Doch mit dem Zusammenbruch des Ostblocks schien mit einmal ein Gegenpol zu fehlen. In Deutschland gab es schon in den frühen 90er Jahren mit einmal scharfe Diskussionen um Sozialleistungen, die letztendlich ausgerechnet unter einer rot‐grünen Regierung in der Agenda 2010 der Hartz‐IV‐Gesetze mit den extrem unsozialen Bedarfsgemeinschaftsregelungen mündete. Die Bedarfsgemeinschaftsregelung bedeutet, dass bei Arbeitslosigkeit nach Ablauf der auch kürzer gewordenen Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 (ALG I) eine Regelung in Kraft tritt, bei der oft nur noch Alleinstehende Sozialleistungen erhalten, da nach Möglichkeit die anderen Haushaltsmitglieder zur Kasse gebeten werden sollen. Und zwar bis zum Ruin! Bei Verheirateten ist in so einem Fall immerhin noch die Krankenversicherung über den arbeitenden Partner möglich. Bei unverheirateten Paaren soll der Arbeitende sogar für die Krankenversicherung des Arbeitslosen aufkommen. Daran zerbrechen sehr viele Beziehungen. Richtig schlimm wird es, wenn auch noch Kinder im betroffenen Haushalt leben.
Nur 100 Euro Freibetrag für Arbeitende
Allen Personen eines Haushaltes, einschließlich des Arbeitenden, wird bei bei ALG II (= »Hartz IV«) jeweils rechnerisch nur der Hartz‐IV‐Regelsatz + Mietanteil einer »angemessenen« Wohnung zugebilligt. Der Regelsatz beträgt aktuell monatlich 449 Euro für volljährige Alleinstehende und Alleinerziehende, 404 Euro für den Partner. 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Für Kinder gibt es entsprechend weniger.
Dem Arbeitenden wird auch nur etwas mehr, nämlich der Hartz‐IV‐Satz + Mietanteil + 100 Euro Freibetrag zugestanden. Das kann bedeuten, dass er möglicherweise auch bald die Arbeit verliert, wenn er nur knapp über der Bemessungsgrenze liegt und zum Beispiel geforderte »Dresscode‘s« in seinem Job nicht mehr finanzieren kann.
Hartz IV zerstört die Familie als Kern der Gesellschaft!
Lediglich wenn der Arbeitende selbst sog. »Niedriglöhner« ist, könnte dann noch über das Jobcenter »aufgestockt« werden. Also nicht die Höhe der Leistungen oder andere oft angeführte Punkte sind das Hauptproblem an Hartz IV, sondern die darin enthaltene sog. Bedarfsgemeinschaftsregelung, die oft ganze Familien zerstört. Noch mal: Solange beide Partner Hartz IV beziehen, so schlimm das auch ist, haben sie wenigstens nur ein finanzielles Problem. In einer Partnerschaft, wo einer arbeitet und der andere nicht, ist es aus den vorgenannten Gründen noch schlimmer. Der vermeintliche Sozialstaat hat hier seine Sorgepflicht auf arbeitende Haushaltsmitglieder abgewälzt! Da es statistisch sehr oft vorkommt, dass ein Partner arbeitet und der andere nicht, wurde der Sozialstaat mit diesen Regelungen quasi abgeschafft. Wobei auch die sog. Hartz‐IV‐Sippenhaft zu nennen wäre, wo Eltern auch für erwachsene Kinder sowie umgekehrt Kinder für den Unterhalt verarmter Eltern aufkommen sollen. Der ehemalige Sozialstaat hat sich also ziemlich unauffällig seiner sozialen Sorgepflicht entledigt. Damit zerstört er vorsätzlich Familien und es werden dadurch arbeitende Menschen finanziell ruiniert. Diese Gesetzgebung zerrüttet Familien massiv. Es ist Fakt, dass die Liebe schon sehr stark und möglichst frisch sein muss, damit solcherart Belastungen längere Zeit getragen werden können. Damit wird der Auflösung der Familien Vorschub geleistet!
Am stärksten leiden die Kinder!
