn dar­in heißt es etwa:

»Maß­nah­men, deren Wirk­sam­keit für die Epidemiebekämpfung bei Erlass nur eingeschränkt beur­teilt wer­den kann, dürfen ergrif­fen wer­den, wenn begründete Anhalts­punk­te für ihre Wirk­sam­keit spre­chen und wenn die Epi­de­mie nicht durch Maß­nah­men, deren Wirk­sam­keit mit größerer Sicher­heit beur­teilt wer­den kann, in aus­rei­chen­der Wei­se eingedämmt wer­den kann.«

Und »Mein Kör­per, mei­ne Ent­schei­dung«, ein Spruch, der noch immer von der zeit­ge­nös­si­schen Anti­fa ver­wen­det wird, wäre ein­mal gewesen:

Grund­rech­te? Quel­le unten.

Der Jurist Uwe Schmidt sag­te zum Ent­wurf auf Twit­ter:

Ich habe mir die Mühe gemacht, den Ent­wurf zu lesen. Er ist in den ent­schei­den­den Punk­ten ver­fas­sungs­wid­rig und hebelt die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Gewal­ten­tei­lung zuguns­ten der Exe­ku­ti­ve kom­plett aus – es ist ein gesund­heit­li­ches Ermächtigungsgesetz.

In § 3 (1) Nr.2 rekur­riert er allein auf die WHO als epi­de­mie­fest­stel­len­de Instanz, was die Auf­ga­be staat­li­cher Sou­ve­rä­ni­tät bedeu­tet. Ins­ge­samt wird auf Ver­ord­nun­gen statt BT-Geset­ze gesetzt, was an die unse­li­ge Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung in Art. 48 WRV erin­nert: man regier­te von 1931 – 33 mit Notverordnungen!

Der ange­spro­che­ne Arti­kel in § 3 ist jener der »dro­hen­den Epidemie«:

Die WHO-Reform schei­nen die Autoren mit­ge­dacht zu haben. Quel­le unten.

Die­ser Para­graf wür­de die aktu­ell geplan­te WHO-Reform opti­mal ergän­zen. Denn damit soll – TKP berich­te­te – es der WHO leich­ter gemacht wer­den, einen Gesund­heits­alarm aus­zu­ru­fen. Wenn das pas­siert, könn­ten sogleich jene »Maß­nah­men« ver­ord­net wer­den, die von der WHO vor­ge­schla­gen wer­den. Aya Veláz­quez erwähnt, dass die »Über­ga­be staat­li­cher Auto­ri­tät an die WHO« zu erken­nen sei. So wie es eine WHO nach ihrer Reform vor­se­hen wür­de. Nicht umsonst ist Deutsch­land neben Bill Gates der größ­te Geber in der WHO. Das auch der »Anwen­dungs­be­reich« der Mas­ken­pflicht »erwei­tert« wer­den soll, ist bei die­sem Geset­zes­ent­wurf nur noch eine Randnotiz.

»Gesund­heits­dik­ta­tur«

Einer der Autoren sagt: »Wir ver­ste­hen den Ent­wurf aus­drück­lich als Vor­schlag und Anstoß für eine Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Pan­de­mie­recht der Zukunft. Wir freu­en uns aus Kri­tik, Dis­kus­si­on und Gegen­vor­schlä­ge!« Aller­dings ist es höchst unüb­lich, dass von Exper­ten­sei­te ein voll­stän­dig aus­for­mu­lier­ter Geset­zes­ent­wurf vor­ge­legt wird. Rein theo­re­tisch könn­te Karl Lau­ter­bach die­sen Text ein­fach über­neh­men. Der Text dürf­te nach sei­nem Geschmack sein.

Eine aus­führ­li­che Ana­ly­se hat der Blog »coro­dok« vor­ge­legt. Dort heißt es als Resümee:

Ich habe mich bis­lang schwer­ge­tan mit Begrif­fen wie ›Gesund­heits­dik­ta­tur‹. Was die AutorIn­nen hier vor­le­gen, kann nicht anders bezeich­net wer­den als der Weg dort­hin. Hier tref­fen sich faschis­to­ide Macht­phan­ta­sien mit den wohl­ver­stan­de­nen Inter­es­sen der Phar­ma­in­dus­trie. Das welt­weit geschei­ter­te NoCo­vid-Pro­jekt soll wie­der­be­lebt, ver­schärft und als stän­dig über demo­kra­ti­schen Rech­ten schwe­ben­des Schwert ver­an­kert werden.

Hier gehts zum vor­ge­schla­ge­nen Epidemiegesetz.

Zuerst erschie­nen auf tkp​.at

Bild: Skiz­ze von Wan­der­lust, ohne Titel

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