Brauchen wir ein Gesindelgesetz?
»Falls jemand nach einer Legaldefinition für Gesindel sucht«, tweetete jüngst Moritz Moser, Journalist bei der Neuen Vorarlberger Tageszeitung über einen Tweet eines gewissen Chad Loder, der das obige Bild so kommentiert: »In Kansas tragen die Impfgegner bei Gemeindeversammlungen gelbe Sterne und stellen sich damit auf eine Stufe mit den jüdischen Opfern des Holocausts.« In einem weiteren Tweet, der den Vorarlberger Moser inspiriert haben dürfte, legt Chad Loder dann noch nach: »Diese Leute brauchen keinen ›Geschichtsunterricht‹. Sie brauchen Konsequenzen für ihr gefährliches, hasserfülltes, asoziales Verhalten. Nennen Sie sie beim Namen, beschämen Sie sie und verbannen Sie sie aus der ordentlichen Gesellschaft.« Moser geht dabei noch weiter. Er sucht offenbar nach einer Legaldefinition für Menschen, die er als »Gesindel« betrachtet, wünscht sich also 3G oder 2G, also ein Gesetz gegen Gesindel oder ergo ein Gesindelgesetz.
Wir kennen die drei im Bildvordergrund Sitzenden mit gelbem Stern nicht, um uns über sie ein Urteil zu erlauben. Auf den ersten Blick sehen sie wie anständige, von Arbeit gezeichnete Menschen aus, die, wie ordentliche Bürger, konzentriert an einer ordentlichen, vielleicht außerordentlichen Gemeindeversammlung teilnehmen. Chad Loder, davon können wir ausgehen, wird die drei kaum gefragt haben, ob sie sich auf »eine Stufe mit den jüdischen Opfern des Holocausts« stellen und was damit überhaupt gemeint sein könnte, wo der Denunziant doch Distanz bevorzugt. Vielleicht wollen die drei auf Parallelen hinweisen, auf Gemeinsamkeiten, die sie trotz aller Unterschiede sehen und die sie mit Sorge erfüllen, sodass sie dieser durch einen von allen verstandenen gelben Stern Ausdruck verleihen wollen. Vielleicht wollen sie eben nicht auf einer Stufe mit den Opfern des Holocausts stehen, sondern durch die – für unseren Geschmack zugegebenermaßen pietätlose – Symbolik Anstoß erregen?
Hier ist eine Zwischenbemerkung angebracht. Selbstverständlich kann man heute nicht sagen, dass irgendjemand die systematische Vernichtung der »Ungeimpften« plant, derjenigen, die sich nicht unterwerfen, denn noch geht es um die totale Unterwerfung, Gehorsam und Kontrolle. Diejenigen, die aus oppositioneller Sicht den Vergleich mit dem Hitlerfaschismus (wir verwenden das Wort »Nationalsozialismus« deshalb nicht, weil wir anders als die BRD nicht die Goebbels‐Propaganda fortsetzen möchten) bemühen, verwenden also einerseits das Stilmittel der Übertreibung, anderseits handelt es sich um die traditionelle Geste der ethischen Prophetie, die Tendenzen in der Gegenwartsgesellschaft wahrnimmt oder antizipiert, deren innere Logik zu Ende denkt, um durch das An‐die‐Wand‐Malen des drohenden Übels gerade diese Tendenz zu entlarven und warnend zu verhindern. Solcherlei Prophezeiung erfüllt ihre Funktion gerade darin, dass sie nicht eintritt.
Übrigens bedienen sich die Ideologen der Herrschenden durchaus ausgiebig dieses Mittels. Erinnert sich noch jemand als in Thüringen der FDP‐Abgeordnete Kemmerich mit Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten gewählt wurde? Die Presse hyperventilierte, selbst in Indien berichtete man davon, sah bereits das »Vierte Reich« anbrechen. Worum es den Monopolisten des Faschismusvergleichs geht, ist in Wahrheit eben die Monopolsicherung zu Zwecken prokapitalistischer Apologetik, zumal sie den Vergleich ja selbst nicht selten so verwenden, dass man nur eine völlige Verharmlosung des deutschen Faschismus konstatieren kann.
