Maskentrilogie – 3. Teil: Maskenatteste in der Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde. Wie ein Attest nicht aussehen soll. Für wen die Gesetze gemacht sind
Um dem weltweit zunehmenden Analphabetismus zu begegnen, setzen die Regierenden inzwischen vermehrt auf kurze Unterrichtsvideos, die ohne jede weitere intellektuelle Beanspruchung auch vom letzten ihrer Schäfchen verstanden werden.
Diese beiden Streifen stehen unter dem Motto: Gesetze sind nur für diejenigen gemacht, die dumm genug sind, sie zu befolgen.
Und genau für diese Dummen ist der nun folgende dritte Teil der Trilogie »Maskenball« gemacht (Teil 1/Teil 2).
Kommen wir nun also zu Krankheitsbildern in der Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde, die häufig eine Maskenbefreiung nach sich ziehen.
Atemnot
Wie bereits im zweiten Teil der Maskentrilogie ausgeführt, orientieren wir uns bei der Frage nach Ausstellen einer Maskenbefreiung zuallererst an den äußerten Beschwerden.
Die weitaus häufigsten Beschwerden betreffen das Gefühl einer mehr oder minder ausgeprägten Atemnot, in der Fachsprache ganz allgemein unter dem Begriff der »Dyspnoe« zusammengefaßt.
Die Dyspnoe, also die Atemnot, ist zunächst nur die Beschreibung eines Symptoms ohne daß damit bereits die Ursache genannt wird. Wobei ich das Wörtchen »nur« sogleich wieder streichen will, weil das Gefühl der Atemnot je nach Ausprägung zu den schwerwiegendsten und zu den bedrängendsten Symptomen der Medizin überhaupt zählt.
Das Symptom der Atemnot kann rein körperlich oder rein psychisch bedingt sein oder auch eine Mischung aus beiden Ursachen darstellen. Es ist so beklemmend und angstbesetzt, daß es als allererstes der sofortigen Linderung bedarf.
Das akute Symptom der Atemnot ist daher nicht diskutabel und auch nicht justiziabel.
Mit anderen Worten: Die Beschwerden sind von allen Beteiligten zunächst als gegeben hinzunehmen und es ist auch nicht die erste Bürgerpflicht des Patienten das Gefühl der Atemnot gegenüber einem Schulleiter, Amtsarzt, Ankläger oder Richter beweisen zu müssen um nach endlosen Behördengängen eine Maskenbefreiung zu bestätigt zu bekommen.
Die Nase als Atmungsorgan
Atemnot resultiert in der HNO‐Heilkunde meist aus einer Behinderung der Nasenatmung. Das mag zunächst erstaunen, da ja die Atemluft auch über den Mundweg in die Lungen gelangen kann. Darauf werde ich später noch zurückkommen.
Die nasalen Ursachen einer Dyspnoe liegen bei weitem nicht immer nur in der auch jedem Nicht‐Facharzt geläufige Verbiegung der Nasenscheidewand, der sog. Septumdeviation oder einer Übergröße der Nasenschwellkörper, der sogenannten Nasenmuscheln. Die bloße Tatsache der Verbiegung der Nasenscheidewand oder einer Übergröße der Nasenmuscheln bedingt nicht einmal zwangsläufig eine Therapie, wenn der Patient an diese Zustände im Laufe der Zeit adaptiert ist, sich wohl fühlt und keine Atemnot verspürt.
Das kann sich jedoch bei Hinzutreten eines weiteren Atemhindernisses wie zum Beispiel des Tragens einer eng ansitzenden Maske sehr schnell ändern. Dann wird aus dem zunächst beschwerdelosen Patient plötzlich der über Atemnot klagende Patient.
Die typischen Beschwerden dieser Patienten sind also: »Ich bekomme im Alltag eigentlich genug Luft, aber unter der Maske leide ich an erheblicher Atemnot.«
Selbiges trifft auch für die Schiefstände der äußeren knorpeligen oder der äußeren knöchernen Nase zu. Sie haben fast immer eine Einschränkung der Nasenatmung zur Folge, da wie leicht zu ersehen ist, ein Haus, welches außen schief ist, nur schwerlich gerade Innenwände haben kann. Dies ist auch die Ursache für die Unzufriedenheit vieler an der Nasenscheidewand Operierter, bei denen versucht wurde, eine innere Begradigung der Nase zu erreichen ohne auf einen äußeren Schiefstand zu achten und diesen zu beseitigen.
