Presseaussendung von Saturday for Liberty & Polonaise Solidaire mat Party in the City
Der österreichische Widerstand hat dazu aufgerufen, vor den österreichischen Botschaften wegen der »Impfplicht« vor den Botschaften des Landes zu protestieren, wie auch schon im November des Vorjahres, als es die ersten Ankündigungen in diese Richtung gab. Wir haben diesem Wunsch damals gerne entsprochen und wollten es auch diesmal machen, umso mehr auch hierzulande Ankündigungen gefallen sind, die wie in Österreich einer Verletzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, verabschiedet von der UNO‐Vollversammlung am 19.12.1966, von Österreich unterzeichnet am 10.12.1973, ratifiziert am 10.9.1978, von Luxemburg unterzeichnet am 26.11.1974, ratifiziert aber erst am 18.8.1983!
Da heißt es in Artikel 7: »Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.«
Der erste Satz ist wortwörtlich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO übernommen, der zweite stammt aus dem Nürnberger Kodex, der im November 1947 von Militärrichtern der USA verlautbart wurde, und der nicht rückwärts gewandt war, sondern der Zukunft zugewandt als Aufruf an Leute mit Moral. Wenn auch der Nürnberger Kodex nie irgendwo Gesetzeskraft erlangte, so hat seit der Ratifizierung der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sehr wohl Gesetzeskraft und steht als Teil des internationalen Rechts über nationalem, falls es da Widersprüche geben sollte. Für Österreich gilt das also seit dem 10.9.1978, für Luxemburg seit dem 18.8.1983, für Frankreich seit dem 4.11.1980, für die BRD schon seit dem 17.12.1973 und für Belgien seit dem 21.4.1983. Gedanken über unterschiedliche Ratifizierungsdaten sind erlaubt, ändern aber nichts an der Gültigkeit für heute, die definitiv gegeben ist.
Es ist eine Schande und eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, wenn der hauptstädtische DP‐CSV‐Schöffenrat eine Solidaritätskundgebung vor der österreichischen Botschaft in der Rue des Bains mit der nicht näher ausgeführten Erklärung »aus Sicherheitsgründen« verbietet, vor allem angesichts der Tatsache, daß es nie zu irgendwelchem Sach‐ oder Personenschaden durch unsere Demonstrationen gekommen ist – nächsten Samstag findet daher die 63. unserer Serie gezwungenermaßen ab 14 Uhr hinter den Tunnels vor der Roten Brücke statt, nachdem uns der Rond‐Point Schuman ebenfalls verboten wurde und damit eine Solidaritätskundgebung mit dem tschechischen Volk, dessen neue Regierung im Januar die »Impfflicht« widerrufen hat, die von der alten im Dezember auf den Weg gebracht wurde (die tschechische Botschaft befindet sich bekanntlich an der Adresse 2, Rond‐Point Schuman). Damit wurde einen Tag vor der Abstimmung im Nationalrat in Wien die absolut gegenteilige Entscheidung getroffen, womit die Republik Tschechien auf den Pfad des Respekts des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zurückkehrte.
Wir fordern hiermit den DP‐CSV‐Schöffenrat der Stadt Luxemburg und die DP‐LSAP‐Gréng‐Regierung des Großherzogtums auf, die Menschenrechtskonvention des Europarats und damit das Recht auf freie Meinungsäußerung wieder zu respektieren, was eine Beschränkung dieses Rechts auf einen »Demonstrationskorridor« ausschließt, und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht zu verletzen. Sie wollen schließlich nicht als Verbrecher angesprochen werden.
Ansonsten ersuchen wir alle Presseorgane davon Abstand zu nehmen zu behaupten, sie kämen nicht an Gesprächspartner, die gegen das Covid‐Narrativ demonstrieren. Wir haben bereits in der Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, daß die beiden Gesichter der Polonaise Solidaire, Peter Freitag und Jean‐Marie Jacoby, jederzeit für Interviews und Diskussionsrunden zur Verfügung stehen.
Peter Freitag, Tel. 36 73 90 – Jean‐Marie Jacoby, Tel. 691 94 57 12