Eine Trilogie zur Problematik von ärztlichen Maskenattesten
Prolog
Nachdem den Menschen nun täglich durch Staatsfunk, Politiker, Staatsanwälte, Richter, Polizei, Supermarktleiter und Pförtner verkündet wird, wer alles eine Maske zu tragen hat, möchte ich mich im Rahmen des folgenden Dreiteilers der Frage widmen, wer keine Maske tragen darf, wer ärztlicherseits vom Tragen einer Maske befreit werden und in welcher Form dies geschehen oder auch nicht geschehen sollte.
Dabei beschränke ich mich auf mein ureigenes Fachgebiet, die HNO‐Heilkunde, in welcher ich nach 42‐Jahren Tätigkeit eine gewisse Kompetenz geltend mache.
Bevor wir aber im 2. und 3. Teil unserer kleinen Trilogie die konkreten Erkrankungen im Bereich der Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde besprechen, welche ein Maskenbefreiung nach sich ziehen können, müssen wir uns zunächst einer ganz grundsätzlichen und entscheidenden Frage zuwenden:
Medizin des Halbgotts (in Weiß)
Ich will das an einem Beispiel erläutern: Noch bis vor 40 Jahren wurden in der Hals‐Nasen‐Ohren‐Heilkunde gleichsam straßenzugsweise Patienten operiert, wenn sie eine verbogene Nasenscheidewand aufwiesen, häufig ohne Rücksicht darauf ob sie unter diesbezüglichen Beschwerden litten oder nicht. Verständlicherweise verspürten diejenigen, die vor der Operation keine Symptome hatten auch nach der Operation keine Verbesserung, was wesentlich zu dem schlechten Ruf dieser Operation beigetragen haben dürfte. In diesem wie auch in vielen anderen Fällen wurde also allein aufgrund einer einsamen ärztlichen Entscheidung eine Therapie durchgeführt ohne daß der Patient über Symptome klagte, sich krank fühlte oder krank war.
Dieses Beispiel, herausgesucht von unzähligen anderen, führt uns zu der zu‐ allererst zu klärenden Frage:
Wer bestimmt eigentlich ob und wie krank ich mich fühle?
Wer bestimmt ob und welche Therapie ich nicht haben möchte?
Die soeben geschilderte Art der autoritativen Medizin von oben nach unten, des allwissenden Arztes, des Halbgotts in Weiß, dieses auf den gläubigen Patienten gnädig abstrahlenden Sonnenkönigs, geriet nach langen, ebenso peinvollen wie peinlichen Rückzugsgefechten irgendwann dann doch in Verruf.
Der mündige Patient war angesagt.
Mogelpackung: Der mündige Patient
ER sollten nun in seiner ureigensten Individualität Ausgangs – und Endpunkt
aller Therapie sein. Von der medicozentrischen Medizin, das kommt vom lateinischen medicus – der Arzt, wandte man sich also hin zur anthropozentrischen, der vom Patienten, dem einzelne Individuum her denkenden Medizin. Nicht zuletzt bei den Grünen fanden sich zunächst die heftigsten Fürsprecher für diese Art der Heilkunst. Allerdings nur solange es der Erreichung ihres Ziels, am Tisch der Regierenden zu speisen, nützlich war.
Dem einzelnen Individuum die Lufthoheit über sein ureigenstes Empfinden zurückzugeben war zwar grundsätzlich richtig, drohte aber gleichzeitig auch, richtig teuer zu werden, vor allem für ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem. Irgendwie sollte einer Ausuferung und Beliebigkeit der Riegel vorgeschoben werden wobei mit Ausuferung Eigenverantwortlichkeit gemeint war und Beliebigkeit für individuelle Entscheidungsfreiheit stand.
Therapien sollten fürderhin von der Solidargemeinschaft der Versicherten nur noch bezahlt werden, wenn sie einen nachgewiesenen Nutzen vorweisen konnten.
Medizin des Evidenz‐Gotts
Anstelle des Patienten und des Arztes trat nun ein wie immer gearteter Nutzen, der mit wie auch immer ausgewählten Methoden nachzuweisen ist, je nachdem, zu wessen Nutzen auch immer der nachzuweisende Nutzen gerade sein soll.
So wurde aus der anfangs medicozentrischen und der ihr nachfolgenden anthropozentrischen Medizin nun die theozentrische, die vom Evidenz‐Gott selbst gestiftete Medizin geworden.
