Die Spra­che der Herr­schaft – und der Ohn­macht Lek­ti­on 18: Ein­fahrt frei! Der tag­täg­li­che Arisierungs-Ghetto-Terror

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Mag­Ma legt hier­mit die seit 2012 als Video vor­lie­gen­den und basie­rend auf Über­le­gun­gen von Anfang der 90er Jah­re ent­stan­den Lek­tio­nen zur »Spra­che der Herr­schaft und der Ohn­macht« von malcom.z vor. Nicht alle ursprüng­lich als Video­pod­cast ver­fass­ten Lek­tio­nen eig­nen sich zur schrift­li­chen Ver­öf­fent­li­chung. Daher die Lücken in der Num­me­rie­rung. Vie­le Lek­tio­nen ver­wei­sen auf ande­re und zum bes­se­ren Ver­ständ­nis der The­sen emp­fiehlt es sich die Lek­tio­nen nicht iso­liert zu betrachten.

Lek­ti­on 18: Ein­fahrt frei! Der tag­täg­li­che Ari­sie­rungs- Ghetto-Terror

Lek­ti­on 19: Indi­rek­te Behaup­tun­gen und Beweise

Lek­ti­on 20: Die Wei­ber wer­den gefickt, die Ker­le krie­gen die Eier abgeschnitten

Lek­ti­on 21: RECHT: DAS Recht, (DIE) Rech­te / EIN Recht / MEI­NE Rech­te / MEIN Recht, recht – rechts

Lek­ti­on 22: »Ras­sen­theo­rie« und »Tota­li­ta­ris­mus­theo­rie«

Lek­ti­on 23: Natür­li­cher Tod – Frei­tod – Selbst­mord – Schuldeingeständnis

Lek­ti­on 24 – 1: Der Stäh­ler­ne – als Antichrist

Lek­ti­on 24 – 2: Der Stäh­ler­ne – von Trotz­ki über Goeb­bels und Wlas­sow zu Chruschtschow

Lek­ti­on 24 – 3: Der Stäh­ler­ne – Katyn

Lek­ti­on 25: Der soge­nann­te Stalinismus

Lek­ti­on 26: Der soge­nann­te Popu­lis­mus und/​oder Rechtspopulismus

Lek­ti­on 28: AusländerhaSS

Lek­ti­on 29: Verschwörungstheorie

Lek­ti­on 30: Lügen­pres­se halt die Fresse

Lek­ti­on 31: Poli­ti­scher Analphabetismus

Lek­ti­on 32: Ost­deutsch­land (Ost­wör­ter I)

Lek­ti­on 33: Die Ost­deut­schen (Ost­wör­ter II)

Lek­ti­on 35: Ost­al­gie (Ost­wör­ter IV)

Lek­ti­on 36: Ost­mu­sik und Ost­rock (Ost­wör­ter V)

Lek­ti­on 18: Ein­fahrt frei! Der tag­täg­li­che Ari­sie­rungs- Ghetto-Terror

Wir wol­len hier an einem ver­gleichs­wei­se harm­lo­sen Bei­spiel zei­gen, das schon schlimm genug ist, aber fast nichts im Ver­gleich zum Bei­spiel zur WUFG-Kri­mi­na­li­sie­rung [Währungsumstellungsfolgengesetz/​Anm. d. Red.] und Boden­re­form-Enter­bung, wie die anti­jü­di­schen Gesta­po-Metho­den der Hit­le­ris­ten seit 1990 flä­chen­de­ckend gegen die DDR-Bür­ger im Anschluß­ghet­to exe­ku­tiert werden.

Ganz nahe dem Alex­an­der­platz in Ber­lin fuhr der DDR-Bür­ger-Jude J. E. am 26.4.2004 in einen Innen­hof, da er an die Adres­se Span­dau­er Str. 2 etwas lie­fern woll­te. Die Ein­fahrt zum Hof, die als Rosen­stra­ße gilt, war beschil­dert mit einem Schild »Fuß­gän­ger­zo­ne« und einem Zusatz­schild »Lie­fer­ver­kehr und Ein­fahrt in die Grund­stü­cke Rosen­stra­ße 1, 16,17, Karl-Lieb­knecht­str. 7 und Span­dau­er Str. 2 und 4 frei«. Jeder, der nicht voll­ver­blö­det-aso­zia­li­siert ist, also kei­ne schwar­ze Kut­te trägt, nicht Poli­zei­prä­si­dent heißt usw., ver­steht, daß »frei« das Adjek­tiv bzw. Adverb von Frei­heit ist. Und bedeu­tet: frei von Restrik­tio­nen der StVO und frei von Abzock-For­de­run­gen. Das paß­te, der Fah­rer fuhr in den Hof und stell­te das Kfz ab. Es gab dort kei­ner­lei Park- oder Hal­te­ver­bots­be­schil­de­rung. Wei­te­re Kfz stan­den in dem Hof, daß ein­zel­ne Flä­chen den genann­ten Grund­stü­cken zuge­ord­net wor­den wären und zu wel­chen, war nir­gends zu ersehen.

Bei der Rück­kehr nach ca. 8 – 10 Minu­ten, für ein Anlie­fern mit 100 – 200 Metern Fuß­weg eine durch­aus akzep­ta­ble Zeit, fand der Fah­rer einen grü­nen Wisch unter dem Schei­ben­wi­scher und fer­tig­te also zunächst eini­ge Beweis-Fotos mit­tels Mobil-Tele­fon. Wie seit Jah­ren damals schon mög­lich und üblich war.

Mit Datum vom 23.6.2004 ver­schick­te der Ber­li­ner Poli­zei­prä­ser eine Geld­for­de­rung über 30 Euro, und zwar für die per Schild ver­kün­de­te Frei­heit, ein­zu­fah­ren. Sehr wit­zig die Mit­tei­lung auf Sei­te 1, daß die Beschil­de­rung mit »Ein­fahrt frei« als eine Sper­rung gel­ten soll. Wir mer­ken hier schon mal an, daß das für die den DDR-Bür­gern seit 1990 zuge­mu­te­te Brd-Ari­er-Frei­heit nicht wirk­lich unty­pisch ist: Für die DDR-Bür­ger sind die Frei­hei­ten der west­li­chen Her­ren­men­schen tat­säch­lich ein Sam­mel­su­ri­um von Ver­bo­ten, Degra­die­run­gen, Ver­ar­sche, Ver­fol­gun­gen usw. Daß dort Hal­ten oder Par­ken ver­bo­ten war, wird nicht ein­mal behaup­tet. Abge­zockt wer­den soll offen­sicht­lich, weil man bei »Ein­fahrt frei« Ein­fahrt frei ver­stan­den hat, also auch »frei von Abzo­cke«. und nicht »Ein­fahrt gesperrt«. Der Durch­schnitts-West­ler fin­det sich offen­sicht­lich mit jeder Art Gefäng­nis ab, solan­ge man es nur Frei­heit nennt.