Im Extremfall soll eine alleinerziehende Mutter, die mit einem neuen Partner zusammenzieht, dessen Lebensunterhalt einschl. seiner Krankenversicherung finanzieren, falls er arbeitslos wird, und sie ein paar Euro zu viel verdient. Sie soll dann dem Verlottern ihrer Kindern zusehen. Zumal die Finanzierung eines arbeitslosen Partners ganz extrem zu Lasten der eigenen Kinder geht, die dann immer mehr ins Abseits geraten. Es fehlt nicht nur das Geld für Anziehsachen und tolle Spielzeuge, sondern oft sogar für die kulturelle Teilhabe. Klassenfahrten, Schulausflüge, Bücher, Kino‐ und Theaterbesuche sind so jedenfalls kaum noch drin. Von Urlauben etc. ganz zu schweigen. In Bezug auf die Corona‐Maßnahmen wird jetzt festgestellt, dass Kinder damit noch mehr zu psychischen Problemen neigen, sodass sogar Suizidversuche und Suizide bei Kindern angestiegen sind.
Das geht aber nicht nur zu Lasten der Kinder, auch die Eltern werden in so einer Situation schneller krank. Eventuell verkürzen solcherart Probleme, deren Hauptursache möglicherweise Hartz IV war, sogar die Lebenserwartung, so dass der Staat Renten sparen kann. Auf jeden Fall kommen die Ärzte dadurch zu viel Kundschaft, ähm Patienten. Hier schließt sich der Kreislauf von Gewinnern und Verlierern.
Zum besseren Verständnis, der Auszuhaltende muss nicht unbedingt ein typischer Langzeitarbeitsloser sein, es kann sich bspw. auch um einen ehemaligen Selbstständigen oder um einen Studenten handeln, der anschließend nicht gleich eine Arbeit findet.
Dieses Damoklesschwert, das über den Köpfen der Arbeitnehmer, aber auch der Selbständigen schwebt, führt natürlich zu sehr negativen Folgen auf dem Arbeitsmarkt. Nun kann es sich kaum noch jemand leisten seine Arbeit zu verlieren. Ein Verlust des Arbeitsplatzes wird existenzbedrohend. Die Arbeitnehmer sind damit vor allem in strukturschwachen Regionen erpressbar. Die Brisanz dieser Gesetze hätten vor allem linke und sozial eingestellte Politiker erkennen müssen. Es wurde damit auch die Voraussetzung für autoritäre Politik erschaffen.
Hartz IV ist nicht nur unsozial, sondern auch autoritär!
Getreu dem Bibel‐Zitat »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen«, das es sogar in die sog. Stalin‐Verfassung der UdSSR von 1936 schaffte und zum realsozialistischen Leistungsprinzip1 »Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung»erkoren wurde, stellte Franz Müntefering (damals Bundesminister für Arbeit und Soziales und Stellvertreter der Bundeskanzlerin) sogar noch 2006, am 9. Mai in der Bundestagsfraktion der SPD zum geplanten »SGB II‐Optimierungsgesetz« (SGB II = Sozialgesetzbuch II, regelt Hartz IV) klar: »Nur wer arbeitet, soll auch essen.«, obwohl Rot‐Grün da schon nicht mehr an der Macht war.
Im Nachhinein mit Blick auf die Entwicklung bis heute lässt sich vermuten, dass mit solcherart Druckmitteln wie der Hartz‐IV‐Bedarfsgemeinschaftsregelung möglicherweise auch geplante staatliche Repressionen leichter durchgesetzt werden sollen. So etwas Unsoziales wie Hartz IV hat früher nicht einmal die CDU geschafft.
Als wenn SPD und Grüne es damals schon vorhatten, alles in die Wege zu leiten, autoritäre Entscheidungen leichter durchdrücken zu können. Hartz IV ist also nicht nur unsozial, sondern auch autoritär, jedenfalls die darin enthaltene Bedarfsgemeinschaftsregelung, sowie die sog. »Sippenhaft«!
Die vergangene Geschichte können wir nicht ändern, nur unsere Sicht darauf
Wir müssen also nicht nur gegen Agenda 2030 (Great Reset), sondern auch gegen Agenda 2010 (Hartz IV) auf die Straße gehen! Wir dürfen schließlich nicht vergessen, dass das World Economic Forum (WEF) schon viel länger Einfluss auf unsere Politik nimmt.