Das Medium, durch welches das Wirken dieses Gottes auf Erden erfahrbar ist, sind die sogenannte Studien. Zu allem und jedem, für alles und jedes und durch alles und jeden, wie der Prophet zu sagen pflegt.
Von Studien und Dogmen …
So lautet denn auch der zentrale Satz des Glaubensbekenntnisses der Corona‐Theokratie: Du sollst nur an die Studie glauben, die deine vorgefaßte Meinung bestätigt und deren Statistik du möglichst selbst manipulieren konntest.
Daher auch die außerordentliche Vielfalt sich widersprechender Ergebnisse.
Für den Glauben der Untertanen verpflichtend, und das lindert Gottseidank die Qual der Wahl, sind allerdings nur diejenigen Erkenntnisse, welche den Zielen der jeweiligen Machthaber nutzen.
In Wochenabständen werden deshalb die absurdesten Studienergebnisse in einem amtlichen Epistel‐Kanon zusammengefasst und nach nochmaliger Bestätigung ihrer Widersinnigkeit in den Rang eines verbindlichen Dogmas erhoben.
Überhaupt unterliegen diese Dogmen nicht der Beliebigkeit irgendwelcher wissenschaftlicher Endlospalaver oder gar einer vernunftgesteuerten Beurteilung. Stattdessen werden sie als Ergebnis visionärer Privatoffenbarungen feierlich im Rahmen eines Bundes‐Pressekonsistoriums beziehungsweise einer mitternächtlichen Talkshow‐Seance verkündet. Der zweifelsohne überirdische Ursprung des nach früher Überlieferung als Zungenrede beschriebenen kaum verständlichen Lallens wird durch gelegentliche tranceartige Entrückung des verkündenden Würdenträgers unterstrichen ‑gelegentliche Rufe nach ärztlichem Eingreifen als Gotteslästerung gebrandmarkt.
Glaubenswächter der alten Schule
Der zweite Glaubensartikel gibt sich dagegen alttestamatarisch kriegerisch: wer gegen die himmlischen Eingebungen das Schwert des eigenen Verstandes zückt, soll durch das Schwert umkommen. Einige Corona‐Theologen sehen in letzterem Schwert ein Synonym für die Impfung, während Exegeten des Berliner Senats darunter eher Tränengas versprühende senatseigene Prügelkommandos in Polizeiuniform zur Durchsetzung der Maskenpflicht verstanden wissen wollen. Die noch arbeitsfähigen Angehörigen dieser Truppe sollen durch militärische Glaubenswächter, welchen nach Konkurs der Privatfluglinie der deutschen Verteidigungsministerin neue Aufgaben zugewiesen werden müssen, ergänzt werden.
Inquisition bis der Messias kommt
Irgendwie scheint es mit dem Bodenpersonal des Studien‐Gottes noch etwas zu hapern: Die für die nahe Zukunft vorausgesagte Ankunft der ewigen rot‐ grünen Glückseligkeit, will sagen, die Erfolge von Impfung, Maskenzwang und staatsanwaltlichen Hausbesuchen lassen nämlich auf sich warten. Schlimmer noch: angesichts der nicht mehr zu übersehenden Diskrepanz zwischen wirklicher und Lauterbachscher Wirklichkeit wurde das Kommen der Erlösung ganz im Sinne heilgeschichtlicher Späterwartung vorsichthalber etwas nach hinten verschoben, bis hinter den Impf‐ oder Maskentod – um ganz sicher zu gehen bis zur Niederlage im gegenwärtigen Krieg. Je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
Corona‐Theologen warnen allerdings:
Wie der Blick in die Geschichte der Religionen lehrt, begünstigen mißlungene Prophezeiungen beinahe zwangsläufig das Auftreten von Aufständlern, Wahrheitssuchern, Aufrührern – ja sogar von Bürgerkrieg ist die Rede. Besonders dann, wenn die gläubige Herde obendrein auch noch die zunehmende Last eines ihr ungefragt aufgezwungenen Krieges, dessen erneute Niederlage bereits am Horizont heraufdämmert, zu schultern hat.
Die wohlgenährten und gut‐beheizten Glaubenswächter des neuen Inquisitionstribunals der Nancy Faeser, sind bereits alarmiert.
Die ersten Scheiterhaufen sind aufgerichtet.
Stabil natürlich um eine Destabilisierung beziehungsweise Delegitimation des derzeitigen Regimes, so das jüngste freidemokratische Synonym für Demokratie beziehungsweise demokratische Wahlen, zu verhindern.
Und natürlich entzündet mit Solarenergie – nicht mit Erdgas.