Am 5.7. legt der Delin­quent Ein- bzw. Wider­spruch ein, er macht dar­auf auf­merk­sam, daß »Ein­fahrt frei« Ein­fahrt frei heißt und nicht Ein­fahrt gesperrt.

Wie üblich im Anschluß­ghet­to ist das Widerspruchs»recht« ein Pseudo‑, also Scheinrecht, das angeb­li­che Rechts­mit­tel tat­säch­lich kein Rechts‑, son­dern ein Ver­ar­schungs­mit­tel: Wenn der Wider­spruch wie üblich im Anschluß­ge­biet eh nicht bear­bei­tet wird und auto­ma­tisch ein kos­ten­pflich­ti­ges, soge­nann­tes Buß­geld­ver­fah­ren nach sich zieht, dann bedeu­tet das angeb­li­che Recht auf das Rechts­mit­tel das »Recht«, abge­zockt zu wer­den. Und das ist kein Recht, son­dern das Gegen­teil, also Abzo­cke. Nun will der Abzock­vi­ze­kö­nig von Ber­lin 54,47 Euro. Die Ein­fahrt war auch nicht, wie behaup­tet, durch Schild Z 243 gesperrt, son­dern durch Schild Z 242 frei­ge­ge­ben. Wie die Fotos bele­gen und man in der StVO nach­prü­fen kann.

Mit Datum vom 12.8. leg­te der Delin­quent wie­der­um gemäß soge­nann­ter Rechts­be­helfs­be­leh­rung Einspruch/​Widerspruch ein, und zwar mit dem Poli­zei­prä­ser als Adres­sa­ten. Er leg­te fer­ner Dienst­auf­sichts­be­schwer­de ein und stell­te Straf­an­trag wegen Betrugs und Erpressung.

Mit Datum vom 23.8. dann das 3. Schrei­ben von den kri­mi­nel­len Abzock-Büt­teln. »Der Poli­zei­prä­si­dent« unter­schreibt dies­mal als »Ull­mann«. Offen­sicht­lich ein Hoch­stap­ler. Im Nach­hin­ein stell­te sich her­aus, daß Ull­mann auch sein eige­ner Kon­trol­leur war. Wie damals bei der Gesta­po oder SS, wenn der Kom­mu­nist oder Jude es wag­te sich beschwe­ren zu wol­len. Er, Ull­mann, kann nicht erken­nen, daß »Ein­fahrt frei« nicht Ein­fahrt gesperrt heißt und ergeht sich in der Haar­spal­te­rei, daß Ein­fahrt in defi­nier­te Grund­stü­cke (die aber nir­gends gekenn­zeich­net sind) »frei« etwas ande­res sei als Ein­fahrt frei ohne defi­nier­te Grund­stü­cke usw. Auch gibt es dort den wun­der­schö­nen Satz »Das Zusatz­schild ist mehr als eindeutig«.

Die Ant­wort auf die­sen Schwach­sinn geht – wie­der­um an den Poli­zei­prä­ser, nicht an irgend einen Ull­mann adres­siert – am 6.9.2004 raus. Der Delin­quent beschwert sich über die Nicht­be­ar­bei­tung der soge­nann­ten Rechts­mit­tel. Es ist nun schon der drit­te Ver­such, die Schwach­ma­ten, die in die­sem ScheiSS-Staat Poli­zei­prä­ser spie­len, auf den Pfad des Rechts und der Men­schen­rech­te zu rufen bzw. sie ver­ste­hen zu leh­ren. Er weist den Zwerg­schul­ab­sol­ven­ten­schwach­sinn zurück, u. a. fragt er, was denn das sei: »Mehr als ein­deu­tig«! Bezeich­nen­der­wei­se ist Ull­mann spä­ter davon nicht angeb­lich belei­digt. Wor­aus zu schlie­ßen ist, daß ihm einer sei­ner nicht ganz so blö­den Kol­le­gen gesagt haben muß, daß er so tun soll, als habe er hier ver­stan­den. Bei den ande­ren Äuße­run­gen haben die wohl auch nichts kapiert.

Mit Datum vom 9.9. wird mit­ge­teilt, Straf­an­zei­ge und ‑antrag wür­den an die Amts­an­walt­schaft wei­ter­ge­lei­tet. Und: »… ins­be­son­de­re« wer­de »das Ver­fah­ren selbst­ver­ständ­lich nicht ein­ge­stellt«. Für »even­tu­el­le zukünf­ti­ge Schrei­ben« weist Kömm­ler dar­auf hin, man habe nur ein Recht auf Enge­gen­nah­me der Beschwer­de, der sach­li­chen Prü­fung und Beschei­dung habe usw. Und nichts ande­res woll­te ja der Delin­quent. Und genau das geschah nicht. Wie es übri­gens nie geschieht. Es geschieht seit 1990 nie das, wor­auf der DDR-Bür­ger angeb­lich ein Recht hat.

Wir sehen hier noch ein­mal die oben schon gese­he­ne Falsch­sprech­tech­nik: Hier wird nun die rechts­staat­li­che Bear­bei­tung und Beschei­dung des angeb­li­chen Rechts­mit­tels ver­wei­gert mit der Beto­nung des Rechts, das ver­wei­gert wird. Wie wei­ter oben das freie Ein­fah­ren in einen mit »Ein­fahrt frei« gekenn­zeich­ne­ten Hof als regel­wid­rig geahn­det wird.

Mit Datum vom 10.9. sen­det die Staats­an­walt­schaft Ber­lin die übli­chen Text­bau­stei­ne, egal wel­che Staats­an­walt­schaft, wenn der DDR-Bür­ger es wagt, Straf­ta­ten gegen die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit und die Eigen­tü­mer­rech­te von DDR-Bür­gern anzu­zei­gen und anzu­kla­gen. Von ihrer Wür­de müs­sen wir gar nicht erst reden. Die ist eh unauffindbar.

Text­bau­stein 1: »Es lie­gen kei­ne Anhalts­punk­te für ein straf­ba­res Ver­hal­ten vor.«

Text­bau­stein 2: »Das Ver­fah­ren war daher einzustellen.«

Es ist das­sel­be, ob es um eine Wege­la­ge­rei wie hier beschrie­ben geht oder um die halb­öf­fent­li­che SUI­ZI­DIE­RUNG des DDR-Natio­nal­preis­trä­gers, also um Mord und Tot­schlag. Der Delin­quent hat die­se Text­bau­stei­ne in gerin­ger Vari­ie­rung viel­leicht 50 oder 60 Mal erhal­ten. Man ver­glei­che, wel­che »Anhalts­punk­te« am und nach dem 9. Novem­ber 1938 vor­la­gen und wie vie­le der Syn­ago­gen­an­zün­der, Tot­schlä­ger und Mör­der die Reichs­an­wäl­te damals ermit­telt, straf­ver­folgt und ange­klagt wurden! Damals wie heu­te: Schwers­te Straf­ta­ten wer­den prin­zi­pi­ell nicht ver­folgt, weil angeb­lich kei­ne Straf­tat zu erken­nen sei, wäh­rend gegen DDR-Bür­ger bei jed­we­der Denun­zia­ti­on immer straf­ver­folgt wird wie ab 1933 gegen den Geltungs-Juden.