Natürlich führen auch Gewebeneubildungen wie zum Beispiel Nasenpolypen aufgrund einer chron. Nasennebenhöhlenentzündung oder Papillome ab einer gewissen Größe zur Verminderung der Nasenatmung.
Eine Vielzahl von Atmungseinschränkungen wird durch spezielle Schwellungszustände, welche die gesamte Schleimhaut der Nase und des Nasenrachens betreffen, verursacht. Nicht nur zu bestimmten Jahreszeiten sondern häufig auch über das ganze Jahr auftretende Allergien führen ebenso zu Behinderungen des Luftstroms wie chron. Nasenschleimhautentzündungen der vielfältigsten Ursachen.
An diagnostischer Wertigkeit ist hier im Zweifelsfall die genaue, auch endoskopische, Untersuchung und vor allem die Befragung des Patienten höher einzuschätzen als Laboruntersuchungen. Ein negativer Allergietest schließt das Vorhandensein einer Allergie oder einer hyperreagiblen Nasenschleimhaut nicht aus und kann daher keinesfalls als Argument gegen eine Maskenbefreiung angeführt werden.
Schleimhaut produziert Schleim
Wie der Name »Schleimhaut« bereits andeutet, produziert Schleimhaut Schleim, oft genug in übermäßiger Menge und zu ungünstigen Zeitpunkten. Häufig klagen Patienten unter Atemmasken über permanenten Niesreiz und unstillbare Schleimbildung in der Nase, welches ihnen ein längeres Tragen der Maske zur Qual beziehungsweise unmöglich macht. Unverträglichkeit des Maskenmaterials sowie die dramatisch hohen Kohlendioxidwerte unter der Maske mögen hierbei eine Rolle spielen.
Es ist ein weit verbreiterter Irrtum von Behörden, wie auch Gerichten, anzunehmen, es sei Aufgabe des Patienten, die immunologischen oder biochemischen kausalen Zusammenhänge dieser nur beim Tragen einer Maske auftretenden Krankheitsbilder und Beschwerden zu beweisen. Die offensichtliche Tatsache der Beschwerden und Symptome ist Beweis genug.
Wie bereits im zweiten Teil der Trilogie eingehend dargestellt, darf ein Symptom nicht deswegen bestritten werden, weil man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Ursache nicht finden kann.
Besondere Sach‐ und Fachkenntnis erfordern Patienten, welche sich einer oder gar mehrerer Operationen im Bereich der Nase und der Nasennebenhöhlen unterzogen haben. Bei Anwendung nicht mehr zeitgemäßer Operationstechniken oder zum Beispiel auch nach ausgedehnten Nebenhöhlen‐Operationen kann eine Operation aus bestimmten Gründen auch einmal in eine Verschlechterung der Nasenatmung münden.
Meist übersehen:
Die »dynamischen« Atemhindernisse
Neben diesen, relativ leicht zu erkennenden, statischen, also dauerhaft bestehenden Befunden existieren auch Atemhindernisse, die ihre beeinträchtigende Wirkung erst im Verlauf des einzelnen Atemzugs und in bestimmten Situationen entfalten.
Diese dynamischen Atemhindernisse sind schwierig zu diagnostizieren, dem Nicht‐Mediziner mühsam zu erklären und werden meist übersehen. Die Diagnostik dieser Störung wird weiterhin dadurch erschwert, daß diese Nasen bei normaler Betrachtung eigentlich nichts an pathologischen Auffälligkeiten bieten.
Diese dynamischen Störungen der Nasenatmung sind auf Anomalien im Bereich des knorpeligen Stützgerüsts der Nase zurückzuführen. So kommt es bei verschiedenen Konstruktionsfehlern der diversen Stützknorpel der Nase erst im Zuge des Atemholens aufgrund des entstehenden Unterdrucks im Naseneingang zu sichtbaren Einziehungen der Nasenflügel und damit verbundenen Engstellungen, die paradoxerweise um so schwerwiegender sind, je tiefer und angestrengter der Patient atmet, je schneller die Luft durch die als Düse wirkenden Nasenlöcher strömt. Die uns allen bekannte Wasserstrahlpumpe basiert auf diesem physikalischen Prinzip und kein Flugzeug würde sich ohne es in die Luft erheben.
