»Wer zustimmt, macht sich schul­dig« – Bemer­kun­gen zum Buch von Ulri­ke Guèrot

Lese­zeit7 min

Der Titel des neu­en Buches von Ulri­ke Gué­rot Wer schweigt, stimmt zu hat mich zu beträcht­li­chem Wider­spruch ver­an­lasst. Schon der Titel ist objek­tiv falsch und hat wenig mit Lebens­wirk­lich­keit zu tun. Die Quint­essenz mei­ner Kri­tik mün­det in mei­ne Behaup­tung: Wer zustimmt, macht sich schuldig!

Span­nend ist: Die­se Behaup­tung trifft auch straf­recht­lich den Punkt.

Ich war am ver­gan­ge­nen Frei­tag von dem Vor­trag des Rechts­an­walts Jür­gen Eskes im Coro­na-Aus­schuss elek­tri­siert, der über­zeu­gend dar­ge­legt hat, dass die Abge­ord­ne­ten sich der vor­sätz­li­chen Tötung schul­dig machen, wenn sie nun einer Impf­pflicht zustim­men wür­den, das heißt, für den Abge­ord­ne­ten ist der Tat­be­stand der vor­sätz­li­chen Tötung nach §212 StGB gege­ben. Dies gilt ins­be­son­de­re des­halb, weil bereits jetzt eine gewis­se (und nicht gerin­ge) Zahl an Toten als Impf­fol­ge bewie­sen ist und vom Paul-Ehr­lich-Insti­tut bestä­tigt wur­de. Dabei gilt die­ser Tat­be­stand unab­hän­gig von einer mehr oder weni­ger hohen tat­säch­li­chen Anzahl der durch die Imp­fung Getö­te­ten. Eine Zustim­mung zum Gesetz der Impf­pflicht ist bereits jetzt eine Zustim­mung zur Tötung, und damit eine vor­sätz­li­che Tötung der an der spä­te­ren Imp­fung Ver­ster­ben­den. Das Impf­pflicht­ge­setz ist dann Ursa­che von Todes­fäl­len, und die Abge­ord­ne­ten neh­men dies sträf­lich, bil­li­gend in Kauf.

Ich fas­se kurz die Aus­füh­run­gen von Rechts­an­walt Jür­gen Eskes zusammen:

Die Abge­ord­ne­ten machen sich straf­bar wegen vor­sätz­li­cher Tötung, also Tot­schlag, wenn sie für die­ses Gesetz stim­men und es zu die­sem Gesetz kommt. Für juris­ti­sche Lai­en ist dies nicht unmit­tel­bar ein­leuch­tend. Wenn man es aber nüch­tern prüft, kommt man am objek­ti­ven Tat­be­stand des Tot­schlag­s­pa­ra­gra­phen, also §212 StGB, nicht vor­bei, und zu die­sem Ergebnis.

Aus­gangs­punkt ist der Sicher­heits­be­richt des Paul-Ehr­lich-Insti­tuts, aus dem her­vor­geht, dass min­des­tens 80 Todes­fäl­le in einem gewis­sen Zeit­raum tat­säch­lich von der Imp­fung ver­ur­sacht wur­den. Wenn man das fort­schreibt – und davon ist aus­zu­ge­hen, weil sich am Impf­stoff grund­sätz­lich nichts ändert – ist damit zu rech­nen, dass mit einer fort­ge­setz­ten Imp­fung auch Todes­fäl­le ein­tre­ten. Unklar ist vor­ab nur, wer stirbt, aber dass Men­schen dadurch zu Tode kom­men ist sicher. Damit ist der Tat­be­stand erfüllt.

Für die Zure­chen­bar­keit der Tötung kann man fra­gen, ob dies unmit­tel­ber ein­leuch­tend ist, denn ein Abge­ord­ne­ter, der für das Gesetz stim­men wür­de, könn­te ja sagen, dass er ja gar nicht die letz­te Ursa­che gesetzt hat, es tritt ja der Impf­arzt dazwi­schen als der­je­ni­ge, der impft. Das ist aber nicht ent­schei­dend, weil die ent­schei­den­de Ursa­che durch das Impf­pflicht­ge­setz gesetzt wird, dass Men­schen sich imp­fen las­sen müs­sen. Der Impf­arzt ist nur der­je­ni­ge, der in die­se Kau­sal­ket­te plan­mä­ßig ein­tritt. Wenn sich der Arzt wei­gern soll­te, dann steht der Nächs­te zur Imp­fung bereit. Zum Zeit­punkt des Geset­zes ist der Behör­den­ap­pa­rat dar­auf vor­be­rei­tet, es auch durch­zu­set­zen. Eine Pflicht­imp­fung führt am Ende zur Imp­fung von Men­schen, die ohne Impf­pflicht das nicht gemacht hät­ten, aber trotz­dem zu Tode kom­men. Damit ist der Tat­be­stand einer vor­sätz­li­chen Tötung gegeben.