Schon mit Datum vom 6.10., also 3 Tage vor dem Schrei­ben der Staats­an­walt­schaft teilt »POK Zim­mer­mann« mit, gegen den Delin­quen­ten – also dem Straf­an­trag­stel­ler - wür­de nun ermit­telt, und zwar wegen angeb­li­cher Belei­di­gung. Man sol­le zur Stel­lung­nah­me erschei­nen. Wor­in die Straf­tat kon­kret bestehen soll, wird – selbst­ver­ständ­lich und wie üblich – nicht mitgeteilt.

Mit Datum vom 20.10.04 ver­sucht der nun Straf­ver­folg­te mit­tels eines vier­sei­ti­gen, eng­be­schrie­be­nen Briefs den Poli­zei­prä­ser ein wenig zu ent­kramp­fen – ein aus­sichts­lo­ses Unter­fan­gen. Man ver­glei­che mit dem Auf­sichts­per­so­nal über Kom­mu­nis­ten, Juden usw. ab 1933! Die waren auch zwang­haft jesus­fun­da­men­ta­lis­tisch. Ins­be­son­de­re waren die hit­ler­schen Poli­zei­prä­ser, Reichs­an­wäl­te und Volks­ge­richts­hofs­rich­ter nicht zu ent­kramp­fen und waren erst durch die Rote Armee dazu zu bewe­gen, von ihrer Haß­jus­tiz wider Inlän­der abzu­las­sen. Der Delin­quent erklärt logisch nach­voll­zieh­bar, weder belei­digt noch dies je gewollt zu haben und bean­tragt Ver­fah­rens­ein­stel­lung. Wegen des Nicht­vor­han­den­seins einer Straf­at. Schon gar nicht der behaupteten.

Mit Datum vom 20.10. schreibt ein »Rich­ter am Amts­ge­richt« Brun­ke. Er weist dar­auf hin, daß »nur für den Lie­fer­ver­kehr und das Ein­fah­ren in die Grund­stü­cke« das Befah­ren erlaubt sei, die auf dem Schild bezeich­net sei­en. Wobei das »in« sinn­lo­ser­wei­se unter­stri­chen ist.

Mit Datum vom 31.10. die Ant­wort an Brun­ke. Der DDR-Bür­ger-Jude macht Brun­ke dar­auf auf­merk­sam, daß auf dem Zusatz­schild nicht »Ein­fah­ren frei« ste­he, son­dern »Ein­fahrt frei«. Und fragt Brun­ke, was er, also der Beschwer­de­füh­rer, ihm, dem Brun­ke, Böses getan habe, daß der ihn mit solch mie­sen Taschen­spie­ler­tricks her­ein­le­gen wol­le. Er macht fer­ner auf den ande­ren bis hier­her auf­ge­lis­te­ten Schwach­sinn auf­merk­sam, wie­der­um zwei­ein­halb Sei­ten und eng beschrieben.

Mit Datum vom 27.1.2005, ein gutes Drei­vier­tel­jahr nach dem Beginn der Abzo­cke, wird ein Schrift­stück mit Datum vom 19.1.2005 zugestellt. Brun­ke stellt das Ver­kehrs­ver­fah­ren ein. Damit ist BEWIE­SEN(?), daß Ull­mann unrecht hat­te und der Delin­quent zu Unrecht abge­zockt wer­den soll­te. Was eine Straf­tat ist. Daß der Delin­quent rich­tig argu­men­tiert hat, aber Ull­mann & Co. 3 – 4 Brie­fe lang die sim­pels­ten sprach­li­chen und recht­li­chen Zusam­men­hän­ge nicht kapiert haben oder es nicht woll­ten oder bei­des. Bei Jesus­steu­er­zah­lern am wahr­schein­lichs­ten. Schon gar gegen einen DDR-Bür­ger-Juden durf­te Brun­ke das Ver­kerhs-Ver­fah­ren gar nicht ein­stel­len, wenn der DDR-Bür­ger-Jude tat­säch­lich irgend es falsch gemacht hat­te. Wenn er es nicht falsch gemacht hat­te, durf­te Brun­ke bei­des. Damit könn­te die Ange­le­gen­heit ja eigent­lich erle­digt sein. Soll­te es aber nicht. Denn schließ­lich wird die DDR und wird ihre Bevöl­ke­rung als Ghet­to verwaltet.

Es war näm­lich schon eini­ge Zeit zuvor ein ande­res Schrei­ben ein­ge­gan­gen, näm­lich mit Datum vom 26.11.2004. Ein Straf­be­fehl. Man beach­te, daß der­glei­chen Gemein­hei­ten im Ver­blö­dungs-TV nicht vor­kommt. Nicht im »Tat­ort«, nicht in den Keif-»Gerichtshows«, nicht in Poli­zei-Seri­en. Und was gar nicht erst vor­kommt, wird schon gar nicht erklärt: Der Straf­be­fehl ist ein häu­fi­ges Instru­ment der Unter­drü­ckung der Ein­hei­mi­schen durch die Kolo­ni­al-Jus­tiz, kommt aber in den Kri­mis prak­tisch nicht vor. Die ja ein Haupt­in­stru­ment der qua­si Staats­bür­ger­kun­de sind. Der Volks­ge­nos­se soll nicht wis­sen, daß es das über­haupt gibt, bis er selbst betrof­fen ist und dann nicht weiß, wie er sich gegen der­glei­chen Gemein­hei­ten weh­ren kann. Das Schrei­ben an den Poli­zei­prä­ser, indem der Delin­quent fragt, was denn, bit­te schön, »mehr als ein­deu­tig sei« soll eine Belei­di­gung sein, und zwar eine gegen­über Ull­mann. An den das Schrei­ben aber gar nicht adres­siert war. Die Wahr­neh­mung des Beschwerde-»Rechts« soll nun also 1.065 Euro und 65 Cent kos­ten. Man ver­glei­che die Cent-Krü­mel­ka­cke­rei mit der Buch­füh­rung der SS über die Men­schen­ver­wer­tung in den Lagern! Wir wei­sen hier auf die­sen Aspekt der Öko­no­mie des Unrechts hin: Mit dem sel­ben per­so­nel­len Auf­wand eines Ver­fah­rens, nun eines Straf- anstatt eines Ver­kehrs­ver­fah­rens kann und soll nun das 10 – 20 fache vom DDR-Bür­ger-Juden abge­zockt wor­den als Beloh­nung dafür, daß er es gewagt hat, Rech­te haben zu wol­len. Man ver­glei­chen mit den Geset­zen, Ghet­tos, Juden­häu­ser etc. der Hit­le­ris­ten für die Juden!

