Lektion 9: Arbeitgeber – Arbeitnehmer
Lektion 10: Rätselhafte Herzinfarkte
Lektion 11: Altkanzler, Altbundespräsident, Alteigentümer & Diktatur
Lektion 18: Einfahrt frei! Der tagtägliche Arisierungs‐ Ghetto‐Terror
Lektion 19: Indirekte Behauptungen und Beweise
Lektion 20: Die Weiber werden gefickt, die Kerle kriegen die Eier abgeschnitten
Lektion 21: RECHT: DAS Recht, (DIE) Rechte /EIN Recht /MEINE Rechte /MEIN Recht, recht – rechts
Lektion 22: »Rassentheorie« und »Totalitarismustheorie«
Lektion 23: Natürlicher Tod – Freitod – Selbstmord – Schuldeingeständnis
Lektion 24 – 1: Der Stählerne – als Antichrist
Lektion 24 – 2: Der Stählerne – von Trotzki über Goebbels und Wlassow zu Chruschtschow
Lektion 24 – 3: Der Stählerne – Katyn
Lektion 25: Der sogenannte Stalinismus
Lektion 26: Der sogenannte Populismus und/oder Rechtspopulismus
Lektion 29: Verschwörungstheorie
Lektion 21: RECHT: DAS Recht, (DIE) Rechte /EIN Recht /MEINE Rechte /MEIN Recht, recht – rechts
Kaum ein Wort lädt so geradezu ein, mit dessen Hilfe das deutsche Volk zu manipulieren und an der Nase herumzuführen, nazimäßig zu verarschen, es also zur Volksgenossenschaft zu machen, wie diese fünf Buchstaben: R‑E‐C‐H‑T. Eines der meistgebrauchten auf der Ebene der politisch‐weltanschaulichen Abstraktion wie Tagespropaganda, auch und gerade in etlichen Komposita, in zusammengesetzten Substantiven wie Rechts‐ beziehungsweise Unrechtsstaat, rechtliches Gehör, Rechtsmittel usw. Letzteres suggeriert den Unteren, es handle sich um ein Mittel, Recht zu bekommen. Da die Bildungsregeln für zusammengesetzte Substantive in der deutschen Sprache das bedeuten. Dem ist nicht so.
In der Regel handelt es sich bei einem sogenannten Rechtsmittel, insbesondere im Anschlußgebiet seit 1990, um ein Mittel, abgezockt und verarscht zu werden; auch die Nürnberger Gesetze hießen »Gesetze«, um dem Volksgenossen und der Welt Unrecht und Verarsche als Recht erscheinen zu lassen. Das Recht auf Verarsche ist aber keine Recht, sondern Verarsche. Das durfte unter Hitler genauso öffentlich gesagt und also gedacht werden wie in dem ScheiSS‐Staat Brd, nämlich gar nicht. Wie die meisten einfachen und also grundlegenden Wahrheiten. Zum Beispiel daß es Gott nicht gibt und Natur und Gesellschaft keine Schöpfung sind, schon gar keine göttliche Schöpfung innerhalb von sieben Tagen. Daß es vor zweitausend Jahren keine Empfängnis ohne Sex gab und daß Sex nichts Schlechtes oder eine Frau Befleckendes sei. All das, also dieses Wissen, galt in der DDR als selbstverständlich und wird in der arischen Brd‐Diktatur brutalstmöglich unterdrückt. Bei gleichzeitiger brutalstmöglicher Freiheits‐ und Pluralismus‐Propaganda. Die wiederum nicht Propaganda heißen darf.
