Die Sprache der Herrschaft – und der Ohnmacht Lektion 18: Einfahrt frei! Der tagtägliche Arisierungs‐Ghetto‐Terror

MagMa legt hiermit die seit 2012 als Video vorliegenden und basierend auf Überlegungen von Anfang der 90er Jahre entstanden Lektionen zur »Sprache der Herrschaft und der Ohnmacht« von malcom.z vor. Nicht alle ursprünglich als Videopodcast verfassten Lektionen eignen sich zur schriftlichen Veröffentlichung. Daher die Lücken in der Nummerierung. Viele Lektionen verweisen auf andere und zum besseren Verständnis der Thesen empfiehlt es sich die Lektionen nicht isoliert zu betrachten.

Lektion 18: Einfahrt frei! Der tagtägliche Arisierungs‐ Ghetto‐Terror

Lektion 19: Indirekte Behauptungen und Beweise

Lektion 20: Die Weiber werden gefickt, die Kerle kriegen die Eier abgeschnitten

Lektion 21: RECHT: DAS Recht, (DIE) Rechte /​EIN Recht /​MEINE Rechte /​MEIN Recht, recht – rechts

Lektion 22: »Rassentheorie« und »Totalitarismustheorie«

Lektion 23: Natürlicher Tod – Freitod – Selbstmord – Schuldeingeständnis

Lektion 24 – 1: Der Stählerne – als Antichrist

Lektion 24 – 2: Der Stählerne – von Trotzki über Goebbels und Wlassow zu Chruschtschow

Lektion 24 – 3: Der Stählerne – Katyn

Lektion 25: Der sogenannte Stalinismus

Lektion 26: Der sogenannte Populismus und/​oder Rechtspopulismus

Lektion 28: AusländerhaSS

Lektion 29: Verschwörungstheorie

Lektion 30: Lügenpresse halt die Fresse

Lektion 31: Politischer Analphabetismus

Lektion 32: Ostdeutschland (Ostwörter I)

Lektion 33: Die Ostdeutschen (Ostwörter II)

Lektion 35: Ostalgie (Ostwörter IV)

Lektion 36: Ostmusik und Ostrock (Ostwörter V)

Lektion 18: Einfahrt frei! Der tagtägliche Arisierungs‐ Ghetto‐Terror

Wir wollen hier an einem vergleichsweise harmlosen Beispiel zeigen, das schon schlimm genug ist, aber fast nichts im Vergleich zum Beispiel zur WUFG‐​Kriminalisierung [Währungsumstellungsfolgengesetz/​Anm. d. Red.] und Bodenreform‐​Enterbung, wie die antijüdischen Gestapo‐​Methoden der Hitleristen seit 1990 flächendeckend gegen die DDR‐​Bürger im Anschlußghetto exekutiert werden.

Ganz nahe dem Alexanderplatz in Berlin fuhr der DDR‐​Bürger‐​Jude J. E. am 26.4.2004 in einen Innenhof, da er an die Adresse Spandauer Str. 2 etwas liefern wollte. Die Einfahrt zum Hof, die als Rosenstraße gilt, war beschildert mit einem Schild »Fußgängerzone« und einem Zusatzschild »Lieferverkehr und Einfahrt in die Grundstücke Rosenstraße 1, 16,17, Karl‐​Liebknechtstr. 7 und Spandauer Str. 2 und 4 frei«. Jeder, der nicht vollverblödet‐​asozialisiert ist, also keine schwarze Kutte trägt, nicht Polizeipräsident heißt und so weiter, versteht, daß »frei« das Adjektiv beziehungsweise Adverb von Freiheit ist. Und bedeutet: frei von Restriktionen der StVO und frei von Abzock‐​Forderungen. Das paßte, der Fahrer fuhr in den Hof und stellte das Kfz ab. Es gab dort keinerlei Park‐ oder Halteverbotsbeschilderung. Weitere Kfz standen in dem Hof, daß einzelne Flächen den genannten Grundstücken zugeordnet worden wären und zu welchen, war nirgends zu ersehen.

Bei der Rückkehr nach circa 8 – 10 Minuten, für ein Anliefern mit 100 – 200 Metern Fußweg eine durchaus akzeptable Zeit, fand der Fahrer einen grünen Wisch unter dem Scheibenwischer und fertigte also zunächst einige Beweis‐Fotos mittels Mobil‐​Telefon. Wie seit Jahren damals schon möglich und üblich war.

Mit Datum vom 23.6.2004 verschickte der Berliner Polizeipräser eine Geldforderung über 30 Euro, und zwar für die per Schild verkündete Freiheit, einzufahren. Sehr witzig die Mitteilung auf Seite 1, daß die Beschilderung mit »Einfahrt frei« als eine Sperrung gelten soll. Wir merken hier schon mal an, daß das für die den DDR‐​Bürgern seit 1990 zugemutete Brd‐Arier‐​Freiheit nicht wirklich untypisch ist: Für die DDR‐​Bürger sind die Freiheiten der westlichen Herrenmenschen tatsächlich ein Sammelsurium von Verboten, Degradierungen, Verarsche, Verfolgungen usw. Daß dort Halten oder Parken verboten war, wird nicht einmal behauptet. Abgezockt werden soll offensichtlich, weil man bei »Einfahrt frei« Einfahrt frei verstanden hat, also auch »frei von Abzocke«. und nicht »Einfahrt gesperrt«. Der Durchschnitts‐​Westler findet sich offensichtlich mit jeder Art Gefängnis ab, solange man es nur Freiheit nennt.

Am 5.7. legt der Delinquent Ein‐ beziehungsweise Widerspruch ein, er macht darauf aufmerksam, daß »Einfahrt frei« Einfahrt frei heißt und nicht Einfahrt gesperrt.

Wie üblich im Anschlußghetto ist das Widerspruchs»recht« ein Pseudo‑, also Scheinrecht, das angebliche Rechtsmittel tatsächlich kein Rechts‑, sondern ein Verarschungsmittel: Wenn der Widerspruch wie üblich im Anschlußgebiet eh nicht bearbeitet wird und automatisch ein kostenpflichtiges, sogenanntes Bußgeldverfahren nach sich zieht, dann bedeutet das angebliche Recht auf das Rechtsmittel das »Recht«, abgezockt zu werden. Und das ist kein Recht, sondern das Gegenteil, also Abzocke. Nun will der Abzockvizekönig von Berlin 54,47 Euro. Die Einfahrt war auch nicht, wie behauptet, durch Schild Z 243 gesperrt, sondern durch Schild Z 242 freigegeben. Wie die Fotos belegen und man in der StVO nachprüfen kann.