Das »Recht«, sich ver­ar­schen zu las­sen, ist kein Recht, son­dern Ver­ar­sche, das, sich abzo­cken zu las­sen, Abzo­cke. Ein wei­te­rer Aspekt der Öko­no­mie des Unrechts: Je län­ger und wis­sen­der der DDR-Bür­ger-Jude für Recht und Gesetz ein­tritt, des­to höher wird auto­ma­tisch der Betrag, den die Kolo­ni­al-Büro­kra­tis­ten abkas­sie­ren (wol­len, dür­fen). Selbst wenn sie zuge­ben, im Unrecht zu sein, wie mit dem Schrei­ben von Brun­ke gesche­hen. Also immer nur indi­rekt und eher unfreiwillig-komisch.

Man beach­te: Unrecht wird nur Ari­ern, Asyl­be­wer­bern und Migra­ti­ons­hin­ter­gründ­lern gegen­über zuge­stan­den, Ent­schul­di­gun­gen wer­den gern gegen­über Tür­ken und Grie­chen run­ter­ge­be­tet, nie gegen­über DDR-Bürger-Juden.

Es wer­den in dem Straf­be­fehl drei Sät­ze aus dem inkri­mi­nier­ten Brief zitiert. Bemer­kens­wer­ter­wei­se nicht die Fra­ge, was ein­deu­ti­ger sei als ein­deu­tig. Jeder die­ser Sät­ze müß­te ein Straf­tat ent­hal­ten oder aber in Kom­bi­na­ti­on mit einem ande­ren Satz oder bei­den. Sonst wäre deren Zitie­ren in dem Straf­behl ja unrecht­mä­ßig oder sinnlos. 

Bei der Stel­lung­nah­me auf der Poli­zei­wa­che frag­te der Delin­quent den Poli­zis­ten, was denn an die­sen Sät­zen eine Straf­tat sei:

Gibt es denn bei Ihnen über­haupt kei­ne Ost­ler mehr? Nur PISA-West­ler? Ich benen­ne Ihnen gern zwei, drei Lang­zeit­ar­beits­lo­se aus dem Osten, die Ihnen beim Lesen und der Abfas­sung sol­cher Schrei­ben hel­fen könnten.

Der Herr Poli­zist konn­te auch kei­nen Tipp geben. Was an dem inkri­mi­nier­ten Satz straf­wür­dig sein könn­te. Der Poli­zist hat­te dazu nicht die lei­ses­te Idee. Der am Schluß des Straf-Ver­fah­rens Ver­ur­teil­te hat dies bis heu­te nicht mit­ge­teilt bekom­men. Wie rechts­staat­lich ist ein Staat, in dem nicht ein­mal die Poli­zis­ten einem erklä­ren kön­nen, was Recht und was Unrecht sei und in dem Freund­lich­keit und Koope­ra­ti­vi­tät, also das Emp­feh­len von bes­tens aus­ge­bil­de­ten DDR-Bür­gern in Lohn und Brot und das Anbie­ten von Hil­fe straf­ver­folgt wird?!

Mit Datum vom 14.2.2005 dann ein wei­te­rer acht­sei­ti­ger Brief an den soge­nann­ten Gerichts­prä­si­den­ten des Mum­men­schatz-Ter­ror-Trupps. Der Delin­quent ana­ly­siert den Ter­ror und for­dert u. a. Berufs­ver­bot für Ull­mann wegen feh­len­der Eig­nung und Gemeingefährlichkeit.

Am 22.4. schreibt die Staats­an­walt­schaft das seit 1933 Übli­che: »Hin­rei­chen­der Tat­ver­dacht … besteht nicht. … Rechts­ver­let­zung ist nicht erkenn­bar.« Ein Straf­be­fehl wegen nicht­s­traf­ba­rer Äuße­rung ist also rech­tens usw. Das seit 1933 mit einer klei­nen Unterbrechung von 1945 bis 1946/7, ins­be­son­de­re seit 1990 gegen DDR-Bür­ger-Juden seri­ell Praktizierte.

Am 12.5.2005 dann die Auf­for­de­rung, die nazi­mä­ßi­ge Straf­ver­fol­gung unschul­di­ger DDR-Bür­ger ein­zu­stel­len und statt­des­sen tat­säch­li­che Straf­ta­ten zu ver­fol­gen. Man ver­glei­che mit den Beschrei­bun­gen Klem­pe­rers des Ter­rors der Gesta­po usw.! Wie man erse­hen kann, aus­chließ­lich per­ti­nen­te For­de­rung voll und ganz auf dem Boden der Men­schen­rech­te. Also auch des provunG.

Am 27.5. dann die Gene­ral­staats­an­walt­schaft: »Nach Prü­fung des Sach­ver­halts sehe ich kei­nen Anlaß …« usw. Die juden­mä­ßi­ge Behand­lung der DDR-Bür­ger sei kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung. BLABLABLA.

Am 29.6. auf die­sen Rechts­bruch eine wei­te­re Ant­wort des Delinquenten.

Und am 29.6.2005 dann die Ladung zum 7.7. ins Zim­mer 212 des Amts­ge­richts Tier­gar­ten. Und zwar zu 11 Uhr.

Hier müs­sen wir nun in medi­as res gehen. Seit Jah­ren hat der Delin­quent sei­nen Stamm­platz im Jus­tiz-Com­pu­ter-Sys­tem. Erwor­ben im Zusam­men­hang mit der Selek­tie­rung zur Ver­nich­tung mit­tels Anwen­dung des Wäh­rungs­um­stel­lungs­fol­gen­ge­set­zes vom 24.8.1993, ein ziem­li­ches Geheim­ge­setz der Kohl-Mafia. In den Kolo­ni­al-Schwarz­kut­ten-Bur­gen wer­den seit 1991/92 DDR-Bür­ger im 20 bis 30 Minu­ten­takt platt­ge­macht. Seit Jahr und Tag ist der Delin­quent der letz­te. D. h. an die­sem Tag war nach 11 Uhr kein wei­te­rer Ter­min ange­setzt für das Zim­mer 212. Der Com­pu­ter sagt den Platt­mach-Pla­nungs-Büt­teln des jewei­li­gen Gerichts näm­lich: Es wird dau­ern. Oder ist zumin­dest recht wahrscheinlich. 

Dann die Ver­hand­lungs-Show: Der Möch­te-gern-Rich­ter und also Macht­miß­braucher Ernst exami­niert den Delin­quen­ten: Gebo­ren wann wo wie oft usw. Die »Amts­an­wäl­tin« Dech­nik lei­ert recht lust­los und unüber­zeugt die Ankla­ge her­un­ter. Der Denun­zi­ant Ull­mann wird nun als Zeu­ge sei­ner Gemein­heit gegen den Ghet­to-Bewoh­ner gefragt, ob er tat­säch­lich belei­digt sei. Er bejaht freudig.