Diese atemphysiologische Besonderheit kann unter Atemmasken und hier wiederum am häufigsten unter eng ansitzenden FFP 2 Masken verstärkt auftreten.
Ein Hinweis auf diese, wie wir Rhinologen sagen, »dynamische Nasenklappenstenose« ergibt sich, wenn der Patient durch ein Auseinanderziehen der Nasenflügel eine deutliche Atmungserleichterung verspürt. Diese Besonderheit wird nach dem amerikanischen Rhinologen Cottle als »Cottle‐Zeichen« benannt.
Vergeßt die Kinder nicht…
Bei Kindern ist die Diagnostik nasaler Störungen abhängig von Alter und Kooperationsbereitschaft der kleinen Patienten naturgemäß oft schwierig bis nahezu unmöglich. Im Grunde genommen finden sich alle zuvor beim Erwachsenen besprochenen Gegebenheiten auch bei Kindern.
Als »Nasenpolypen« werden bei Kindern im Volksmund meist die Rachenmandeln, die Adenoide, bezeichnet. Vergrößerte Adenoide äußern sich oft in dramatischen Symptomen. Sie bedeuten nicht nur ein ernstes Atemhindernis sondern können eine Vielzahl von ernsten pathophysiologischen Folgen für die ganzheitliche Gesundheit und Entwicklung des Kindes zur Folge haben. Sie sind daher ein absoluter Grund für eine Befreiung von Atemmasken.
Der Masken‐Gulag: Mundatmung
Wie eingangs bereits angedeutet, muß man sich natürlich als die Frage stellen, wieso eine Behinderung der Nasenatmung überhaupt zu einer Maskenbefreiung führt, denn die Patienten, um die es in diesem Beitrag geht, suchen den Arzt ja primär nicht wegen der Nasenatmungsbehinderung auf sondern weil sie ganz generell unter der Maske unter Atmungs‐ und anderen Problemen leiden.
Nun wissen wir, daß die Patienten, welche eine Nasenatmungsbehinderung aufweisen und unter der Maske über Luftnot klagen, angeben, sie müssten, um unter der Maske ausreichend Luft zu bekommen, schließlich die Mundatmung zu Hilfe nehmen.
Dieser Zwang, unter der Maske auf Mundatmung umstellen zu müssen, ergibt sich aus dem deutlich erhöhten Atemwiderstand, der jeder Atemmaske zu eigen ist. Die höchsten Werte werden unter engansitzenden FFP 2‑Masken gemessen. Hier ist der Atemwiderstand um mehr als das Doppelte erhöht, was natürlich mit einem entsprechenden Anstieg der Atemarbeit, die der Mensch unter der Maske zu leisten hat, einhergeht. Welches Atemhindernis Sie unter einer FFP 2 Maske zu überwinden haben, können Sie tagtäglich bei Ihren maskentragenden Mitmenschen erahnen, bei denen sich das Maskengewebe wegen der im Verlauf des Tragens eingeschränkten Luftdurchlässigkeit mit jedem Atemzug tief einzieht. Man sieht förmlich, wie die Betreffenden nach Luft ringen, meist ohne es sich eingestehen zu wollen.
Menschen leisten also abhängig von der Maskenart und der Dichtigkeit der Maske permanent erhebliche zusätzliche Arbeit auch in Situationen wo sie jedes Quentchen an zusätzlicher Belastung vermeiden sollten.
Eine Universitätsprüfung, die unter FFP 2 Maske abgelegt werden muß, läßt daher von vorneherein schon Zweifel an der Gültigkeit des Ergebnisses zu.
Und was man in den Jahren der schulischen Maskenpflicht den Kindern angetan hat, läßt sich heute noch gar nicht in vollem Umfang ermessen.
Die Kinder leisten während des viele Stunden dauernden Maskentragens eine völlig unnötige und außerordentlich belastende Mehrarbeit, die ihnen unter normalen Umständen ein Mensch, der noch über das absolute Minimum an Restverstand verfügt, niemals zumuten würde.
Die schlechteste Alternative: Mundatmung
Um dem erhöhten maskenbedingten Atemwiderstand, der sich dem ohnehin bereits bestehenden erhöhten Nasenwiderstand hinzuaddiert, zu begegnen, wird ganz unbewußt auf Mundatmung umgeschaltet.
Es gehört seit langem zum medizinischen Basiswissen, daß die Mundatmung im Vergleich zur Nasenatmung die weitaus schlechtere Alternative ist. Nicht nur, daß die jedem Laien geläufige Anwärm‑, Befeuchtungs‐ und Reinigungsfunktion der Nase wegfällt. Durch die Austrocknung der Mundschleimhaut kommt es vermehrt zu Kariesbildung, Mundgeruch, bakterieller und Pilz‐Besiedlung der ausgetrockneten Schleimhaut und zu Mundwinkelgeschwüren. Beim wachsenden Skelett des Kindes kommen Fehlbildungen des Gesichts, des Kiefers und Haltungsschäden hinzu.
Die Mundatmung ist auch in Bezug auf die Sauerstoffsättigung des Blutes, der Belüftung der Lungen und andere Herz‐ und Kreislaufparameter die deutlich schlechtere Alternative.
Diesen drei Herren wurde 1998 der Nobelpreis für Medizin zuerkannt. Sie haben die vielfältigen medizinischen Wirkungen eines ganz bestimmten Gases, des Stickstiffmonoxid nämlich, entdeckt.
Es wird vor allem in der Schleimhaut der Nasennebenhöhlen gebildet und wird nur durch den nasalen Atemstrom in die Lungen transportiert. Neben vielen anderen positiven Effekten fördert es die Sauerstoffaufnahme in den Lungen, erweitert die Gefäße und hat darüberhinaus antivirale und antibakterielle Eigenschaften. Mundatmer sind von diesen positiven Effekten ausgeschlossen.
Nun wird auch verständlich warum die um Maskenbefreiung nachsuchenden Patienten nicht primär über die Behinderung der Nasenatmung klagen.
Nein, die Begründung lautet vielmehr: Unter der Maske bekomme ich keine Luft, leide an Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen, Kreislaufstörungen, Schwächeanfälle und manchem mehr.
Kein weiterer Ausweg …
Die Atemwegshindernisse im Mundbereich führen verständlicherweise am unmittelbarsten zur Atemeinschränkung, da sie durch keine weiteren Mechanismen mehr kompensiert werden können.
Besonders gefährdet sind daher Kinder mit stark vergrößerten Gaumenmandeln. Diese Kinder sind unter der Maske akut gefährdet und deshalb ist hier die sofortige Befreiung von der Maskenpflicht gerechtfertigt.
Alle im Hals‐Nasen‐Ohrenbereich operierte Patienten sind übrigens wegen der erheblichen Gefahr der Wundinfektion durch die stets keimbesiedelten Masken mindestens bis zur vollständigen Wundheilung vom Tragen einer Atemmaske zu befreien.
Die Schlaf‐Apnoe – eine lebensverkürzende Erkrankung
Da das Krankheitsbild der Schlafapnoe bei entsprechenden anatomischen Voraussetzungen häufig von Hals‐Nasen‐Ohrenärzten mitdiagnostiziert und mitbehandelt wird, soll es hier nicht unerwähnt bleiben. Die Schlaf‐Apnoe ist unbehandelt eine schwere, lebensverkürzende Erkrankung. Diese Patienten leiden über Nacht an einer dramatischen Sauerstoffuntersättigung mit einer Vielzahl von dauerhaften Folgeschäden. Es ist nicht hinzunehmen, sie tagsüber durch eine vermehrte Rückatmung von Kohlendioxyd bei Maskenatmung zusätzlich zu belasten. Auch diese Patienten sind a priori vom Tragen einer Atemmaske auszunehmen.
Sprachlose Maske
Einen Sonderfall, möchte ich nicht unerwähnt lassen:
Den der hörbehinderten und stimm‐ beziehungsweise sprachgestörten Menschen
Bei der Unterrichtung hör‑, sprach‐ und stimmgestörter Menschen legt bereits der gesunde Menschenverstand nahe, daß die Möglichkeit, vom Mund der Lehrkraft abzulesen bei diesem Personenkreis eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Therapieerfolg ist.