Fahnenflucht
Trotzalledem sagen sich die Schäfchen derzeit vom Glauben an das Evangelium nach Karl Lauterbach, Robert Habeck, Ernst Lindner und Friedrich Mertz in Scharen los und finden zum Entsetzen der Analena Baerbock das wieder, was sie längst verloren glaubten:
Ihre Sprache…
Was das alles mit den Maskenattesten zu tun hat, erfahren Sie im demnächst erscheinenden zweiten Teil dieser Trilogie mit dem Titel:
Symptom oder der Befund? Was zählt mehr?
Kommen wir nach diesen grundsätzlichen Erwägungen nun zu Krankheitsbildern in der HNO‐Heilkunde, die häufig eine Maskenbefreiung nach sich ziehen.
Die weitaus häufigsten Beschwerden betreffen das Gefühl einer mehr oder minder ausgeprägten Atemnot, in der Fachsprache ganz allgemein unter dem Begriff der „Dyspnoe“ zusammengefaßt. Diese Atemnot resultiert in der HNO‐Heilkunde meist aus einer Behinderung der Nasenatmung. Die Ursache diesen Atemwegshindernisses liegt bei weitem nicht immer nur in der auch jedem Nicht‐Facharzt geläufige Verbiegung der Nasenscheidewand, der sog. Septumdeviation oder einer Übergröße der Nasenschwellkörper, der sogenannten Nasenmuscheln.
Neben diesen, relativ leicht zu erkennenden, statischen, also dauerhaft bestehenden Befunden existieren auch Atemhindernisse, die ihre beeinträchtigende Wirkung erst im Verlauf des einzelnen Atemzugs entfalten und in bestimmten Situationen entfalten
Diese dynamischen Atemhindernisse sind schwierig zu diagnostizieren, dem Nicht‐Meiziner mühsam zu erklären und werden meist übersehen. Die Diagnostik dieser Störung wird weiterhin erschwert durch häufige Fehlen weiterer pathologischer Befunde im Bereich der Nase.
Diese dynamischen Störungen der Nasenatmung sind auf Anomalien im Bereich des knorpeligen Stützgerüsts der Nase zurückzuführen. So kommt es bei verschiedenen Baufehlern der diversen Stützknorpel der Nase erst im Zuge des Atemholens zu sichtbaren Einziehungen und damit verbundenen Engstellungen, die paradoxerweise um so schwerwiegender sind, je tiefer und angestrengter der Patient atmet, je schneller die Luft durch die als Düse wirkenden Nasenlöcher strömt. Die uns allen bekannte Wasserstrahlpumpe basiert auf diesem physikalischen Prinzip und kein Flugzeug würde sich ohne es in die Luft erheben.
Ein Hinweis auf diese, wie wir Rhinologen sagen, „dynamische Nasenklappenstenose“ ergibt sich, wenn der Patient durch ein Auseinanderziehen der Nasenflügel eine deutliche Atmungserleichterung verspürt.
Diese atemphysiologische Besonderheit tritt besonders unter Atemmasken und hier wiederum am häufigsten unter eng ansitzenden FFP2‐Masken und auf. Er verstärkt sich bei körperlicher Belastung.
Von einem völligen Fehlen pathologischer Befunde darf im übrigen erst ausgegangen werden, wenn das gesamte Naseninnere von einem Facharzt mit dem Endoskop untersucht wurde, und selbst dann kann es vorkommen, daß wegen des normalen zyklischen An‐ und Abschwellens der Nasenschleimhaut oder der Nasenschwellkörper die Untersuchung gerade zu dem Zeitpunkt stattfindet, an welchem die Schleimhaut sich zufälligerweise als relativ unauffällig darstellt.
Häufig wird übersehen, daß auch Schiefstände der äußeren knorpeligen oder knöchernen Nase fast immer eine Einschränkung der Nasenatmung zur Folge haben, da wie leicht zu ersehen ist, ein Haus, welches außen schief ist, nur schwerlich gerade Innenwände haben kann. Dies ist auch die Ursache für die Unzufriedenheit vieler an der Nasenscheidewand Operierter, bei denen versucht wurde, eine innere Begradigung der Nase zu erreichen ohne auf einen äußeren Schiefstand zu achten und diesen zu beseitigen.
Demgegenüber sind atmungseinschränkende raumfordernde Prozesse, wie zum Beispiel Polypenbildungen aufgrund einer chron. Nasennebenhöhlenentzündung leichter zu diagnostizieren und als Ursache einer Nasenatmungsbehinderung zu erkennen.