Nun zurück zum Thema. Was könnte aber heute so anstößig sein, dass man durch das Anstößigmachen des Vergleichs mit dem Völkermord an den europäischen Juden den Grund des Anstößigen vielleicht verdrängen und verbergen will? In Kürze einige Elemente, die bei heutzutage nicht anständigen Zeitgenossen Anstoß erregen könnten: die Zweiteilung der Bevölkerung nach einem völlig willkürlich manipulierbaren Status mit unterschiedlichen Rechten sowie der Ausgrenzung der Entrechteten aus Arbeit und Gesellschaft wie Schule und Studium. Dass diese Vorstufe an Diskrimierungsdynamik der Einführung des »Judensterns« 1941 vorausging, die Vorbedingung zu Pogrom und schlimmerem war, das weiß anscheinend das »Gesindel« aus Kansas, weshalb Chad Loder ja Recht damit hat, dass sie, anders als er selbst, keinen Geschichtsunterreicht mehr benötigten. Wem die Ähnlichkeiten nicht in die Augen springen, dem seien die Seiten 164 bis 197 aus dem ersten Band von Raul Hilbergs bahnbrechendem Buch Die Vernichtung der europäischen Juden anempfohlen. Was auch hilft, ist ein eintägiger, besser einwöchiger Selbstversuch als freier maskenloser Mensch ohne gewisse Pässe, Papiere oder QR‐Codes oder Gesinde.
Die Logik des Lynchens droht sich bereits breit zu machen. Dank der Hetze und dem Schüren von Pogromstimmung in Politik und Medien auch bei einem deutschen Lehrer, für den »Ungeimpfte« unwertes Leben darstellen. Solcherlei Beispiele sind leider mit Leichtigkeit zu vervielfältigen. Vergleiche mit der Hetze damals verbieten sich, denn Hetze ist ja bekanntlich nicht gleich Hetze. Es gibt blaue, gelbe, rote oder grüne Hetze, das sollte man als neunmalkluger Stürmersophist schon wissen. Doch kommen wir nun zu einigen Thesen zur Sache.
Zum Vergleichsverbot und seiner Funktion
Durch das Vergleichsverbot sichert die systemstabilisierende Sykophanten‐Journaille die gegenwärtige weltweite neofaschistische Machtübernahme, indem sie jede noch so offensichtliche Analogie oder strukturelle Ähnlichkeit zum Tabu erhebt und so den legitimen Widerstand lähmt. Durch das Vergleichsverbot wird genau das behindert, was eigentlich Konsens sein sollte, nämlich der gerechtfertigte Widerstand gegen in mancherlei Hinsicht vergleichbares, aber natürlich nicht genau gleiches Übel. Dieser Konsens wird innerhalb der Linken meist auf die Parole »nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus« gebracht.
Man vergleicht in der Regel Verschiedenes, bei genau Identischem käme man kaum auf die Idee, außer eben um Identität festzustellen. Man stellt dann Gemeinsamkeiten und Unterschiede fest. Es gibt natürlich Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen damals und heute. Die markante Unterschiedlichkeit der systematischen Judenvernichtung durch den Hitlerfaschismus von anderen genozidalen Prozessen kann offenkundig auch erst über einen Vergleich etabliert werden.
Warum aber lehnen dann die Verfechter des Vergleichsverbots Vergleiche mit der Vernichtung der europäischen Juden ab? Sie tun dies in der Tat, weil sie dieses an Abgründigkeit kaum überbietbare Verbrechen implizit absolut setzen. Das Absolute kann nicht verglichen werden, es gibt nichts außer ihm. Es ist los‐gelöst [ab‐solutus] und somit in der Tat unvergleichlich. Jeder Vergleich – einmal stattgegeben – würde diesen Status gefährden. Dies erinnert an den Frevel der Blasphemie. In der Tat wird, wer doch Vergleiche zieht, schnell zum »Leugner« erklärt, was ja absurder nicht sein könnte, da man ja gerade die Existenz beider zu Vergleichender voraussetzen muss. Ganz ähnlich wie bei »Corona«, wo, wer dieses mit der Grippe vergleicht auch ganz schnell zum »Coronaleugner« wird, wovon vor allem in Leipzig‐Connewitz tatsächlich, so absurd es klingen mag, manchmal nur ein kleiner Schritt zum »Holocaustleugner« ist. Als ob, am Rande bemerkt, diese groteske Verbindung eines geläufigen Erkältungsvirus mit einem unsäglichen Menscheitsverbrechen nicht diesmal tatsächlich eine geradezu sittenwidrige Verharmlosung darstellt.
