Die Sprache der Herrschaft – und der Ohnmacht Lektion 15: Bußgeldbescheid und Bußgeldverfahren

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MagMa legt hiermit die seit 2012 als Video vorliegenden und basierend auf Überlegungen von Anfang der 90er Jahre entstanden Lektionen zur »Sprache der Herrschaft und der Ohnmacht« von malcom.z vor. Nicht alle ursprünglich als Videopodcast verfassten Lektionen eignen sich zur schriftlichen Veröffentlichung. Daher die Lücken in der Nummerierung. Viele Lektionen verweisen auf andere und zum besseren Verständnis der Thesen empfiehlt es sich die Lektionen nicht isoliert zu betrachten.

Lektion 18: Einfahrt frei! Der tagtägliche Arisierungs- Ghetto-Terror

Lektion 19: Indirekte Behauptungen und Beweise

Lektion 20: Die Weiber werden gefickt, die Kerle kriegen die Eier abgeschnitten

Lektion 21: RECHT: DAS Recht, (DIE) Rechte /​EIN Recht /​MEINE Rechte /​MEIN Recht, recht – rechts

Lektion 22: »Rassentheorie« und »Totalitarismustheorie«

Lektion 23: Natürlicher Tod – Freitod – Selbstmord – Schuldeingeständnis

Lektion 24 – 1: Der Stählerne – als Antichrist

Lektion 24 – 2: Der Stählerne – von Trotzki über Goebbels und Wlassow zu Chruschtschow

Lektion 24 – 3: Der Stählerne – Katyn

Lektion 25: Der sogenannte Stalinismus

Lektion 26: Der sogenannte Populismus und/​oder Rechtspopulismus

Lektion 28: AusländerhaSS

Lektion 29: Verschwörungstheorie

Lektion 30: Lügenpresse halt die Fresse

Lektion 31: Politischer Analphabetismus

Lektion 32: Ostdeutschland (Ostwörter I)

Lektion 33: Die Ostdeutschen (Ostwörter II)

Lektion 35: Ostalgie (Ostwörter IV)

Lektion 36: Ostmusik und Ostrock (Ostwörter V)

Lektion 15: Bußgeldbescheid und Bußgeldverfahren

Zum gewöhnlichen, tagtäglichen, staatlichen Faschoterror der kolonial-​arroganten Fremdherrschaft über die DDR-​Bürger seit 1990 gehört das anonymisierte, recht zufällig-​willkürliche Versenden von sogenannten Bußgeldbescheiden an DDR-Bürger.

Dies ist in den meisten Fällen menschenrechtswidrig.

Buße ist ein Hauptwort der katholischen Unterwerfungsideologie. In der Renaissance benutzten die Pfaffen die Buße-​Ideologie noch dazu, in Abwesenheit ihrer männlichen Beschützer Bauernweiber flachzulegen. Die heutige pfäffische Verlogenheit war damals zwar schon angelegt, aber lange nicht so ausgeprägt: Es oblag den Pfaffen damals wie heute, die Bäuerlein mit ihrem Jesus-​Hokuspokus, Weihrauchfäßchenschwingen, Moralisieren usw. dumm zu halten. Auch damals schon schützte das Keuschheitsgelübde die Weiber nicht vor der pfäffischen Niedertracht und Maßlosigkeit in ihrer Zudringlichkeit. In der DDR, wo dergleichen abgeschafft war, hat man bis 1989 noch fröhlich die Volks-​Lieder gesungen und bei DT64 und anderswo gesendet, die von dergleichen berichteten:

»Es wollt ein Bauer frühaufstehn …« Und die damaligen DDR-​Jungen sangen aus vollster Kehle und mit vollster Freude von »des Pfaffen Arschgesicht«.

Aktuell 2022 beten die West-​Protestler gegen Carola und Ukraine-​Krieg und Nordstrom-​2-​Nichtöffnung, bei denen DDR-​Geborene mitlaufen und den Westlern nachbeten dürfen, den selben Jesus an, wie die C‑Diktatoren und die Ukraine-​Krieger und die Gas-​Boykotteure. Wie die Sklavenhalter in den Usa die Negersklaven abrichteten, den weißen Gott der Negersklavenhalter anzubeten. Warum wohl? Weil sie wußten, daß es ihnen, den Sklavenhaltern, schaden würde oder könnten? Oder weil sie wußten, daß ihr weißer Jesus ein Instrument ihrer Sklaverei ist?

2. Ab 1990 hat die Pfaffenherrschaft das deutsche Volkslied, insbesondere das widerständige, plebejische, antipfäffische, brutalstmöglich unterdrückt, und also wagt es niemand mehr, so frei zu sein und zu senden, wie man es in der DDR war, auf den Bühnen der Kulturhäuser, Klubs, an den Stränden und Lagerfeuern, im demokratischen Rundfunk. So viel hier zur Unterdrückung in der DDR. Zumal die Staats-​Pfaffen vorsorglich unsere Kulturhäuser und Jugendklubs flächendeckend plattgemacht haben. Ein wesentliches Instrument und Ergebnis war die Nazifizierung großer Teile der DDR-​geborenen Jugendlichen. Statt »des Pfaffen Arschgesicht« mitzusingen sollten sie das böhse Onkels-​Repertoire auswendig lernen und mitgrölen.