Vor einem Jahr wäre der Sach­ver­halt für einen Abge­ord­ne­ten viel­leicht noch nicht abseh­bar gewe­sen, weil die Daten zumin­dest offi­zi­ell nicht vor­la­gen. Nun aber lie­gen die Daten vor. Ins­be­son­de­re haben patho­lo­gi­sche Unter­su­chun­gen z. B. von Pro­fes­sor Arne Burk­hardt ent­spre­chen­de Bewei­se gelie­fert. Der Abge­ord­ne­te, der heu­te für eine Impf­pflicht stim­men soll­te, sieht die Fol­gen vor­aus, er hat Vor­satz, nimmt die Tötung bil­li­gend in Kauf, weil er um die Aus­wir­kun­gen weiß, des­we­gen ist der Tat­be­stand der vor­sätz­li­chen Tötung gege­ben. Ende der Diskussion.

Vie­le Abge­ord­ne­te wis­sen nicht, dass sie bis zum Hals im Straf­recht ste­cken. Dies wur­de noch gar nicht diskutiert.

Abge­ord­ne­te mei­nen, dass die Wich­tig­keit der Imp­fung eine Ent­schul­di­gung wäre. Das ist ein Irr­tum. Die »Inkauf­nah­me einer Tat um Schlim­me­res zu ver­hin­dern« kommt auf der nor­ma­ti­ven Ebe­ne recht­lich nicht in Betracht, ist recht­lich ohne Wert. Als Ent­schul­di­gungs­grund kommt nur ein indi­vi­du­el­ler ent­schul­den­der Not­stand für den Täter selbst bei per­sön­li­cher Betrof­fen­heit in Betracht [§35 StGB], wenn Schuld­aus­schlie­ßungs­grün­de vor­lie­gen, also ent­schuld­ba­rer Not­stand, der von dem Täter selbst nicht anders gelöst wer­den kann als durch eine rechts­wid­ri­ge Hand­lung (Bei­spiel Not­wehr, auch für Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge). Nur hier kann man dann von einer per­sön­li­chen Vor­werf­bar­keit abse­hen (auch bei geis­ti­ger Krank­heit und Unzurechnungsfähigkeit).

Ein Abge­ord­ne­ter ist aber nicht in einem per­sön­li­chen Not­stand. Er kann nicht in einer nor­ma­tiv unent­scheid­ba­ren Situa­ti­on abwä­gen, wer nun getö­tet wer­den darf und wer nicht. Die­se Ent­schei­dung steht dem Abge­ord­ne­ten nicht zu.

Natür­lich machen sich auch Ärz­te bereits durch von ihnen vor­ge­nom­me­ne Imp­fung, ins­be­son­de­re bei Kin­dern, straf­recht­lich schul­dig, und zwar aus den unter­schied­lichs­ten Grün­den. Für Eltern gilt Ähn­li­ches. Ob Rich­ter heu­te hier noch Recht spre­chen wür­den und wer­den, ist eine ande­re Fra­ge und eben­falls Gegen­stand von Schuldverstrickungen.

Die obi­ge Aus­sa­ge ist von noch wei­ter­ge­hen­der Bri­sanz, wenn es um Natur­recht für Men­schen und Völ­ker geht.

Selbst Wis­sen­schaft­ler der Infor­ma­tik müs­sen end­lich die Fra­ge beant­wor­ten, war­um sie nicht die unge­heue­re Gefahr des Miß­brauchs der Über­wa­chungs­tech­no­lo­gie im Inter­net und der künst­li­chen Intel­li­genz im mili­tä­ri­schen Bereich mit alter­na­ti­ven Vor­schlä­gen und lau­ten War­nun­gen außer­halb der ermü­den­den »Chan­cen und Risi­ko-Dis­kus­si­on« dar­ge­stellt haben, und statt­des­sen der alter­na­tiv­lo­sen Ent­wick­lung von gefähr­li­chen Tech­ni­ken zuge­stimmt haben. Das wer­fe ich auch der Uni­ver­si­tät vor, der ich selbst ange­hö­re, und ich hat­te dort auch mit Vor­schlä­gen und kri­ti­schen Arti­keln ver­sucht gegenzusteuern.

Eine Zustim­mung aus Unwis­sen­heit und Dumm­heit, wenn sie nicht patho­lo­gisch ist, kann und darf nicht straf­frei bleiben.