Mit Datum vom 12.8. legte der Delinquent wiederum gemäß sogenannter Rechtsbehelfsbelehrung Einspruch/​Widerspruch ein, und zwar mit dem Polizeipräser als Adressaten. Er legte ferner Dienstaufsichtsbeschwerde ein und stellte Strafantrag wegen Betrugs und Erpressung.

Mit Datum vom 23.8. dann das 3. Schreiben von den kriminellen Abzock‐​Bütteln. »Der Polizeipräsident« unterschreibt diesmal als »Ullmann«. Offensichtlich ein Hochstapler. Im Nachhinein stellte sich heraus, daß Ullmann auch sein eigener Kontrolleur war. Wie damals bei der Gestapo oder SS, wenn der Kommunist oder Jude es wagte sich beschweren zu wollen. Er, Ullmann, kann nicht erkennen, daß »Einfahrt frei« nicht Einfahrt gesperrt heißt und ergeht sich in der Haarspalterei, daß Einfahrt in definierte Grundstücke (die aber nirgends gekennzeichnet sind) »frei« etwas anderes sei als Einfahrt frei ohne definierte Grundstücke usw. Auch gibt es dort den wunderschönen Satz »Das Zusatzschild ist mehr als eindeutig«.

Die Antwort auf diesen Schwachsinn geht – wiederum an den Polizeipräser, nicht an irgend einen Ullmann adressiert – am 6.9.2004 raus. Der Delinquent beschwert sich über die Nichtbearbeitung der sogenannten Rechtsmittel. Es ist nun schon der dritte Versuch, die Schwachmaten, die in diesem ScheiSS‐​Staat Polizeipräser spielen, auf den Pfad des Rechts und der Menschenrechte zu rufen beziehungsweise sie verstehen zu lehren. Er weist den Zwergschulabsolventenschwachsinn zurück, u. a. fragt er, was denn das sei: »Mehr als eindeutig«! Bezeichnenderweise ist Ullmann später davon nicht angeblich beleidigt. Woraus zu schließen ist, daß ihm einer seiner nicht ganz so blöden Kollegen gesagt haben muß, daß er so tun soll, als habe er hier verstanden. Bei den anderen Äußerungen haben die wohl auch nichts kapiert.

Mit Datum vom 9.9. wird mitgeteilt, Strafanzeige und ‑antrag würden an die Amtsanwaltschaft weitergeleitet. Und: »… insbesondere« werde »das Verfahren selbstverständlich nicht eingestellt«. Für »eventuelle zukünftige Schreiben« weist Kömmler darauf hin, man habe nur ein Recht auf Engegennahme der Beschwerde, der sachlichen Prüfung und Bescheidung habe usw. Und nichts anderes wollte ja der Delinquent. Und genau das geschah nicht. Wie es übrigens nie geschieht. Es geschieht seit 1990 nie das, worauf der DDR‐​Bürger angeblich ein Recht hat.

Wir sehen hier noch einmal die oben schon gesehene Falschsprechtechnik: Hier wird nun die rechtsstaatliche Bearbeitung und Bescheidung des angeblichen Rechtsmittels verweigert mit der Betonung des Rechts, das verweigert wird. Wie weiter oben das freie Einfahren in einen mit »Einfahrt frei« gekennzeichneten Hof als regelwidrig geahndet wird.

Mit Datum vom 10.9. sendet die Staatsanwaltschaft Berlin die üblichen Textbausteine, egal welche Staatsanwaltschaft, wenn der DDR‐​Bürger es wagt, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die Eigentümerrechte von DDR‐​Bürgern anzuzeigen und anzuklagen. Von ihrer Würde müssen wir gar nicht erst reden. Die ist eh unauffindbar.

Textbaustein 1: »Es liegen keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vor.«

Textbaustein 2: »Das Verfahren war daher einzustellen.«

Es ist dasselbe, ob es um eine Wegelagerei wie hier beschrieben geht oder um die halböffentliche SUIZIDIERUNG des DDR‐​Nationalpreisträgers, also um Mord und Totschlag. Der Delinquent hat diese Textbausteine in geringer Variierung vielleicht 50 oder 60 Mal erhalten. Man vergleiche, welche »Anhaltspunkte« am und nach dem 9. November 1938 vorlagen und wie viele der Synagogenanzünder, Totschläger und Mörder die Reichsanwälte damals ermittelt, strafverfolgt und angeklagt wurden! Damals wie heute: Schwerste Straftaten werden prinzipiell nicht verfolgt, weil angeblich keine Straftat zu erkennen sei, während gegen DDR‐​Bürger bei jedweder Denunziation immer strafverfolgt wird wie ab 1933 gegen den Geltungs‐Juden.

Schon mit Datum vom 6.10., also 3 Tage vor dem Schreiben der Staatsanwaltschaft teilt »POK Zimmermann« mit, gegen den Delinquenten – also dem Strafantragsteller - würde nun ermittelt, und zwar wegen angeblicher Beleidigung. Man solle zur Stellungnahme erscheinen. Worin die Straftat konkret bestehen soll, wird – selbstverständlich und wie üblich – nicht mitgeteilt.

Mit Datum vom 20.10.04 versucht der nun Strafverfolgte mittels eines vierseitigen, engbeschriebenen Briefs den Polizeipräser ein wenig zu entkrampfen – ein aussichtsloses Unterfangen. Man vergleiche mit dem Aufsichtspersonal über Kommunisten, Juden usw. ab 1933! Die waren auch zwanghaft jesusfundamentalistisch. Insbesondere waren die hitlerschen Polizeipräser, Reichsanwälte und Volksgerichtshofsrichter nicht zu entkrampfen und waren erst durch die Rote Armee dazu zu bewegen, von ihrer Haßjustiz wider Inländer abzulassen. Der Delinquent erklärt logisch nachvollziehbar, weder beleidigt noch dies je gewollt zu haben und beantragt Verfahrenseinstellung. Wegen des Nichtvorhandenseins einer Strafat. Schon gar nicht der behaupteten.