Der Delin­quent ver­tei­digt sich lie­ber selbst: Ein angeb­li­cher Ver­tei­di­ger in schwar­zer Kut­te ist nach aller Erfah­rung und mit all­größ­ter Wahr­schein­lich­keit der schlimms­te Feind im Rücken des ehr­li­chen DDR-Bür­gers. Auch das ist im Lügen-TV sehr anders dar­ge­stellt. Der Delin­quent for­dert die Schwarz­kut­ten zunächst auf, schon aus wis­sen­schaft­li­cher Erkennt­nis­freu­de, zu sagen, wie sie hei­ßen und ob sie in die Jesus­kas­se ein­zah­len. Die­se Miß­ach­ter sim­pels­ter Ver­hal­tens­re­geln zwi­schen kul­ti­vier­ten Men­schen ver­wei­ger­ten die Namens­nen­nung. Apart­heid-Juden des Sys­tems gegen­über nennt man seit 1933 selbst­ver­ständ­lich sei­nen Namen nicht, wenn man gera­de kei­ne Lust dazu hat. Ins­be­son­de­re als ari­scher Herrenmensch.

Der DDR-Bür­ger-Jude setzt also zu sei­ner Ver­tei­di­gung an und fragt den Denun­zianten: »Herr Denun­zi­ant, was bedeu­tet denn das Wort ›Pene­tranz‹ «. Das Ver­tei­di­gungs-Kal­kül war, daß nach den staats­of­fi­zi­ell gel­ten­den Regeln nach­ge­wie­sen wer­den muß, daß es sich OBJEK­TIV um eine Belei­di­gung han­de­le. Der nied­ri­ge Hori­zont oder die Into­le­ranz oder die Humor­lo­sig­keit oder men­struel­le Miß­stim­mun­gen oder, oder, oder sol­len eben kei­ne Ver­fol­gungs- und Abur­tei­lungs­grün­de sein. In Rechts­staa­ten. Und wenn Ull­mann belei­digt sein woll­te, also OBJEK­TIV, müß­te er ja wenigs­tens ver­stan­den haben, wovon er belei­digt ist. Zudem hat­te er ja ein­ein­halb Jah­re seit der Straf­an­zei­ge Zeit, sich sein Belei­digt­sein zurechtzulegen. 

Damit hat­ten die nun nicht gerech­net, nicht der Denun­zi­ant und nicht die mit ihm par­tei­isch vebun­de­nen sons­ti­gen Staats­kri­mi­nel­len. Hier aller­spä­tes­tens wur­de offen­sicht­lich, daß das Urteil – wie üblich in die­sem ScheiSS-Staat, ins­be­son­de­re gegen DDR-Bür­ger-Juden – schon vor Beginn der Ver­hand­lung fest­stand. Daß es schon geschrie­ben war.

Der Denun­zi­ant – übri­gens for­der­te der lei­ten­de Schwarz­kut­te­rich den Delin­quen­ten auf, den nicht Denun­zi­ant zu nen­nen, wor­auf der Delin­quent den Scharz­kut­ten­kri­mi­nel­len frag­te, wie man denn einen Denun­zi­an­ten sonst nen­nen sol­le! Hätte der nicht denun­ziert, stün­de er ja nicht vor Gericht! Also, der Denun­zi­ant war offen­sicht­lich für die­se Fra­ge nicht gebrieft, nicht gecoacht, nicht trai­niert wor­den. Er schnapp­te nach Luft, dreh­te sich hil­fe­su­chend zum Rich­ter um, der ihm nun schlecht einen Zet­tel rüber­schie­ben oder soufflie­ren konn­te und ließ paar Sprech­bla­sen ab. Der war so doof! Die zehn Per­so­nen Öffent­lich­keit bogen sich vor lachen, der Schwarz­kut­ten­macht­miß­brauchs­dik­ta­tor ver­bot das Lachen, also eine zutiefst mensch­li­che Regung, und droh­te für die Wie­der­ho­lung Rausch­schmiß der Öffent­lich­keit an. Dem ange­klag­te Selbst­ver­tei­di­ger ver­bot er schon nach die­ser ers­ten Fra­ge, ohne daß die­se beant­wor­tet wor­den wäre, die Befra­gung des Denun­zi­an­ten. Und also die Ver­tei­di­gung. Und been­de­te, ohne daß irgend etwas ver­han­delt oder erör­tert wor­den wäre, die Ver­hand­lung. Ganz kur­zer Pro­zeß. Bis hier­her seit 1995 fast immer. Es soll­te sich dann doch noch ziehen.

Nun stand dem offen­sicht­lich schon vor der Ver­hand­lung Ver­ur­teil­ten als sein eige­ner Ver­tei­di­ger das Plä­doy­er und als Ange­kla­ger das letz­te Wort zu. Und da hat­te er sich etwas aus­ge­dacht: Näm­lich 50 eng beschrie­be­ne Seiten.

So etwa nach dem Ver­le­sen der ers­ten 3 – 4 Sei­ten des Plä­doy­ers, stän­dig unter­bro­chen vom vor­sit­zen­den Kri­mi­nel­len und beglei­tet von aus schwar­zen Kin­de­rer­schre­ckungs­kos­tü­men lugen­den ver­stei­ner­ten Rechts­bre­cher­mas­ken schwan­te dem Chef­rechts­bre­cher im Raum, daß das bis zum Abend dau­ern würde.

Nun muß man wis­sen, daß sol­che Leu­te sich für den Nach­mit­tag im Puff tref­fen. Wir wis­sen das von dem hoch­mo­ra­li­schen Rechts­bre­cher­a­mo­ra­lis­ten-Per­so­nal Michel Fried­mann und Hubert F. Der vor­sit­zen­de Schwarz­kut­ten­kri­mi­nel­le hat­te also kei­ne Zeit zu ver­lie­ren mit dem, wofür er staats­of­fi­zi­ell satt bezahlt wird, und ver­bot nun das Plä­doy­er. Das war zu Vor­weih­nach­ten 1933 nicht mal Dimitroff ver­bo­ten worden.

Die ursprüng­li­che Stra­fe soll­te 1.000 Euro plus Gebüh­ren betra­gen- Eini­ge Zeit vor der Ver­hand­lung hat­te das Ari­sie­rungs-Unrechts­re­gime 400 Eur0 ange­bo­ten. Man beden­ke aber: Wenn man sich frei­kauft, gesteht man Schuld ein. Das vor allem haben die am liebs­ten: Daß die zu Aus­sa­gen Erpreß­ten über die Angst und den exis­ten­ti­el­len Scha­den durch Ver­fol­gung, Inhaf­tie­rung, Ver­fah­rens­kos­ten, Pres­se usw. durch Ein­ge­ständ­nis­se das kri­mi­nel­le Han­deln der Staats­ver­bre­cher rück­wir­kend recht­fer­ti­gen. Wie im Fall Demm­ler und mit­tels der Zah­lung von 1.800 Euro im Jahr 2002 zu besich­ti­gen, kann ein so bil­li­ges Ende eines Pro­zes­ses sehr teu­er wer­den. Und wenn es erst 7 Jah­re spä­ter ist. Denn Kurt starbt im Erpres­sungs-Knast Anfang 2002, Aber die erpreß­te Straf­zah­lung im Jahr 2003 war eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung die­ses Todes.

