»Wer zustimmt, macht sich schuldig« – Bemerkungen zum Buch von Ulrike Guèrot

Der Titel des neuen Buches von Ulrike Guérot Wer schweigt, stimmt zu hat mich zu beträchtlichem Widerspruch veranlasst. Schon der Titel ist objektiv falsch und hat wenig mit Lebenswirklichkeit zu tun. Die Quintessenz meiner Kritik mündet in meine Behauptung: Wer zustimmt, macht sich schuldig!

Spannend ist: Diese Behauptung trifft auch strafrechtlich den Punkt.

Ich war am vergangenen Freitag von dem Vortrag des Rechtsanwalts Jürgen Eskes im Corona‐​Ausschuss elektrisiert, der überzeugend dargelegt hat, dass die Abgeordneten sich der vorsätzlichen Tötung schuldig machen, wenn sie nun einer Impfpflicht zustimmen würden, das heißt, für den Abgeordneten ist der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung nach §212 StGB gegeben. Dies gilt insbesondere deshalb, weil bereits jetzt eine gewisse (und nicht geringe) Zahl an Toten als Impffolge bewiesen ist und vom Paul‐​Ehrlich‐​Institut bestätigt wurde. Dabei gilt dieser Tatbestand unabhängig von einer mehr oder weniger hohen tatsächlichen Anzahl der durch die Impfung Getöteten. Eine Zustimmung zum Gesetz der Impfpflicht ist bereits jetzt eine Zustimmung zur Tötung, und damit eine vorsätzliche Tötung der an der späteren Impfung Versterbenden. Das Impfpflichtgesetz ist dann Ursache von Todesfällen, und die Abgeordneten nehmen dies sträflich, billigend in Kauf.

Ich fasse kurz die Ausführungen von Rechtsanwalt Jürgen Eskes zusammen:

Die Abgeordneten machen sich strafbar wegen vorsätzlicher Tötung, also Totschlag, wenn sie für dieses Gesetz stimmen und es zu diesem Gesetz kommt. Für juristische Laien ist dies nicht unmittelbar einleuchtend. Wenn man es aber nüchtern prüft, kommt man am objektiven Tatbestand des Totschlagsparagraphen, also §212 StGB, nicht vorbei, und zu diesem Ergebnis.

Ausgangspunkt ist der Sicherheitsbericht des Paul‐​Ehrlich‐​Instituts, aus dem hervorgeht, dass mindestens 80 Todesfälle in einem gewissen Zeitraum tatsächlich von der Impfung verursacht wurden. Wenn man das fortschreibt – und davon ist auszugehen, weil sich am Impfstoff grundsätzlich nichts ändert – ist damit zu rechnen, dass mit einer fortgesetzten Impfung auch Todesfälle eintreten. Unklar ist vorab nur, wer stirbt, aber dass Menschen dadurch zu Tode kommen ist sicher. Damit ist der Tatbestand erfüllt.

Für die Zurechenbarkeit der Tötung kann man fragen, ob dies unmittelber einleuchtend ist, denn ein Abgeordneter, der für das Gesetz stimmen würde, könnte ja sagen, dass er ja gar nicht die letzte Ursache gesetzt hat, es tritt ja der Impfarzt dazwischen als derjenige, der impft. Das ist aber nicht entscheidend, weil die entscheidende Ursache durch das Impfpflichtgesetz gesetzt wird, dass Menschen sich impfen lassen müssen. Der Impfarzt ist nur derjenige, der in diese Kausalkette planmäßig eintritt. Wenn sich der Arzt weigern sollte, dann steht der Nächste zur Impfung bereit. Zum Zeitpunkt des Gesetzes ist der Behördenapparat darauf vorbereitet, es auch durchzusetzen. Eine Pflichtimpfung führt am Ende zur Impfung von Menschen, die ohne Impfpflicht das nicht gemacht hätten, aber trotzdem zu Tode kommen. Damit ist der Tatbestand einer vorsätzlichen Tötung gegeben.

Vor einem Jahr wäre der Sachverhalt für einen Abgeordneten vielleicht noch nicht absehbar gewesen, weil die Daten zumindest offiziell nicht vorlagen. Nun aber liegen die Daten vor. Insbesondere haben pathologische Untersuchungen z. B. von Professor Arne Burkhardt entsprechende Beweise geliefert. Der Abgeordnete, der heute für eine Impfpflicht stimmen sollte, sieht die Folgen voraus, er hat Vorsatz, nimmt die Tötung billigend in Kauf, weil er um die Auswirkungen weiß, deswegen ist der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung gegeben. Ende der Diskussion.

Viele Abgeordnete wissen nicht, dass sie bis zum Hals im Strafrecht stecken. Dies wurde noch gar nicht diskutiert.