Für diejenigen, die es nicht wissen: Es gibt eine Regel, die wir in allen einigermaßen logisch betriebenen Denk‑, insbesondere wissenschaftlichen Disziplinen wiederfinden, in den Sprach‐ und Kommunikationswissenschaften, in Mathematik und Logik, also auch zum Beispiel in den Computer‐Programmier‐Regeln und so weiter, wir nehmen hier vor allem Bezug auf Watzlawicks Standardwerk Menschliche Kommunikation. Diese Regel besagt, daß man nicht Begriffe, die verschiedenen Abtraktionsebenen oder Klassen angehören, gleichberechtigt und schon gar nicht synonym benutzen darf, also nicht so, als gehörten sie der selben Abstraktionsebene an, da man ansonsten zu falschen Ergebnissen des Denkens und der Kommunikation kommt. Da ansonsten die gebildeten Sätze, die Aussagen falsch werden oder gar unsinnig. Hier schließt die Regel an, daß jedes Problem, daß jede Fragestellung der adäquaten Abstraktionsebene der Darstellung und Entscheidung bedarf, da man ansonsten zu falschen Ergebnissen kommt.
Wenn wir also zum Beispiel das Wort »Jesus« oder »Gott«(-Vater) hernehmen, können wir damit einmal die Kategorie monotheistische oder überhaupt Götter meinen, aber auch ein Beispiel für die Kategorie Substantive. Das sind jeweils zwei völlig verschiedene Koordinatensysteme. Aussagen zum selben Wort können also lauten: Jesus existiert nicht. Oder: Jesus hat 5 Buchstaben.Wenn ich also diese verschiedenen Zusammenhänge mißachte, kommen Sätze zustande wie: Jesus ist die brutalstmögliche Herrschaftskeule und hat fünf Buchstaben.
Sätze wie der letzte würden dem Normalvolksgenossen selbst bei niedrigstem Bildungshorizont, wie der von Pfaffen und sogenannten Staatsschützern, wenigstens verdächtig vorkommen, sie hätten wenigstens eine gute Chance, über dergleichen Unsinnigkeiten zu stolpern. Bei Sätzen aus dem Repertoire der jeweils aktuellen, also geltenden Staatspropaganda, je höher die Abstraktionsebene, desto mehr, ist es dem Volksgenossen allerdings i. d. R. nicht möglich, genau diese Regelverstöße, Manipulationen etc. auch nur ansatzweise zu bemerken. Das war beim Klassiker, der Nazipropaganda mit Hitler und Goebbels als deren Wortführer, auch schon so. Der erste von den beiden hat das schon recht ausführlich in Mein Kampf beschrieben. Letzterer hat diese Erkenntnis hemmungslos systematisch angewendet und an die späteren Chef‐ und Oberpropagandisten der Brd weitergegeben. Entsprechend der brechtschen Warnung: Der Schoß war fruchtbar noch, aus dem das kroch.
Bei den fünf Buchstaben des Wortes »Recht« ist es nun so, daß diese recht unterschiedliche Bedeutung haben, sehr Unterschiedliches bezeichnen können, ohne daß dies normalerweise reflektiert wird. Allerdings gehören zu den unterschiedlichen Bedeutungen unterschiedliche grammatikalische Konstruktionen. Wir sehen hier folgende Abtraktionsebenen.
- DAS Recht, als die oberste Ebene, meint als System von Rechten und Pflichten die allgemeinsten Regeln des Zusammenlebens, der Organisation der Gesellschaft. DAS Recht ist zu großen Teilen schriftlich fixiert, kann aber zum Beispiel auch sogenannte Gewohnheitsrechte enthalten. ES ist also sächlich, tritt zumeist mit dem bestimmten Artikel auf, insbesondere in Formeln aber auch ohne, wie in »Recht und Ordnung«. DAS Recht hat keinen Plural und, jedenfalls i. d. R., keine Ergänzung.
- (DIE) Rechte, die als Bestandteil DES Rechts also den Pflichten gegenüberstehen. Sie treten in ihrer Gesamtheit im Plural auf, was das Unterscheidungsmerkmal zu DEM Recht der obersten Ebene ist.