Ver­ur­teilt wur­de der Delin­quent nun zu zehn Tages­sät­zen zu je 30 Euro. Ohne recht­staat­li­che, fai­re Ver­hand­lung, ohne Beweis für das Vor­lie­gen einer straf­ba­ren Hand­lung, jeg­li­cher Ange­klag­ten­rech­te beraubt. Das Urteil war vor der Ver­hand­lung – wie üblich im Anschluß­ghet­to – schon geschrie­ben. Das nicht vom Rich­ter unter­schrie­be­ne und schon des­halb ungül­ti­ge Urteil ist unda­tiert. Rechts­bruch reiht sich an Rechts­bruch. Aller­dings schert sich das Jus­tiz-Com­pu­ter-Sys­tem nicht um der­glei­chen Klei­nig­kei­ten. Das For­dern von eigent­li­chen Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten, näm­lich das die Bear­bei­ter von Ord­nungs­geld­be­schei­den und Beschwer­den über min­des­te Deutsch­kennt­nis­se ver­fü­gen, sei »ehr­ab­schnei­dend und damit belei­di­gend«. Daß Ull­mann nicht für den Job geeig­net ist, dafür »feh­len tat­säch­li­che Anhalts­punk­te« lügt die­ser Kri­mi­nel­le, die­ser Rechtsbeuger. 

Daß der Denun­zi­ant im Gerichts­saal nicht ein­mal die Wör­ter erklä­ren kann, von denen er angeb­lich belei­digt war, sei kein tat­säch­li­cher Anhalts­punkt. Und zwar für nichts. Wie üblich. GEGEN den DDR-Bür­ger ist aller­dings jede belie­bi­ge Denun­zia­ti­on ein sol­cher Anhalts­punkt. Angeb­lich habe sich die Kri­tik vom Sach­be­zug gelöst. Wo und wie, wird nicht erklärt. Wes­halb das Ver­kehr­ver­fah­ren ja durch Brun­ke ein­ge­stellt wur­de, was Ull­mann gemäß Recht und Gesetz längst zuvor hät­te getan haben müs­sen. Die Fra­ge, wie jemand eine Ehre habe und wie die struk­tu­riert sein könn­te, was ja Vor­aus­set­zung für einen »Ehr­an­griff« auf ihn ist, der nicht ein­mal rich­tig Deutsch kann, der von Wör­tern angeb­li­che belei­digt ist, die er nicht ver­steht, der die Schil­der­num­mern 242 und 243 nicht aus­ein­an­dern­hal­ten kann, der dafür aber Sät­ze kann wie »Das ist mehr als ein­deu­tig«, usw. wird natür­lich gar nicht erst berührt. Urteil und Begrün­dung kom­men völ­lig ohne jeg­li­chen Bezug auf die Ver­hand­lung aus, wur­den also schon vor die­ser ver­faßt. Wir erin­nern uns an die Auf­trit­te von Her­mann Göring und Joseph Goeb­bels vor dem Reichs­ge­richt in Leip­zig Ende 1933. Die Dimitroff und Genos­sen die Köp­fe qua­si schon die von ihnen gefloch­te­nen Schlin­gen gelegt hat­ten und aus­flipp­ten, als Dimitroff sie auf Logik und Recht und Mensch­lich­keit ver­wies. Göring und Goeb­bels waren schwers­tens belei­digt, führ­ten das angeb­li­che Belei­digt­sein schmie­ren­thea­ter­mä­ßig vor, und der angeb­li­che unpar­tei­ische Dr. Bün­ger, 1933 Prä­ser des Reichs­ge­richts, straf­te Dimitroff dafür ab und sperr­te ihn weg, beschimpf­te ihn usw. Es ist selbst­ver­ständ­lich schärfs­tens tabui­siert zu erken­nen, daß die Ehre des einen von 1933 und der ande­ren der 2000er Jah­re offen­bar kon­gru­ent sind. Staats­of­fi­zi­ell besteht ja Frei­heit dar­in, zum Bei­spiel zu sagen, was man denkt. Wie viel aber diese angeb­li­che Frei­heit dann kos­tet, wird nicht dazu gesagt. Beson­ders gern las­sen sie Mario­net­ten wie Stol­pe und Platz­eck und Til­lich und Kret­sch­mar, Dahn und Gysi, Osang und Lafo und Wagen­knecht die­se Frei­heit rühmen.

Die Min­de­rung der Stra­fe gegen­über dem ursprüng­li­chen Maß ist übri­gens kei­ne Groß­zü­gig­keit, son­dern der Vor­schrift geschul­det, daß bei bis zu 15 Tages­sät­zen die Beru­fung nicht ange­nom­men wer­den muß. Dar­um ging es dem Rich­ter bei der »Urteils­fin­dung«. Rolf Bos­si nennt das »Beru­fungs­fest schrei­ben«. Das heißt das Regime täuscht Rechts­staat­lich­keit vor, indem die Delin­quen­ten das Recht auf einen soge­nann­ten zwei­ten Ver­fah­rens­zug haben, inner­halb dem das ers­te Urteil unab­hän­gig vom Per­so­nal des ers­ten noch ein­mal über­prüft wird. Tat­säch­lich gilt die­ses Recht aber nicht für Juden. Nicht für die Gel­tungs­ju­den Hit­lers wie nicht für die DDR-Bür­ger-Juden unter Kohl, Schöder, Mer­kel, Scholz.

D. h. nicht, daß es nicht auch für bzw. gegen DDR-Bür­ger-Juden Beru­fungs­ver­hand­lun­gen gäbe. Wenn es sich um ein teu­res Ver­fah­ren han­delt, also zivil, mit hohem Streit­wert und also hohen Gebüh­ren für Staat und pri­vi­le­gier­te Anwalts­schwarz­kut­ten han­delt und die Regi­me­büt­tel zu der Ansicht kom­men, daß beim DDR-Bür­ger-Juden mit­tels eines wei­te­ren Ver­fah­rens(-zuges) noch Koh­le zu holen ist, darf die­ses durch­aus statt­fin­den, daß der Delin­quent dann die Kos­ten tra­gen muß. Ansons­ten wird vor­her Schluß gemacht. So oder so: Der DDR-Bür­ger-Jude hat kei­ne Chan­ce auf Recht. Nur auf Abge­zockt­wer­den. In die­sem Fall beschließt ein kri­mi­nel­ler Schwarz­kut­te­rich vor­sätz­lich ein rechts­wid­ri­ges Urteil und struk­tu­riert es so, daß die Beru­fung ange­nom­men wer­den müß­te. Daß das nicht geschieht, ist vor­her schon vereinbart.

Das wis­send hat der Delin­quent frist­ge­mäß sowohl Beru­fung wegen fal­scher Dar­stel­lung und Wer­tung der Tasa­chen und gleich­zei­tig Revi­si­on wegen der Ver­wei­ge­rung der Ange­klag­ten-Rech­te auf ein rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren ein­ge­legt. Wis­send, daß es um nichts ande­res dabei gehe, Bewei­se für sei­ne Theo­rie über das Regime zu sam­meln. Denn daß er Recht bekom­men wür­de, damit hat er selbst­ver­ständ­lich nicht gerech­net. Die Beru­fung wur­de als­bald mit Datum vom 30.10.2005 vom Land­ge­richt abge­wie­sen.