Mit Datum vom 20.10. schreibt ein »Richter am Amtsgericht« Brunke. Er weist darauf hin, daß »nur für den Lieferverkehr und das Einfahren in die Grundstücke« das Befahren erlaubt sei, die auf dem Schild bezeichnet seien. Wobei das »in« sinnloserweise unterstrichen ist.

Mit Datum vom 31.10. die Antwort an Brunke. Der DDR‐​Bürger‐​Jude macht Brunke darauf aufmerksam, daß auf dem Zusatzschild nicht »Einfahren frei« stehe, sondern »Einfahrt frei«. Und fragt Brunke, was er, also der Beschwerdeführer, ihm, dem Brunke, Böses getan habe, daß der ihn mit solch miesen Taschenspielertricks hereinlegen wolle. Er macht ferner auf den anderen bis hierher aufgelisteten Schwachsinn aufmerksam, wiederum zweieinhalb Seiten und eng beschrieben.

Mit Datum vom 27.1.2005, ein gutes Dreivierteljahr nach dem Beginn der Abzocke, wird ein Schriftstück mit Datum vom 19.1.2005 zugestellt. Brunke stellt das Verkehrsverfahren ein. Damit ist BEWIESEN(?), daß Ullmann unrecht hatte und der Delinquent zu Unrecht abgezockt werden sollte. Was eine Straftat ist. Daß der Delinquent richtig argumentiert hat, aber Ullmann & Co. 3 – 4 Briefe lang die simpelsten sprachlichen und rechtlichen Zusammenhänge nicht kapiert haben oder es nicht wollten oder beides. Bei Jesussteuerzahlern am wahrscheinlichsten. Schon gar gegen einen DDR‐​Bürger‐​Juden durfte Brunke das Verkerhs‐​Verfahren gar nicht einstellen, wenn der DDR‐​Bürger‐​Jude tatsächlich irgend es falsch gemacht hatte. Wenn er es nicht falsch gemacht hatte, durfte Brunke beides. Damit könnte die Angelegenheit ja eigentlich erledigt sein. Sollte es aber nicht. Denn schließlich wird die DDR und wird ihre Bevölkerung als Ghetto verwaltet.

Es war nämlich schon einige Zeit zuvor ein anderes Schreiben eingegangen, nämlich mit Datum vom 26.11.2004. Ein Strafbefehl. Man beachte, daß dergleichen Gemeinheiten im Verblödungs‐​TV nicht vorkommt. Nicht im »Tatort«, nicht in den Keif-»Gerichtshows«, nicht in Polizei‐​Serien. Und was gar nicht erst vorkommt, wird schon gar nicht erklärt: Der Strafbefehl ist ein häufiges Instrument der Unterdrückung der Einheimischen durch die Kolonial‐​Justiz, kommt aber in den Krimis praktisch nicht vor. Die ja ein Hauptinstrument der quasi Staatsbürgerkunde sind. Der Volksgenosse soll nicht wissen, daß es das überhaupt gibt, bis er selbst betroffen ist und dann nicht weiß, wie er sich gegen dergleichen Gemeinheiten wehren kann. Das Schreiben an den Polizeipräser, indem der Delinquent fragt, was denn, bitte schön, »mehr als eindeutig sei« soll eine Beleidigung sein, und zwar eine gegenüber Ullmann. An den das Schreiben aber gar nicht adressiert war. Die Wahrnehmung des Beschwerde-»Rechts« soll nun also 1.065 Euro und 65 Cent kosten. Man vergleiche die Cent‐​Krümelkackerei mit der Buchführung der SS über die Menschenverwertung in den Lagern! Wir weisen hier auf diesen Aspekt der Ökonomie des Unrechts hin: Mit dem selben personellen Aufwand eines Verfahrens, nun eines Straf‐ anstatt eines Verkehrsverfahrens kann und soll nun das 10 – 20 fache vom DDR‐​Bürger‐​Juden abgezockt worden als Belohnung dafür, daß er es gewagt hat, Rechte haben zu wollen. Man vergleichen mit den Gesetzen, Ghettos, Judenhäuser etc. der Hitleristen für die Juden!

Das »Recht«, sich verarschen zu lassen, ist kein Recht, sondern Verarsche, das, sich abzocken zu lassen, Abzocke. Ein weiterer Aspekt der Ökonomie des Unrechts: Je länger und wissender der DDR‐​Bürger‐​Jude für Recht und Gesetz eintritt, desto höher wird automatisch der Betrag, den die Kolonial‐​Bürokratisten abkassieren (wollen, dürfen). Selbst wenn sie zugeben, im Unrecht zu sein, wie mit dem Schreiben von Brunke geschehen. Also immer nur indirekt und eher unfreiwillig‐komisch.

Man beachte: Unrecht wird nur Ariern, Asylbewerbern und Migrationshintergründlern gegenüber zugestanden, Entschuldigungen werden gern gegenüber Türken und Griechen runtergebetet, nie gegenüber DDR‐Bürger‐Juden.

Es werden in dem Strafbefehl drei Sätze aus dem inkriminierten Brief zitiert. Bemerkenswerterweise nicht die Frage, was eindeutiger sei als eindeutig. Jeder dieser Sätze müßte ein Straftat enthalten oder aber in Kombination mit einem anderen Satz oder beiden. Sonst wäre deren Zitieren in dem Strafbehl ja unrechtmäßig oder sinnlos. 

Bei der Stellungnahme auf der Polizeiwache fragte der Delinquent den Polizisten, was denn an diesen Sätzen eine Straftat sei:

Gibt es denn bei Ihnen überhaupt keine Ostler mehr? Nur PISA‐​Westler? Ich benenne Ihnen gern zwei, drei Langzeitarbeitslose aus dem Osten, die Ihnen beim Lesen und der Abfassung solcher Schreiben helfen könnten.

Der Herr Polizist konnte auch keinen Tipp geben. Was an dem inkriminierten Satz strafwürdig sein könnte. Der Polizist hatte dazu nicht die leiseste Idee. Der am Schluß des Straf‐​Verfahrens Verurteilte hat dies bis heute nicht mitgeteilt bekommen. Wie rechtsstaatlich ist ein Staat, in dem nicht einmal die Polizisten einem erklären können, was Recht und was Unrecht sei und in dem Freundlichkeit und Kooperativität, also das Empfehlen von bestens ausgebildeten DDR‐​Bürgern in Lohn und Brot und das Anbieten von Hilfe strafverfolgt wird?!

