Was hat sich das Gericht …

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Die­ses Urteil wur­de am Tri­bu­nal d’Ar­ron­dis­se­ment der Stadt Luxem­burg gefällt. Es setz­te für die zurück­be­hal­te­ne Ehren­be­lei­di­gung 2.500 € Stra­fe, im Unein­bring­lich­keits­fall 25 Tage Gefäng­nis! Zusätz­lich wur­de den bei­den Klä­gern je 1.000 € für ihren mora­li­schen Scha­den und je 750 € Pro­zess­kos­ten­bei­trag zuge­spro­chen. Dem Staat sind zusätz­lich 0,58 € Pro­zed­ur­kos­ten zu erset­zen. Es wird Beru­fung vor der Cour d’Ap­pel in der Stadt Luxem­burg ein­ge­legt werden.

Da hat einer zwei Ärz­te, die doch nichts ande­res getan haben als dar­auf hin­zu­wei­sen, daß eine aus­führ­lich über Jah­re getes­te­te Imp­fung gegen Sars-Cov‑2 der ein­zi­ge Aus­weg aus die­ser welt­wei­ten Pan­de­mie ist, mit Dr. Men­ge­le ver­gli­chen, der an Impf­stof­fen her­um­ex­pe­ri­men­tier­te an Häft­lin­gen, die sich zur Ver­fü­gung stel­len muß­ten für die­se Expe­ri­men­te, wobei der Dr. Men­ge­le dabei Tote durch­aus in Kauf nahm. Das ist doch völ­lig unver­gleich­bar und eine Saue­rei! Schließ­lich wur­de bei der Covid-Imp­fung nie­mand gezwun­gen oder genö­tigt und Tote wie Impf­schä­den gab es kei­ner­lei, denn wie sag­te doch Karl Lau­ter­bach: »Die Imp­fung ist sicher«.

Dann hat da der­sel­be die bei­den Ärz­te auch noch als »Coro­na­zis« beschump­fen. Das geht doch gar nicht, das ist ganz klar eine Belei­di­gung. Die Nazis haben doch eine gan­ze Bevöl­ke­rungs­grup­pe aus der Gesell­schaft aus­ge­sto­ßen, bevor sie dann den Beschluß fas­sen, sie phy­sisch zu ver­nich­ten. Schön, nicht Geimpf­te und Getes­te­te wur­den auch aus der Gesell­schaft aus­ge­sto­ßen, aber das war doch etwas ganz ande­res, denn es wur­de nie­mand phy­sisch ver­nich­tet, höchs­tens wirt­schaft­lich, und das war seu­chen­hy­gie­nisch ein­fach uner­läß­lich. Jeder Ver­gleich mit Nazis kann da nur als Belei­di­gung auf­ge­faßt werden!

So muß die­ses Gericht den­ken, sonst ist das Urteil nicht zu erklä­ren. Denn wenn es sich bei den mRNA- und Vek­tor-Stof­fen um expe­ri­men­tel­le Stof­fe gehan­delt hät­te, für die es nur weni­ge und noch dazu ganz und gar nicht aus­sa­ge­kräf­ti­ge Tests gege­ben hat­te, bevor auch hier­zu­lan­de hun­dert­tau­sen­de genö­tigt wur­den, woll­ten sie nicht mit Test­stäb­chen gequält oder aus dem gesell­schaft­li­chen Leben und sogar aus dem Arbeits­le­ben aus­ge­sto­ßen wer­den, die­se expe­ri­men­tel­len Stof­fe zu neh­men, wäre die Bewer­tung des Gerichts doch eine ganz ande­re. Schließ­lich wis­sen wir doch inzwi­schen, daß die Behaup­tung, es habe sich um expe­ri­men­tel­le Stof­fe gehan­delt, total falsch war, weil kei­ner­lei Impf­schä­den auf­ge­taucht sind, kein Absin­ken der Frucht­bar­keit fest­ge­stellt wur­de und in der BRD z. B. gera­de eben auch nicht mit­ge­teilt wur­de, daß es 20% Über­sterb­lich­eit gibt, wie in ande­ren Län­dern natür­lich auch nicht. Denn wenn dem nicht so wäre, wäre das doch alles ganz anders.

Hät­te es sich dabei um expe­ri­men­tel­le Stof­fe gehan­delt, die Impf­schä­den bis hin zum früh­zei­ti­gen Tod nach sich zogen, wäre der Ver­gleich mit Dr. Men­ge­le nicht so abwe­gig. Gut, Häft­lin­ge waren die Genö­tig­ten kei­ne. Aber Dr. Men­ge­le genau wie die noch bru­ta­le­re Ein­heit 731 der Kai­ser­lich Japa­ni­schen Armee in der besetz­ten Man­dschu­rei woll­ten ja tat­säch­lich Impf­stof­fe fin­den, wobei die Ein­heit 731 zusätz­lich bio­lo­gi­sche Kampf­stof­fe her­zu­stel­len ver­such­te. 1945 kam es durch die Frei­las­sung von mit Pest infi­zier­ten Rat­ten tat­säch­lich zu einer Pest­epi­de­mie mit 20.000 Toten in den chi­ne­si­schen Pro­vin­zen Hei­longjiang und Jilin, aber das ist eine ganz ande­re Sache. Tat­säch­lich aber pro­fi­tier­te die Phar­ma-Indus­trie in den USA nach 1945 sowohl von den Ergeb­nis­sen der For­schung des Dr. Men­ge­le an KZ-Häft­lin­gen wie der Ein­heit 731.