3. Heutzutage haben wir es auch mit Pfaffen zu tun, die den Menschen ein zölibatäres Leben vorlügen, aber mit ihrer Hauhälterin vögeln und sich nicht zu ihren Kindern bekennen, doch in der Mehrheit mißbrauchen sie kleine Jungs und benutzen dazu, wie so oft harmlos geredet, die Buße-​Ideologie, die Jungs zu beindrucken, einzuschüchtern, ihnen Angst zu machen, um zunächst an ihr sexuelles Ziel zu kommen und die Mißbrauchten dann zum Schweigen zu verpflichten. Später ist diese Initialisierung dann die Voraussetzung für die ganz großen Karrieren:

Typen wie Jauch, Gottschalk, Kerkeling, Niedecken usw. werden erzählt als im Jugendprogramm des Bayerischen Rundfunks und ähnlich ihre »Karriere« begonnen zu haben. Tatsächlich waren die alle Ministranten. Und haben sich ihre Millionen »verdient«, indem sie sich ihre Knabenschwänze haben lutschen lassen und bis heute darüber darüber Schnauze hielten und halten.

4. Buße ist ein aktiv-​unterwürfiges Handeln beziehungsweise ein unfreies, von außen gelenktes unterwürfiges Denken des Büßers. Es kann von außen auch abverlangt werden, in der Regel also hierarchisch durch einen Befehlsmächtigen, den Pfaffen, Bischof, Papst und so weiter, aber auch durch die frühkindliche Indoktrination und Programmierung durch die Pfaffenkaste und das übrige Umfeld.

5. Zu beachten ist, daß wir es sprachlich hier mit einer Ausnahme von der Regel zu tun haben, was die Zuordnung der Verbform anbetrifft. Das Verb mit dem selben Stamm »büßen« ist – entgegen dem Substantiv »Buße« – eher kein religiöses Wort, sondern ein weltliches, umgangssprachliches. »Das sollst du mir büßen!«, ist die Ankündigung von Rache, Revanche, Zufügung von Schmerz und Nachteil. »Etwas büßen« müssen, meint ebenfalls etwas anderes als eine religiöse Handlung oder Einstellung. Das weltliche Büßen ist, wie wir sehen, grammatikalisch mit einem Objekt verbunden, also transitiv. Das – gelegentlich vorkommende – religiöse ist intransitiv. Die eigentliche, hauptsächliche Verbform der Buße aber ist: »Buße tun«.

6. Wir haben es also, wie wir sehen, mit einer staatlich verordneten katholisch-»indoktrinierenden« Zwangsmaßnahme zu tun. Und das ist eine Menschenrechtsverletzung gegenüber Heiden, Agnostikern, Atheisten, DDR-​Bürgern. Ob diejenigen, die sich zu Luther bekennen, unter den Buße-​Ablaßhandel subsumiert werden dürfen oder nicht, wollen wir hier nicht entscheiden. Das sind, entgegen der arischen Anti-​DDR-​Staatspropaganda mitsamt der gern und oft behaupteten Christenverfolgung, eh nur paar mickrige Prozent.

7. Gemäß den Bildungsregeln für zusammengesetzte Substantive in der deutschen Sprache handelt es sich also um Geld für, als beziehungsweise statt Buße. Geld für, als beziehungsweise statt Buße zu verlangen, dafür gibt es das ältere, heute kaum noch gebrauchte Wort Ablaßhandel. Der bekannteste Betrüger auf diesem Gebiet war ein gewisser Tetzel, der es nicht weniger bunt trieb als die Ablaß-​Betrüger heutzutage.

Der Ablaßhandel wurde, nicht zuletzt durch Luthers Protestation, um 1525 abgeschafft, insbesondere östlich der Elbe. Die Wiedereinführung des Ablaßhandels seit 1990 ist ebenfalls eine Menschenrechtsverletzung. Auch die Verwendung des Ablasses entspricht heute dem damaligen. Damals wurde der Welt größter Puff in Rom mit dem Geld finanziert, und selbstverständlich ist auch bei den Geld-​Eintreibern ein Großteil hängengeblieben. Wie heute bei den Bumstagskorruptis, Parteivorsitzenden, Lobbyisten usw. Und: Das Geld wurde über die Schweiz nach Rom geschafft. So neutral waren diese Verbrecher damals schon. Wie ab 1990 zum Beispiel die Schmiergelder an die Kohlregierung, die die Elf-​Aquitaine-​Franzosen für die Übereignung unserer Petrolchemieindustrie und unser Tankstellennetz des VEB Minol gem. damaliger Medienlecks super »neutral« gezahlt wurden und in die Wahlsiege der Schwerstverbrecher investiert wurden.

Das war der Unterschied: Während ab 1933 die Original-​Nazis allein profitierten von den Arisierungen jüdischen Eigentums, haben ihre »Rechtsnachfolger in Identität« ab 1990 mit ihren dicksten Kumpanen geteilt: Amis, Brits, Franzen und Schweizer. Also muß sich niemand wundern, daß kein DDR-​Bürger in diesen Ländern ab 1990 jemals ein faires Asylverfahren bekommen hat. Und da die Funkzies dieser Staaten bestimmen, wer in den internationalen Menschenrechtsgremien sitzt, werden Menschenrechtebeschwerden der DDR-​Bürger gegen die Arisierungen ab 1990 und all die anderen Menschenrechtsverbrechen gar nicht erst angenommen: Nicht in Straßburg (ECHR), nicht in Genf (UN-​Menschenrechteabteilung), nicht in Wien (UN-​Flüchtlings-​Abteilung), nicht in Warschau (KSZE-​OSZE). Es gibt zwei interessante Ausnahmen: Die Beschwerden der höchsten DDR-​Funktionäre über ihre Strafverfolgungen in Straßburg und Genf und die der DDR-​Bodenreform-​Erben wegen ihrer rückwirkenden Enterbung gem. dem kohlschen-​faschistischen 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992, mit dem Kohl nicht zuletzt sein Liebchen Merkel finanziert hat.

8. Aus all dem folgt, daß gemäß den Menschenrechten, zu denen sich die Brd-​Arier gem. Art 1 provunG bekennen, und dem Völkerrecht, das gem. Art 25 provunG unmittelbar geltendes Recht sei, nur diejenigen DDR-​Bürger mit Bußgeldbescheiden belastet werden dürfen, die in die Jesus-​Kasse einzahlen: Thierse, Schorlemmer, Eppelmann, Diestel usw. Heiden, Agnostiker, Atheisten, Ungläubige usw. mit dergleichen abzuzocken ist menschenrechtswidrig. Was selbstverständlich keinen Staatsbüttel juckt.

9. Das Vorbild für diesen Terror ist wieder die Adolf-Hitler-»Zivilgesellschaft«. Nachdem die Original-​Nazis am 9.11.1938 die Geschäfte und Synagogen von ihnen als Juden Denunzierten demoliert, die Scheiben eingeschlagen, die Geschäftsinhaber und ihre Mitarbeiter, Familienangehörigen bedroht, geschlagen, verschleppt, einige auch gleich totgeschlagen, die Synagogen angezündet haben, wurde dafür eine Strafe verhängt. Die Straftäter waren übrigens als Zivilisten verkleidete SA-​Schläger-​Banden. Deshalb ja »Zivilgesellschaft«, die selbe Art Zivilgesellschaft wie heute, da die über den Geheimdienst gesteuerten und finanzierten NSU-​Nazi-​Mörder-​Banden als harmlose Wohnmobilisten durch Land gondeln und morden. Und wie heute konnten die Völkischen Beobachter, die Kanzler und Minister nichts dergleichen erkennen. Jedenfalls nicht öffentlich und nicht offiziell. Die Strafverfolgungen ab 1990 entsprachen denen ab dem 9.11.1938.

10. All diese Straftaten in den 1930ern wurden mindestens so intensiv ermittelt und strafverfolgt wie die Straftaten gegen die DDR-​Bürger seit 1990 und wie gegen ihre NSUs, NPDs, DSUs. Kohls, Friedmanns, Kanthers, Hubert F.s, Lafos usw.

11. Es wurde nach dem 9.11.1938 also eine kollektive Strafzahlung gegen alle Juden im Reich verhängt in Höhe von 1 Mrd. RM wegen des ganzen Glases auf den Bürgersteigen, wegen der Gefährdung der Volksgenossenschaft und das Erschrecken der arischen Hausfrauen durch die brennenden Synagogen usw. Selbstverständlich wurde diese Strafe nicht gegen die kriminellen Brandstifter, die Rowdies und Totschläger verhängt, sondern gegen ihre Opfer. Gegen alle Juden beziehungsweise zu Juden Erklärten. Die Orignal-​Nazis nannten diese Strafzahlung JUDENBUßE. Also: Sie warfen generell den Juden vor, nicht an den richtigen Gott oder an gar keinen zu glauben, schon gar nicht an den neuen Gott der Deutschen Adolf, und warfen bekanntlich diejenigen, die sich zu diesem Katholo-​Evango-​Gott bekannten, aus ihren Kirchen und aus der HJ und unterwarfen sie dann einer jesusfundamentalistischen Zwangsmaßnahme im Widerspruch zu all den Vorwürfen wegen des falschen Gottes, einer Buße in Form einer Geldzahlung. Welch Hohn! Die Un- beziehungsweise Falschgläubigen der Katholo-​Strafe zu unterwerfen.

Wie sie es seit 1990 gegen die heidnischen DDR-​Bürger. praktizieren. Q.e.d.

Bild: Ablassantrag mit päpstlichem Siegel, 1925 (E rulez)

Lektion 15 als Video:

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