Mit Datum vom 14.2.2005 dann ein weiterer achtseitiger Brief an den sogenannten Gerichtspräsidenten des Mummenschatz‐​Terror‐​Trupps. Der Delinquent analysiert den Terror und fordert u. a. Berufsverbot für Ullmann wegen fehlender Eignung und Gemeingefährlichkeit.

Am 22.4. schreibt die Staatsanwaltschaft das seit 1933 Übliche: »Hinreichender Tatverdacht … besteht nicht. … Rechtsverletzung ist nicht erkennbar.« Ein Strafbefehl wegen nichtstrafbarer Äußerung ist also rechtens usw. Das seit 1933 mit einer kleinen Unterbrechung von 1945 bis 1946/​7, insbesondere seit 1990 gegen DDR‐​Bürger‐​Juden seriell Praktizierte.

Am 12.5.2005 dann die Aufforderung, die nazimäßige Strafverfolgung unschuldiger DDR‐​Bürger einzustellen und stattdessen tatsächliche Straftaten zu verfolgen. Man vergleiche mit den Beschreibungen Klemperers des Terrors der Gestapo usw.! Wie man ersehen kann, auschließlich pertinente Forderung voll und ganz auf dem Boden der Menschenrechte. Also auch des provunG.

Am 27.5. dann die Generalstaatsanwaltschaft: »Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich keinen Anlaß …« usw. Die judenmäßige Behandlung der DDR‐​Bürger sei keine Diskriminierung. BLABLABLA.

Am 29.6. auf diesen Rechtsbruch eine weitere Antwort des Delinquenten.

Und am 29.6.2005 dann die Ladung zum 7.7. ins Zimmer 212 des Amtsgerichts Tiergarten. Und zwar zu 11 Uhr.

Hier müssen wir nun in medias res gehen. Seit Jahren hat der Delinquent seinen Stammplatz im Justiz‐​Computer‐​System. Erworben im Zusammenhang mit der Selektierung zur Vernichtung mittels Anwendung des Währungsumstellungsfolgengesetzes vom 24.8.1993, ein ziemliches Geheimgesetz der Kohl‐​Mafia. In den Kolonial‐​Schwarzkutten‐​Burgen werden seit 1991/​92 DDR‐​Bürger im 20 bis 30 Minutentakt plattgemacht. Seit Jahr und Tag ist der Delinquent der letzte. D. h. an diesem Tag war nach 11 Uhr kein weiterer Termin angesetzt für das Zimmer 212. Der Computer sagt den Plattmach‐​Planungs‐​Bütteln des jeweiligen Gerichts nämlich: Es wird dauern. Oder ist zumindest recht wahrscheinlich. 

Dann die Verhandlungs‐​Show: Der Möchte‐​gern‐​Richter und also Machtmißbraucher Ernst examiniert den Delinquenten: Geboren wann wo wie oft usw. Die »Amtsanwältin« Dechnik leiert recht lustlos und unüberzeugt die Anklage herunter. Der Denunziant Ullmann wird nun als Zeuge seiner Gemeinheit gegen den Ghetto‐​Bewohner gefragt, ob er tatsächlich beleidigt sei. Er bejaht freudig.

Der Delinquent verteidigt sich lieber selbst: Ein angeblicher Verteidiger in schwarzer Kutte ist nach aller Erfahrung und mit allgrößter Wahrscheinlichkeit der schlimmste Feind im Rücken des ehrlichen DDR‐​Bürgers. Auch das ist im Lügen‐​TV sehr anders dargestellt. Der Delinquent fordert die Schwarzkutten zunächst auf, schon aus wissenschaftlicher Erkenntnisfreude, zu sagen, wie sie heißen und ob sie in die Jesuskasse einzahlen. Diese Mißachter simpelster Verhaltensregeln zwischen kultivierten Menschen verweigerten die Namensnennung. Apartheid‐Juden des Systems gegenüber nennt man seit 1933 selbstverständlich seinen Namen nicht, wenn man gerade keine Lust dazu hat. Insbesondere als arischer Herrenmensch.

Der DDR‐​Bürger‐​Jude setzt also zu seiner Verteidigung an und fragt den Denunzianten: »Herr Denunziant, was bedeutet denn das Wort ›Penetranz‹ «. Das Verteidigungs‐​Kalkül war, daß nach den staatsoffiziell geltenden Regeln nachgewiesen werden muß, daß es sich OBJEKTIV um eine Beleidigung handele. Der niedrige Horizont oder die Intoleranz oder die Humorlosigkeit oder menstruelle Mißstimmungen oder, oder, oder sollen eben keine Verfolgungs‐ und Aburteilungsgründe sein. In Rechtsstaaten. Und wenn Ullmann beleidigt sein wollte, also OBJEKTIV, müßte er ja wenigstens verstanden haben, wovon er beleidigt ist. Zudem hatte er ja eineinhalb Jahre seit der Strafanzeige Zeit, sich sein Beleidigtsein zurechtzulegen. 

Damit hatten die nun nicht gerechnet, nicht der Denunziant und nicht die mit ihm parteiisch vebundenen sonstigen Staatskriminellen. Hier allerspätestens wurde offensichtlich, daß das Urteil – wie üblich in diesem ScheiSS‐​Staat, insbesondere gegen DDR‐​Bürger‐​Juden – schon vor Beginn der Verhandlung feststand. Daß es schon geschrieben war.

Der Denunziant – übrigens forderte der leitende Schwarzkutterich den Delinquenten auf, den nicht Denunziant zu nennen, worauf der Delinquent den Scharzkuttenkriminellen fragte, wie man denn einen Denunzianten sonst nennen solle! Hätte der nicht denunziert, stünde er ja nicht vor Gericht! Also, der Denunziant war offensichtlich für diese Frage nicht gebrieft, nicht gecoacht, nicht trainiert worden. Er schnappte nach Luft, drehte sich hilfesuchend zum Richter um, der ihm nun schlecht einen Zettel rüberschieben oder soufflieren konnte und ließ paar Sprechblasen ab. Der war so doof! Die zehn Personen Öffentlichkeit bogen sich vor lachen, der Schwarzkuttenmachtmißbrauchsdiktator verbot das Lachen, also eine zutiefst menschliche Regung, und drohte für die Wiederholung Rauschschmiß der Öffentlichkeit an. Dem angeklagte Selbstverteidiger verbot er schon nach dieser ersten Frage, ohne daß diese beantwortet worden wäre, die Befragung des Denunzianten. Und also die Verteidigung. Und beendete, ohne daß irgend etwas verhandelt oder erörtert worden wäre, die Verhandlung. Ganz kurzer Prozeß. Bis hierher seit 1995 fast immer. Es sollte sich dann doch noch ziehen.