Nun war, schlimm genug, die Judenvernichtung tatsächlich ein irdisches und geschichtliches Ereignis, das eben leider nicht außerhalb von Raum und Zeit stattfand, sondern bekanntlich mitten hier »bei uns« in Europa. Es hatte Ursachen. Es gab Verantwortliche. Und leider gab es durchaus Verbrechen, wo sich ein Vergleich aufdrängt, auch wenn die »genozidale Logik« wie der Faschismus unterschiedliche Formen annahm, gibt es doch neben gravierenden Unterschieden auch strukturelle Gemeinsamkeiten und Entwicklungsdynamiken, die neben der Geschichtsforschung auch die »Vergleichende Völkermordforschung« herausarbeitet, die hier aber nicht näher thematisiert werden können.
Durch die unwissenschaftliche, mystifizierende Quasi‐Verabsolutierung des Holocausts drohen seine Ursachen in Kapitalismus und Imperialismus als Voraussetzung für den Faschismus aus dem Blick zu geraten und so das Ethos des »Nie wieder« und des »Wehret den Anfängen« zu unterlaufen. Überhaupt ist die Behauptung der Einzigartigkeit von geschichtlichen Ereignissen, und freilich ist jedes solches Ereignis im trivialen Sinne einzigartig, eine alte Bastion der bürgerlichen wie reaktionären Geschichtsauffassung, die damit jedem Versuch, allgemeine Muster oder gar Gesetzmäßigkeiten zu finden, bereits meist methodologisch einen Riegel vorschiebt.
Man mag ja überhaupt den Eindruck gewinnen, dass es nur erlaubt wäre von einer Wiederkehr des Faschismus zu sprechen, wenn er sich als exakte Wiederholung des Hitlerfaschismus abspielte, was eine einigermaßen absurde Vorstellung ist, die den jahrzehntelangen antifaschistischen Kampf der DDR oder der westdeutschen und weltweiten Antifaschisten obsolet gemacht hätte und damit überhaupt den aktiven Antifaschismus, zumal per Definition sich kein geschichtliches Ereignis sich exakt wiederholen kann. Dieses obskurantistische Denkmuster, das die Verteidiger des Vergleichsverbots implizit anzunehmen scheinen, kann somit nur auf eine völlige Verharmlosung aktueller faschistischer Tendenzen hinauslaufen und muss von ernsthaften Antifaschisten daher vehement kritisiert werden.
Auch viele andere Verbrechen, meist verübt von europäischen Imperialisten an Afrikanern, Asiaten, Arabern und anderen Völkern mit Millionen an Opfern geraten ob der Singularitätsmetaphysik der Judenvernichtung allzu oft in Vergessenheit oder werden in der Tat übermäßig relativiert, da sie ja eben nicht vergleichbar, also eben »weniger schlimm« seien. Das brachte in den 1950ern schon Aimé Césaire zur Behauptung, dass das wahrhaft Skandalöse an Hitler für den Westen darin läge, dass er mitten in Europa, unter den »Zivilisierten« und »Herrenmenschen« die traditionellen Mittel der Kolonialisten erstmals auf Weiße angewandt hätte, während man derlei »Praktiken« gegenüber anderen »Rassen« ja eben in der Regel durchaus nicht selten befürwortete oder zumindest darüber Stillschweigen bewahrte, zumal sie ja weit weg vor der Haustür verbrochen wurden.