- EIN Recht als Teilmenge von DIE Rechte, nicht von DEM Recht. Der unbestimme Artikel ist hier jedenfalls ein Unterscheidungsmerkmal, denn DAS Recht tritt nicht voraussetzungslos mit dem unbestimmten Artikel auf. Wenn EIN Recht mit dem bestimmten Artikel verwendet wird, muß es dann i .d. R. näher erläutert werden, z. B.: Das Frauenwahlrecht oder das Recht, sich scheiden zu lassen, das Pseudo‐Recht, sich beschweren zu dürfen. Das nämlich ohne das Recht auf eine angemessene Antwort keines ist.
- MEINE Rechte als Teilmenge von DIE Rechte. Während – jedenfalls theoretisch – DAS Recht für alle gleichermaßen gilt, gibt es innerhalb der durch DAS Recht konstruierten Menge »Rechte«, Rechte, die auf die Rechtssubjekte unterschiedlich zutreffen können. Frauen haben Rechte als Schwangere (bei der Durchsicht Ende des Jahres 2022 muß ergänzt werden: das scheint sich gerade zu ändern), die Männer nicht haben, Behinderte auf spezielle staatliche Unterstützung, sogenannte Arbeitnehmer haben sogenannte Arbeitnehmerrechte, die also die sogenannten Arbeitgeber nicht haben usw. Siehe dazu auch Lektion 9!
- MEIN Recht als Teilmenge von MEINE Rechte als Teilmenge von DIE Rechte.
Wir sehen, daß die grammatikalischen Umstände recht genau zu bestimmen sind und also recht genau festgelegt ist, welchen Sinn diese fünf Buchstaben haben in Abhängigkeit von der Verwendung im Satz. Und umgekehrt: Daß man, je nachdem, was man meint, nicht nach Belieben den bestimmten Artikel benutzen kann oder den unbestimmten oder den Plural. Jedenfalls nach den Regeln der deutschen Sprache.
Man muß also nur das Bildungsniveau systematisch absenken, insbesondere die Beherrschung der Muttersprache, das Wissen um die Grammatik, und schon versteht der Volksgenosse kaum noch, was Recht und was Unrecht ist. Besonders skurril waren insofern die Propaganda‐Kampagnen der 1990er, die die i. d. R. harmlosen Sprachbeherrschungsdefizite von Ausländern zum Gegenstand hatten, da doch insbesondere die angeblichen Eliten mittels Falschanwendung der deutschen Sprache und damit rechtswidrig derart große Verbrechen begehen.
Wiederum im Rückblick aus dem Jahr 2022 auf den 10 Jahre alten Text: Massenimportierte Ausländer, die nicht Deutsch‐Muttersprachler sind, und deren Kinder, die Deutsch nicht vor allem zu Haus, sondern ein wenig in der Schule und mehr noch auf der Straße gelernt haben, fördern die allgemeine Verblödung und damit das Unrecht. Indem solche an Parteispitzen geschoben und im Bumstag und anderen Steuerungszentralen plaziert werden. Die Cems, die Muhamed‐Alis, Dagdelens usw.
Das darf öffentlich – selbstverständlich – nicht reflektiert werden, wird auch nicht auf der Schule oder Uni gelehrt, schon gar nicht in einem nicht vorhandenen Staatsbürgerkundeunterricht oder gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudium, wie es das in der DDR gab, und also gehen dergleichen Unwichtigkeiten in der allgemeinen, von oben gesteuerten Verblödung unter, und es kann hier munter drauflos manipuliert werden. Ganz wie es den Big‐Brother‐Meinungs‐Führungoffizieren gefällt und wie die es zu ihrem Vorteil für zweckdienlich halten. Denn auch Wörterverwendungen, die von den Völkern nicht reflektiert werden, funktionieren und gelten und wirken sich recht direkt auf das Einkommen der Propagandisten wie auf das der Befehls‐ und Auftraggeber aus, komplementär entsprechend negativ auf das der Beherrschten, Deklassierten und Verblödeten. Zu den bekanntesten und am häufigsten benutzten Sätzen mit dem hier besprochenen Wort gehören diese beiden:
- Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
- Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei.Wobei beim zweiten Satz beim Sprechen nicht zu erkennen ist, ob das zweite »Recht« groß oder klein geschrieben ist. Beim ersten »Recht« ist weder in der gesprochenen, noch in der geschriebenen Sprache zu erkennen, jedenfalls wenn der Satz mit diesem beginnt, welches Wort gemeint ist.