Abgeordnete meinen, dass die Wichtigkeit der Impfung eine Entschuldigung wäre. Das ist ein Irrtum. Die »Inkaufnahme einer Tat um Schlimmeres zu verhindern« kommt auf der normativen Ebene rechtlich nicht in Betracht, ist rechtlich ohne Wert. Als Entschuldigungsgrund kommt nur ein individueller entschuldender Notstand für den Täter selbst bei persönlicher Betroffenheit in Betracht [§35 StGB], wenn Schuldausschließungsgründe vorliegen, also entschuldbarer Notstand, der von dem Täter selbst nicht anders gelöst werden kann als durch eine rechtswidrige Handlung (Beispiel Notwehr, auch für Familienangehörige). Nur hier kann man dann von einer persönlichen Vorwerfbarkeit absehen (auch bei geistiger Krankheit und Unzurechnungsfähigkeit).

Ein Abgeordneter ist aber nicht in einem persönlichen Notstand. Er kann nicht in einer normativ unentscheidbaren Situation abwägen, wer nun getötet werden darf und wer nicht. Diese Entscheidung steht dem Abgeordneten nicht zu.

Natürlich machen sich auch Ärzte bereits durch von ihnen vorgenommene Impfung, insbesondere bei Kindern, strafrechtlich schuldig, und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen. Für Eltern gilt Ähnliches. Ob Richter heute hier noch Recht sprechen würden und werden, ist eine andere Frage und ebenfalls Gegenstand von Schuldverstrickungen.

Die obige Aussage ist von noch weitergehender Brisanz, wenn es um Naturrecht für Menschen und Völker geht.

Selbst Wissenschaftler der Informatik müssen endlich die Frage beantworten, warum sie nicht die ungeheuere Gefahr des Mißbrauchs der Überwachungstechnologie im Internet und der künstlichen Intelligenz im militärischen Bereich mit alternativen Vorschlägen und lauten Warnungen außerhalb der ermüdenden »Chancen und Risiko‐​Diskussion« dargestellt haben, und stattdessen der alternativlosen Entwicklung von gefährlichen Techniken zugestimmt haben. Das werfe ich auch der Universität vor, der ich selbst angehöre, und ich hatte dort auch mit Vorschlägen und kritischen Artikeln versucht gegenzusteuern.

Eine Zustimmung aus Unwissenheit und Dummheit, wenn sie nicht pathologisch ist, kann und darf nicht straffrei bleiben.

Bemerkungen zum Buch von Frau Guérot

Den Vorschlag (zu finden auf dem Buchrücken) von Frau Guérot »Wir müssen die Demokratie radikal neu entwerfen für eine postnationale, postkapitalistische und postpatriarchale Welt« finde ich äußerst problematisch, denn sie arbeitet dem Great Reset in die Hände, mag sein, ohne es zu wollen.

Eine Demokratie ist nur aus der Region heraus möglich und der Schutz der eigenen Bevölkerung und die Vertretung ihrer Interessen kann nur ein nationaler Staat leisten.

Postkapitalistisch heißt insbesondere eigentumsfeindlich, da hört man Schwab tönen: »Ihr werdet nichts besitzen und glücklich sein.«

Postpatriarchalisch heißt die nächste Runde im Feminismus, der mit dem Genderismus und einer verqueren Identitätsideologie die Spaltung der Gesellschaft eingeleitet und mitverschuldet hat. Feministische Parolen dienen nicht einer wehrhaften Demokratie, da sie wieder Gruppeninteressen mit permanenter Spaltungstendenz voranstellen.

Postfeminismus würde passen, aber alle »post«-Begriffe sind gefährlich, weil sie die falschen Alternativen definieren.

Ein »radikaler« Neuanfang fängt nicht an mit dem Klammern an alte Begriffe. Den Vorschlag von Guérot halte ich also für grundsätzlich untauglich. Übrigens, auch der Feminismus braucht einen radikalen Neuanfang, der damit beginnen könnte, den Begriff überflüsssig zu machen.

Objektiv ist die Aussage »Wer schweigt, stimmt zu« falsch. Im Augenblick brüllen ja die Nichtschweigenden gefährlichen Unsinn in die Köpfe der Bevölkerung. Der ohrenbetäubende Terror der Bauchgefühle richtet mehr Schaden an, als es die Schweigenden tun könnten. In einer Diktatur stimmen die Leute nicht durch Schweigen zu. Warum schweigen die Menschen, wenn sie denn schweigen? Man hat auch den mehrheitlichen Eindruck »Wer nicht schweigt, stimmt zu«, aber damit würden leider fast alle zustimmen.

Mein Vorschlag ist, wie oben: »Wer zustimmt, macht sich schuldig«.