Eine Vielzahl von Atmungseinschränkungen wird durch spezielle Schwellungszustände, welche die gesamt Schleimhaut der Nase und des Nasenrachens betreffen, verursacht. Nicht nur zu bestimmten Jahreszeiten sondern häufig auch über das ganze Jahr auftretende Allergien führen ebenso zu Behinderungen des Luftstroms wie chron. Nasenschleimhautentzündungen der vielfältigsten Ursachen.
An diagnostischer Wertigkeit ist hier die genaue, auch endoskopische, Untersuchung und Befragung des Patienten höher einzuschätzen als Laboruntersuchungen. Ein negativer Allergietest welcher Art auch immer schließt das Vorhandensein einer Allergie oder einer hyperreagiblen Nasenschleimhaut nicht aus und kann daher keinesfalls als Argument gegen eine Maskenbefreiung angeführt werden.
Besondere Sach‐ und Fachkenntnis erfordern Patienten, welche sich einer oder gar mehrerer Operationen im Bereich der Nasennebenhöhlen unterzogen haben. Bei Anwendung nicht mehr zeitgemäßer Operationstechniken oder zum Beispiel auch nach ausgedehnten Nebenhöhlen‐Operationen kann eine Operation auch einmal in eine Verschlechterung der Nasenatmung münden.
Überhaupt sollte man, wenn die Frage der Maskenbefreiung ansteht, sein ärztliches Urteil nicht ausschließlich auf den mechanistischen Aspekt also auf Schwellungszustände sowie innere und äußere statische und dynamische Formveränderungen stützen. Wie der Name „Schleimhaut“ bereits andeutet, produziert Schleimhaut Schleim, oft genug in übermäßiger Menge und zu ungünstigen Zeitpunkten. Häufig beklagen Patienten unter Atemmasken über permanenten Niesreiz, und unstillbare Schleimbildung in der Nase, welches ihnen ein längeres Tragen der Maske zur Qual macht beziehungsweise unmöglich macht. Unverträglichkeit des Maskenmaterials sowie die dramatisch hohen Kohlendioxidwerte unter der Maske mögen hierbei auch eine Rolle spielen.
Bei Kindern ist die Diagnostik nasaler Störungen abhängig von Alter und Kooperationsbereitschaft der kleinen Patienten naturgemäß oft schwierig bis nahezu unmöglich. Die Befunderhebung bei Kindern ist infolgedessen ausschließlich dem Hals‐Nasen‐Ohrenarzt vorbehalten. Im Grunde genommen finden sich alle zuvor beim Erwachsenen besprochenen Gegebenheiten auch bei Kindern. Als „Nasenpolypen“ werden bei Kindern im Volksmund meist die Rachenmandeln, die Adenoide bezeichnet. Vergrößerte Adenoide äußern sich oft in dramatischen Symptomen. Sie bedeuten nicht nur ein ernstes Atemhindernis sondern können eine Vielzahl von ernsten pathophysiologischen Folgen für die ganzheitliche Gesundheit und Entwicklung des Kindes zur Folge haben. Sie sind daher ein absoluter Grund für eine Befreiung von Atemmasken.
Man muß sich natürlich die Frage stellen, wieso eine schwerwiegende Behinderung der Nasenatmung überhaupt zu einer Maskenbefreiung führt, denn die Patienten suchen den Arzt ja primär nicht wegen der Nasenatmungsbehinderung auf sondern weil sie ganz generell unter der Maske unter Atem‐ und anderen Problemen leiden.
Nun wissen wir, daß die Patienten, welche eine Nasenatmungsbehinderung aus welchen Gründen auch immer aufweisen und über Luftnot klagen, angeben, sie müssten, um unter der Maske ausreichend Luft zu bekommen, schließlich die Mundatmung zu Hilfe nehmen.
Dieser Zwang, unter der Maske auf Mundatmung umstellen zu müssen, ergibt sich aus dem deutlich erhöhten Atemwiderstand, der jeder Atemmaske zu eigen ist. Die Erhöhung des Atemwiderstandes ist von der Art der Maske abhängig. Die höchsten Werte werden unter engansitzenden FFP 2‑Masken gemessen. Hier ist der Atemwiderstand um mehr als das Doppelte erhöht, was natürlich mit einem entspechenden Anstieg der Atemarbeit, die der Mensch unter der Maske zu leisten hat, einhergeht. Welches Atemhindernis Sie unter einer FFP2‐Maske zu überwinden haben, können Sie tagtäglich bei Ihren maskentragenden Mitmenschen erahnen, bei denen sich das Maskengewebe wegen der eingeschränkten Luftdurchlässigkeit mit jedem Atemzug tief einzieht. Man sieht es förmlich, wie die Betreffenden nach Luft ringen, meist ohne es sich eingestehen zu wollen. Menschen leisten also abhängig von der Maskenart und der Dichtigkeit der Maske permanent erhebliche Arbeit auch in Situationen wo sie jedes Quentchen an zusätzlicher Belastung vermeiden sollten.