Zu den oben aufgezeigten Unschärfen der Wortbedeutung des Substantivs kommt hier also noch, daß dieses Fünf‐Buchstaben‐Wort auch klein geschrieben werden kann. In der adjektivischen oder adverbialen Verwendung haben die fünf Buchstaben in etwa die Bedeutung von richtig, richtig liegen beziehungsweise meinen. Beispiele: Der rechte Glaube. Verstehe ich recht? Ich wünsche Dir recht gute Erholung. Im Kompositum Rechtsstaat, aus dem Substantiv Recht und dem alleinstehend kleingeschriebenen »rechts« oder großgeschriebenen »Recht« mit Bindungs‑S entsteht zudem noch die Unschärfe, ob ein Staat des Rechts oder ein rechter Staat gemeint sei. Dieses Kompositum ist traditionell sehr beliebt bei Rechtsaußenpolitikern, die in aller Öffentlichkeit einen rechten Staat fordern können, wogegen man nicht wirklich etwas sagen kann: Wer hat schon etwas gegen die Forderung nach einem Rechtsstaat?
Mit diesen verschiedenen Bedeutungen, dem bewußten Falschspiel mit diesen und der Nichtreflexion der Unteren läßt sich nun wunderbar verblöden, an der Nase herumführen, abzocken und totalverarschen.
Zu den obigen Sätzen:
Satz 1, sehr gern und oft über unpolitisch herkommende Talkshows ausgeteilt (siehe auch Lektion 3!) , insbesondere durch Leute mit hohem Status und mit einer unendlichen Selbstverständlichkeit in enger Verbindung mit der Behauptung der Rechtsstaatlichkeit der Bumsreplik, sagt im Prinzip aus, daß die Bumsreplik ein jesusfundamentalistischer Staat ist, ohne daß dies zur Kenntnis genommen wird. Wie es ja auch schon die Präambel des provunG bestimmt. Denn in einem Rechtsstaat ist man in der Hand des Gerichts oder des Rechts oder von Leuten, die das Recht richtig oder falsch anwenden. In Staaten, in denen die Scharia gilt, ist man dementgegen in Gottes Hand. Jedenfalls sprachlich. Wie ja auch die Wasserprobe schon als Gottesgericht ausgegeben wurde. Siehe dazu Lektion 22!
Daraus folgt, daß in der Brd die Jesus‐Scharia gilt und nicht das Recht. Nicht nur, wenn dieser Satz als richtig verifiziert werden kann, sondern schon, wenn man ihn unbegrenzt und ohne sanktioniert zu werden, in aller Öffentlichkeit sagen kann beziehungsweise soll und niemand öffentlich wirkungsvoll widerspricht. Da diejenigen, die sprechen dürfen, es nicht wollen, die die wollten, nicht dürfen. Das ist in der Bumsreplik zweifellos der Fall. Ein weiteres Kriterium für Jesusdogma und Inquisition. Der Volksgenosse wird tagtäglich fit gemacht für das tagtägliche Unrecht bei gleichzeitiger Rechtsstaatsglaubenspropaganda. Darin ist der Jesusfundamentalismus allen anderen miesen Ideologien haushoch überlegen.