Bemer­kun­gen zum Buch von Frau Guérot

Den Vor­schlag (zu fin­den auf dem Buch­rü­cken) von Frau Gué­rot »Wir müs­sen die Demo­kra­tie radi­kal neu ent­wer­fen für eine post­na­tio­na­le, post­ka­pi­ta­lis­ti­sche und post­pa­tri­ar­cha­le Welt« fin­de ich äußerst pro­ble­ma­tisch, denn sie arbei­tet dem Gre­at Reset in die Hän­de, mag sein, ohne es zu wollen.

Eine Demo­kra­tie ist nur aus der Regi­on her­aus mög­lich und der Schutz der eige­nen Bevöl­ke­rung und die Ver­tre­tung ihrer Inter­es­sen kann nur ein natio­na­ler Staat leisten.

Post­ka­pi­ta­lis­tisch heißt ins­be­son­de­re eigen­tums­feind­lich, da hört man Schwab tönen: »Ihr wer­det nichts besit­zen und glück­lich sein.«

Post­pa­tri­ar­cha­lisch heißt die nächs­te Run­de im Femi­nis­mus, der mit dem Gen­de­ris­mus und einer ver­que­ren Iden­ti­täts­ideo­lo­gie die Spal­tung der Gesell­schaft ein­ge­lei­tet und mit­ver­schul­det hat. Femi­nis­ti­sche Paro­len die­nen nicht einer wehr­haf­ten Demo­kra­tie, da sie wie­der Grup­pen­in­ter­es­sen mit per­ma­nen­ter Spal­tungs­ten­denz voranstellen.

Post­fe­mi­nis­mus wür­de pas­sen, aber alle »post«-Begriffe sind gefähr­lich, weil sie die fal­schen Alter­na­ti­ven definieren.

Ein »radi­ka­ler« Neu­an­fang fängt nicht an mit dem Klam­mern an alte Begrif­fe. Den Vor­schlag von Gué­rot hal­te ich also für grund­sätz­lich untaug­lich. Übri­gens, auch der Femi­nis­mus braucht einen radi­ka­len Neu­an­fang, der damit begin­nen könn­te, den Begriff über­flüss­sig zu machen.

Objek­tiv ist die Aus­sa­ge »Wer schweigt, stimmt zu« falsch. Im Augen­blick brül­len ja die Nicht­schwei­gen­den gefähr­li­chen Unsinn in die Köp­fe der Bevöl­ke­rung. Der ohren­be­täu­ben­de Ter­ror der Bauch­ge­füh­le rich­tet mehr Scha­den an, als es die Schwei­gen­den tun könn­ten. In einer Dik­ta­tur stim­men die Leu­te nicht durch Schwei­gen zu. War­um schwei­gen die Men­schen, wenn sie denn schwei­gen? Man hat auch den mehr­heit­li­chen Ein­druck »Wer nicht schweigt, stimmt zu«, aber damit wür­den lei­der fast alle zustimmen.

Mein Vor­schlag ist, wie oben: »Wer zustimmt, macht sich schuldig«.

Es geht um die­je­ni­gen, die zustim­men. Die Müt­ter müs­sen gefragt wer­den, war­um sie ihre Kin­der einer Gen­the­ra­pie aus­lie­fern. Unser Staat wird plan­mä­ßig kul­tu­rell, öko­no­misch, phy­sisch, zer­stört, wie es allen­falls der Mor­gen­tau-Plan hät­te errei­chen kön­nen. War­um stim­men unse­re Poli­ti­ker zu? War­um stim­men die Medi­en zu? War­um stim­men die Ärz­te, die Rich­ter zu?

Jeder kann per­sön­lich gefragt wer­den, war­um er zustimmt. Jeder muss jeden danach fra­gen, sonst macht man sich mit­schul­dig. Es reicht nicht, nach einem radi­ka­len Neu­an­fang zu rufen, denn das tun ja anschei­nend alle. Es reicht so wenig, wie eine Empö­rung schon genug ist.

Schon beim ers­ten Durch­blät­tern des Gué­rot Buches habe ich Anstoß genom­men an der durch­gän­gi­gen Ver­wen­dung von gram­ma­ti­schen Abson­der­lich­kei­ten wie »Künstler:innen« usw. Die Ver­brei­tung von femi­nis­ti­scher Indok­tri­na­ti­on in angeb­lich objek­ti­vem Text leh­ne ich ab. Bei­spiels­wei­se wäre auch der Aus­spruch »Ange­la Mer­kel war die bes­te Bun­des­kanz­le­rin« tri­via­ler­wei­se kor­rekt, weil es ja bis­her nur eine ein­zi­ge Bun­des­kanz­le­rin gege­ben hat. Gemeint ist ja »Ange­la Mer­kel war der bes­te Bun­des­kanz­ler«, was ich zwar inhalt­lich nicht bestä­ti­gen kann, was aber gram­ma­tisch kor­rekt ist. Die­ses Bei­spiel kommt in dem Buch aller­dings, so weit ich sehe, nicht vor.