Die Revi­si­on wur­de gar nicht erst bear­bei­tet. Das Urteil ist somit auch des­halb nicht rechts­kräf­tig gewor­den. Aber ob Brd-Juris­ten das wis­sen? Ob sie es den­ken können?

Mit der­glei­chen Text­bau­stei­nen wer­den die DDR-Bür­ger-Juden seit 1990 durch­gän­gig ver­arscht. Nicht nur vom Amts­ge­richt Tier­gar­ten, Land­ge­richt Ber­lin und Kam­mer­ge­richt Ber­lin. Nicht nur vom Bun­des­Volks­Ge­richts­hof, son­dern auch von den deut­schen Staats­büt­teln in Stras­bourg, Genf, Wien, War­schau usw.

Wir sehen: Alles gleich­ge­schal­tet, alles wie unter Hit­ler, Göring, Goeb­bels, Freis­ler usw., nur in vie­lem schlim­mer. Z. B. war der Hit­ler-Spuk nach 12 Jah­ren zuen­de. Der jet­zi­ge geht schon seit 32 Jah­ren.

»Die Beru­fung war als unzu­läs­sig zu ver­wer­fen, da ihre Annah­me wegen offen­sicht­li­cher Unbe­grün­det­heit nicht in Betracht kam.« Sie­he § 313 StPO.

Die Bilanz:

Über ein­ein­halb Jah­re hin­weg wird dem Delin­quen­ten, der sich erdreis­tet hat, ein Schild RICH­TIG zu lesen und zu inter­pre­tie­ren und einen dreis­ten will­kür­li­chen Rechts­ent­zug und Blöd­sprech­brie­fe nicht als Recht zu akzep­tie­ren und sich nicht zum Anschluß­blö­di degra­die­ren zu las­sen, all dies ghet­to­mä­ßig zugemutet:

  • 1 Ord­nungs­geld­ver­fah­ren plus
  • 1 Buß­geld­ver­fah­ren plus
  • 1 Ver­kehrs­ge­richts­ver­fah­ren plus
  • 1 Straf­be­fehl wegen angeb­li­cher Belei­di­gung plus
  • 1 Gerichts­ver­fah­ren plus
  • 1 Ver­hand­lung plus
  • 1 men­schen­rechts­wid­ri­ge Verurtei­lung plus
  • 1 men­schen­rechts­wid­rig abge­wie­se­ne Beru­fung plus
  • 1 men­schen­rechts­wid­rig nicht bear­bei­te­te Revi­si­on plus
  • meh­re­re men­schen­rechts­wid­rig abge­wie­se­ne Straf­an­trä­ge über die gesam­te Zeit

Wie schrieb doch Vik­tor Klem­pe­rer in der LTI, Kapi­tel »Der Stern« auf Sei­te 182:

Wenn du an schwü­len März­ta­gen den Man­tel geöff­net hast, so daß die Rock­klap­pe über der Herz­sei­te zurück­ge­schla­gen ist, wenn du eine Akten­map­pe unter den lin­ken Arm geklemmt hälst, wenn du als Frau einen Muff trägst, dann ist der Stern ver­deckt, viel­leicht absichts­los und auf Sekun­den, viel­leicht auch absicht­lich, um ein­mal ohne Brand­mal durch die Stra­ßen zu gehen. Ein Gesta­po­be­am­ter nimmt immer die Absicht des Ver­de­ckens an, und dar­auf steht das KZ. Und wenn ein Gesta­po­be­am­ter Pflicht­ei­fer bewei­sen will und du läufst ihm gera­de über den Weg, dann mag der Arm mit der Akten­map­pe oder dem Muff bis zum Knie her­ab­hän­gen, dann kann der Man­tel noch so ordent­lich zuge­knöpft sein: dann hat der Jude Les­ser oder die Jüdin Win­ter­stein ›den Stern ver­deckt‹, und spä­tes­tens ein Vier­tel­jahr nach­her liegt der Gemein­de ein ord­nungs­ge­mä­ßer Toten­schein aus Ravens­brück oder Ausch­witz vor. Dar­auf ist die Todes­ur­sa­che prä­zis und sogar abwechs­lungs­reich oder indi­vi­du­ell ange­ge­ben; sie heißt umschich­tig ›Insuf­fi­zi­enz des Herz­mus­kels‹ und ›bei Flucht­ver­such erschos­sen‹. Aber die wah­re Ursa­che ist der ver­deck­te Stern.

Wie die wah­re Todes­ur­sa­che des Kurt Demm­ler sein Natio­nal­preis war, den man anläß­lich der Eröff­nungs­kam­pa­gne zum 20 Jah­res­tags des Anschlus­ses brau­chen konn­te, da den Ghet­to-Pro­pa­gan­dis­ten die DDR-Funk­tio­nä­re aus­ge­gan­gen waren für ihre Drecks-Pran­ger. Und selbst­ver­ständ­lich, daß man ihn im Besitz von soviel Geld wähn­te, daß man ihn mit­tels die­ses Pran­gers, also einer Anzei­ge, er sei ein Kifi, um 60 oder 80 oder 100 Tau­send Euro erleich­tern kön­ne. Und zwar jetzt und gleich, wes­halb das Ange­bot, das angeb­li­che Opfer in sein Tes­ta­ment auf­zu­neh­men, eben nicht genügte.

Wir sehen also ein­mal mehr den wah­ren Cha­rak­ter wie den Waren­cha­rak­ter ihrer Frei­heit: Nur wer wohl­ge­bo­ren oder auf­gen­or­det ist, war­um auch immer, und wer zahlt, hat Zutritt. Und wir sehen ein­mal mehr, wie genau das nicht öffent­lich erör­tert wer­den darf.

Früh­zei­tig hat der Delin­quent der ört­li­chen und regio­na­len Pres­se die­se ghet­to­mä­ßi­ge DDR-Bür­ger-Abzock­fal­le in der Rosen­stra­ße indi­ziert. Sie darf aber offen­bar nicht öffent­lich gemacht wer­den, und also durf­te der Delin­quent sie nicht öffent­lich machen. Es gilt auch hier die sel­be Zen­sur wie unter Adolf: Der Jude darf die Ver­bre­chen gegen ihn nicht publizieren.