Satz 2 belegt ebenfalls die Absurdität, diese spätfaschistische Bumsreplik einen Rechtsstaat zu nennen. Denn in Rechtsstaaten bekommen die, die Recht haben oder recht haben, es i. d. R. auch: IHR Recht. Nur im Fall des Fehlurteils, des Irrtums, das es in allen menschlichen Gesellschafts‐Systemen mit einem gewissen Risiko gab, gibt und wohl immer geben wird, hat der Rechthabende das Nachsehen. Das mit diesem Satz aber zur zu akzeptierenden Regel gemacht wird, besonders gern durch sogenannte »unabhängige Organe der Rechtspflege«. So heißen staatsoffiziell verlogenerweise die Anwälte. Auch hier steht der Satz schon vor seiner Verifikation als Beweis. In einem Rechtsstaat würden Sätze gesagt, die diese Differenz als Ausnahme und als dennoch unakzeptabel kennzeichnen. In einem Unrechtssystem teilt man Sätze aus, die die Bürger lehren, die Differenz hinzunehmen und sie als Beweis des Gegenteils zu verstehen. Das war unter Hitler ebenso, wie besonders gut zu erkennen mit den hitlerschen und goebbelschen öffentlich ausgeteilten Allgemeinplätzen über, also gegen Kommunisten und Juden.
In der Deutschen Demokratischen Republik wären jedenfalls weder ein Prof. Kaul, noch ein Peter Przybilski, noch die Autoren des Polizieruf 110, die ja durch die Profis des DDR‐Polizeipräsidenten beraten waren, auch nur auf die Idee gekommen, einen solche Satz auszuteilen. Und genau das ist und macht den Unterschied zwischen einem tatsächlichen Rechtsstaat und einem vorgetäuschten, einem angemaßten. Im linken Rechtsstaat Deutsche Demokratische Republik galt das Recht, in der Bumsreplik gilt Jesus. Angeblich. Vor Gericht wie auf hoher See.
Der nächste Unterschied ist folgender: Dem Volksgenossen wird eingetrichtert, und zwar recht erfolgreich, wenn das Gericht dem Ehrlichen recht gab, habe er Recht bekommen. Tatsächlich bekommt er i. d. R. einen teuer bezahlten Wisch, in dem zu lesen steht, was recht sei oder wäre, was das Gericht für rechtens hält. Aber der Wisch ist noch lange kein Recht. Recht hat der Ehrliche erst dann bekommen, wenn er das Geld in der Tasche oder auf dem Konto hat, um das er betrogen wurde. Und wenn er den Schaden ersetzt bekommen hat, den die menschenrechtewidrige Strafverfolgung ihm verursacht hat. Davon kann der Volksgenosse mit dem Wisch in der Hand oder im Aktenordner unterm Arm regelmäßig gerade einmal albträumen. Wenn ein Verurteilter eine Strafe zahlen muß, dann an den Staat oder eine angeblich gemeinnützige Struktur (wo also die Gemeinen sich und anderen Gemeinen nützen), den Geschädigten bleibt der Hohn, daß andere von Straftätern Geld bekommen beziehungsweise die Schädiger die Geschädigten auslachen von wegen Entschädigung.
In der DDR war mit dem Schuldspruch auch die gerichtliche Entscheidung und Festlegung verbunden, daß und wie der Betrüger den Schaden wieder gutzumachen habe, ohne daß der Staat oder Dritte davon profitieren sollten. So daß von Kriminellen Geschädigte eine äußerst hohe Chance hatten, tatsächlich entschädigt zu werden. Und Kriminelle tatsächlich Anlaß hatten zu der Überlegung, ob Verbrechen sich lohnen. Das nennt man Rechtssicherheit und ist gemäß UN‐Menschenrechtsdeklaration ein Menschenrecht. Eines mehr, das in der Bumsreplik NICHT existiert.
Die DDR‐Verwältiger mögen tatsächliche Rechtsstaatlichkeit überhaupt nicht, und also wurde und wird die DDR als Unrechtsstaat denunziert und dargestellt und dem Volksgenossen insbesondere erzählt, daß Recht und Gerechtigkeit schlimmes Unrecht seien. Allerdings ohne ihm die DDR‐Regeln einigermaßen objektiv zu erklären; der Volksgenosse könnte ja auf die Idee kommen, in der DDR habe es vernünftige, gute oder gar bessere gesellschaftliche Regeln gegeben. Und daraus dann noch weiteres folgern. Das aber darf nicht sein. Und diese Art Zensur und Manipulationen heißen dann Pluralismus, der selbe, den die Katholen, auch Hitler, seit je her anwendeten. Nur nicht so nannten.
Wiederum ein Nachsatz des Beobachtungs‐ und Erkenntnisstands des Jahres 2022: In den letzten Monaten und Jahren taucht das Argument »Gerechtigkeit« immer häufiger auf, das ab 1990 den DDR‐Bürgern gegenüber verlacht und verhöhnt wurde. Allerdings ist es die angebliche Gerechtigkeit der Reichen, gern auch eine angebliche Gerechtigkeit Importierten, Fremdländischen, Westweltimperialprivilegierten gegenüber.
Unter Hitler durfte der Geltungs‐Jude – im Unterschied zum sogenannten Ost‐Juden – bis kurz vor der Gaskammer Klagen einreichen. Z. B. 1943/44 beim Arbeitsgericht Berlin. Die Klage wurde regelmäßig auch angenommen. Selbstverständlich hatte der Jude keine Chance, Recht zugesprochen und überhaupt zu bekommen. Was aber bedeutet das Recht, klagen zu dürfen, ohne Chance auf Recht? Richtig: Es bedeutet, zahlen müssen. Zahlen müssen als Recht! Das Naziregime muß nicht per Gestapo Schnüffler nach dem Geld des Juden suchen, um es ihm zu nehmen, wenn der Jude klagen darf und man ihm hinreichende Gründe, zu klagen, liefert. Man traktiert ihn solange mit Ungerechtigkeiten und Willkür, bis er sein Geld zum arischen Anwalt und zum arischen Gericht trägt. Wie oben schon erwähnt: Das Recht auf Verarsche ist kein Recht, sondern Verarsche.
Und genau das ist der rechtliche Status, die Situation des ehrlichen DDR‐Bürgers seit 1990. Wie hätte sonst der Eigentums‐Transfer von den DDR‐Bürgern in Richtung der Westler und ihrer kriminellen Verbündeten aus der Schweiz, Frankreich, Großbritannien und den USA stattfinden können, denen die Kolonialherren einen Anteil von geschätzt 10 – 15 Prozent des Geraubten Volks‐ und Individual‐Eigentums zubilligten? Wo doch die UN‐Menschenrechtsdeklaration besagt, daß kompensationlose Enteignung menschenrechtswidrig sei und gem. provunG die Menschenrechte unmittelbar geltendes Rechts sind. Angeblich. Es weiß nur niemand, was dieses geschriebene angebliche Recht eigentlich bedeutet.
Rohwedder hat allein den Wert der DDR auf 900 Milliarden unter‐schätzt, der sogenannte Streitwert der 2004/2005 in Strasbourg verhandelten Beschwerde der DDR‐Bodenreformlandenterbten wurde mit 7 Mrd benannt. Allein diese 7 Mrd. sind mehr, als die Original‐Nazis insgesamt von allen Geltungsjuden arisiert haben zwischen 1933 und 1945.