Hät­te die Aus­gren­zung der­je­ni­gen, die sich nicht zur Annah­me der expe­ri­men­tel­len Stof­fe nöti­gen lie­ßen (zu die­sen gehört auch ein Peter Frei­tag), kei­nen hygie­ni­schen Sinn gemacht, dann wäre das durch­aus ver­gleich­bar gewe­sen mit der Aus­gren­zung der Juden ab 1933 im Deut­schen Reich, denn das begann lan­ge vor der Wann­see­kon­fe­renz, bei der die phy­si­sche Ver­nich­tung beschlos­sen wur­de. Dann wäre der Ver­gleich mit den Nazis durch­aus statt­haft, denn nach dem WKII wur­de doch die Paro­le »Weh­ret den Anfän­gen« aus­ge­ru­fen, damit es nie wie­der zur vor­be­rei­ten­den Aus­gren­zung von zu Sün­den­bö­cken erklär­ten Bevöl­ke­rungs­grup­pen mit anschlie­ßen­der phy­si­scher Ver­nich­tung kommt.

Also muß die­ses Gericht davon aus­ge­hen, daß die Aus­gren­zung seu­chen­hy­gie­nisch unver­zicht­bar war. Und dann ist der Ver­gleich mit den Nazis natür­lich eine Beleidigung.

Bloß stellt sich da die Fra­ge, ob die Sicht der Din­ge die­ses Gerichts fak­tisch halt­bar ist oder womög­lich doch nicht.

Das Urteil (fran­zö­sisch) hier als PDF.

Bild: Demons­tra­ti­ons­teil­neh­mer der »Polo­nai­se Solidai­re« hän­gen Bil­der von Opfern der Coro­na­imp­fun­gen auf (Herbst 2022)

One thought on “Was hat sich das Gericht …

  1. aller­dings: men­ge­le & co. haben mei­nes wis­sens nicht (nur) »an impf­stof­fen her­um expe­ri­men­tiert«, son­dern wur­den ins­be­son­de­re berüch­tigt, weil sie als appro­bier­te KRANK­HEI­TEN bei den zwangs teil­neh­mern ihrer »for­schun­gen« ver­ur­sach­ten, um dann maß­nah­men gegen die­se krank­hei­ten aus­zu­pro­bie­ren. dazu gehör­ten unter­küh­lun­gen, sprit­zen von milz­brand ver­ur­sa­chern, ope­ra­ti­ve ent­nah­men von kör­per­tei­len u.a.m. sie taten also mit und an men­schen, was bis dahin nur mit tie­ren getan wurde.

    die reak­ti­on der welt­öf­fent­lich­keit wie auch huma­nis­ti­scher medi­zi­ner war der danach ver­ein­bar­te nürn­ber­ger kodex, auf den sich die heu­ti­gen medi­zi­ni­schen kri­ti­ker des caro­la ter­rors berufen.

    ich fin­de die beschreibung/​kritik (zu) schwach. auch seit­her und heu­te expe­ri­men­tiert man an impf­stof­fen. gem. der 1…2 jahr­hun­der­te alten medi­zi­ni­schen ent­wick­lung der impf­idee und impf­tech­no­lo­gien. aber – abseits von mrna – sehr anders. die vor­ge­hens­wei­se der men­ge­le & co. war ent­ge­gen­ge­setzt die­ser medi­zi­ni­schen, phar­ma­zeu­ti­schen tra­di­tio­nen bis dahin. und genau des­halb ent­spre­chen die c‑verbrechen denen der men­ge­le & co. und gehö­ren men­ge­le und c‑verbrechen ver­gli­chen. denn: das ver­glei­chen ist eine grund­tech­nik der erkennt­nis. und des­halb sind die schwarz- und rot­kut­ten­kri­mi­nel­len, medi­en- und polit- fuz­zis weit mehr­heit­lich damit beschäf­tigt, die ver­glei­che zu unter­drü­cken. womit sie selbst zu einen ver­gleichs­ge­gen­stand wer­den (müs­sen). der par­tei- und volks­ge­nos­se freis­ler läßt schön grü­ßen… vor 20 jah­ren habe ich mit­er­lebt, daß ein DDR bür­ger ver­ur­teilt wur­de, da ein rich­ter sich belei­digt fühl­te, da der DDR bür­ger ihn als »herr freis­ler« ansprach. ein nächst­lie­gen­de ver­wechs­lung. damals schon.

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