Ebenso ist bei Stimmstörungen ein ungehinderter akustischer Fluß zwischen Therapeut und Patient und die Möglichkeit der gegenseitigen optischen und taktilen Kontrolle von Mimik und Sprachmotorik nur möglich, wenn alle Beteiligten keine Maske tragen.
Migräne ist nicht lustig
Nicht selten klagen Patienten über Kopfschmerzen nach längerem Maskentragen. Die Ursachen können vielfältig sein. So leiden manche Patienten an neuralgischen Beschwerden, die durch den Druck der Maskenränder und die an den Ohrmuscheln zerrenden Befestigungsschlaufen verursacht werden. Migränepatienten berichten, daß Anzahl, Dauer und Heftigkeit ihrer Attacken zugenommen haben, seitdem sie Masken tragen. Auch diesem Personenkreis kann eine Maskenbefreiung bei entsprechend starken Beschwerden nicht verwehrt werden.
Wie seh ich denn aus?
Nicht selten bringen die Patienten Photographien von ausgedehnten Hautekzemen nach Tragen von Atemmasken mit. Diese durch die erhöhte Hauttemperatur und Luftfeuchte unter der Maske begünstigte Hauterkrankung kann durch die Wirkung der auf den Masken reichlich vorhandenen Krankheitserreger durchaus einmal in ein nur schwer zu beherrschendes bakterielles Ekzem münden.
Bei immer wiederkehrendem Auftreten von schweren maskeninduzierten Hautekzemen ist ebenfalls eine Maskenbefreiung angezeigt.
Nicht päpstlicher als der Papst
Nun kommt es im ärztlichen Alltag nicht selten vor, daß Patienten besonders unter der einen oder der anderen Maskenform leiden.
Deshalb ist immer auch zu überlegen ob man mit Zustimmung des Patienten das Attest auf eine bestimmte Maskenform begrenzt, nicht zuletzt um dem Patienten soziale Konflikte und Anfeindungen, welche maskenbefreite Patienten oftmals durchleben müssen, zu ersparen.
Wie ein Attest NICHT aussehen sollte
Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zur Form der Maskenatteste sagen.
In Berlin werden Ärzte gezwungen, auf den Attesten zur Befreiung von Masken während des Schulbesuchs die ärztlichen Diagnosen anzugeben.
Inzwischen wird berichtet, daß sich immer öfter weitere medizinische Sachverständige wie z. B. Arbeitgeber, Zugpersonal, Polizisten, Ordnungsamtmitarbeiter und diverse im Justizwesen Tätige sich bemüßigt fühlen, Auskunft über die medizinischen Gründe für das vorgelegte Attest zu fordern.
Dies ist ein grober Verstoß gegen die grundlegenden Anliegen des Datenschutzes, begangen von Politikern, welche die Bevölkerung ansonsten mit den z. T. widersinnigsten und impraktikabelsten Datenschutzbestimmungen überziehen.
Diese völlig sinnbefreite Verordnung dient ausschließlich als Druckmittel zur unterschiedslosen Durchsetzung des Maskenzwangs und öffnet ein Einfallstor für eine zukünftige, politisch motivierte Öffentlichmachung intimster Persönlichkeitsdaten.
Was würde wohl, um einen hypothetischen Fall zu nennen, ein wegen chronischer Alkoholprobleme für arbeitsunfähig erklärter Staatsanwalt sagen, wenn sich demnächst diese Diagnose auf seiner Arbeitsunfähigkeits‐bescheinigung oder sonstigen Bescheinigungen für sonstige Personen fände?
Übrigens:
Weder Lehrkräfte noch Schulleiter noch Lehrer noch Polizisten noch Zugschaffner verfügen über die Voraussetzung, ärztliche Diagnosen zu beurteilen.
Schon von daher ist die Nennung ärztlicher Diagnosen auf Attesten strikt abzulehnen.
Es war schön, Sie kennengelernt zu haben
Damit kommt die Trilogie über die Atemmaske im Bereich der Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde zu ihrem Abschluß. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einige grundlegenden Sachverhalte erläutern. Es liegt nun an Ihnen, auf Ihrer körperlichen wie auch seelischen Unversehrtheit und vor allem der Ihrer Kinder zu bestehen und sie zu verteidigen.
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