Wir sehen hier: Die öffentliche Propaganda hat und vermittelt im Prinzip keinen Begriff davon, was Recht sei, im Sinne von DIE Rechte und EIN Recht. Schwarzkutten‐Kriminelle, Diäten‐Korruptis, viele von denen sind ja beides in Personalunion, die Lügenjournaille, die Pseudowissenschaftler der Bumszentralen usw. labern zumeist vom Recht im Sinne von »Recht und Ordnung«. Gern wird der Volksgenosse unterwiesen, er habe DAS Recht, sich anwaltlichen Rat zu holen. Wann wird man ihn dahingehend belehren, daß er DAS Recht habe, Luft zu holen? Daß DAS Recht, sich anwaltlichen Rat zu holen, das tatsächlich das Pseudo‐Recht ist, sich abzocken und entmündigen zu lassen, daß es DAS »Recht« ist, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst betreiben zu können beziehungsweise zu dürfen, was u. a. soweit geht, daß das Wort des Klägers oder des Beklagten vor dem Landgericht keinerlei rechtliche Bedeutung hat, sondern nur das Wort des Anwalts und daß der Mandant auch geradezustehen habe für die Machenschaften seines Anwalts, die der, seine Pflichten verletzend oder auch gegen den ausdrücklichen Willen des Mandanten, betreibt oder unterläßt. Wie z. B. die Nazianwälte von van der Lubbe, Torgeler, Dimitroff, Taneff und Popov vorführten und die London Times damals aktuell berichtete. Dann hat der betrogene und verratene Mandant das analoge Pseudorecht, zum nächsten Anwalt zu laufen, dem wieder Geld zu geben und zuzuschauen, wie eine Schwarzkutten‐Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Der praktizierte Nicht‐Begriff von DIE Rechte/EIN Recht beziehungsweise MEINE Rechte/MEIN Recht ist wohl eine der größten und bliebtesten Manipulationsfallen der Brd‐Arier.
Wir bieten hier folgende Definition für (M)EIN Recht: Ein gemäß den gesellschaftlichen Grundvereinbarungen einem zustehender VORTEIL, der dem Rechtinhaber in einem Rechtsstaat normalerweise selbstverständlich zugestanden wird, das man aber im Ausnahmefall, daß dies nicht geschieht, mit großer Wahrscheinlichkeit per Anrufung des zuständigen Gerichts, in dem das Recht gilt und nicht Gottes Hand, dann zugestanden wird und dann auch tatsächlich genutzt werden kann. Selbstverständlich ohne wesentliche Abzüge angeblicher Rechtserlangungkosten.
Übrigens müssen den Rechten, also Vorteilen gegenüberstehende Pflichten nicht automatische Nachteile sein. Die Pflicht, Steuern zu zahlen, ist zweifellos ein Nachteil, die Schul‐ oder Impfpflicht ist es nicht.
Nachtrag 2022: Die derart Positiv‐Erwähnung der Impfpflicht etliche Jahre vor den »Impfpflicht«-Diskursen ab 2020 muten dem Autor geradezu naiv an. Wie konnte er nicht geahnt haben, welch Mißbrauch aktuell mit diesem Wort praktiziert wird! Nun: Die heute behauptete beziehungsweise diskutierte Impfpflicht ist tatsächlich eine Lüge, nämlich eine Spritzerpressung. Der eigenen Methode treu bleibend und diese praktizierend wird auch hier nach Sinn und Richtigkeit der Wörter gefragt. Wenn »Impfen« kurz definiert ist als Spritzen mit Impfstoff, mit der Ausnahme des Schluckens gegen Polio, dann sind die C‑Spritzungen eben keine Impfungen, da es sich nicht um Impfstoff handelt.
Wir sehen: Nach dieser Definition von Recht sind weder das sogenannte Beschwerderecht nach provunG, noch das Mandatieren‐Dürfen eines Anwalts, schon gar nicht für sich allein, Rechte. Denn worin sollte der Vorteil liegen? Erst wenn der Ehrliche tatsächlich eine Chance hat, sein Problem gelöst zu bekommen, ist es ein Vorteil. Geld an Anwälte und Gerichte zu zahlen, daß diese die Rechte der Zahlers mit Füßen treten, ist zweifellos kein Vorteil. Also kaum bis gar nicht: Recht.