Es geht um diejenigen, die zustimmen. Die Mütter müssen gefragt werden, warum sie ihre Kinder einer Gentherapie ausliefern. Unser Staat wird planmäßig kulturell, ökonomisch, physisch, zerstört, wie es allenfalls der Morgentau‐​Plan hätte erreichen können. Warum stimmen unsere Politiker zu? Warum stimmen die Medien zu? Warum stimmen die Ärzte, die Richter zu?

Jeder kann persönlich gefragt werden, warum er zustimmt. Jeder muss jeden danach fragen, sonst macht man sich mitschuldig. Es reicht nicht, nach einem radikalen Neuanfang zu rufen, denn das tun ja anscheinend alle. Es reicht so wenig, wie eine Empörung schon genug ist.

Schon beim ersten Durchblättern des Guérot Buches habe ich Anstoß genommen an der durchgängigen Verwendung von grammatischen Absonderlichkeiten wie »Künstler:innen« usw. Die Verbreitung von feministischer Indoktrination in angeblich objektivem Text lehne ich ab. Beispielsweise wäre auch der Ausspruch »Angela Merkel war die beste Bundeskanzlerin« trivialerweise korrekt, weil es ja bisher nur eine einzige Bundeskanzlerin gegeben hat. Gemeint ist ja »Angela Merkel war der beste Bundeskanzler«, was ich zwar inhaltlich nicht bestätigen kann, was aber grammatisch korrekt ist. Dieses Beispiel kommt in dem Buch allerdings, so weit ich sehe, nicht vor.

Stattdessen kommt aber der folgende Text zum Transhumanismus auf Seite 101 vor:

[…] und würde gerne als Frau gerne zwei Bemerkungen dazu machen: Zum einen scheint Human Augmentation für Männer notwendiger zu sein als für Frauen, denn wenn sie ohne BCIs denken könnten, würden sie sich so einen Unsinn nicht ausdenken. Notwendig erscheint mir eher eine psychoanalytische Eruierung dessen, was in diesen Männern vorgeht, nämlich bestenfalls infantiler Gebärmutterneid.

Das Buch schließt auf Seite 134 mit dem folgenden Text:

Möge jetzt alles geschehen, damit die Kollateralschäden nicht zur größten Katastrophe der Menschheit im 21. Jahrhundert werden; und zum Anbruch einer neuen Zeit – schlichtweg, weil wir für unser Schweigen bestraft werden!

Abgesehen von diesen beiden Textbeispielen habe ich in dem Buch keine Analysen der Ereignisse gefunden, mag sein, dass ich nicht lange genug gesucht habe. Ich halte es mit Peter Hahne, der Texte mit Genderideologie sofort beiseite legt und nicht zur Kenntnis nimmt. Was ich aber für schlimmer finde, ist, wenn ich unendlich viele gutgemeinte und auch richtige Aussagen geboten bekomme und der Autor aber versäumt, mit Schlußfolgerungen Verdichtungen zu liefern, die mehr sind als die pseudoanalytische Erfindung von »Gebärmutterneid«.

Ja, es gab viele Gründe, das Buch vorzeitig wegzulegen. Die beiden Textstellen waren für mich letztlich KO‐​Kriterien. Die heute angerichteten Schäden als »Kollateralschäden« zu bezeichnen, ist der Beweis einer völligen Unkenntnis der Weltpolitik. Wozu dann weiterlesen?

Ulrike Guérot: Wer schweigt, stimmt zu. Über den Zustand unserer Zeit. Und darüber, wie wir leben wollen. Westend, Frankfurt 2022.

Mehr von und über Werner Meixner hier: http://​www14​.in​.tum​.de/​p​e​r​s​o​n​e​n​/​m​e​i​x​n​er/

5 thoughts on “»Wer zustimmt, macht sich schuldig« – Bemerkungen zum Buch von Ulrike Guèrot

  1. weiß nicht was frau dazuzusagen hätte..so geschrieben hätte eine frau den artikel vermutllich nicht…aber achwo…iss ja gender, so zu denken…merkel uschi annalena .…sei dank

    1. Hallo,
      ich finde das Buch ausgezeichnet. Mit meiner Geschichte als Sohn der Arbeiterklasse der zum Aufsteiger wurde – heute Kinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeut – kann mich darin sehr gut wiederfinden.
      Das Ulrike G. bei der WEF war ist an sich ja kein Verbrechen – oder?
      Die Kritiken werde ich mir noch genauer ansehen. Ich habe mal wieder den Eindruck das sich die Linke haarspalterisch von einander abgrenzt, statt streitbar Gemeinsamkeiten zu finden und gemeinsam trotz aller Unterschiede für eine humane, solidarische Gesellschaft zu streiten.
      Venceremos
      Günter Steigerwald

    1. Frauen sind vernunftbegabte Wesen, können also die Unvernunft des Genderns erkennen, das hat mit Schniedel und Muschi nix zu tun, das ist Grammatik, die ist schwanzlos.

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