Das ist diesem Personenkreis natürlich bekannt.
Hingegen sind Patienten, die gerade aus einer Narkose erwacht sind, nicht ganz so wichtig. Wie die Hyänen stürzt sich das Personal auf die hilflos Darniederliegenden um ihnen die Atembehinderungsmaske überzustülpen.
Eine Universitätsprüfung, die unter FFP2‐Maske abgelegt werden muß, läßt von vorneherein schon Zweifel an der Gültigkeit des Ergebnisses zu.
Um dem erhöhten maskenbedingten Atemwiderstand, der sich dem ohnehin bereits bestehenden erhöhten Nasenwiderstand hinzuaddiert, zu begegnen, wird also auf Mundatmung umgeschaltet.
Die Mundatmung ist im Vergleich zur Nasenatmung die weitaus schlechtere Alternative. Nicht nur, daß die jedem Laien geläufige Anwärm‑, Befeuchtungs‐ und Reinigungsfunktion der Nase wegfällt. Durch die Austrocknung der Mundschleimhaut kommt es vermehrt zur Kariesbildung, Mundgeruch, bakterieller und Pilz‐Besiedlung der ausgetrockneten Schleimhaut und Mundwinkelgeschwüren. Beim wachsenden Skelett des Kindes kommen Fehlbildungen des Gesichts und Haltungsschäden hinzu.
Die Mundatmung ist auch in Bezug auf die Sauerstoffsättigung des Blutes, der Belüftung des Lunge und anderer Herz‐ und Kreislaufparameter die deutlich schlechtere Alternative.
Kaum bekannt ist, daß in der Schleimhaut von Nase und Nasennebenhöhlen ein ganz besonderer Stoff, das Stickstoff‐Monoxyd gebildet wird, welches nur durch den nasalen Atemstrom und nicht durch die Mundatmung in die Lunge gelangt. Dieses Gas zeichnet sich außerordentlich positive Wirkung auf Herz‐ und Muskeldurchblutung und viele weitere Körperfunktionen aus.
Nun wird sicher auch verständlich warum diese Menschen bei der Bitte um eine Maskenbefreiung nicht primär über die Behinderung der Nasenatmung klagen.
Nein, die Begründung lautet vielmehr: Unter der Maske bekomme ich keine Luft, bekomme Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen, Kreislaufstörungen, Schwächeanfälle und manches mehr.
Die Atemwegshindernisse im Mundbereich führen verständlicherweise am unmittelbarsten zur Atemeinschränkung, die durch keine weiteren Mechanismen kompensiert werden kann.
Besonders gefährdet sind daher Kinder mit vergrößerten Rachen und Gaumenmandeln. Diese Kinder sind akut gefährdet und deshalb ist hier die sofortige Befreiung von der Maskenpflicht gerechtfertigt.
Alle im Hals‐Nasen‐Ohrenbereich operierte Patienten sind wegen der erheblichen Gefahr der Wundinfektion durch die stets keimbesiedelten Masken ebenfalls , mindestens bis zur vollständigen Wundheilung vom Tragen einer Atemmaske zu befreien.
Da das Krankheitsbild der Schlafapnoe bei entsprechenden anatomischen Voraussetzungen häufig von Hals‐Nasen‐Ohrenärzten mitdiagnostiziert und mitbehandelt wird, soll es hier nicht unerwähnt bleiben. Die Schaf‐Apnoe ist unbehandelt eine schwere, lebensverkürzende Erkrankung. Die Patienten leiden über Nacht an einer dramatischen Sauerstoffuntersättigung mit einer Vielzahl von dauerhaften Folgeschäden. Es ist nicht hinzunehmen, sie durch eine vermehrte Rückatmung von Kohlendioxyd bei Maskenatmung weiter zu belasten. Auch diese Patienten sind a priori vom Tragen einer Atemmaske auszunehmen.
Einen Sonderfall, möchte ich nicht unerwähnt lassen: Den der hörbehinderten und stimm‐ beziehungsweise sprachgestörten Kinder.