Sozialleistungsabbau, wie er jetzt aufgrund leerer Staatskassen erneut zu befürchten ist, geht immer auch mit Lohndumping und prekären Arbeitsverhältnissen einher. Es kann also kaum jemand sagen, dass betrifft mich ja nicht. In Wirklichkeit betrifft es zumindest indirekt sehr viele. Arbeitnehmer sowieso. Aber auch viele Selbstständige haben während der Lockdowns feststellen müssen, dass sie selbst bei freiwilliger Versicherung gegen Arbeitslosigkeit finanziell in ein ganz, ganz tiefes Loch fallen können: Falls wegen Ehe/Partnerschaft überhaupt Hartz IV bewilligt wird, folgen später oft noch Trennung/Scheidung und damit einhergehend jahrelange Alimentezahlungen. Bei einer Unterhaltspflicht für mehrere Kinder, die natürlich trotzdem auch vom woanders lebenden Elternteil weiterhin Geschenke haben wollen, kann die über Jahre aufgerechnete Gesamt‐Unterhaltssumme immense Dimensionen erreichen. Solcherart soziale Härte setzt viele stark unter Druck und ist daher für so manche »Impf«-Entscheidung ausschlaggebend. Nebenbei bemerkt: Um Unterhaltspflichten kommt ein Unterhaltspflichtiger bestenfalls temporär herum. Selbst bei mittellosen Unterhaltspflichtigen, bei denen das Jugendamt vorübergehend Unterhaltsvorschuss als eine Art Kredit gewährt, wird dieser Unterhaltsvorschuss, falls der Unterhaltspflichtige wieder Einnahmen hat, wieder von ihm zurückgefordert. In einem richtigen Sozialstaat dürfte es so etwas eigentlich auch nicht geben, da sich damit auch oft ein entsprechend hoher Schuldenturm aufbaut, sodass die Zahlungspflichtigen es nicht selten vorziehen, deshalb nie wieder zu arbeiten. Aber das ist ein anderes Thema.
Während wir bei SARS, MERS und Schweinegrippe ja noch glimpflich um den Impfdruck herumgekommen sind, konnten es sich bei Corona letztendlich nicht viele erlauben, leichtfertig ihren Job zu riskieren. Und da wären wir bei einem sehr wichtigen Punkt angelangt. Obwohl ein großer Teil der Bevölkerung kein Vertrauen in die neuartigen, als Impfung bezeichneten Injektionen hat, haben sich viele aufgrund des Druckes impfen lassen. Damit ist nicht nur der medial erzeugte Impfdruck gemeint, sondern ausdrücklich auch der Druck des Arbeitsmarktes. Wer Familie hat und darüber hinaus verschuldet ist (beziehungsweise Eigenheim, Auto …), dem kann man kaum verdenken, dass er dem Druck nachgibt und sich »piksen« lässt, wie es verharmlosend genannt wird.
Und natürlich können sich solcherart Unfreie auch nur schlecht auf Demonstrationen sehen lassen. Das gilt besonders in Gegenden, wo jeder jeden kennt. Man kann daher nicht erwarten, dass jeder bereit ist, Gesicht zu zeigen.
Natürlich weiß jeder Politiker, dass aus diesen Gründen, neben den normalen Zeitgründen (Arbeit, Kinderbetreuung etc.) immer eine wesentlich größere Menge an Sympathisanten, nicht nur Ungeimpfte, sondern auch viele, die sich nicht ständig boostern lassen wollen, hinter uns stehen und natürlich müssen wir auch für diese Menschen mit demonstrieren. Das sind nicht alles sog. »Schlafschafe«!
Neben den im Raum stehenden, zunächst eher diffus scheinenden Punkten von Vierter industrieller Revolution wie Bargeld‐Abschaffung, Social Credit System, Great Reset bis hin zum aktuellen Krieg mit Atomwaffeneinsatzgefahr haben wir weiterhin die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie Forderungen nach weiteren Impfkampagnen ab Herbst. Das ist Grund genug, um weiter auf die Straße zu gehen. Wir sind keine kleine laute Minderheit, ganz im Gegenteil, wir sind viele und die meisten sind gar nicht so laut.
Auf eins können wir uns verlassen, solange Politiker wie Prof. Lauterbach im Amt bleiben, wird man uns nicht in Ruhe lassen. Vor meinem inneren Auge agitiert er sogar noch in der geschlossen Psychatrieabteilung hysterisch andere Patienten, während die Pfleger beruhigend zu ihm sagen, »so Karlchen, jetzt ist es wieder Zeit für deine Tabletten«.
Da er aber stattdessen im Amt ist, und scheinbar auch keine Lust oder Zeit für die geforderte Evaluierung der Coronamaßnahmen zu haben scheint, wird er uns sicher weiterhin inflationär über Talkshows darauf aufmerksam machen, dass nach der Impfung immer auch vor der Impfung ist und wir unseren Protest daher nicht einschlafen lassen dürfen!
Rot‐Grün schon länger für Kriegseinsätze
Nebenbei, im sog. Kosovokrieg ab 1998 nahm Deutschland erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg wieder an Kriegshandlungen teil. Ebenfalls schon unter Rot‐Grün. Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 garantierte Bundeskanzler Gerhard Schröder den USA mit vorauseilendem Gehorsam gleich die »uneingeschränkte Solidarität« und unterstützte im Rahmen des »Krieges gegen den Terror« den Krieg in Afghanistan.
Die selben Politiker, die bis vor kurzem jeden Menschen um jeden Preis vor einer Infektionskrankheit mit 99,8 Prozent Überlebenswahrscheinlichkeit schützen wollten, scheinen jetzt mit einmal den Dritten Weltkrieg kaum erwarten zu können.
Der lange Atem ist von uns gefordert – auch in der Zukunft.
Anhang
Warum wird unser Wirtschaftssystem als soziale Marktwirtschaft bezeichnet?
Weil von unseren in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschriebenen Staats‐Strukturprinzipien: Republik, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip und Rechtsstaatsprinzip, die Sozialstaatlichkeit und die Rechtsstaatlichkeit zugleich als Staatsziele anerkannt sind. Die Bundesrepublik Deutschland will also unter anderem ein Sozialstaat sein. Die Sozialstaatlichkeit ist sogar durch die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) vor Verfassungsänderungen gesichert. Damit einher geht allerdings auch eine staatliche Fürsorgepflicht. Das bedeutet u.a. die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums bei Hilfebedürftigkeit durch einklagbare Rechte auf Hilfe durch den Staat. In Deutschland sollen das Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«), die Grundsicherung sowie die Sozialhilfe, letztere unter Umständen durch Wohngeld ergänzt, falls die »Stütze« nicht ausreicht, gewährleisten.
Verweise
1 Selbstverständlich wurde niemand in der Sowjetunion verhungern gelassen. Während in der Planwirtschaft genügend Arbeit da war, man, wenn man konnte, sogar arbeiten musste, finden heutzutage viele keine auskömmliche Arbeit.
Der Artikel erschien zuerst in Der Mondtag – Die Zeitung der Rostocker Spaziergänger, Ausgabe Mai/22
Wie frauenfeindlich das ganze auch, wenn eine nicht unerhebliche Zahl von Frauen durch diese Regelungen noch abhängiger von möglicherweise übergriffigen oder in diesem Kontext auch nur als übergriffig empfundenen Männern werden. Das kann darüber hinaus auch jede Liebe schnell ersticken.
(Auch Umziehen ist Gegenden mit Wohnungsknappheit dann oft nicht schnell möglich.)
Ja, sehr frauenfeindlich ist das Ganze somit auch. Und auch sehr kinderfeindlich, da viele durch solche Regelungen in Trennungshaushalten aufwachsen müssen, was definitiv auch viel Leid verursacht.
Ehrlich wäre es aber, wenn schon aus der Verfassung der UdSSR zitiert wird (die keine Stalin‐Verfassung ist, denn die Macht eine Verfassung zu erlassen hatte der Genosse Erster Sekretär nicht) darauf zu verweisen, daß es in der UdSSR nicht die Gefahr gab, den Arbeitsplatz zu verlieren.
Das wäre dort aber auch das kleinere Übel gewesen.