Wen wundert es also, dass die Oligarchenpresse und ihre Handlanger so auf diesem asymmetrischen Vergleichsverbot beharren? Asymmetrisch, weil die Sykophanten‐Journaille eben durchaus Vergleiche mit dem Nazismus im täglichen Menü auftischt. Oftmals eher verharmlosende Vergleiche, wo jeder wirre Dorfdepp gleich zum neuen Hitler hochgeschrieben wird, selbst dann, wenn er gegen Krieg und für echte Demokratie demonstriert, während die Armeen in der Fremde morden und daheim die Diktatur installiert wird.
Wir selbst finden persönlich das Anbinden von gelben Sternen tatsächlich äußerst grenzwertig und milde formuliert etwas ungehobelt, aber darum geht es nicht, sondern darum, zu verstehen, was diesen Bezug motiviert und wo er herrühren könnte. Leider unterfüttert, wie angedeutet und überall sichtbar, die Logik der Ereignisse diesen Bezug, und dann kommt sozusagen die Frage des metaphorischen Inventars dazu. Womit sonst vergleichen? Klar, man kann es mit der Apartheid und anderem vergleichen. Die Geschichte ist bedauerlicherweise nicht arm an Möglichkeiten, nur womit wird denn die verbildete Masse seit Jahrzehnten überzogen? Mit der Judenvernichtung. Sehr selten sind die Verbrechen der CIA an indonesischen Kommunisten Thema oder die der Kolonialmächte in ihren Kolonien. Nicht nur in Kansas kommen Bürger, für Moser das einfältige zu strafende »Gesindel«, eben fast wie von alleine darauf. Und das sagt nun wirklich mehr als alle Worte aller Einfaltspinsel, Affenpinscher und Moserer.
Die »bildungsferne«, wie heutige Snobs zu reden pflegen, Unterschicht eines im Interesse der Bourgeoisie systematisch ungebildeten Amerikas macht, was die europäische Intelligenz in beinahe zwei Jahren nicht fertigbringen will. Sie vergleicht und zieht Schlüsse. Kurzum: sie denkt und handelt entsprechend widerständig, agiert also rational. Sie hat die Zeichen der Zeit erkannt, mag ihre Gedankenwelt noch so stumpf und wirr sein, noch so von reaktionären Demagogen und Ideologen des Kapitals vernebelt. Dass dem so ist, muss sich ohnehin die Linke selber anlasten, ob diesseits oder jenseits des Teiches, und gerade nicht den Menschen, um deren Bildung und Aufklärung sie sich wenig bis gar nicht bemüht hat, wo es ihr zu oft doch zumeist selbst um Plätze in der Riege der arschleckenden Sykophanten‐Journaille geht.
Zurück nun zum Gesindel von oben. Ob nun die Moserer oder die Familie aus Kansas dazu erkoren wird, darüber mag der Leser befinden.
»Dass diese Vorstufe an Diskrimierungsdynamik der Einführung des »Judensterns« 1941 vorausging, die Vorbedingung zu Pogrom und schlimmerem war, das weiß anscheinend das »Gesindel« aus Kansas«. Wir wissen das heute, im nachhinein. Nur deshalb ist es heute möglich, die Judenvernichtung zu verwenden, um Vergleiche der Judenverfolgung mit der Verfolgung von Maßnahmekritikern und Ungeimpften als wirr oder menschenfeindlich oder was auch immer zu diffamieren. Doch wie diese heutige Verfolgung Andersdenkender enden wird, ist heute ebenso unbekannt wie es in den Jahren nach 1933 bis 1941 nicht bekannt war, daß die Judenverfolgung in der Judenvernichtung enden würde. Wir aber wissen heute, wie eine ähnliche Situation wie zwischen 1933 und 1941, in der wir »verfolgungstechnisch« gegenwärtig sind, enden kann. Deshalb halte ich solche Vergleiche für zulässig.
Danke für die Ergänzungen. Ja, dieser Aspekt wurde in der Tat nicht thematisiert.
Es gab tatsächlich auch Versuche von bekannten Neo‐Nazis durch die Verbindung von »Ungeimpft«-Schrift auf einem gelben Stern vor dem Holocaust‐Mahnmal in Berlin die planmäßige Ermordung von Millionen von Juden in Europa zu verharmlosen. Es geht um diese Art Verharmlosung des Holocaust, die kritisch zu betrachten ist. Es handelt sich nämlich manchmal um eine Strategie von Neo‐Nazis, durch eine solche Kontextualisierung (Diskriminierung von Ungeimpften = Holocaust = so schlimm war der Holocaust nicht) zur Relativierung des Holocausts beizutragen.
Trotzdessen ist für mich der entscheidene Aspekt des Textes richtig: »Durch das Vergleichsverbot sichert die systemstabilisierende Sykophanten‐Journaille die gegenwärtige weltweite neofaschistische Machtübernahme, indem sie jede noch so offensichtliche Analogie oder strukturelle Ähnlichkeit zum Tabu erhebt und so den legitimen Widerstand lähmt.« Zu ergänzen wäre noch: Die Linke des Kapitals bläst ins gleiche Honrn!
Denn wenn wir den Gedanken fortführen, dass, egal welches Ereignis in Deutschland geschehe, es NIEMALS mit dem Hitlerfaschismus verglichen werden dürfe, dann könnte (kann!) der neue Faschismus vor unser aller Auge entstehen, ohne das jemals ein Vergleich gezogen würde. Dann hätten wir also in einer solchen Situation einen Faschismus, der – aufgrund der Unvergleichbarkeit mit dem Holocaust – NIEMALS als Faschismus bezeichnet werden dürfte. Das wäre die totale Pervertierung des ursprünglichen Gedankens von Adorno, »dass Ausschwitz sich nie wiederhole«
Hansch nochmal
Antisemitsche Vergleiche zu verharmlosen und sich links schimpfen. Mein Humor. Ich bin der Hansch und als solcher ein Weltpatriot, Vermümmler und Saftoholiker, der Pro‐Wissenschaft ist. Sowas wie ihr seid der Steigbügel von Hitler gewesen. Verklagt mich ruhig. Ich freue mich darauf. Ich bin pro Impfen und für die Coronamassnahmen und ihr lebt in einer diffusen Welt von irrwitzigen Narrativen.https://www.youtube.com/watch?v=pAREDLgGP_M
Im Artikel finden sich keine antisemitischen Vergleiche – wer lesen kann möge bitte auch das Gelesene verstehen. Ansonsten ist das Befürworten des Experiments wie sich das Reduzieren von Sauerstoff im Körper auf Dauer auswirkt und wie das Verbergen von Gesichtsmimik auf die Psyche durch Masken ebenso ein Verbrechen wie der Zwang zu experimentellen Inokulations‐Stoffen, und zwar als Verstoß gegen Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, beschlossen von der UNO‐Vollversammlung am 19.12.1966, von der BRD unterschrieben am 9.10.1968, ratifiziert am 17.12.1973, der da lautet: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ Also James, SIE SIND EIN VERBRECHER !
Übrigens wurde das von Österreich unterzeichnet am 10.12.1973 und ratifiziert am 10.9.1978, von Luxemburg wurde es unterzeichnet am 26.11.1974 und ratifiziert am 18.8.1983. Die einen ratifizierten früher, die anderen später, aber alle taten es. Und internationales Recht steht über nationalem – wenn also nationales Recht im Konflikt ist mit internationalem gilt, was in den ratifizierten Konventionen steht, nicht das, was im nationalen Gesetz steht. Es muß sich aber darauf bezogen werden, denn automatisch kommt nichts zur Geltung!
Es stimmt einfach die Behauptung nicht, die Schrift »ungeimpft« auf dem Judenstern verharmlose den Holocaust. Der Judenstern kam Ende 1941, die ersten Betretungsverbote für Juden – sie ähneln stark dem, wohin nicht Inokulierte und Getestete heute nicht hindürfen – kamen im Deutschen Reich schon 1933. Wie Werner Kolb richtig schreibt, befinden wir uns vergleichsweise in der Zeit 1933 – 1941 – die Wannseekonferenz mit dem Vernichtungsbeschluß war 1942, und dahin wollen wir definitiv nicht kommen.