Nun stand dem offensichtlich schon vor der Verhandlung Verurteilten als sein eigener Verteidiger das Plädoyer und als Angeklager das letzte Wort zu. Und da hatte er sich etwas ausgedacht: Nämlich 50 eng beschriebene Seiten.

So etwa nach dem Verlesen der ersten 3 – 4 Seiten des Plädoyers, ständig unterbrochen vom vorsitzenden Kriminellen und begleitet von aus schwarzen Kindererschreckungskostümen lugenden versteinerten Rechtsbrechermasken schwante dem Chefrechtsbrecher im Raum, daß das bis zum Abend dauern würde.

Nun muß man wissen, daß solche Leute sich für den Nachmittag im Puff treffen. Wir wissen das von dem hochmoralischen Rechtsbrecheramoralisten‐​Personal Michel Friedmann und Hubert F. Der vorsitzende Schwarzkuttenkriminelle hatte also keine Zeit zu verlieren mit dem, wofür er staatsoffiziell satt bezahlt wird, und verbot nun das Plädoyer. Das war zu Vorweihnachten 1933 nicht mal Dimitroff verboten worden.

Die ursprüngliche Strafe sollte 1.000 Euro plus Gebühren betragen‐ Einige Zeit vor der Verhandlung hatte das Arisierungs‐​Unrechtsregime 400 Eur0 angeboten. Man bedenke aber: Wenn man sich freikauft, gesteht man Schuld ein. Das vor allem haben die am liebsten: Daß die zu Aussagen Erpreßten über die Angst und den existentiellen Schaden durch Verfolgung, Inhaftierung, Verfahrenskosten, Presse usw. durch Eingeständnisse das kriminelle Handeln der Staatsverbrecher rückwirkend rechtfertigen. Wie im Fall Demmler und mittels der Zahlung von 1.800 Euro im Jahr 2002 zu besichtigen, kann ein so billiges Ende eines Prozesses sehr teuer werden. Und wenn es erst 7 Jahre später ist. Denn Kurt starbt im Erpressungs‐​Knast Anfang 2002, Aber die erpreßte Strafzahlung im Jahr 2003 war eine wesentliche Voraussetzung dieses Todes.

Verurteilt wurde der Delinquent nun zu zehn Tagessätzen zu je 30 Euro. Ohne rechtstaatliche, faire Verhandlung, ohne Beweis für das Vorliegen einer strafbaren Handlung, jeglicher Angeklagtenrechte beraubt. Das Urteil war vor der Verhandlung – wie üblich im Anschlußghetto – schon geschrieben. Das nicht vom Richter unterschriebene und schon deshalb ungültige Urteil ist undatiert. Rechtsbruch reiht sich an Rechtsbruch. Allerdings schert sich das Justiz‐​Computer‐​System nicht um dergleichen Kleinigkeiten. Das Fordern von eigentlichen Selbstverständlichkeiten, nämlich das die Bearbeiter von Ordnungsgeldbescheiden und Beschwerden über mindeste Deutschkenntnisse verfügen, sei »ehrabschneidend und damit beleidigend«. Daß Ullmann nicht für den Job geeignet ist, dafür »fehlen tatsächliche Anhaltspunkte« lügt dieser Kriminelle, dieser Rechtsbeuger. 

Daß der Denunziant im Gerichtssaal nicht einmal die Wörter erklären kann, von denen er angeblich beleidigt war, sei kein tatsächlicher Anhaltspunkt. Und zwar für nichts. Wie üblich. GEGEN den DDR‐​Bürger ist allerdings jede beliebige Denunziation ein solcher Anhaltspunkt. Angeblich habe sich die Kritik vom Sachbezug gelöst. Wo und wie, wird nicht erklärt. Weshalb das Verkehrverfahren ja durch Brunke eingestellt wurde, was Ullmann gemäß Recht und Gesetz längst zuvor hätte getan haben müssen. Die Frage, wie jemand eine Ehre habe und wie die strukturiert sein könnte, was ja Voraussetzung für einen »Ehrangriff« auf ihn ist, der nicht einmal richtig Deutsch kann, der von Wörtern angebliche beleidigt ist, die er nicht versteht, der die Schildernummern 242 und 243 nicht auseinandernhalten kann, der dafür aber Sätze kann wie »Das ist mehr als eindeutig«, usw. wird natürlich gar nicht erst berührt. Urteil und Begründung kommen völlig ohne jeglichen Bezug auf die Verhandlung aus, wurden also schon vor dieser verfaßt. Wir erinnern uns an die Auftritte von Hermann Göring und Joseph Goebbels vor dem Reichsgericht in Leipzig Ende 1933. Die Dimitroff und Genossen die Köpfe quasi schon die von ihnen geflochtenen Schlingen gelegt hatten und ausflippten, als Dimitroff sie auf Logik und Recht und Menschlichkeit verwies. Göring und Goebbels waren schwerstens beleidigt, führten das angebliche Beleidigtsein schmierentheatermäßig vor, und der angebliche unparteiische Dr. Bünger, 1933 Präser des Reichsgerichts, strafte Dimitroff dafür ab und sperrte ihn weg, beschimpfte ihn usw. Es ist selbstverständlich schärfstens tabuisiert zu erkennen, daß die Ehre des einen von 1933 und der anderen der 2000er Jahre offenbar kongruent sind. Staatsoffiziell besteht ja Freiheit darin, zum Beispiel zu sagen, was man denkt. Wie viel aber diese angebliche Freiheit dann kostet, wird nicht dazu gesagt. Besonders gern lassen sie Marionetten wie Stolpe und Platzeck und Tillich und Kretschmar, Dahn und Gysi, Osang und Lafo und Wagenknecht diese Freiheit rühmen.