So neh­men die Anschluß-Ari­er in Rechts­nach­fol­ge der Nsdap und ihrer Füh­rer und ihres soge­nann­ten 3. Reichs Rache an den DDR-Bür­gern für die ein­zig bekann­te erfolg­rei­che fried­li­che Demons­tra­ti­on gegen das Nazi­re­gime auf deut­schem Boden wäh­rend Hit­lers Kanz­ler­schaft. In der Rosen­stra­ße haben von Ende Febru­ar bis Anfang März 1943 die soge­nannt ari­schen Ehe­frau­en von soge­nannt pri­vi­le­gier­ten Juden, deren Pri­vi­le­gie­rung begrün­det war mit der ehe­li­chen Ver­bin­dung mit einer soge­nann­ten Arie­rin, also daß die sich nach 10 Jah­ren Staats-Hit­le­rei immer noch nicht hat­ten schei­den las­sen, was eigent­lich als Ras­sen­schan­de, also als ein Ver­bre­chen galt. Also all das min­des­tens so logisch wie die heu­ti­gen Geset­ze und Pro­pa­gan­da-Kam­pa­gnen, was ja kein Wun­der ist von wegen »Rechts­nach­fol­ge in Iden­ti­tät«: Weil die ari­schen Ehe­frau­en in Ras­sen­schan­de leb­ten, waren die jüdi­schen Män­ner pri­vi­le­giert! Die Frau­en demons­trier­ten stumm an die­ser Stel­le des Gesta­po-Orts in der Ber­li­ner Rosen­stra­ße für die Her­aus­ga­be ihrer Män­ner, bis die Gesta­po sie ent­ließ, die Män­ner, eini­ge, die schon depor­tiert waren, sogar zurück­hol­te. Das war unter Hit­ler immer­hin mög­lich. Wie auch, daß ein ein­zi­ger bra­ver Par­tei­ge­nos­se, ein gewis­ser Schind­ler, hun­der­te Juden geret­tet habe. Was aber auch wie­der eine vol­le sys­te­ma­ti­sche Fal­sch­er­zäh­lung ist. Seit 1990 hat nicht ein Hof­ari­er, Hof­pfaf­fe oder Hof­ju­de, kein Gysi, kein Brie, kein Nes­ko­vic, kei­ne Jelp­ke, kein Strö­be­le, kein Trit­tin, kein Lafo, kei­ne Wagen­knecht usw. auch nur einen DDR-Bür­ger geret­tet, auch nicht wenn diese Nicht­volks­ver­tre­ter direkt und kon­kret ange­spro­chen wur­den. Also auch das schlim­mer als unter Adolf. Wenn die Schind­ler-Erzählung wahr wäre. Aber immer­hin: Der Gene­ral-Inten­dant der Ber­li­ner Thea­ter von Görings, des zwei­ten Man­nes im Hit­ler-Staat, Gna­den – ein gewis­ser Gründ­gens – hat dem wegen Hoch­ver­rats inhaf­tier­ten Ernst Busch zwei Anwäl­te finan­ziert und geschickt, die die vor­ge­se­he­ne Todes­stra­fe in eine Zucht­haus­stra­fe umge­wan­delt haben. Begrün­dung, also Argu­ment der ari­schen Anwäl­te: Hoch­ver­rat kön­nen nur Staats­bür­ger bege­hen. Dem Kom­mu­nis­ten Busch war die Staats­bür­ger­schaft aber von den Hit­le­ris­ten Jah­re zuvor aberkannt wor­den. Eine ähn­li­che Ver­tei­di­gungs- und Ret­tungs­tat durch einen Brd-Ari­er zuguns­ten eines DDR-Bür­gers ist seit 1990 nicht bekannt geworden.

Die Lek­ti­on 18 als Video:

2 thoughts on “Die Spra­che der Herr­schaft – und der Ohn­macht Lek­ti­on 18: Ein­fahrt frei! Der tag­täg­li­che Arisierungs-Ghetto-Terror

  1. DIe BRD hat die DDR ver­ein­nahmt. Die Bür­ger hat­ten sich ans­zu­pas­sen. Bas­ta. Soch sie woll­te nicht die Men­schen ver­nich­ten! Somit ist die­se Gleich­set­zung uner­träg­lich und damit der gan­ze Text. 

    Das noch nicht mal ein kri­ti­scher Kom­men­tar erscheint, ist hof­fent­lich nicht als Zustim­mung zu werten.

    1. wer die ange­stamm­ten eigen­tü­mer ent­eig­net, also das eigen­tum ari­siert, muß sie auch ver­nich­ten. die kolo­ni­sa­to­ren ame­ri­kas nah­men den indi­ge­nen nicht nur das land, sie ver­nich­te­ten auch die men­schen. dezi­mier­ten also die bevöl­ke­run­gen. in rich­tung ihrer »demo­kra­tie«: heu­te noch kön­nen die indi­ge­nen jeder­zeit über­stimmt wer­den. sie spie­len par­la­men­ta­risch kei­ne rolle. 

      ana­log die ver­nich­tung der von den nazis als juden kate­go­ri­sier­ten. erst war die ari­sie­rung, dann die ver­nich­tung. daß juden nach kriegs­en­de mög­lichst kei­ne erstat­tungs­an­sprü­che stel­len können.

      das in obi­ger »basta«-»kritik« for­mu­lier­te apart­heid dik­tat ent­spricht ja eben der poli­tik der skla­ven­hal­ter kolo­ni­sa­to­ren, der ari­seu­re ab 1933 und der faschis­ti­schen DDR-ver­nich­ter. die »rot­häu­te« wur­den ins reser­vat geschickt und hat­ten sich drein­zu­schi­cken. bas­ta! die juden wur­den nach the­re­si­en­stadt und ausch­witz depor­tiert. sie hat­ten sich anzu­pas­sen. basta!

      die DDR bür­ger wur­den total­enteig­net, erschla­gen, tot­ge­fah­ren, ver­star­ben »plötz­lich« und »rät­sel­haft« mas­sen­haft an herz­in­fark­ten (sie­he lek­ti­on über die »rät­sel­haf­ten herz­in­fark­te«!), men­schen­rechts­wid­rig straf­ver­folgt, mil­lio­nen­fach berufs­ver­bo­ten, ihnen wur­den ihre beruf­li­chen qua­li­fi­ka­tio­nen mil­lio­nen­fach aberkannt, depres­sio­nen wur­den als »volks­krank­heit« ein­ge­führt usw. sie hat­ten sich gefäl­ligst anzu­pas­sen. bas­ta! ein der häu­figs­ten anpas­sun­gen war der vor­zei­ti­ge tod. jeden­falls in den ers­ten 1.000 jah­ren der okku­pa­ti­on. basta!

      das alles ent­ge­gen­ge­setzt der UN men­schen­recht­e­de­kla­ra­ti­on, der ver­fas­sung der DDR, dem pro­vunG der bums­re­plik, der haa­ger land­kriegs­ord­nung usw.

      das kolo­nia­le okku­pa­ti­on-anschluß­re­gime ist faschis­tisch-men­schen­feind­lich. die brd ist hit­le­ris­mus plus farb-TV und EDV-verblödung.

      nicht zuletzt: »ver­ein­nahmt« bedeu­tet eben auch: DEZIMIERUNG/TÖTUNG. bei gleich­zei­ti­ger behaup­tung der »wie­der­ver­ei­ni­gung«. als etwas sehr anderes.

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