Dieses Urteil wurde am Tribunal d’Arrondissement der Stadt Luxemburg gefällt. Es setzte für die zurückbehaltene Ehrenbeleidigung 2.500 € Strafe, im Uneinbringlichkeitsfall 25 Tage Gefängnis! Zusätzlich wurde den beiden Klägern je 1.000 € für ihren moralischen Schaden und je 750 € Prozesskostenbeitrag zugesprochen. Dem Staat sind zusätzlich 0,58 € Prozedurkosten zu ersetzen. Es wird Berufung vor der Cour d’Appel in der Stadt Luxemburg eingelegt werden.
Da hat einer zwei Ärzte, die doch nichts anderes getan haben als darauf hinzuweisen, daß eine ausführlich über Jahre getestete Impfung gegen Sars‐Cov‑2 der einzige Ausweg aus dieser weltweiten Pandemie ist, mit Dr. Mengele verglichen, der an Impfstoffen herumexperimentierte an Häftlingen, die sich zur Verfügung stellen mußten für diese Experimente, wobei der Dr. Mengele dabei Tote durchaus in Kauf nahm. Das ist doch völlig unvergleichbar und eine Sauerei! Schließlich wurde bei der Covid‐Impfung niemand gezwungen oder genötigt und Tote wie Impfschäden gab es keinerlei, denn wie sagte doch Karl Lauterbach: »Die Impfung ist sicher«.
Dann hat da derselbe die beiden Ärzte auch noch als »Coronazis« beschumpfen. Das geht doch gar nicht, das ist ganz klar eine Beleidigung. Die Nazis haben doch eine ganze Bevölkerungsgruppe aus der Gesellschaft ausgestoßen, bevor sie dann den Beschluß fassen, sie physisch zu vernichten. Schön, nicht Geimpfte und Getestete wurden auch aus der Gesellschaft ausgestoßen, aber das war doch etwas ganz anderes, denn es wurde niemand physisch vernichtet, höchstens wirtschaftlich, und das war seuchenhygienisch einfach unerläßlich. Jeder Vergleich mit Nazis kann da nur als Beleidigung aufgefaßt werden!
So muß dieses Gericht denken, sonst ist das Urteil nicht zu erklären. Denn wenn es sich bei den mRNA‐ und Vektor‐Stoffen um experimentelle Stoffe gehandelt hätte, für die es nur wenige und noch dazu ganz und gar nicht aussagekräftige Tests gegeben hatte, bevor auch hierzulande hunderttausende genötigt wurden, wollten sie nicht mit Teststäbchen gequält oder aus dem gesellschaftlichen Leben und sogar aus dem Arbeitsleben ausgestoßen werden, diese experimentellen Stoffe zu nehmen, wäre die Bewertung des Gerichts doch eine ganz andere. Schließlich wissen wir doch inzwischen, daß die Behauptung, es habe sich um experimentelle Stoffe gehandelt, total falsch war, weil keinerlei Impfschäden aufgetaucht sind, kein Absinken der Fruchtbarkeit festgestellt wurde und in der BRD z. B. gerade eben auch nicht mitgeteilt wurde, daß es 20 Prozent Übersterblicheit gibt, wie in anderen Ländern natürlich auch nicht. Denn wenn dem nicht so wäre, wäre das doch alles ganz anders.
Hätte es sich dabei um experimentelle Stoffe gehandelt, die Impfschäden bis hin zum frühzeitigen Tod nach sich zogen, wäre der Vergleich mit Dr. Mengele nicht so abwegig. Gut, Häftlinge waren die Genötigten keine. Aber Dr. Mengele genau wie die noch brutalere Einheit 731 der Kaiserlich Japanischen Armee in der besetzten Mandschurei wollten ja tatsächlich Impfstoffe finden, wobei die Einheit 731 zusätzlich biologische Kampfstoffe herzustellen versuchte. 1945 kam es durch die Freilassung von mit Pest infizierten Ratten tatsächlich zu einer Pestepidemie mit 20.000 Toten in den chinesischen Provinzen Heilongjiang und Jilin, aber das ist eine ganz andere Sache. Tatsächlich aber profitierte die Pharma‐Industrie in den USA nach 1945 sowohl von den Ergebnissen der Forschung des Dr. Mengele an KZ‐Häftlingen wie der Einheit 731.
Hätte die Ausgrenzung derjenigen, die sich nicht zur Annahme der experimentellen Stoffe nötigen ließen (zu diesen gehört auch ein Peter Freitag), keinen hygienischen Sinn gemacht, dann wäre das durchaus vergleichbar gewesen mit der Ausgrenzung der Juden ab 1933 im Deutschen Reich, denn das begann lange vor der Wannseekonferenz, bei der die physische Vernichtung beschlossen wurde. Dann wäre der Vergleich mit den Nazis durchaus statthaft, denn nach dem WKII wurde doch die Parole »Wehret den Anfängen« ausgerufen, damit es nie wieder zur vorbereitenden Ausgrenzung von zu Sündenböcken erklärten Bevölkerungsgruppen mit anschließender physischer Vernichtung kommt.
Also muß dieses Gericht davon ausgehen, daß die Ausgrenzung seuchenhygienisch unverzichtbar war. Und dann ist der Vergleich mit den Nazis natürlich eine Beleidigung.
Bloß stellt sich da die Frage, ob die Sicht der Dinge dieses Gerichts faktisch haltbar ist oder womöglich doch nicht.
Das Urteil (französisch) hier als PDF.
Bild: Demonstrationsteilnehmer der »Polonaise Solidaire« hängen Bilder von Opfern der Coronaimpfungen auf (Herbst 2022)
allerdings: mengele & co. haben meines wissens nicht (nur) »an impfstoffen herum experimentiert«, sondern wurden insbesondere berüchtigt, weil sie als approbierte KRANKHEITEN bei den zwangs teilnehmern ihrer »forschungen« verursachten, um dann maßnahmen gegen diese krankheiten auszuprobieren. dazu gehörten unterkühlungen, spritzen von milzbrand verursachern, operative entnahmen von körperteilen u.a.m. sie taten also mit und an menschen, was bis dahin nur mit tieren getan wurde.
die reaktion der weltöffentlichkeit wie auch humanistischer mediziner war der danach vereinbarte nürnberger kodex, auf den sich die heutigen medizinischen kritiker des carola terrors berufen.
ich finde die beschreibung/kritik (zu) schwach. auch seither und heute experimentiert man an impfstoffen. gem. der 1…2 jahrhunderte alten medizinischen entwicklung der impfidee und impftechnologien. aber – abseits von mrna – sehr anders. die vorgehensweise der mengele & co. war entgegengesetzt dieser medizinischen, pharmazeutischen traditionen bis dahin. und genau deshalb entsprechen die c‑verbrechen denen der mengele & co. und gehören mengele und c‑verbrechen verglichen. denn: das vergleichen ist eine grundtechnik der erkenntnis. und deshalb sind die schwarz‐ und rotkuttenkriminellen, medien‐ und polit‐ fuzzis weit mehrheitlich damit beschäftigt, die vergleiche zu unterdrücken. womit sie selbst zu einen vergleichsgegenstand werden (müssen). der partei‐ und volksgenosse freisler läßt schön grüßen… vor 20 jahren habe ich miterlebt, daß ein DDR bürger verurteilt wurde, da ein richter sich beleidigt fühlte, da der DDR bürger ihn als »herr freisler« ansprach. ein nächstliegende verwechslung. damals schon.