Statt­des­sen kommt aber der fol­gen­de Text zum Trans­hu­ma­nis­mus auf Sei­te 101 vor:

[…] und wür­de ger­ne als Frau ger­ne zwei Bemer­kun­gen dazu machen: Zum einen scheint Human Aug­men­ta­ti­on für Män­ner not­wen­di­ger zu sein als für Frau­en, denn wenn sie ohne BCIs den­ken könn­ten, wür­den sie sich so einen Unsinn nicht aus­den­ken. Not­wen­dig erscheint mir eher eine psy­cho­ana­ly­ti­sche Eru­ie­rung des­sen, was in die­sen Män­nern vor­geht, näm­lich bes­ten­falls infan­ti­ler Gebärmutterneid.

Das Buch schließt auf Sei­te 134 mit dem fol­gen­den Text:

Möge jetzt alles gesche­hen, damit die Kol­la­te­ral­schä­den nicht zur größ­ten Kata­stro­phe der Mensch­heit im 21. Jahr­hun­dert wer­den; und zum Anbruch einer neu­en Zeit – schlicht­weg, weil wir für unser Schwei­gen bestraft werden!

Abge­se­hen von die­sen bei­den Text­bei­spie­len habe ich in dem Buch kei­ne Ana­ly­sen der Ereig­nis­se gefun­den, mag sein, dass ich nicht lan­ge genug gesucht habe. Ich hal­te es mit Peter Hah­ne, der Tex­te mit Gen­der­ideo­lo­gie sofort bei­sei­te legt und nicht zur Kennt­nis nimmt. Was ich aber für schlim­mer fin­de, ist, wenn ich unend­lich vie­le gut­ge­mein­te und auch rich­ti­ge Aus­sa­gen gebo­ten bekom­me und der Autor aber ver­säumt, mit Schluß­fol­ge­run­gen Ver­dich­tun­gen zu lie­fern, die mehr sind als die pseu­do­ana­ly­ti­sche Erfin­dung von »Gebär­mut­ter­neid«.

Ja, es gab vie­le Grün­de, das Buch vor­zei­tig weg­zu­le­gen. Die bei­den Text­stel­len waren für mich letzt­lich KO-Kri­te­ri­en. Die heu­te ange­rich­te­ten Schä­den als »Kol­la­te­ral­schä­den« zu bezeich­nen, ist der Beweis einer völ­li­gen Unkennt­nis der Welt­po­li­tik. Wozu dann weiterlesen?

Ulri­ke Gué­rot: Wer schweigt, stimmt zu. Über den Zustand unse­rer Zeit. Und dar­über, wie wir leben wol­len. West­end, Frank­furt 2022.

Mehr von und über Wer­ner Meix­ner hier: http://​www14​.in​.tum​.de/​p​e​r​s​o​n​e​n​/​m​e​i​x​n​er/

5 thoughts on “»Wer zustimmt, macht sich schul­dig« – Bemer­kun­gen zum Buch von Ulri­ke Guèrot

  1. weiß nicht was frau dazu­zu­sa­gen hätte..so geschrie­ben hät­te eine frau den arti­kel ver­mutl­lich nicht…aber achwo…iss ja gen­der, so zu denken…merkel uschi anna­le­na .…sei dank

    1. Hal­lo,
      ich fin­de das Buch aus­ge­zeich­net. Mit mei­ner Geschich­te als Sohn der Arbei­ter­klas­se der zum Auf­stei­ger wur­de – heu­te Kin­der- und Jugend­li­chen­psy­cho­the­ra­peut – kann mich dar­in sehr gut wiederfinden.
      Das Ulri­ke G. bei der WEF war ist an sich ja kein Ver­bre­chen – oder?
      Die Kri­ti­ken wer­de ich mir noch genau­er anse­hen. Ich habe mal wie­der den Ein­druck das sich die Lin­ke haar­spal­te­risch von ein­an­der abgrenzt, statt streit­bar Gemein­sam­kei­ten zu fin­den und gemein­sam trotz aller Unter­schie­de für eine huma­ne, soli­da­ri­sche Gesell­schaft zu streiten.
      Venceremos
      Gün­ter Steigerwald

    1. Frau­en sind ver­nunft­be­gab­te Wesen, kön­nen also die Unver­nunft des Gen­derns erken­nen, das hat mit Schnie­del und Muschi nix zu tun, das ist Gram­ma­tik, die ist schwanzlos.

  2. Die Dar­stel­lung des Rechts­an­walts zur Impf­pflicht ist über­zeu­gend. Aber was ist über­haupt ein »gre­at reset«?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert