Pres­se­aus­sendung Satur­day for Liber­ty – Polo­nai­se Solidaire

Lese­zeit3 min

Erging an die gesam­te gespro­che­ne und geschrie­be­ne Pres­se Luxemburgs.

Luxem­burg, am 6.6.2022

Am Sams­tag, 4.6.2022, hat Frau Lydie Pol­fer die Poli­zei ange­wie­sen, eine admi­nis­tra­ti­ve Beschlag­nah­mung unse­rer mobi­len Laut­spre­cher­an­la­ge vor­zu­neh­men, wenn wir sie vor der Cham­ber nicht sofort abzu­schal­ten bereit wären. Damit hat sie den demo­kra­ti­schen Kor­ri­dor ver­las­sen und die DP soll­te sich für das »D« in ihrem Par­tei­na­men nach einer ande­ren Bezeich­nung umsehen.

Denn damit wur­de unser Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung ver­letzt, da auf die­se Wei­se das, was wir zur Auf­klä­rung der Bevöl­ke­rung mit­zu­tei­len hat­ten, nur mehr für einen sehr klei­nen Kreis hör­bar war. Im Urteil 125/22 des Tri­bu­nal de Poli­ce zu einem frü­he­ren Ver­bot des Mit­füh­rens einer mobi­len Laut­spre­cher­an­la­ge, an das wir uns nicht gehal­ten hat­ten, wur­den wir als Orga­ni­sa­to­ren frei­ge­spro­chen und der Rich­ter hat sehr detail­liert begrün­det, daß die­ses Ver­bot unrecht­mä­ßig war. Das eben weil damit nach außen nicht mehr hör­bar wäre, hiel­ten wir uns an das Ver­bot, was wir mit­zu­tei­len haben, wes­we­gen das Ver­bot eine Ver­let­zung unse­res Men­schen­rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung dar­stellt. Wir den­ken, die Begrün­dung des Erstrich­ters ist nicht zu kippen.

Es war die Akti­on der Lydie Pol­fer vom 4.6. umso mehr ein Macht­miß­brauch, weil sie damit auch gegen das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot ver­stieß, da ande­ren Orga­ni­sa­to­ren von Demons­tra­tio­nen pro­blem­frei wesent­lich stär­ke­re Anla­gen, ja sogar Laut­spre­cher­we­gen in der Fuß­gän­ger­zo­ne geneh­migt werden.

Unse­rer Auf­fas­sung nach hät­ten die Poli­zis­ten die Frau Bür­ger­meis­te­rin auf ihren »abus de pou­voir« und die Dis­kri­mi­na­ti­on hin­wei­sen müs­sen, anstatt die­ser grund­rechts­wid­ri­gen (bezüg­lich Men­schen­recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung) und straf­rechts­wid­ri­gen (bezüg­lich Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot) Anord­nung zu folgen.

Nach Erkennt­nis­sen des Men­schen­rechts­ge­richts­hofs in Straß­burg besteht das Men­schen­recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung nicht nur für all­ge­mein Akzep­tier­tes, son­dern sehr wohl auch für davon Abwei­chen­des, ja Schockierendes.

Es mag die Luxem­bur­ger Poli­tik und jene, die ihr bedin­gungs­los glau­ben, scho­ckie­ren, wenn wir die blau­gel­be Fah­ne, die vor der Cham­ber und vie­len Gemein­de­häu­sern weht, als Fah­ne eines faschis­ti­schen Regimes in Kiew bezeich­nen, das Wohn­häu­ser, Schu­len und Märk­te bom­bar­diert, Zivi­lis­ten als mensch­li­che Schutz­schil­der für ihre Bewaff­ne­ten ganz beson­ders der Batail­lo­ne wie Asow, Aidar, Rech­ter Sek­tor, Don­bass u.a. nützt und damit Zivi­lis­ten jeden Alters ihrer Lebens­grund­la­gen beraubt, sie in Lebens­ge­fahr bringt, ver­letzt und tötet.

Es mag gewis­se Leu­te scho­ckie­ren, wenn wir sagen, es sei Ver­leum­dung den rus­si­schen Sol­da­ten und den Ver­tei­di­gungs­or­ga­nen der bei­den Volks­re­pu­bli­ken mas­sen­haft Ver­ge­wal­ti­gun­gen bis hin­un­ter zu Klein­kin­dern anzu­dich­ten. Das wur­de erneut am 2.6. in der Cham­ber dahin­ge­lo­gen, denn am glei­chen Tag avan­cier­te die Ombuds­frau, die sowas ver­brei­tet hat in den letz­ten Wochen ohne jemals irgend­ei­nen Beweis vor­le­gen zu kön­nen, zur Fein­din der Ukrai­ne nach ihrer Ent­las­sung (sie­he: https://​mag​ma​-maga​zin​.su/​m​a​g​m​a​/​2​0​2​2​/​0​6​/​u​k​r​a​i​n​i​s​c​h​e​s​-​p​a​r​l​a​m​e​n​t​-​e​n​t​l​a​r​v​t​-​v​e​r​g​e​w​a​l​t​i​g​u​n​g​s​v​o​r​w​u​e​r​f​e​-​g​e​g​e​n​-​r​u​s​s​e​n​-​a​l​s​-​l​u​e​gen/). Eigent­lich wäre eine Enschul­di­gung bei der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on für alle fäl­lig, die ihre Lügen nach­ge­be­tet haben.

Es mag scho­ckie­ren, wenn wir sagen, die Infla­ti­on und der Kauf­kraft­ver­lust, der ganz beson­ders Gering­ver­die­ner trifft, sind die Fol­ge nicht von »Putins Krieg«, son­dern von den von den USA anbe­foh­le­nen Sank­tio­nen, denen die EU bei Ver­stand nicht fol­gen dürf­te, weil die­se Bevöl­ke­rung wie Wirt­schaft HIER rui­nie­ren und Ruß­land über­haupt nicht krat­zen, weil die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on alles, was im Wes­ten nicht abge­nom­men wird, im Osten abset­zen kann.

Es mag scho­ckie­ren, wenn wir für den Aus­tritt aus NATO, EU und WHO ein­tre­ten und für Frie­den und Völ­ker­freund­schaft mit allen Völ­kern der Welt. Krie­ge wie Plan­de­mien und Gesund­heits­dik­ta­tu­ren bedro­hen die Men­schen­rech­te, ja das Über­le­ben aller.

Es mag scho­ckie­ren, wenn wir gegen die Angst­ma­che auf­tre­ten, egal ob mit Viren oder äuße­ren Fein­den, damit die Men­schen ihrer Ent­rech­tung und ihrer Ver­ar­mung bereit sind zuzu­stim­men im Glau­ben, nicht mehr als ihr nack­tes Über­le­ben ret­ten zu können.

Es mag scho­ckie­ren, wenn wir dar­auf ver­wei­sen, wie sehr der Zwang zu medi­zi­ni­schen Ver­su­chen – sei es durch Mas­ken zum Stu­die­ren, was die Ver­rin­ge­rung der Sau­er­stoff­zu­fuhr im Kör­per und in der Psy­che bewirkt, sei es durch gen­tech­nisch modi­fi­zier­te expe­ri­men­tel­le Inoku­la­tio­nen, die die Men­schen anfäl­li­ger machen für die Krank­heit anstatt sie zu immu­ni­sie­ren (sie­he: https://​www​.expres​sis​-ver​bis​.lu/​2​0​2​2​/​0​5​/​2​9​/​m​a​l​e​n​-​n​a​c​h​-​z​a​h​l​en/) – gegen den Inter­na­tio­na­len Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te ver­stößt, beschlos­sen von der UNO-Voll­ver­samm­lung am 19.12.1966, von Luxem­burg unter­zeich­net am 26.11.1974, rati­fi­ziert am 18.8.1983. Denn Arti­kel 7 besagt:

Nie­mand darf der Fol­ter oder grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe unter­wor­fen wer­den. Ins­be­son­de­re darf nie­mand ohne sei­ne frei­wil­li­ge Zustim­mung medi­zi­ni­schen oder wis­sen­schaft­li­chen Ver­su­chen unter­wor­fen werden.

Die­se unse­re wesent­li­chen Argu­men­te, die vor­zu­brin­gen uns die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on des Euro­pa­rats in einer Demo­kra­tie berech­tigt, könn­ten wir noch wei­ter aus­füh­ren, nur wür­de das den Rah­men einer Pres­se­aus­sendung spren­gen. Wir sind jedoch jeder­zeit ger­ne bereit, im Gespräch detail­liert dar­auf einzugehen.

Wir bedan­ken uns inzwi­schen herz­lich im vor­hin­ein für jede Ver­öf­fent­li­chung und verbleiben

mit freund­li­chen Grüßen

Jean-Marie Jaco­by und Peter Freitag
als Orga­ni­sa­to­ren von SATUR­DAY FOR LIBER­TY – POLO­NAI­SE SOLIDAIRE

Bild: Mit unge­zo­ge­nen Sprü­chen beschil­der­ter Rücken eines illus­tren Luxem­bur­ger Demonstranten

One thought on “Pres­se­aus­sendung Satur­day for Liber­ty – Polo­nai­se Solidaire

  1. Nur damit nie­mand meint, in Euro­pa habe nur Luxem­burg die­sen schö­nen Pakt unter­zeich­net. Denn der Inter­na­tio­na­le Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te wur­de nahe­zu von allen Staa­ten nicht nur unter­zeich­net son­dern auch rati­fi­ziert. Von Öster­reich wur­de er unter­zeich­net am 10.12.1973, rati­fi­ziert am 10.9.1978. Von der BRD wur­de er unter­schrie­ben am 9.10.1968, rati­fi­ziert am 17.12.1973. Bel­gi­en hat am 10.12.1968 unter­schrie­ben, am 21.4.1983 rati­fi­ziert, Frank­reich hat am 4.11.1980 ratifiziert. 

    Es kom­me folg­lich kei­ner mehr mit dem tol­len Argu­ment, dem Nürn­ber­ger Kodex kom­me kei­ne Rechts­ver­bind­lich­keit zu, denn die kommt dem Inter­na­tio­na­len Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te sehr wohl zu.

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