Das neugegründete ZAAVV hat sich einiges vorgenommen: Die Stiftung will Verbrechen gegen die Menschheit im Zuge der Corona‐Regime der letzten beiden Jahre aufarbeiten, darüber aufklären, eine juristische Verfolgung einleiten und so weitere Verbrechen im Rahmen der Corona‐Agenda verhindern.
Das ZAAVV macht es sich zur Aufgabe, Dokumente im Zusammenhang mit den Folgen der Corona‐Maßnahmen systematisch zu archivieren und aufzuarbeiten. Die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse werden einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Stiftung greift den übergeordneten Aspekt der Verbrechen gegen die Menschheit durch das Handeln von Politikern, Pharmaunternehmern, Beamten, Polizisten, Richtern und anderen Tätern heraus. Die Arbeit des ZAAVV soll den Grundstein dafür legen, die Verantwortung der Täter gerichtlich feststellen zu lassen, und es ermöglichen, Entschädigungsfonds für die Opfer einzufordern.
Weltrechtsprinzip
Wie der Menschenrechtsanwalt David Schneider‐Addae‐Mensah ausführt, bedeutet das Weltrechtsprinzip, dass besonders schwere Straftaten mit internationalem Bezug losgelöst vom Souveränitätsprinzip geahndet werden können. Das heißt, auch ein Gericht in einem anderen Staat, ohne Bezug zu den Tätern oder Opfern, kann gegen Täter verhandeln und diese verurteilen.
Das Weltrechtsprinzip ist ein Prinzip des Völkerrechts und dieses hat nur wenige niedergeschriebene Regeln. Es gibt eine allgemeine anerkannte Praxis bei besonders schweren Taten, die Verantwortlichen zu greifen und vor ein nationales Gericht zu stellen. Als Grundlage dient das Römische Statut Artikel 7, dazu gehören zum Beispiel: Genozid, Kriegsverbrechen, Folter, Apartheid, politische Verfolgung. Also Verbrechen gegen die Menschheit.
Das Interessante am Weltrechtsprinzip ist, dass dies nicht nur Staaten anwenden können, sondern auch internationale Organisationen und NGOs, also Nichtregierungsorganisationen. So kann auch das ZAAVV wegen Verbrechen gegen die Menschheit Ermittlungen durchführen. Also Fälle sammeln und ermitteln, um so die Systematik aufzuzeigen und die Täter vor Gericht zu bringen.
Bekehrte Staaten oder Sondergericht?
Umgesetzt werden soll das laut Schneider‐Addae‐Mensah entweder durch den Internationalen Strafgerichtshof oder durch nationale Gerichte – »wenn wir einen Staat finden, der das ahndet«. Es gäbe ja auch liberale Länder, zum Beispiel Schweden, Tansania oder Nicaragua. Die Täter wüssten dann nicht, dass sie eigentlich gesucht würden. So könne es passieren, dass zum Beispiel der Gesundheitsminister von Baden‐Württemberg Manfred Lucha, wenn er in Schweden auf dem Flughafen landet, in Untersuchungshaft kommt und vor einem schwedischen Gericht angeklagt wird.
Außerdem hofft das ZAAVV auf »bekehrte Staaten«, also Länder, die erkennen, dass die Corona‐Maßnahmen falsch sind und waren, und die dann zu juristischer Aufarbeitung von Verbrechen des Corona‐Regimes bereit sind.
Und schließlich denkt das ZAAVV ein Lobbying für die Einrichtung eines speziellen Gerichts an. Als Beispiel für ein solches Ad‐hoc‐Gericht wird das Ruanda‐Tribunal gesehen, das sich auf den Völkermord in Ruanda beschränkt hat und von der UNO eingerichtet wurde. Und auch da kommt das ZAAVV selbst ins Spiel. Eine Idee ist, sich dafür einzusetzen, dass es ein solches Ad‐hoc‐Gericht gibt, das weltweit über Corona‐Taten urteilt.
Dokumente und Zeugenaussagen
Das ZAAVV will viele Fälle und Beispiele genau dokumentieren, um die Sachverhalte besser aufzuarbeiten. Auf dieser Grundlage soll dann Druck ausgeübt und Anzeigen erstattet werden.
Gewissermaßen als Polizeiersatz soll genaue Ermittlungsarbeit und auch Sachverhaltsermittlungen durchgeführt werden. Geschädigte sollen die Informationen an das ZAAVV herantragen. Gesucht sind Unterlagen, Dokumente, Fotos, Videos und Zeugen. Aus all diesen Taten sollen besonders prekäre und repräsentative herausgefiltert werden: Fälle, anhand derer die Grundsatzfrage bewertet werden kann, nämlich die Frage, ob es sich um Verbrechen gegen die Menschheit handelt.
Das Wichtige dabei ist, die Systematik der Taten aufzuzeigen. Daher kann das ZAAVV auch nicht jeden einzelnen Fall aufarbeiten. Das Kennzeichen von Menschheitsverbrechen ist: systematisch und im großen Stil.
Bei den Haupttätern erwartet das ZAAVV keine Reue, aber es setzt seine Hoffnungen auf die Menschen hinter den Kulissen, die Mitläufer, wie die Mitarbeiter in Ministerien oder Referenten von Politikern, den Medienmitarbeitern. Viele von ihnen könnte ihr schlechtes Gewissen plagen und sie könnten dem ZAAVV Dokumente schicken und als Zeugen zur Verfügung stehen. Schließlich endet die Verschwiegenheitspflicht von Beamten bei systematischen Menschenrechtsverletzungen. Und für reuige Mittäter könnte es Erleichterungen geben, bis hin zu einer Ausnahme von Verfolgung, und natürlich ein Zeugenschutzprogramm.
Von Maskenterror bis Impfzwang
Die Anwälte das ZAAVV sehen im Maskenterror eine Würdeverletzung. Die Maskenpflicht im Alltag ist erniedrigend, ein Eingriff in die Gesundheit, eine Entmenschlichung. Die Argumentation könne da nicht anders sein als bei der Diskussionen um die Verschleierung. Die Persönlichkeit wird negiert. Der Staat verbiete, richtig zu atmen, richtig zu sprechen, das greift den innersten Kern der Persönlichkeit an.
Der Impfzwang sei eine Misshandlung. Gegen Zwangsbehandlung gäbe es eine eindeutige Rechtsprechung. Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen vergiftet werden. Der Verbrechenstatbestand sei also Körperverletzung. Es könne gut sein, dass ein anderer Staat dies als kriminell ansieht. Die Einwilligung in eine Behandlung muss aus freiem Willen geschehen. Wird jemand dazu genötigt, dann handelt es sich um eine Straftat, eine Körperverletzung. Diese lässt sich nicht rechtfertigen, wenn der Betroffene zur Einwilligung in die Behandlung genötigt worden ist.
Und schließlich falle der 2G‐ oder 3G‐Terror unter Diskriminierung, politische Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe.
Verwertung der Informationen
Die Hausjuristen des ZAAVV werden die zusammengetragenen Unterlagen analysieren und bewerten und eine Anzeigenschrift verfassen, die der Anklageschrift ähnlich ist. Sie machen einen Schriftsatzentwurf, das ist die Zuarbeit für die Staatsanwaltschaft. An welche Institutionen sie die Ergebnisse unserer Ermittlungen tatsächlich herantragen, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen.
Das ist auch für das ZAAVV eine politische Entscheidung. Es sei klar: Bei den Corona‐Taten ist es sinnlos, eine Anklage in Deutschland zu versuchen. Es muss ein liberaler oder ein geläuterter Staat sein, zu dem wir einen guten Draht haben. Es ist also wichtig, vernünftige Beziehungen zu diesem Land aufzubauen. Schließlich sei es immer eine politische Entscheidung, welche Straftaten verfolgt werden. Und man müsse sich auch darauf einstellen, dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen.
Zuerst erschienen bei tkp.at
Bild: Ausschnitt aus einem Flyer des ZAAVV