Das Nar­ra­tiv vom Holodomor

Am 30. Novem­ber 2022 hat der Deut­sche Bun­des­tag den soge­nann­ten »Holo­do­mor« als Völ­ker­mord aner­kannt. Zusam­men mit dem mas­siv ver­schärf­ten § 130 StGB ist zu befürch­ten, dass die Äuße­rung ent­ge­gen ste­hen­der Ansich­ten in der BRD nun nicht mehr zuläs­sig ist. Um den Autor vor Straf­ver­fol­gung zu schüt­zen, hat die Redak­ti­on den Arti­kel auf sei­nen Wunsch vor­läu­fig vom Netz genommen.

4 thoughts on “Das Nar­ra­tiv vom Holodomor

    1. Die Fra­ge ist, wie gehe ich mit Zen­sur um, die ja immer straf­be­wehrt ist. Kann man es tech­nisch-orga­ni­sa­to­risch hin­krie­gen (.ru-Domain…), die Autoren, die in einer Publi­ka­ti­on schrei­ben, zu schüt­zen? Das weiß ich nicht.

      In den Nach­denk­sei­ten erschien die­ser Arti­kel zum »Holo­do­mor«: https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​9​0​931
      Ich habe dazu einen Leser­brief geschrie­ben, den ich als BCC auch an die Mag­Ma-Redak­ti­on geschickt habe, und auf Jan Mül­lers wirk­lich guten Arti­kel hin­ge­wie­sen. Die NDS haben laut eige­ner Aus­sa­ge bis zu 500.000 Auf­ru­fe pro Tag und ste­hen des­halb sowohl unter star­ker Beob­ach­tung als auch unter Beschuss (Pres­se, Pro­jekt »Geg­ner­ana­ly­se« beim »Zen­trum Libe­ra­le Moder­ne«, aktu­ell Aberken­nung der Gemein­nüt­zig­keit beim NDS-Trä­ger­ver­ein u.a.m.). Mei­nen Leser­brief haben sie natür­lich nicht gebracht und sind seit Aberken­nung der Gemein­nüt­zig­keit auch noch vor­sich­ti­ger geworden.
      Es kann sein, dass Jan Mül­ler dar­über infor­miert wur­de und des­halb den Arti­kel zurück­ge­zo­gen hat. Man stößt die Unrechts­pfle­ge der BRD damit ja gera­de­zu auf den MagMa-Artikel.
      Viel­leicht tut man sich als Luxem­bur­ger leicht, jeman­den der Feig­heit vor dem Feind zu zei­hen. Viel­leicht lau­fen die Din­ge in Luxem­burg noch etwas libe­ra­ler, ich weiß es nicht.
      Das Han­deln des tota­li­tä­ren Regimes hier ist jeden­falls ziel­ge­rich­tet und schnell – Ände­rung des § 130 StGB im »Holo­do­mor-Gedenk­jahr«, Öff­nung der Schleu­sen für »Holodomor«-Propaganda und ff Pöna­li­sie­rung aller, die sich kri­tisch dazu bwz. his­to­risch abwei­chend äußern.
      BTW: Auch der Frei­den­ker-Ver­band hat sich hier: https://​www​.frei​den​ker​.org/​?​p​=​1​4​784 (in Mag­Ma nach­ge­pos­tet) vor­sich­tig geäu­ßert! Hosen­schei­ßer-Orden verleihen?

  1. WAS EIN­MAL IM INTER­NET IST, IST IMMER IM INTERNET.

    Das weiß die EU-Kom­mis­si­on nicht, und Jan Mül­ler weiß es offen­sicht­lich auch nicht.

    Für jene, die mit »Way-back-machi­nes« nicht der­art bewan­dert sind, schaut doch ein­fach mal hier:

    http://web.archive.org/web/20221128082607/https://magma-magazin.su/2022/05/janmueller/das-narrativ-vom-holodomor/

    Da ist dann schwupp­di­wupp der gan­ze Arti­kel wie­der da. Und er ist wirk­lich lesenswert!

  2. Inzwi­schen gibt es die zwei­te Fol­ge der Holo­do­mor-Serie bei RT DE

    https://odysee.com/@RTDE:e/Faktencheck-Holodomor,-Teil-2-Eine-pr%C3%A4zedenzlose-Verzahnung-von-Umst%C3%A4nden:7

    Daß die EU ver­hin­dern will, daß das gese­hen wird, ist ein Ver­stoß gegen die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on des Euro­pa­rats, die ein Men­schen­recht auf frei­en Infor­ma­ti­ons­zu­gang nor­miert neben dem Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung. Was die Regie­ren­den der EU-Mit­glieds­län­der da auf­füh­ren ist folg­lich ein Staats-Verbrechen.

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