Bei der Unterrichtung hör‑, sprach‐ und stimmgestörter gestörter Menschen legt bereits der gesunde Menschenverstand nahe, daß die Möglichkeit, vom Mund der Lehrkraft abzulesen bei diesem Personenkreis eine der wichtigsten Voraussetzung für eine ausreichende Sprachverständlichkeit ist.
Ebenso ist ein ungehinderter akustischer Fluß zwischen den Kommunizierenden und die Möglichkeit der optischen und taktilen Kontrolle von Mimik und Sprachmotorik nur möglich, wenn alle Beteiligten keine Maske tragen.
Nicht selten klagen Patienten über Kopfschmerzen nach längerem Maskentragen. Die Ursachen können vielfältig sein. Im Bereich der Kopf‐Hals‐Heilkunde sehen wir immer wieder neuralgische Beschwerden, die durch den Druck der Maskenränder und der an der Ohrmuschel zerrenden Befestigungsschlaufen verursacht werden. Migränepatienten berichten, daß Anzahl, Dauer und Heftigkeit ihrer Attacken zugenommen haben, seit dem sie Masken tragen. Auch diesem Personenkreis kann eine Maskenbefreiung nicht verwehrt werden.
Eine jüngst erschienene japanische Studie hat nochmals auf die massenhafte Besiedelung von Atemmasken mit Krankheitskeimen aller Art hingewiesen. Auch wenn viele dieser Bakterien und Pilze nur fakultativ pathogen sind, also ihre krankmachende Wirkung nur unter bestimmten Voraussetzungen entfalten, sind Patienten, deren Widerstandskraft vermindert ist oder im Rahmen einer Therapie herabgesetzt werden muß, gefährdet. Auch diesem Patientenkreis ist vom generellen Gebrauch einer Maske abzuraten.
Nicht selten bringen die Patienten Photographien von ausgedehnten Hautekzemen beim Tragen von Atemmasken mit. Diese durch die erhöhte Hauttemperatur und einer erhöhten Luftfeuchte unter der Maske begünstigte Hauterkrankung kann durch die Wirkung der auf den Masken reichlich vorhandenen Krankheitserreger durchaus einmal in ein nur schwer zu beherrschendem Ekzem münden.
Bei immer wiederkehrendem Auftreten von maskeninduzierten Hautekzemen ist ebenfalls eine Maskenbefreiung zu erwägen.
Nun kommt es im ärztlichen Alltag kom nicht selten vor, daß Patienten besonders unter der einen oder der anderen Maskenform leiden.
Deshalb ist immer auch zu überlegen ob man mit Zustimmung des Patienten das Attest auf eine bestimmte Maskenform begrenzt, nicht zuletzt um dem Patienten soziale Konflikte und Anfeindungen, welche maskenbefreite Patienten oftmals durchleben müssen, zu ersparen.
Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zur Form der Maskenatteste sagen.
In Berlin werden Ärzte gezwungen, auf den Attesten zur Befreiung von Masken während des Schulbesuchs die jeweils beim Patienten erhobenen Diagnosen anzugeben.
Inzwischen wird berichtet, daß sich immer öfter u.a. Arbeitgeber, Zugpersonal, Polizisten, Ordnungsamtmitarbeiter und diverse im Justizwesen Tätige sich bemüßigt fühlen, Auskunft über die medizinischen Gründe für das vorgelegte Attest zu fordern.
Dies ist ein grober Verstoß gegen die grundlegendsten Anliegen des Datenschutzes, begangen von Politikern, welche die Bevölkerung ansonsten mit den z. T. widersinnigsten und impraktikabelsten Datenschutzbestimmungen traktieren.
Diese Verordnung wurde von Politikern ausschließlich als Druckmittel zur unterschiedslosen Durchsetzung des Maskenzwangs erlassen.
Dieses Vorgehen öffnet ein Einfallstor für eine zukünftige politisch motivierte Öffentlichmachung intimster Persönlichkeitsdaten. Was würde wohl ein wegen chronischer Alkoholprobleme wochenlang für arbeitsunfähig erklärter Staatsanwalt sagen, wenn sich demnächst diese Diagnose auf seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fände.
Weder Lehrkräfte noch Schulleiter noch Lehrer noch Polizisten und so seltsam das klingen mag, auch nicht der Zugschaffner, verfügen über die Voraussetzung, ärztliche Diagnosen zu beurteilen.
Von daher ist die Nennung ärztlicher Diagnosen auf Attesten strikt abzulehnen.
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