Die Minderung der Strafe gegenüber dem ursprünglichen Maß ist übrigens keine Großzügigkeit, sondern der Vorschrift geschuldet, daß bei bis zu 15 Tagessätzen die Berufung nicht angenommen werden muß. Darum ging es dem Richter bei der »Urteilsfindung«. Rolf Bossi nennt das »Berufungsfest schreiben«. Das heißt das Regime täuscht Rechtsstaatlichkeit vor, indem die Delinquenten das Recht auf einen sogenannten zweiten Verfahrenszug haben, innerhalb dem das erste Urteil unabhängig vom Personal des ersten noch einmal überprüft wird. Tatsächlich gilt dieses Recht aber nicht für Juden. Nicht für die Geltungsjuden Hitlers wie nicht für die DDR‐​Bürger‐​Juden unter Kohl, Schöder, Merkel, Scholz.

D. h. nicht, daß es nicht auch für beziehungsweise gegen DDR‐​Bürger‐​Juden Berufungsverhandlungen gäbe. Wenn es sich um ein teures Verfahren handelt, also zivil, mit hohem Streitwert und also hohen Gebühren für Staat und privilegierte Anwaltsschwarzkutten handelt und die Regimebüttel zu der Ansicht kommen, daß beim DDR‐​Bürger‐​Juden mittels eines weiteren Verfahrens(-zuges) noch Kohle zu holen ist, darf dieses durchaus stattfinden, daß der Delinquent dann die Kosten tragen muß. Ansonsten wird vorher Schluß gemacht. So oder so: Der DDR‐​Bürger‐​Jude hat keine Chance auf Recht. Nur auf Abgezocktwerden. In diesem Fall beschließt ein krimineller Schwarzkutterich vorsätzlich ein rechtswidriges Urteil und strukturiert es so, daß die Berufung angenommen werden müßte. Daß das nicht geschieht, ist vorher schon vereinbart.

Das wissend hat der Delinquent fristgemäß sowohl Berufung wegen falscher Darstellung und Wertung der Tasachen und gleichzeitig Revision wegen der Verweigerung der Angeklagten‐​Rechte auf ein rechtsstaatliches Verfahren eingelegt. Wissend, daß es um nichts anderes dabei gehe, Beweise für seine Theorie über das Regime zu sammeln. Denn daß er Recht bekommen würde, damit hat er selbstverständlich nicht gerechnet. Die Berufung wurde alsbald mit Datum vom 30.10.2005 vom Landgericht abgewiesen.

Die Revision wurde gar nicht erst bearbeitet. Das Urteil ist somit auch deshalb nicht rechtskräftig geworden. Aber ob Brd‐​Juristen das wissen? Ob sie es denken können?

Mit dergleichen Textbausteinen werden die DDR‐​Bürger‐​Juden seit 1990 durchgängig verarscht. Nicht nur vom Amtsgericht Tiergarten, Landgericht Berlin und Kammergericht Berlin. Nicht nur vom BundesVolksGerichtshof, sondern auch von den deutschen Staatsbütteln in Strasbourg, Genf, Wien, Warschau usw.

Wir sehen: Alles gleichgeschaltet, alles wie unter Hitler, Göring, Goebbels, Freisler und so weiter, nur in vielem schlimmer. Z. B. war der Hitler‐​Spuk nach 12 Jahren zuende. Der jetzige geht schon seit 32 Jahren.

»Die Berufung war als unzulässig zu verwerfen, da ihre Annahme wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht in Betracht kam.« Siehe § 313 StPO.

Die Bilanz:

Über eineinhalb Jahre hinweg wird dem Delinquenten, der sich erdreistet hat, ein Schild RICHTIG zu lesen und zu interpretieren und einen dreisten willkürlichen Rechtsentzug und Blödsprechbriefe nicht als Recht zu akzeptieren und sich nicht zum Anschlußblödi degradieren zu lassen, all dies ghettomäßig zugemutet:

  • 1 Ordnungsgeldverfahren plus
  • 1 Bußgeldverfahren plus
  • 1 Verkehrsgerichtsverfahren plus
  • 1 Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung plus
  • 1 Gerichtsverfahren plus
  • 1 Verhandlung plus
  • 1 menschenrechtswidrige Verurteilung plus
  • 1 menschenrechtswidrig abgewiesene Berufung plus
  • 1 menschenrechtswidrig nicht bearbeitete Revision plus
  • mehrere menschenrechtswidrig abgewiesene Strafanträge über die gesamte Zeit

Wie schrieb doch Viktor Klemperer in der LTI, Kapitel »Der Stern« auf Seite 182:

Wenn du an schwülen Märztagen den Mantel geöffnet hast, so daß die Rockklappe über der Herzseite zurückgeschlagen ist, wenn du eine Aktenmappe unter den linken Arm geklemmt hälst, wenn du als Frau einen Muff trägst, dann ist der Stern verdeckt, vielleicht absichtslos und auf Sekunden, vielleicht auch absichtlich, um einmal ohne Brandmal durch die Straßen zu gehen. Ein Gestapobeamter nimmt immer die Absicht des Verdeckens an, und darauf steht das KZ. Und wenn ein Gestapobeamter Pflichteifer beweisen will und du läufst ihm gerade über den Weg, dann mag der Arm mit der Aktenmappe oder dem Muff bis zum Knie herabhängen, dann kann der Mantel noch so ordentlich zugeknöpft sein: dann hat der Jude Lesser oder die Jüdin Winterstein ›den Stern verdeckt‹, und spätestens ein Vierteljahr nachher liegt der Gemeinde ein ordnungsgemäßer Totenschein aus Ravensbrück oder Auschwitz vor. Darauf ist die Todesursache präzis und sogar abwechslungsreich oder individuell angegeben; sie heißt umschichtig ›Insuffizienz des Herzmuskels‹ und ›bei Fluchtversuch erschossen‹. Aber die wahre Ursache ist der verdeckte Stern.

Wie die wahre Todesursache des Kurt Demmler sein Nationalpreis war, den man anläßlich der Eröffnungskampagne zum 20 Jahrestags des Anschlusses brauchen konnte, da den Ghetto‐​Propagandisten die DDR‐​Funktionäre ausgegangen waren für ihre Drecks‐​Pranger. Und selbstverständlich, daß man ihn im Besitz von soviel Geld wähnte, daß man ihn mittels dieses Prangers, also einer Anzeige, er sei ein Kifi, um 60 oder 80 oder 100 Tausend Euro erleichtern könne. Und zwar jetzt und gleich, weshalb das Angebot, das angebliche Opfer in sein Testament aufzunehmen, eben nicht genügte.

Wir sehen also einmal mehr den wahren Charakter wie den Warencharakter ihrer Freiheit: Nur wer wohlgeboren oder aufgenordet ist, warum auch immer, und wer zahlt, hat Zutritt. Und wir sehen einmal mehr, wie genau das nicht öffentlich erörtert werden darf.

Frühzeitig hat der Delinquent der örtlichen und regionalen Presse diese ghettomäßige DDR‐​Bürger‐​Abzockfalle in der Rosenstraße indiziert. Sie darf aber offenbar nicht öffentlich gemacht werden, und also durfte der Delinquent sie nicht öffentlich machen. Es gilt auch hier die selbe Zensur wie unter Adolf: Der Jude darf die Verbrechen gegen ihn nicht publizieren.

So nehmen die Anschluß‐​Arier in Rechtsnachfolge der Nsdap und ihrer Führer und ihres sogenannten 3. Reichs Rache an den DDR‐​Bürgern für die einzig bekannte erfolgreiche friedliche Demonstration gegen das Naziregime auf deutschem Boden während Hitlers Kanzlerschaft. In der Rosenstraße haben von Ende Februar bis Anfang März 1943 die sogenannt arischen Ehefrauen von sogenannt privilegierten Juden, deren Privilegierung begründet war mit der ehelichen Verbindung mit einer sogenannten Arierin, also daß die sich nach 10 Jahren Staats‐​Hitlerei immer noch nicht hatten scheiden lassen, was eigentlich als Rassenschande, also als ein Verbrechen galt. Also all das mindestens so logisch wie die heutigen Gesetze und Propaganda‐​Kampagnen, was ja kein Wunder ist von wegen »Rechtsnachfolge in Identität«: Weil die arischen Ehefrauen in Rassenschande lebten, waren die jüdischen Männer privilegiert! Die Frauen demonstrierten stumm an dieser Stelle des Gestapo‐​Orts in der Berliner Rosenstraße für die Herausgabe ihrer Männer, bis die Gestapo sie entließ, die Männer, einige, die schon deportiert waren, sogar zurückholte. Das war unter Hitler immerhin möglich. Wie auch, daß ein einziger braver Parteigenosse, ein gewisser Schindler, hunderte Juden gerettet habe. Was aber auch wieder eine volle systematische Falscherzählung ist. Seit 1990 hat nicht ein Hofarier, Hofpfaffe oder Hofjude, kein Gysi, kein Brie, kein Neskovic, keine Jelpke, kein Ströbele, kein Trittin, kein Lafo, keine Wagenknecht usw. auch nur einen DDR‐​Bürger gerettet, auch nicht wenn diese Nichtvolksvertreter direkt und konkret angesprochen wurden. Also auch das schlimmer als unter Adolf. Wenn die Schindler‐​Erzählung wahr wäre. Aber immerhin: Der General‐​Intendant der Berliner Theater von Görings, des zweiten Mannes im Hitler‐​Staat, Gnaden – ein gewisser Gründgens – hat dem wegen Hochverrats inhaftierten Ernst Busch zwei Anwälte finanziert und geschickt, die die vorgesehene Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe umgewandelt haben. Begründung, also Argument der arischen Anwälte: Hochverrat können nur Staatsbürger begehen. Dem Kommunisten Busch war die Staatsbürgerschaft aber von den Hitleristen Jahre zuvor aberkannt worden. Eine ähnliche Verteidigungs‐ und Rettungstat durch einen Brd‐​Arier zugunsten eines DDR‐​Bürgers ist seit 1990 nicht bekannt geworden.

Die Lektion 18 als Video:

11 thoughts on “Die Sprache der Herrschaft – und der Ohnmacht Lektion 18: Einfahrt frei! Der tagtägliche Arisierungs‐Ghetto‐Terror

  1. DIe BRD hat die DDR vereinnahmt. Die Bürger hatten sich anszupassen. Basta. Soch sie wollte nicht die Menschen vernichten! Somit ist diese Gleichsetzung unerträglich und damit der ganze Text. 

    Das noch nicht mal ein kritischer Kommentar erscheint, ist hoffentlich nicht als Zustimmung zu werten.

    1. wer die angestammten eigentümer enteignet, also das eigentum arisiert, muß sie auch vernichten. die kolonisatoren amerikas nahmen den indigenen nicht nur das land, sie vernichteten auch die menschen. dezimierten also die bevölkerungen. in richtung ihrer »demokratie«: heute noch können die indigenen jederzeit überstimmt werden. sie spielen parlamentarisch keine rolle. 

      analog die vernichtung der von den nazis als juden kategorisierten. erst war die arisierung, dann die vernichtung. daß juden nach kriegsende möglichst keine erstattungsansprüche stellen können.

      das in obiger »basta«-»kritik« formulierte apartheid diktat entspricht ja eben der politik der sklavenhalter kolonisatoren, der ariseure ab 1933 und der faschistischen DDR‐​vernichter. die »rothäute« wurden ins reservat geschickt und hatten sich dreinzuschicken. basta! die juden wurden nach theresienstadt und auschwitz deportiert. sie hatten sich anzupassen. basta!

      die DDR bürger wurden totalenteignet, erschlagen, totgefahren, verstarben »plötzlich« und »rätselhaft« massenhaft an herzinfarkten (siehe lektion über die »rätselhaften herzinfarkte«!), menschenrechtswidrig strafverfolgt, millionenfach berufsverboten, ihnen wurden ihre beruflichen qualifikationen millionenfach aberkannt, depressionen wurden als »volkskrankheit« eingeführt usw. sie hatten sich gefälligst anzupassen. basta! ein der häufigsten anpassungen war der vorzeitige tod. jedenfalls in den ersten 1.000 jahren der okkupation. basta!

      das alles entgegengesetzt der UN menschenrechtedeklaration, der verfassung der DDR, dem provunG der bumsreplik, der haager landkriegsordnung usw.

      das koloniale okkupation‐​anschlußregime ist faschistisch‐​menschenfeindlich. die brd ist hitlerismus plus farb‐​TV und EDV‐verblödung.

      nicht zuletzt: »vereinnahmt« bedeutet eben auch: DEZIMIERUNG/​TÖTUNG. bei gleichzeitiger behauptung der »wiedervereinigung«. als etwas sehr anderes.

  2. Trotzdem. Für DDR und Heimat kämpfen, heißt die Bevormundung zu besiegen. Aber, wenn »falsche Propheten« mit Dingen locken und ein gutes Ziel versprechen, die Ehrliche in den BRD Knast bringen können, müssen wir grundsätzlich anders an die Sache. Wenn man am Telefon über feinere Details redet, kann man davon ausgehen, daß die Sache nicht sauber ist. Das ist mir mit einer Frau passiert, die meinte, sie hat einen Bunker, Untergrundkämpfer, und Waffen aus Serbien etc. Die hatte wohl gemeint sie ist schlauer als das MfS. Nun ja, der Kontakt wurde meinerseits abgebrochen. Keine Namen, denn diese Person hat ihren Namen an den Inlandgeheimdienst verspielt.

    Wir müssen uns stark machen. Offiziell, hat mit FB nicht geklappt, oder nur teilweise. Immer noch, nach 30 Jahren Zwangseinnahme der DDR, wird mit allen »Bundesstiftungen« zur Aufarbeitung der … DDR/​SED/​Diktatur/​Stasi, und, und, und, gehetzt. Fakt ist, die DDR war der räuberischen BRD, die dem Schumannplan zum Opfer fiel, Lichtjahre voraus. Sozial, Politisch und Militärisch. 1989 wurde der DDR mit unfairen Mitteln die letzte Schutzschicht, wie Zwiebelschalen, abgeschält um den Todesstoß zu verpassen. Seit 1949. Die Goldgedeckte Alu‐​DDR‐​Mark wurde nach Abtransport der Goldeinlagerung zum Witz erklärt. Das Material des Geldes spielte keine Rolle für die DDR, nur der reale Gegenwert. Man konnte zu DDR‐​Zeiten für 50 Mark besser Urlaub machen als mit 5000 DM zum vergleichbaren Urlaubsziel. Die DDR »Staatsbänker im fernen Osten« vom Prenzlauer Berg helfen der Realität auch nicht, wenn die sich mit ihren Kumpels ständig in Kneipen die Ost‐​Mark die Toilette runterscheißen und behaupten, sie helfen den DDR Bürgern ihr Volkseigentum zurück zu erlangen.

    Es gibt diese oder ähnlichen Online Radiosender, aber keiner spricht für DDR, nur der Name, vielleicht.
    Wir brauchen eine Stimme der DDR. Vom Volk für das Volk. Basta!
    Piratensender. Radio Jerewan war auch ein Piratensender, allerdings vom West‐​Sektor gesponsert. Dann laßt uns ähnliches wagen. Nur wer wagt, dieser Tage, rettet vielleicht nicht die Welt aber die Heimat. Die Heimat steht auf dem Spiel der Spekulanten und Verbrecher. Jeder grüne Tag ist ein Tag mehr ins Amerikanisch.-Ukrainische-Westdeutsche Verderben. Die DDR ist UNSERE Heimat! 

    AUF UNSERE DDR!!!

    1. Es ging damals drum das dieser »Arzt« ausm Westen die Webseite übernahm mit dem Versprechen, daß er sie in seinem Webspace als neue Webseite sozusagen integriert. Ich hatte damals alles veranlaßt. Es war dann nur noch eine kleine Formalität. Es zog sich über 1 Jahr hin, ohne das etwas von seiner Seite aus geschah. Ich nahm dann an, daß von keiner Seite aus mehr irgendein Interesse bestand fortzufahren (mit der KRDDR). Ich sagte dir wohl per Email das wir bessere Leute bräuchten und ich erstmal raus bin.

  3. hm. ich hatte das wohl etwas (sehr) anders verstanden. an die genannten details kann ich mich gar nicht erinnern. 

    zwischenzeitlich war ich eingeladen worden, mich bei /​mit »freie linke zukunft« zu engagieren. im halle gibts die wohl auch. hatte dann aber mit einigen zoff wegen der benimm regeln auf einem telegram kanal. und habe also mein engagement etwas reduziert. ende mai soll eine konferenz sein. ich war im letzten jahr schon in prag zu einer solchen und habe da auch n vortrag gehalten. wenn sie mich reden lassen, werde ich wohl fahren. dann sehn wir weiter. die idee KRdDDR finde ich immer noch die angemessene. aber allein oder zu zweit geht das halt nicht. bis denne! je.

    1. Möchtest du die Papiere per Email? Man muß das Rad nicht zweimal erfinden.

      -Aktuelle Standpunkte der Kommissarischen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik

      -Aktuelle Standpunkte der Kommissarischen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
      (Aktualisiert: 18 Juli 2021)

      -DAS DDR‐​MANIFEST (2021)

      -Forderungen fürs Erste

      -FORDERUNGEN der Kommissarischen Regierung, Rechte und Pflichten der Bürger

      Wir sind zumindest schon 3. Jemand aus dem Freistaat(ha ha ha) Sachsen.
      Eventuell 4. Allerdings reagiert man von der 4. Stelle relativ allergisch in Sachen DDR, nicht so sehr wenn es um Rußland geht (DDR eher nee, Rußland eher oh jaaaah, eine ewige JoJo Diskussion aber sehr schlau). Die 4. Stelle will/​wird nach Novgorod oder so zu einem alten Problem‐​Bekannten umziehen mit dem du wohl schon mal deine Begegnung der trotzkistischen Art hattest (Stalin sei ein Verbrecher der übelsten Sorte oder so und der Chruschtschow sei das beste was die SU jemals aus der Ukraine hochkochen ließ). Klingelts?

      Prag?, hm…
      Wovon machst du Prag abhängig? Möchtest du Tschechen in die K. ? Ich wüßte nicht, wie sich dieß vereinbaren ließe. Staatsrechtlich. Völkerrechtlich kann es schon Kollaborateure geben, wie die Zusammenarbeit des MfS mit den Bulgaren, zu RGW‐​Zeiten, in Bezug auf organisierte westliche Menschenschlepper und andere Sauereien.

      Erstmal unabhängig von Prag, wir brauchen die K. jetzt mehr denn je.

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