Gemäß dieser leicht zu verstehenden und nachzuvollziehenden Definition, war die Deutsche Demokratische Republik allerdings ein Rechtsstaat und ist es die Brd nicht. Das ist einer der Hauptgründe, weshalb der Bumsbürger mit dergleichen Aussagen und Definitionen gar nicht erst belästigt wird, mit fairen und einigermaßen objektiven Vergleichen erst recht nicht. Gemäß dem wahren Satz, daß man nur glauben kann, was man nicht weiß, soll er glauben, die Bumsreplik sei ein Rechtsstaat. Wofür es günstig ist, ihm gar nicht erst zu denken zu geben, was EIN Recht sei, auch nicht im Plural. Und so verkaufen die Propaganda‐Büttel des Regimes ihren Volksgenossen Kosten und andere Nachteile als deren Rechte. Und die sind so blöd und zahlen drauf für ihre Verarsche. So wollüstig wie möglich. Also masochistisch.
Die Beschwerden der DDR‐Bürger gegen das seit 1990 gegen sie staatsverbrecherisch praktizierte Unrecht dürfen prinzipiell nicht veröffentlicht werden, daß die Volksgenossen und die Welt denken, es beschwere sich niemand, also gäbe es keine Menschenrechtsverletzungen. Und amnesty international interessiert sich eh nur für Menschenrechtsverletzungen an Schwarzen, russischen Milliardären, irregeleiteten, religiös verblendeten Selbstverbrennern usw. Nicht das unwichtigste Ergebnis der Tatsache, daß ai, jedenfalls in der Bumsreplik, eine reine Geheimdienstgründung ist. Indem die angeblich linksliberale Vorzeigjournalistin Carola Stern, alias BdM‐Mitglied Erika Assmus, seit Ende der 1940er CIA‐Kombattandin, seit den 1950ern auch noch Vertraute und Agentin des BND‐ und des sogenannten Verfassungsschutzes war. Gründe genug, daß ai keinerlei Anstoß an den Menschenrechtsverbrechen ab 1990 gegen die DDR Bürger nahm und weiterhin nicht nehmen wird. Und die Stern alias Assmus wurde noch Jahre nach ihrem Tod dementsprechend verheldet. Wie einst Horst Wessel.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Lektion führt die Herrschaft die Gleichschaltungs‐Asymmetrie ihrer Pseudo‐Rechts‐Propaganda mit voller Wucht vor. Im Zusammenhang mit dem NSU‐Prozeß wegen neun toter Menschen türkischer und einem Menschen griechischer Herkunft werden die Proteste türkischer Medien und also der türkischen Gesellschaft und seiner Menschen diskutiert und letztlich berücksichtigt. Die Millionen toten DDR‐Bürger seit 1990 – siehe Lektion 10 »rätselhafte Herzinfarkte« – dürfen nicht einmal erwähnt, geschweige denn diskutiert und berücksichtigt werden. Schon weil es keinen DDR‐Botschafter mehr gibt, der den Verfassungs‐ und Staats‐Auftrag hatte, das Leben und die Interessen der DDR‐Bürger zu schützen und zu vertreten. Menschenrechtsverletzungen gegen die DDR‐Bürger hat es seit 1990 – medial und propagandistisch – nie gegeben. Nicht aus dem Mund von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, schon gar nicht aus dem von Gysi, Bisky, Brie & Co. Q.e.d.
Also sind auch in Sachen NSU jeder türkische und der eine griechische Tote weit mehr erwähnungswürdig als die tote »ostdeutsche« und immerhin Polizistin Kiesewetter. Auch das eine Ungewöhnlichkeit, die einen langen, schwarzbraunen Schatten auf die Situation der sogenannten Ostdeutschen wirft. Daß die selbst als Polizisten weniger wert sind als eine Türke.
Bild: Bleiglasfenster in der Stiftskirche Notre‐Dame‐en‐Vaux in Châlons‐en‐Champagne im Département Marne (Champagne‐Ardenne/Frankreich), mit der Signatur DIDRON PARIS 1868, Darstellung: Justitia
Lektion 21 als Video: